Der EuGH hat mit Urteil vom 18. Juli 2007 (Rechtssache C-503/04) zu den Rechtsfolgen vergaberechtswidrig geschlossener Altverträge Stellung genommen
Der EuGH hat mit Urteil vom 18. Juli 2007 (Rechtssache C-503/04) zu den Rechtsfolgen vergaberechtswidrig geschlossener Altverträge Stellung genommen
Dieser Beitrag ist in der ÖGZ 12-2007/01-2008 erschienen.
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