Vergewaltigung verurteilen
Ein Nein muss genügen
Sexuelle Gewalt ist eine Form der geschlechterspezifischen Gewalt. Frauen und Mädchen sind dabei Hauptbetroffene.
Derzeit haben Opfer von sexueller Gewalt wenig Chance auf die Verurteilung des Täters. Eine Beurteilung nach geltender Rechtslage ergibt oft keine „Vergewaltigung im eigentlichen Rechtssinne“. Wenn eine Frau bei einem unerwünschten Sexualakt „nein“ sagt, weint, oder aus Angst keinen körperlichen Widerstand leistet, ist der Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllt. 920 Anzeigen wegen Vergewaltigung im Jahr 2013 stehen 104 Verurteilungen gegenüber.
Österreich hat sich mit der Ratifizierung des „Istanbul-Übereinkommens“ verpflichtet, dessen Bedingungen umzusetzen. Die derzeit laufende Strafrechtsreform bietet die Möglichkeit dazu.
Unterstützen Sie diese Forderung mit Ihrer Unterschrift:
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Eine Kampagne des Österreichischen Städtebundes und der Frauenbüros von Bregenz, Graz, Hirm, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg, St. Pölten, Villach, Wels, Wien, Wiener Neustadt
Gemeinsam mit: Frauennotruf Salzburg, Gewaltschutzzentrum Salzburg, Verein VIELE, Frauentreffpunkt, Frauenhaus Salzburg
Downloads:
Nationaler Aktionsplan gegen Gewalt 2014 - 2016
Statistiken
Entwicklung Verurteilungen 1975 - 2013
Entwicklung Verurteilungen 2012 - 2013
Karten "Für immer Pein" in mehreren Sprachen:
Gestaltungshilfsmittel für Publikationen: