Finanzkommission: „Grauer Finanzausgleich“ im Regierungsabkommen

Finanzkommission: „Grauer Finanzausgleich“ im Regierungsabkommen

Unter Vorsitz von Finanzdirektor Josef Hörnler fand am 31.1.2007 die 45. Sitzung der Finanzkommission in Wien statt.
In der Diskussion des Regierungsprogramms wird insbesondere die explizit hervorgehobene „Stärkung des ländlichen Raums“ als Geringschätzung der Städte und zentralen Orte in ihrer Funktion als Wachstumsmotoren (siehe etwa die Auswertung der Statistik Austria zum regionalen BIP) bewertet. Zudem scheint sich der Bund immer noch der Fantasie hinzugeben, dass es bei den Gemeinden massive Einsparungsmöglichkeiten geben könnte. Insgesamt kann man die verschiedenen Initiativen im Koalitionsübereinkommen durchaus als „grauen, versteckten Finanzausgleich“ werten. Dabei sollte bereits jetzt die starke Dynamik bei den Gesundheits- und Sozialausgaben (Krankenanstaltenfinanzierung und Sozialhilfe ) eine zunehmend nicht mehr verkraftbare Belastung der Städte dar. Generell weisen die Transfers an die Länder eine Entwicklung auf, die die Handlungsfähigkeit der Städte in Gefahr bringt. So müssen alle Städte ihre Investitionsprogramme zurückfahren.

Diskussion über Steuerautonomie
Durch das laufende Wegfallen von Einnahmen und Übertragen von Aufgaben ohne (ausreichende) Mitteldotierung rückt die Frage, nach einer Ausweitung der Steuerautonomie wieder ins Zentrum der Betrachtung, zumal dies auch in der Theorie eindeutig positiv bewertet wird (zuletzt etwa WIFO-Weißbuch).

Immerhin ist die derzeitige Entwicklung bei den Ertragsanteilen sehr positiv, wobei ein möglicher Einbruch bei den KöSt-Einnahmen im Mai nicht ausgeschlossen werden kann. Übers Jahr wird mit einer Steigerung von 3–4% gegenüber dem Vorjahr gerechnet.

Immobilienausgliederungen
Neue Formen des Facility-Managements versprechen deutliche Synergieeffekte und auch Einsparungen durch klarere Strukturen und Aufgaben und auch durch günstigere steuerliche Effekte.

Allerdings muss klar kommuniziert werden, dass Aus- und Umgliederungen kein Allheilmittel zur Budgetkonsolidierung sind. Neben den möglicherweise höheren Transaktionskosten und der geringeren politischen Kontrolle besteht vor allem die Gefahr, dass eine scheinbare Entlastung des Haushalts neue Begehrlichkeiten weckt. Generell stellt sich auch die Frage, was als Aufgabe der Stadt übrig bleibt, wenn „Alles“ ausgegliedert wird.

Eine gelungene Ausgliederung muss einen tatsächlichen Mehrwert für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger bringen. Ein gesamthaftes Konzerndenken und eine klare Ergebnisverantwortung der handelnden Personen können dazu beitragen. Klar entgegengetreten wird allen Forderungen von Seiten der Aufsichtsbehörden nach Totalverkäufen zur bloßen Budgetkonsolidierung.

Steuerpolitik
Neue Entwicklungen in Sachen Erbschafts- und Schenkungssteuer legen den Schluss nahe, dass eine komplette Aufhebung durch den VfGH im Bereich des Möglichen liegt. So hat der VfGH von sich aus am 12. 12. 2006 seinen Prüfbeschluss erweitert und zudem hat gerade am Tag der Sitzung (31. 1.) das Bundesverfassungsgericht in Deutschland die dortige Erbschaftssteuer in der bestehenden Fassung für verfassungswidrig erklärt.

Sollte es wirklich auch in Österreich zu einer Aufhebung durch den VfGH kommen stellt sich die Frage, wie die Politik auf die „Aufträge“ des VfGH reagiert. Hier reicht das Spektrum über Komplettabschaffung, über eine Beibehaltung nur der Schenkungssteuer, des Beschlusses des Gesetztes mit 2/3-Mehrheit bis zu einer Totalreform. Es steht jedenfalls zu befürchten, dass die Stimmen zur Totalabschaffung lauter werden. Dies würde einerseits in der österreichischen Steuerstruktur den ohnehin im weltweiten Vergleich äußerst niedrigen Anteil der Vermögenssteuer weiter reduzieren – eine Verschiebung der Anteile zugunsten einer Entlastung des Faktors Arbeit würde somit in weitere Ferne rücken. Andererseits würde dadurch das Interesse des Bundes an den Einheitswerten bzw. deren korrekte Erhebung wohl vollends schwinden. Dies hätte zur Folge, dass Städte und Gemeinden weiterhin nicht mit einer neuen Hauptfeststellung der Einheitswerte von Seiten des Bundes rechnen können, was der Auseinanderentwicklung von Einheitswert und Verkehrswert in der Grundsteuer erneut Vorschub leisten würde. Zudem geriete wohl auch die auf den Einheitswerten basierende Grundsteuer selbst in die Gefahr einer Prüfung durch den VfGH.

Aus den genannten Gründen scheint eine Reform des komplexen und völlig überalterten Bewertungssystems der Grundsteuer dringend angebracht. Auch das Pilotprojekt in Graz zur Mitwirkung der Gemeinde bei der Einheitswertfeststellung zeigt bereits jetzt, dass obzwar es einige Synergien in der Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Finanzverwaltung zu heben gibt, die Komplexität des heutigen Systems nicht mehr mit einem vernünftigen Administrationsaufwand zu bewältigen ist. Bei einer allfälligen Reform der Grundsteuer sollten auch die Grunderwerbssteuer und die Bodenwertabgabe mitberücksichtigt werden. Auf jeden Fall müssten neue Modelle auch dynamische Komponenten beinhalten.

Die in den Medien immer wieder diskutierte Abschaffung der Werbeabgabe könnte ausschließlich nach einer vollen Kompensation der Einnahmenverluste durch den Bund erfolgen.

OEGZ

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