NÖ. Städtebund informiert über „Vergaberecht neu“

NÖ. Städtebund informiert über „Vergaberecht neu“

Am 14. Dezember 2006 veranstaltete die Landesgruppe Niederösterreich des Österreichischen Städtebundes eine Informationsveranstaltung zu den Neuerungen im Vergaberecht, in deren Rahmen auch ein System eines elektronischen Beschaffungsmanagements für Gemeinden präsentiert wurde.

Casati: „Neuerungen für den Auftraggeber“
Der Wiener Vergaberechtsspezialist Rechtsanwalt Claus Casati stellte in seinem Referat zunächst die wesentlichen allgemeinen Änderungen im Vergaberecht vor (wie die neue Struktur des Bundesvergabegesetzes und die neuen Vergabeverfahren). Er erläuterte die vorgenommene Entbürokratisierung im Unterschwellenbereich, machte insbesondere auf wichtige Punkte bei den Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien aufmerksam und wies auf den essenziellen Grundsatz einer umfangreichen Dokumentation des Vergabeverfahrens hin. Abschließend ging er unter anderem auf die neuesten EuGH-Entscheidungen über die Zulässigkeit von Inhouse-Vergaben ein.

Kodric: Neues NÖ. Nachprüfungsverfahren ab 1. Jänner 2007
Christian Kodric von der Abteilung Landesamtsdirektion beim Amt der NÖ. Landesregierung und Vorsitzender der „NÖ. Schlichtungsstelle für öffentliche Aufträge“ informierte über die Änderungen im neuen NÖ. Vergabe-Nachprüfungsgesetz. Das NÖ. Vergabenachprüfungsverfahren ist nach wie vor zweistufig: Durch die ausschließlich im Bundesland Niederösterreich eingerichtete Schlichtungsstelle werden erfreulicherweise über 80% der Nachprüfungsverfahren in 1. Instanz erledigt. Dadurch gewinnen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht nur Zeit bei der Abwicklung von Ausschreibungen, sondern ersparen sich auch die Kosten des nachfolgenden UVS-Verfahrens. Kodric machte unter anderem das Wesen der Präklusivfristen bei gesondert anfechtbaren Entscheidungen deutlich und betonte insbesondere im Zusammenhang mit der Dokumentation der Angebotsbewertung die Wichtigkeit der Nachvollziehbarkeit des Bewertungsvorganges.

Elektronisches Einkaufsmanagement erleichtert Vergabepraxis
Christiane Toppler von der vemap Einkaufsmanagement GmbH (www.vemap.com) erläuterte die Hauptanwendungsbereiche dieses internetgestützten Vergabeportals und demonstrierte dessen Handhabung durch praktische Beispiele. So können mit vemap elektronische Bekanntmachungen, die elektronische Übermittlung von Ausschreibungsunterlagen und Angeboten, die elektronische Angebotseröffnung, die Durchführung elektronischer Auktionen sowie ein elektronisches Katalogsystem kostensenkend durchgeführt werden. Dieses System, das bereits intensiv von der Privatwirtschaft (insbesondere auch von börsenotierten österreichischen Großkonzernen) genutzt wird, steht nun auch öffentlichen Organisationen zur Verfügung. Hervorzuheben ist, dass man dafür lediglich einen PC mit Internetzugang benötigt.

Toppler fasste die Vorteile für Gemeinden wie folgt zusammen:
- reduzierte Preise durch mehr und transparenteren Wettbewerb der Anbieter;
- optimierte Einkaufs- und Abrechnungsprozesse – Papier und Briefverkehr werden Geschichte;
- Effizienz und Kostenersparnis durch optimierten Einsatz der Ressourcen;
- Vergabevorschriften werden lückenlos eingehalten.

St. Pölten testet elektronisches Einkaufsmanagement als erste Stadt Österreichs
Mit 1. Dezember 2006 hat die Landeshauptstadt St. Pölten den einjährigen Testbetrieb des elektronischen Einkaufsmanagements von vemap gestartet, womit sie österreichweit die Vorreiterrolle einnimmt. Projektkoordinator Baudirektor Kurt Rameis berichtete aus Anwendersicht über die bisher in St. Pölten gemachten Erfahrungen zum elektronischen Einkaufsmanagement. Dabei brachte er insbesondere zum Ausdruck, dass diese Beschaffungsvariante sowohl für Ausschreibende als auch für Bieter ein leicht zu handhabendes Werkzeug sei, mit der die äußerst komplexe Materie des Vergaberechts benutzerfreundlich in der Praxis umgesetzt werden könne.

Neuer Leitfaden und Musterausschreibungsunterlagen für Gemeinden
Landesgeschäftsführer-Stellvertreterin Sibylle Umgeher wies die Vertreter der Mitgliedsgemeinden auf folgende neue Hilfestellungen für die Bewältigung der immer diffizileren Rechtsmaterie „Vergaberecht“ hin:

- Leitfaden des Österreichischen Städtebundes zum BVergG 2006
Der vom Österreichischen Städtebund herausgegebene Leitfaden zum „Bundesvergabegesetz 2006 – Anregungen für die Praxis“ ging in der Vorwoche allen Städtebund-Mitgliedsgemeinden zu. Dieser informative Leitfaden – dessen „Vorgänger“ zum Bundesvergabegesetz 2002 sich bereits bestens in der Praxis bewährt hat – wurde von den beiden Autoren Rechtsanwalt Claus Casati und Michael Holoubek nunmehr an die neue Gesetzeslage angepasst.

- „Musterausschreibungsunterlagen“ der NÖ. Wirtschaftskammer für öffentliche Auftraggeber
Anfang Dezember hat die NÖ. Wirtschaftskammer im Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei „Musterausschreibungsunterlagen“ für öffentliche Auftraggeber herausgegeben. Darin sind alle gängigen Ausschreibungsverfahren enthalten. Diese umfangreichen Unterlagen stehen auf der Homepage der Wirtschaftskammer zum kostenlosen Download bereit: portal.wko.at/wk/format_detail.wk

Unterlagen auf Städtebund-Homepage
Die Tagungsunterlagen der heutigen Informationsverstaltung können unter www.staedtebund.gv.at (unter Landesgruppen) heruntergeladen werden.

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