Vergewaltigung verurteilen

Ein Nein muss genügen

Das Strafrecht soll reformiert werden:

Eine sexuelle Handlung gegen den ausdrücklichen Willen einer Person muss strafbar sein.

Sexuelle Gewalt ist eine Form der geschlechterspezifischen Gewalt. Frauen und Mädchen sind dabei Hauptbetroffene.

Derzeit haben Opfer von sexueller Gewalt wenig Chance auf die Verurteilung des Täters. Eine Beurteilung nach geltender Rechtslage ergibt oft keine „Vergewaltigung im eigentlichen Rechtssinne“. Wenn eine Frau bei einem unerwünschten Sexualakt „nein“ sagt, weint, oder aus Angst keinen körperlichen Widerstand leistet, ist der Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllt. 920 Anzeigen wegen Vergewaltigung im Jahr 2013 stehen 104 Verurteilungen gegenüber.

Österreich hat sich mit der Ratifizierung des „Istanbul-Übereinkommens“ verpflichtet, dessen Bedingungen umzusetzen. Die derzeit laufende Strafrechtsreform bietet die Möglichkeit dazu.

 

Unterstützen Sie diese Forderung mit Ihrer Unterschrift:

Petition unterschreiben

 

Eine Kampagne des Österreichischen Städtebundes und der Frauenbüros von Bregenz, Graz, Hirm, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg, St. Pölten, Villach, Wels, Wien, Wiener Neustadt

Gemeinsam mit: Frauennotruf Salzburg, Gewaltschutzzentrum Salzburg, Verein VIELE, Frauentreffpunkt, Frauenhaus Salzburg

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