Gemeinderatsausschuss als Hilfsorgan des Gemeinderates ist kein allgemeiner Vertretungskörper und kein Gemeindevollziehungsorgan;

Gemeinderatsausschuss als Hilfsorgan des Gemeinderates ist kein allgemeiner Vertretungskörper und kein Gemeindevollziehungsorgan;

Zurückweisung von Anfechtungen der Wahl zum Vorsitzenden des Ausschusses für Kontrollangelegenheiten eines Gemeinderates mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes

Dieser Beitrag ist in der ÖGZ 6/2008 erschienen.


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