Veterinärausschuss diskutiert Geflügelpest 2006

Veterinärausschuss diskutiert Geflügelpest 2006

Unter dem Vorsitz von Walter Reisp (Wien) fand die 72. Sitzung des Veterinärausschusses am 19. und 20. Oktober 2006 in Wien statt.

Die Direktorin der Lebensmitteluntersuchungsanstalt der Stadt Wien, Maria Safer (Wien), stellte in Ihrem Vortrag die Auswirkungen des neuen LMSVG im Bereich der Lebensmitteluntersuchung vor. Das neue LMSVG gilt für alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen. Ziel ist der Gesundheitsschutz des Verbrauchers sowie der Schutz des Verbrauchers vor Täuschung. Diese Ziele sind durch Risikoanalyse, Vorsorgeprinzip und Transparenz zu gewährleisten. Das Österreichische Lebensmittelbuch dient der Verlautbarung von Sachbezeichnungen, Begriffsbestimmungen, Untersuchungsmethoden und Beurteilungsgrundsätzen sowie von Richtlinien für das Inverkehrbringen von Waren.
Die Kriterien für ein Gutachten sind :
- Nicht sicher ( gesundheitsschädlich oder für den menschlichen Verzehr ungeeignet)
- Verfälscht
- Wertgemindert

Lebensmittel, die spezifischen Bestimmungen der Gemeinschaft zur Lebensmittelsicherheit entsprechen, gelten als sicher. Die zuständigen Behörden können geeignete Maßnahmen treffen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Lebensmittel nicht sicher ist.

Bei den Strafbestimmungen bei in Verkehr bringen von gesundheitsschädlichen Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen oder kosmetischen Mittel gelten gerichtliche, bei für den menschlichen Verzehr ungeeigneten oder mit irreführenden oder krankheitsbezogenen Angaben, sowie Lebensmittel, die wertgemindert oder verfälscht sind, verwaltungsrechtliche Strafbestimmungen. Die Unternehmen sind zur Eigenkontrolle und gegebenenfalls zur Maßnahmensetzung sowie zur Rückverfolgbarkeit in Bezug auf Lebensmittel gesetzlich verpflichtet.

Geflügelpest-Nachbetrachtung
Peter Fürst (Graz) stellte die Situation der Geflügelpest aus der Sicht der Stadt Graz dar. Nachdem am 14. Februar 2006 der positive Befund zweier Schwäne in Mellach vorlag und die Schutzzone am 15. Februar 2006 angeordnet wurde, hat Graz die ersten Vorsichtsmaßnahmen in die Wege geleitet (Bestellung von Behelfen, Planung der Organisationsabläufe). Weiters wurde eine Telefon-Hotline bei der Landeswarnzentrale eingerichtet.

Bereits am 16. Februar 2006 kam die Meldung über zwei Schwäne mit „merkwürdigem“ Verhalten im Tierschutzhaus. Es wurde unverzüglich der diensthabende Amtstierarzt zum Tierheim entsendet und die Dienststelle besetzt. Da beim Eintreffen des Amtstierarztes bereits ein Schwan verendet war, wurde ein Bescheid nach § 20 erlassen und die Tötung des vorhandenen Geflügels sowie erste Desinfektions- und Seuchenmaßnahmen angeordnet, die vom Tierheimbesitzer nicht erfüllt wurden. Am 22. Februar 2006 kam die Bestätigung, dass ein Schwan, drei Enten und zwei Hühner positiv waren. Graz wurde daraufhin Schutz – und Überwachungszone.

Zusätzlich wurden von vierzig Katzen Rachentupferproben entnommen, von denen drei positiv waren. Die Tiere wurden in einer Quarantänestation untergebracht. In der Folge wurden rund 250 Betriebe überprüft. Die Zonen konnten am 25. März 2006 wieder aufgehoben werden.

Aufgrund dieser Situation wurde in Graz der Schluss gezogen, dass die tierseuchenrechtlichen Maßnahmen für Ballungszentren ungeeignet, das derzeitige Tierseuchenrecht nicht ausreichend und die Bewältigung von Krisen nur mit erheblichen Einschränkungen des üblichen Dienstbetriebes möglich sind.

Die nächste Sitzung des Veterinärausschusses findet voraussichtlich im Herbst 2007 in Graz statt.

OEGZ

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