Kommunales Investitionsgesetz - KIG 2023

Das KIG 2023 wird de facto aus zwei Töpfen bestehen.

"Energie- und Klimatopf“ (§§1-4) 500 Mio.

Hier gibt es nur recht vage Formulierungen im Gesetz selber und die Formulierung der Richtlinien für diesen Bereich wird auf Grund der notwendigen Abstimmung zwischen BMF und BMK noch etwas dauern. Der Österreichische Städtebund hat hier auf eine möglichst breite Definition von Energiesparmaßnahmen und Klimaschutzmaßnahmen gedrängt.

Zuschuss für Investitionsprojekte („KIG alt“ - §5) 500 Mio.

In diesem „Topf“ finden de facto die RL des KIG 2020 analog Anwendung.

Durchführungsbestimmungen_(RL)_Kommunalinvestitionsgesetz_2023_§_2_und_§_5_Zweckzuschüsse_Stand_Februar_2023

2023-0.126.613-1-A_-_Begleitschreiben_20.02.2023

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