Statut der Landeshauptstadt Linz

Statut der Landeshauptstadt Linz

Im Wesentlichen sind im Statut der Landeshauptstadt Linz folgende Bereiche geregelt:

  • die rechtliche Stellung der Stadt
  • Zuständigkeiten von Gemeinderat, Stadtsenat, Bürgermeister und Magistrat
  • die Stellung des Kontrollamtes (§ 39 Abs. 1 bis 6)
  • Rechte und Pflichten der Mitglieder des Gemeinderates
  • der eigene Wirkungsbereich der Stadt
  • die Erstellung des Voranschlages
  • der Instanzenzug
  • die Bürgerrechte (Volkabstimmung, Volksbefragung, Bürgerinitiative)
  • die Aufsichtsrechte des Landes

Sie können den gesamten Inhalt des Statuts der Landeshauptstadt Linz über folgenden Link aufrufen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=10000341

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