Allgemein
Was ist der Unterschied zwischen einer Stadt und einer Gemeinde?
In Österreich ist prinzipiell jedes Stück Land einer Gemeinde zugehörig. Städte sind daher immer auch Gemeinden. Andersherum ist natürlich nicht jede Gemeinde eine Stadt. Generell sagt die Bezeichnung Stadt nicht zwingend etwas über die Größe einer Gemeinde aus – die Bezeichnung hat meist ausschließlich historischen Hintergrund. So hat die Stadt Rattenberg in Tirol nur 401 EinwohnerInnen, während die Marktgemeinde Lustenau 20.834 EinwohnerInnen zählt. Aus diesem Grund sind die Mitglieder des Städtebundes natürlich auch nicht ausschließlich Städte, sondern auch größere Gemeinden.
In Österreich gibt es 15 Städte mit eigenem Statut, 184 Stadtgemeinden, 765 Marktgemeinden und 1.414 (Land-) Gemeinden (Quelle Statistik Austria 26.11.2009).
Was bringen Städte- und Gemeindepartnerschaften?
Der Österreichische Städtebund unterstützt das Prinzip der Städte- und Gemeindepartnerschaft, da es sowohl für Städte und Gemeinden selbst, als auch für Bewohner der Stadt zahlreiche Vorteile und Möglichkeiten bietet. Städte und Gemeinden können auf diese Weise in einem ständigen Erfahrungsaustausch von einander lernen und gemeinsam Lösungen entwickeln. Internationale Kontakte werden häufig im Bereich der Bildung (Schüleraustausch) und für kulturelle Aktivitäten genutzt.
Städtepartnerschaften sind ein wichtiges Element der Völkerverständigung und dienen somit der aktiven Weiterentwicklung des europäischen Gedankens und der Friedenssicherung.
In den Jahren nach dem Fall des Eisernen Vorhangs entstanden zahlreiche Partnerschaften österreichischer Städte und Gemeinden in die neuen Demokratien. Somit wurde auch auf kommunaler Ebenen ein wesentlicher Beitrag zur Beendigung der Teilung Europas geleistet.
Was versteht man unter Finanzausgleich?
Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der vom Staat eingenommenen Steuern zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Ziel ist es, dass alle Gebietskörperschaften – also Bund, Länder und Gemeinden – genug Finanzmittel zur Verfügung haben um ihre Aufgaben für die Bevölkerung erfüllen können.
Zuerst wird dabei der vertikale Finanzausgleich verhandelt, der die Aufteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben regelt, welche 81,6% des gesamten Steueraufkommens ausmachen. Die drei ertragsreichsten sind (Werte RA 2007) die Umsatzsteuer (20,8 Mrd.), die Lohnsteuer (19,1 Mrd.) und die Körperschaftssteuer (5,7 Mrd.) (Quelle: Statistik Austria: Gebarung und Sektor Staat 2007 Teil II).
Der derzeit gültige Finanzausgleich sieht folgende Anteile vor:
Bund: rd. 67,8 %
Länder: rd. 20,5 %
Gemeinden: rd. 11,7 %
Weiters wird der horizontale Finanzausgleich verhandelt. Hierbei geht es um die Verteilung der finanziellen Mittel zwischen den einzelnen, gleichrangigen Gebietskörperschaften. Auf Kommunalebene erfolgt diese Verteilung zwischen den Gemeinden durch den abgestuften Bevölkerungsschlüssel. Dabei wird berücksichtigt, dass größere Städte durch ihre zentralörtliche Rolle auch überregionale Leistungen erbringen, von denen kleinere Gemeinden im Umkreis auch profitieren.
Hierzu wird die Einwohnerzahl mit einem Faktor multipliziert. Dieser beträgt:
- bei Gemeinden bis 10.000 Einwohner: 1,5
- bei Gemeinden bis 20.000 Einwohner: 1,66
- bei Gemeinden bis 50.000 Einwohner: 2
- bei Gemeinden über 50.000 Einwohner: 2,33
Der jetzige Finanzausgleich ist noch bis 2013 gültig.
Was heißt eigentlich Selbstverwaltung?
Bei kommunaler Selbstverwaltung sind Gemeinden selbst für ihre Verwaltung zuständig. Der Städtebund setzt sich mit Nachdruck für eine Beibehaltung der kommunalen Selbstverwaltung ein. Denn niemand kennt die Herausforderungen, Problemstellungen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungen besser als die Zuständigen in den Gemeinden selbst. Zu den politischen Zielen des Österreichischen Städtebundes gehören neben der Aufrechterhaltung der Gemeindeselbstverwaltung, eine aufgabengerechte Finanzmittelaufteilung und die konsequente Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips.
Was bedeutet der Begriff Subsidiaritätsprinzip?
Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die einzelne, unmittelbarste Gemeinschaft möglichst viel Eigenverantwortung übernehmen soll und nur wenn es Aufgaben alleine nicht mehr erfüllen kann, auf die Hilfe der größeren Gemeinschaft zurückgreifen kann. Für die Städte und Gemeinden heißt das, dass sie über lokale Themen auch lokal entscheiden.
Das Subsidiaritätsprinzip ist eines der großen Grundprinzipien der EU – der Österreichische Städtebund setzt sich dafür ein, das Subsidiaritätsprinzip auch in Österreich erweitert anzuwenden und Gemeinden und Städten eine möglichst große Selbstverantwortung zu überschreiben. Das Subsidiaritätsprinzip ist auch im Reformvertrag von Lissabon ausdrücklich geregelt und sieht vor, die Subsidiaritätskontrolle auf die lokale Ebene auszudehnen – das bedeutet, die EU wird nur mehr dann handeln, wenn das zu erreichende Ziel nicht besser auf nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene verwirklicht werden kann.