102. Tagung des Fachausschusses für Kontrollamtsangelegenheiten in Villach

102. Tagung des Fachausschusses für Kontrollamtsangelegenheiten in Villach

Stand: 15.06.2005 (inkl. Tagungsunterlagen sowie Zusammenfassung)   Termin: 11. und 12. Mai 2005 (Anreise: 10.05.2005)   Tagungsort: Egg am Faaker See   Themenüberblick: Generalthema - 1. Tag: "Zukünftige Gestaltung des Tagungsprogrammes"   Generalthema - 2. Tag: "Ausgliederungen, Rechtsformen öffentlicher Unternehmen"

 

Alle Unterlagen zur Tagung können Sie unter nebenstehende Downloads und Links abrufen.

Zusammenfassung der Tagung:

Kontrollamtsdirektor Dietmar BIHLO (Kontrollamt Villach und gleichzeitig Gastgeber) und das Präsidium des Fachausschusses, Direktor FH-Prof. Univ.-Doz. Dkfm. Mag. Dr. Friedrich KLUG (Stadtrechnungshof Linz), Dr. Edgar GRAZIADEI (Kontrollabteilung Innsbruck) und Direktor Mag. Dr. Alois LIST (Kontrollamt Wien) begrüßten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 102. Tagung in Villach (Egg am Faaker See).

Zukünftige Gestaltung des Tagungsprogramms

Die Beratungen des ersten Tages, die im Rahmen eines Intensivworkshops durchgeführt wurden, standen ganz im Zeichen der zukünftigen Tagungsgestaltung des Fachausschusses für Kontrollamtsangelegenheiten. Sämtliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer sprachen dem Präsidium, das die Tagesordnungen bisher gestaltet haben, großes Lob aus und schlugen eine Reihe von Themen für zukünftige Tagungen (z. B. Vergaberecht, Gewerbeverfahren, Prüfungsansätze und –verfahren, Aus- und Weiterbildung von Prüferinnen und Prüfern, Benchmarking) vor. Als Arbeitsmethode wurden Workshops mit vorangehenden Impulsreferaten als Neuerung vorgeschlagen. Nicht unterbewertet werden sollte aber der informelle Erfahrungsaustausch bei den Tagungen des Kontrollämterausschusses über die Grenzen der eigenen Kontrollinstitutionen hinweg, der gerade in so sensiblen Bereichen wie der öffentlichen Kontrolle, einen wichtigen Stellenwert einnimmt.

Wahrnehmungen des Rechnungshofes – Kooperation mit dem Städtebund

Generalsekretär Dkfm. Dr. Erich PRAMBÖCK bekräftigte vor den Vertreterinnen und Vertretern der Kontrollämter und Rechnungshöfe die Forderung, dass bei Veröffentlichungen des Rechnungshofes zu Kommunalangelegenheiten sichergestellt werden sollte, dass auch die kommunalen Interessenvertretungen eingebunden werden. Auslöser dazu war der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes des Jahres 2003, indem der Rechnungshof darstellte, dass 80% der Umsatzsteuergutschriften auf die Gemeinden entfallen. Nicht erwähnt wurde dabei, dass die Gemeinden auch die größten Investoren sind und Umsatzsteuergutschriften daher in erster Linie durch hohe Investitionen bedingt werden.
Bezeichnend erscheint auch, dass das Bundesministerium für Finanzen mitteilte, die Empfehlung aufgreifen zu wollen, dass die betragsmäßige Begrenzung für die Umsatzsteuerpflicht von 2.907 EUR auf 22.000 EUR angepasst werden soll, was zweifellos eine Einschränkung der steuerlichen Möglichkeiten für Gemeinden bedeutet. Dabei wird aber übersehen, dass die bestehende Regelung ein Zugeständnis des Finanzministers im Zusammenhang mit dem österreichischen EU-Beitritt war. Im Jahr 1994 ging es darum, die durch die Änderung der Besteuerung drohenden Mehrbelastungen abzufangen.
Ähnliches gilt für die Gemeindeimmobiliengesellschaften. Hier hat der Bund im Jahr 2000 bei den Finanzausgleichsverhandlungen massiv darauf gedrängt, dass derartige Gesellschaften gegründet werden, um die Maastricht-Ergebnisse Österreichs zu verbessern. Es ist unverständlich, dass der Rechnungshof eine derartige Vorgangsweise kritisiert, wenn die Gemeinden ohnedies nur den Empfehlungen des Finanzministeriums folgen.
Insgesamt entsteht der Eindruck, dass der Rechnungshof einen Bericht erstattet, der im Widerspruch zu früheren Berichten steht – Ende der Neunziger Jahre hatte er die Gemeinden dafür gelobt, dass sie das Maastricht-Ziel einhalten – und nur dem Finanzminister Argumente liefert, vereinbarte Regelungen einseitig zu ändern.
Seitens des Rechnungshofes skizzierte Dr. Helga KRAUS die Sicht zum dargestellten Sachverhalt.

Besteuerung der Gemeinden in Bezug auf den Finanzausgleich
(Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2004/7, Seite 165)

Der Rechnungshof stellte die steuerliche Gebarung der Gebietskörperschaften, insbesondere der Gemeinden, zahlenmäßig dar, um politischen Entscheidungsträgern Grundlagen für Entscheidungen in die Hand zu geben.
Während der Überprüfung durch den Rechnungshof in der zweiten Hälfte des Jahres 2003 waren von der Finanzverwaltung 2.954 Betriebe gewerblicher Art zur Umsatzsteuer und 353 Betriebe gewerblicher Art zur Körperschaftsteuer erfasst. Die Auswertungen des Rechnungshofes ergaben unter anderem, dass die Gebietskörperschaften für die Jahre 1998 bis 2002 zusammen mehr als eine Milliarde EUR an Umsatzsteuer gutgeschrieben erhielten. Davon entfielen mehr als 80 % auf die Gemeinden einschließlich Wien. Der Rechnungshof empfahl daher, die – nicht unbedeutende – steuerliche Gebarung der Gebietskörperschaften in die rechnerischen Überlegungen über die Aufteilung der öffentlichen Mittel einzubeziehen.
Zusätzlich stellte der Rechnungshof beispielhaft Finanzierungsmodelle dar, die jedoch im Wesentlichen in der geltenden Rechtslage Deckung fanden. Auf Grund der Steuerpraxis wurden die Körperschaften öffentlichen Rechts allerdings besser gestellt als ihre privaten wirtschaftlichen Konkurrenten. Für diese Verwaltungspraxis war ausschließlich das Bundesministerium für Finanzen verantwortlich. Das jetzige Prüfungsergebnis des Rechnungshofes steht nicht im Widerspruch zu früheren Berichten, da die steuerliche Gebarung der Gemeinden in dieser Form bisher vom Rechnungshof noch nicht überprüft worden ist.

Im Zuge der Diskussion mit dem Plenum kristallisierte sich klar heraus, dass es gerade in finanziell schwierigen Zeiten wie sie für die Kommunen seit den letzten Jahren herrschen, besonders wichtig ist, dass die Zusammenarbeit zwischen allen Kontrollorganen in Österreich mit den kommunalen Interessenvertretungen gut funktioniert.

Ausgliederungen, Rechtsformen öffentlicher Unternehmen

Am zweiten Veranstaltungstag wurde das Schwerpunktthema „Ausgliederungen, Rechtsformen öffentlicher Unternehmen“ behandelt. Erster Referent war Ministerialrat Dr. Peter LUDWIG (Rechnungshof), dessen wichtigste Thesen wie folgt zusammengefasst werden können: „Bei Ausgliederungen ist die Effizienzsteigerung nicht automatisch gewährleistet. Ausgliederungen sind kein Allheilmittel gegen ineffiziente Verwaltungsabläufe. Sie sind nur dann sinnvoll, wenn die staatliche Aufgabe in deutlich effizienterer Weise erledigt werden kann. Bei Ausgliederungsvorhaben ist eine sorgfältige Abwägung aller Vor- und Nachteile vorzunehmen. Allein die Anzahl der öffentlichen Bediensteten zu verringern und Stellenpläne zu entlasten reicht hierfür nicht aus.“

Zweiter Referent war Direktor FH-Prof. Univ.-Doz. Dkfm. Mag. Dr. Friedrich KLUG (Stadtrechnungshof Linz). Seine Analyse der Thematik hat ergeben, dass eine ausreichende Anzahl an rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten besteht, sodass die Schaffung einer neuen Rechtsform für öffentliche Unternehmen entbehrlich erscheint. Für öffentliche Unternehmen mit öffentlicher Sachzieldominanz und Nähe zu den demokratisch gewählten Staatsorganen sind die „staatsnahen“ Rechtsformen bei entsprechend flexibler Ausgestaltung zur Gewährung dispositiver Autonomie am besten geeignet. Dies sind rechtlich unselbstständige Organisationsformen wie z.B. die Marktbestimmten Betriebe. Aber auch die GmbH und die GmbH & Co. KG kommen als besonders geeignete Rechtsformen in betracht. Nähere Details, als hilfreiche Grundlage für politische Entscheidungsträger, können einer Studie – veröffentlicht in der IKW-Schriftenreihe, Band 113 – entnommen werden.

Bestellungen sind im Internet unter folgender Adresse möglich: www.linz.at/Verwaltung/Kontrollamt_IKW_Z113.asp

Neuheiten von der Kontrollämter-Informations-Datenbank (KID) und vom Portal öffentliche Kontrolle

Im Rahmen der Kontrollämtertagung wurden von Mag. Christian ECKER (Stadtrechnungshof Linz) und Walter DUDAS (Rechnungshof) die Neuerungen der Kontrollämter-Informations-Datenbank und des Portals öffentliche Kontrolle vorgestellt. Exemplarisch sei hier das neue Internetforum für Kontrollorgane im passwortgeschützten Mitgliederbereich der KID unter www.kontrollamt.at erwähnt. Darüber hinaus wurde die Erweiterung des unter www.kontrolle.gv.at erreichbaren Portals auf den gesamten deutschsprachigen Raum angekündigt.
Beide Projekte wurden gemeinsam zum 7. Internationalen Speyerer Qualitätswettbewerb unter der Rubrik „Partnerschaftliche Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben“ eingereicht und bereits vor der Kommission präsentiert.

Zum Abschluss der Fachtagung bedankte sich der Vorsitzende Dr. Friedrich KLUG bei der gastgebenden Stadt Villach und lud zur 103. Kontrollämtertagung am 12. und 13. Oktober 2005 nach Salzburg ein.

102. Tagung - V04 - Unternehmen im öffentlichen Eigentum (Klug)
102. Tagung - V03 - Ausgliederung aus der Sicht des Rechnungshofes (Ludwig)
102. Tagung - V01 - KID-Portal Präsentation (Dudas, Ecker)
102. Tagung - D01 - Tagungsprogramm Villach (Tagungsort: Egg am Faaker See)
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