Rechtsausschuss diskutiert Baulandmobilisierung

Rechtsausschuss diskutiert Baulandmobilisierung

Im Oktober 2006 führte den Rechtsausschuss des Österreichischen Städtebundes eine Studienreise nach Berlin (3,4 Millionen Einwohner) und diente in erster Linie dem Erfahrungsaustausch mit den dort ansässigen Institutionen – von der Berliner Stadtverwaltung angefangen bis hin zum Deutschen Institut für Urbanistik – sowie der ausschussinternen Diskussion über aktuelle Rechtsfragen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene.

Deutsches Institut für Urbanistik (DIFU)
Das 1973 von 60 Städten gegründete DIFU beschäftigt sich vor allem mit Stadtentwicklung und Stadtforschung. Die demografische Entwicklung in Städten und Gemeinden ist in Deutschland ein zentrales gesellschaftliches Thema, da diese Entwicklung nachhaltige Auswirkungen auf die Leistungen der öffentlichen Verwaltung hat. Die kontinuierlich steigende Lebenserwartung, ein höheres Durchschnittsalter und die abnehmende Zuwanderung haben vor allem Einfluss auf den Arbeitsmarkt, die Sozialsysteme, den Wohnungsmarkt, die Infrastruktur und die kommunalen Finanzen. Trotz steigender Frauenerwerbsquote ist am Wohnungsmarkt mit hohen Leerstandszahlen zu rechnen bzw. ist dieser Zustand in einigen Regionen des Ostens schon eingetreten. Zunächst ist zwar von einem Ausgleich zwischen den Lebensstilen – von Mehr- zu Einpersonenhaushalten – auszugehen, aber es bedarf in Zukunft der Suche nach Lösungskonzepten zur Sicherstellung der Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen für die ältere Bevölkerung. Tendenziell sind steigende Pro-Kopf-Ausgaben bei den kommunalen Finanzen zu beobachten. In den Städten zielen die gesetzten Maßnahmen darauf ab, bauliche oder ökonomische Missstände zu beseitigen, aber zusätzlich sind ökonomische und soziale Ressourcen bzw. Potenziale in den Stadtteilen zu aktivieren („Grätzlmanagement“).

Reform der Grundsteuer in Deutschland
In Deutschland findet derzeit eine Diskussion zur Reform der Grundsteuer statt. Die verschiedenen Modelle orientieren sich entweder an den Grundstücks- oder Gebäudeflächen, am Bodenwert allein oder einer damit verbundenen Gebäudepauschale und verursachen unterschiedliche Auswirkungen auf die Höhe der Grundsteuer für Gewerbegrundstücke, für Häuser in der Innenstadt bzw. im ländlichen Raum oder für unbebautes Bauland. Die Belastungen aus einer Reform sollten jedoch gering und gleichmäßig verteilt sein. Darüber hinaus soll die Verwaltung vereinfacht werden.

Deutscher Städtetag – Föderalismusreform
Eine von den kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen der deutschen Föderalismusreform geforderte stärkere Beteiligung der Kommunen am bundesweiten Gesetzgebungsverfahren konnte nicht erreicht werden, da kommunalen Spitzenverbänden in unmittelbar Gemeinden betreffende Fragen kein Anhörungsrecht eingeräumt wurde. Die direkte Aufgabenübertragung des Bundes an die Kommunen wurde allerdings abgeschafft. Eine Aufgabenübertragung kann daher nur mehr seitens der Länder unter Anspruch eines Kostenausgleiches (Konnexitätsprinzip) stattfinden. Die daraus erwachsenden Folgen sind noch nicht abzusehen, jedoch bleiben die bereits übertragenen Aufgaben – die die Kommunen jetzt schon massiv belasten - jedenfalls davon unberührt (vgl. Markus Söbbeke, ÖGZ 2/2007, S. XXX).

Bemühungen der Stadt Salzburg zur Baulandmobilisierung
Karl Atzmüller erläutert zunächst den Inhalt der Deklaration für geschütztes Grünland der Stadt Salzburg. Diese Selbstbindung der Stadt gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern ist u. a. auch bei der Erstellung des räumlichen Entwicklungskonzeptes, auf welchem der Flächenwidmungsplan aufbaut, umgesetzt worden.

Basierend auf einer einschlägigen Bestimmung des Salzburger Raumordnungsgesetzes sind im Jahre 1997 viele Baurechtsvereinbarungen (Einigung zwischen Grundeigentümer und Stadtgemeinde zur Umwidmung von Grundstücken in Bauland) abgeschlossen worden. Seit der Aufhebung der gesetzlichen Bestimmungen über Zulässigkeit von derartigen Verträgen durch den Verfassungsgerichtshof im Jahr 1998 ist als Voraussetzung für eine Baulandwidmung nur mehr die Abgabe einer Erklärung, ein Grundstück als Bauland nutzen zu wollen (sogenannte Nutzungserklärung) erforderlich. In der Praxis hat sich gezeigt, dass dieses Rechtsinstitut keine Wirkung hat, was zur Folge hat, dass derzeit kaum Bauland verfügbar ist. Deshalb wurde nun daran gedacht, bei der anstehenden Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes auch deklariertes Grünland, soweit sachlich begründbar ist, in Bauland umzuwidmen.

Das von einer Bürgerinitiative veranlasste Bürgerbebegehren zum Schutz von Grünland bewirkte, dass nunmehr die Stadtgemeinde in Abstimmung mit den Initiatoren der Bürgerbegehrens einen Forderungskatalog an das Land Salzburg zur Baulandmobilisierung richtete. Dies zielt auf folgende Abänderungen des Raumordnungsgesetzes ab:

o Schaffung von Bauland in den angrenzenden Gemeinden durch verstärkte Einbeziehung der Regionalverbände;
o Schaffung von Vorbehaltsflächen auch für den sozialen Wohnbau;
o Einführung eines Infrastrukturkostenbeitrages für jene Grundeigentümerinnen und -eigentümer, die Bauland nicht bebauen;
o Wiedereinführung einer gesetzlichen Grundlage zum Abschluss einer freiwilligen Vertragsraumordnung.

Vorbilder dieser Forderungen waren raumordnungsrechtliche Bestimmungen in den Bundesländern Oberösterreich, Steiermark und Tirol. Derzeit finden noch immer Verhandlungen mit dem Land statt. Während hinsichtlich der Ausdehnung des Rechts auf die Ausweisung von Vorbehaltsflächen für den sozialen Wohnbau eine Einigung in Sicht ist, bestehen vom Land starke Bedenken gegen die Einführung eines Infrastrukturkostenbeitrages.

Besonderen Ausschusses des Nationalrats zu Ende
Der vom Österreich-Konvent erstellte Bericht über seine Beratungen zu einer Verfassungsreform wurde in einem Besonderen Ausschuss des Nationalrates behandelt, wobei das Ergebnis im Hinblick auf das Ende der Legislaturperiode nicht überwältigend ist. Prinzipielle Fragen wurden nur in Generaldebatten erörtert. Dabei wurden die Themen Verfassungsbereinigung, Kompetenzverteilung, Bundesrat, demokratische Kontrolle, Grundrechte und Ausbau der Kontrollrechte einer Diskussion unterzogen, ohne jedoch für eine Änderung des Status quo konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Es ist lediglich hervorzuheben, dass eine Einigung zur Errichtung von Landesverwaltungsgerichten – damit liegt auch eine Betroffenheit der Gemeinden vor – erzielt wurde. Diese Landesverwaltungsgerichtshöfe sollen auch meritorisch entscheiden können. Eine Einigung fand auch dahingehend statt, dass „Verfassungstrabanten“ wie z. B. das Neutralitätsgesetz beibehalten werden sollen und es eine Verfassungsbereinigung im Sinne der Inkorporierung von Verfassungsbestimmungen bzw. Aufhebung solcher, die obsolet geworden sind, geben soll. Hinsichtlich der demokratischen Kontrolle der Volksanwaltschaft und des Rechnungshofes wurde eine Ausweitung der Zuständigkeiten auch auf ausgegliederte Unternehmen gefordert.

Der Hochsicherheitspass und seine Kosten
Einleitend ist festzuhalten, dass zur Novelle des Passgesetzes seitens des Österreichischen Städtebundes der Konsultationsmechanismus ausgelöst wurde. Wesentliche Inhalte der Novelle sind: Ausstellung von Hochsicherheitspässen – auch für Kinder unter 12 Jahren, wobei die Wahlmöglichkeit besteht, einen Reisepass mit oder ohne Chip zu beantragen. Entsprechend dem Wunsch der Landeshauptleute ist auch die Miteintragungsmöglichkeit von Kindern weiterhin vorgesehen (Kosten von jeweils 26 Euro). Das Passfoto und die Unterschrift des Passinhabers werden in den Pass gedruckt. Darüber hinaus werden die Pässe zentral durch die Österreichische Staatsdruckerei personalisiert, damit entfällt die unmittelbare Aushändigung an den Bürger. Die Zustellung an den Antragstellenden erfolgt innerhalb von 5 Werktagen durch die Österreichische Post. Weiterhin ist die Ausstellung eines Notpasses vorgesehen sowie ist die Möglichkeit der Beantragung von Expresspässen geschaffen worden. Eine Anhebung der Gebühren für den Einzelnen in Höhe von 69 Euro konnte trotz gestiegener Produktionskosten (von 8 Euro auf 28,50 Euro) vermieden werden. In den Gesprächen zur Verwaltungsreform II wurde allerdings eine Kostenteilung zwischen dem Bund und den passausstellenden Behörden zu je der Hälfte der gesamten Mehrkosten in Höhe von 20 Euro vereinbart.

Einführung per 16. Juni 2006
Der neue Hochsicherheitspass wurde per 16. Juni 2006 eingeführt und in einem zweiten Schritt per 28. August 2006 auf die Ausstellung von Dienst-, Diplomaten-, Fremden- und Konventionalreisepässe erweitert. Die grünen Reisepassrohlinge finden bis Ende des Jahres 2006 noch als Notreisepässe Verwendung und werden danach durch champagnerfarbene Notpässe mit Vignettenpersonalisierung ersetzt. Im Zuge der Einführung dieses neuen Identitätsdokuments traten einige Probleme (z.B. Farbqualität des Photoeindruckes bzw. Zustellprobleme der Post) auf, die jedoch nach kurzer Zeit wieder behoben werden konnten.

Städtebund-Linktipp:
www.berlin.de

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