Landesgruppe Salzburg: Stopp der Kostenabwälzung auf Gemeinden

Landesgruppe Salzburg: Stopp der Kostenabwälzung auf Gemeinden

Die Landesgruppe Salzburg des Österreichischen Städtebundes lehnt weitere Kostenübernahmen der Städte und Gemeinden im Sozial- und Pflegebereich vehement ab. Das war die Kernbotschaft der Landesgruppensitzung am 7. März im Schloss Mirabell, an der etwa 30 Vertreterinnen und Vertreter aus 15 Städten teilnahmen.
„Ich lehne weiter Kostenübernahmen im Pflegebereich und im Sozialbereich einschließlich der bedarfsgerechten Mindestsicherung ausdrücklich ab“, betonte Bürgermeister Heinz Schaden als Landesgruppenvorsitzender und Städtebund-Vizepräsident.

24-Stunden-Pflegemodell unausgegoren
„Insbesondere die Reform des Pflegewesens, die lediglich dem Zweck der nachträglichen Legalisierung eines jahrelangen Mißstandes dient, darf weder zu Lasten der Pflegequalität noch auf Kosten der Städte und Gemeinden gehen“, meinte Bürgermeister Schaden für die gesamte Landesgruppe Salzburg, die sich besonders vehement gegen das übereilte Durchpeitschen eines 24-Stunden Pflegemodells ausspricht.

Die psychologische und medizinische Qualität der Pflege kann nach einhelliger Meinung der Landesgruppe Salzburg nur im Rahmen der professionell geführten und ständigen Kontrollen unterliegenden öffentlichen Pflegeeinrichtungen gewährleistet werden. Die dort derzeit bestehenden hohen Qualitätsstandards drohen durch kaum überprüfbare Pflege in den eigenen vier Wänden ausgehöhlt und unterlaufen zu werden.
„Das kann weder im Interesse des Bundes noch im Interesse der Betroffenen liegen“, meinte Schaden. Im Übrigen bezweifelt die Landesgruppe Salzburg die tatsächliche Machbarkeit einer Pflege rund um die Uhr für den Großteil der Menschen in Österreich, da nur in den wenigsten Fällen ausreichend Raum für die adäquate Unterbringung der Pflegekraft vorhanden sein dürfte.

Solidarische Pflegeversicherung gefordert
Ungeachtet der offenen Fragen rund um das neue Pflegewesen betont der Städtebund, dass im Sinne der Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen Pflege zukünftig die Einrichtung einer entsprechenden Pflegeversicherung zu forcieren ist.

Im Hinblick auf die mittelfristige Einführung einer bedarfsgerechten Mindestsicherung ist nach Meinung der Städtebundlandesgruppe im Rahmen der kommenden Finanzausgleichsverhandlungen auf eine einvernehmliche und für die Städte und Gemeinden finanziell tragbare Lösung hinzuarbeiten. Die bedarfsgerechte Mindestsicherung dürfe jedoch aus Sicht des Städtebundes keinesfalls als isolierte Maßnahme, sondern nur in einem Gesamtpaket betrachtet werden.

OEGZ

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