Bevölkerungsstatistik

Mit dem FAG 2008 wurde die Bemessungsgrundlage für die Ertragsanteile von den Volkszählungsergebnissen auf eine jährlich aktualisierte Bevölkerungsstatistik umgestellt. Konkret wird der jeweilige Bevölkerungsstand vom 31.Oktober für die Ertragsanteile des jeweils übernächsten Jahres als Grundlage genommen (§11(8) FAG 2024). So gelten etwa für die Ertragsanteile 2025 die Bevölkerungszahlen mit Stichtag 31.10.2023. Damit wirken sich Änderungen schneller, aber auch in weniger starken Sprüngen aus, als es in der vorigen Regelung der Fall war.

aktuelle Bevölkerungsstatistik 

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