Verfassungsgerichtshof zur Auskunftspflicht und Datenschutz Verpflichtung zur Datensicherung auch bei registrierten Übermittlungen unter Vornahme der gestzlich gebotenen Abwägung
Verfassungsgerichtshof zur Auskunftspflicht und Datenschutz Verpflichtung zur Datensicherung auch bei registrierten Übermittlungen unter Vornahme der gestzlich gebotenen Abwägung
Dieser Beitrag ist in der ÖGZ 7-8/2008 erschienen.
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