Finanzausgleich
Der Finanzausgleich (iwS) regelt die finanziellen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und wird etwa alle vier bis sechs Jahre neu verhandelt. Im Zentrum steht das Finanzausgleichsgesetz (FAG), dass (hauptsächlich) die Aufteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben (Ertragsanteile) regelt. Bei diesen Abgaben handelt es sich um alle großen Steuern, also zum Beispiel um die Lohn-, Umsatz-, Einkommens, und Körperschaftssteuer, deren Erträge nach bestimmten Schlüssel aufgeteilt werden. Darüber hinaus werden noch eine Vielzahl weiterer Regelungen vereinbart.
Der Österreichische Städtebund strebt eine Reform des Finanzausgleiches an, der den wachsenden Aufgaben der Städte und Gemeinden gerecht wird und der insbesondere auch die zunehmend unübersichtlichen Finanzströme zwischen Ländern und Gemeinden abstellt.
Das Standardwerk zum Finanzausgleichsgesetz 2024 mit seinen Kommentaren und einer Fülle von Beiträgen namhafter ExpertInnen hat das Zentrum für Verwaltungsforschung (KDZ) in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Städtebund herausgegeben.
Finanzausgleich 2024: Ein Handbuch
https://www.kdz.eu/de/wissen/schriftenreihen/finanzausgleich-2024-ein-handbuch
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Unterlagen des BMF