Europäische Gleichstellungscharta

Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

Der europäische Rat der Gemeinden und Regionen Europas (englisch: CEMR – Council of European Municipalities and Regions), dem auch der Österreichische Städtebund angehört, hat im Rahmen eines von der EU-Kommission finanziell unterstützten Projekts die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene erarbeitet, die von den Gremien des europäischen Verbandes 2006 angenommen worden ist.

Diese Charta, die ein sehr umfassendes Werkzeug ist und sich an die Gemeindepolitik richtet, haben mittlerweile über 2000 Städte und Gemeinden in 36 Ländern unterzeichnet, darunter 20 österreichische Städte und Gemeinden.

Die Charta gliedert sich dabei in vier Bereiche:

  • Präambel
  • Teil I mit sechs Grundsätzen, die die Handlungsgrundlage für eine einheitliche Umsetzung der Charta bilden
  • Teil II, in dem sechs festgelegte Schritte bezogen auf die Umsetzung behandelt werden
  • Teil III, der sich in 30 Artikel untergliedert und verschiedene Handlungsfelder definiert
  • Teil IV, die Artikel 31-39 sind 2022 neu hinzugekommen

Umsetzung der Charta - Gleichstellungsaktionsplan

Die Umsetzung der Charta in der Stadt/Gemeinde beinhaltet die Erstellung eines Gleichstellungs-Aktionsplans. Dieser soll innerhalb von zwei Jahren erstellt werden. Im Plan muss auch enthalten sein, wie lange seine Umsetzung geplant ist. Anschließend werden gemäß dem Aktionsplan die entsprechenden Handlungsmaßnahmen vollzogen. Jede Kommune entscheidet dabei für sich, wie sie die Charta umsetzt und wie ihr Gleichstellungsaktionsplan aussieht.


Die europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene wurde bereits von 20 österreichischen Städten und Gemeinden unterzeichnet. Diese sind 

Bregenz
Engerwitzdorf
Frankenburg am Hausruck
Graz 
Innsbruck
Knittelfeld
Leibnitz
Linz
Mannersdorf am Leithagebirge
Mistelbach
Oberpullendorf
Purkersdorf
Saalfelden
Salzburg
Sankt Nikolai im Sausal
Schwaz
Ternitz
Weitra
Wien 

Zell am See.
 

Erweiterung der Charta 2022

Im Jahr 2022 haben der CEMR und seine Mitgliedsverbände den Text der Charta aktualisiert. Ziel war es, Nutzen und Relevanz der Charta für Europas Städte und Regionen sicherzustellen. Der sprachlich angepasste und um neue Artikel erweiterte Text wurde im Dezember 2022 vom Hauptausschuss des europäischen Dachverbandes verabschiedet.

Die Artikel 31 bis 39 sind neu hinzugekommen.

1. Artikel 31 – Nachhaltige Entwicklung für eine nachhaltige Zukunft

2. Artikel 32 – Cyber-Gewalt

3. Artikel 33 – Gewalt gegen weibliche Abgeordnete und Mitarbeitende

4. Artikel 34 – Intersektionalität und Vielfalt

5. Artikel 35 – Flexibilität am Arbeitsplatz

6. Artikel 36 – Digitale Teilhabe

7. Artikel 37 – Rechte auf sexuelle und reproduktive Gesundheit

8. Artikel 38 – Klimawandel und das Recht auf eine gesunde Umwelt

9. Artikel 39 – Krisenmanagement und Zivilschutz
 

Was gilt für Städte und Gemeinden, die die Charta bereits unterzeichnet haben?

Städte, die die Charta bereits unterzeichnet haben, sind eingeladen, diese neu zu ratifizieren. Dazu soll bitte dieses Formular verwendet werden. 

Welcher Text gilt für neu Unterzeichnende?

Ab 2023 ist für neu Unterzeichnende die Charta in der überarbeiteten und aktualisierten Fassung aus dem Jahr 2022 verbindlich. 
 

Beispiele für Gleichstellungaktionspläne finden Sie hier:

Mehr Informationen

Ein Observatorium wurde seitens des CEMR eingerichtet, um den Kommunen Hilfestellung zu bieten, andere Unterzeichner*innen zu finden, Handlungsanleitungen, Beispiele für Gleichstellungsaktionspläne:

https://charter-equality.eu/

Ansprechpartnerin im Österreichischen Städtebund

Mag.a Christina Aigner
Österreichischer Städtebund
Rathaus, 1082 Wien, Stiege 5
Telefon +43 (0)1 4000 89995
Mobil: +43 (0)676 8118 89995
E-Mail: christina.aigner@staedtebund.gv.at

 

 

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