Österreichische Geodatenpolitik aus der Sicht der Städte als Geodatenproduzenten und -nutzer

Österreichische Geodatenpolitik aus der Sicht der Städte als Geodatenproduzenten und -nutzer

Geodaten stellen im Rahmen der E-Government-Initiative einen unverzichtbaren Teil einer effizienten Verwaltung dar und werden quer über alle Verwaltungsebenen (Bund/Länder/Städte/Gemeinden) benötigt. Ziel der Geodatenpolitik ist es, die Nutzung der Geodaten in der Verwaltung durch klar definierte Rahmenbedingungen zu optimieren, wobei die Städte als Datenproduzenten eine faire Kooperationsbasis einfordern. Die Umsetzung könnte durch eine Rahmenvereinbarung der Gebietskörperschaften erfolgen.

 

Geodaten stellen nicht nur einen unverzichtbaren Teil in einer effizienten Verwaltungs- und Planungstätigkeit dar, sondern sind auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Laut der PIRA-Studie (EU-Studie ftp://ftp.cordis.lu/pub/ econtent/docs/2000_1558_de.pdf) stellen die Geographischen Informationen mit 35,8% den höchsten Anteil am Wirtschaftsbeitrag der Public Sector Information (PSI) dar. Dieser Schatz an Informationen soll in Zukunft für die verschiedenen Verwaltungsebenen mittels klarer Rahmenbedingungen (Preis- und Nutzungsmodelle, Qualitätssicherung, Zuständigkeiten der dateneinbringenden Stellen) besser nutzbar gemacht werden. Städte treten sowohl als umfassende Geodatenproduzenten als auch als Geodatennutzer auf.

Städte als Geodatenproduzenten
Die Städte setzen große Investitionen in den Aufbau von Geodaten. Die Geoinformationen entstehen dabei im Rahmen von Planungsaufgaben und Verwaltungstätigkeit (Vermessungstätigkeiten, Bauverwaltung, Umweltplanung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Grundstücksmanagement, Gebäudemanagement, Adressmanagement, …), wobei die Anforderungen bezüglich Genauigkeit, Aktualität und Vollständigkeit aufgrund rechtlicher und technischer Rahmenbedingungen sehr hoch sind. Diese geforderte Qualität der Geodaten bedingt allerdings auch einen beträchtlichen Ressourceneinsatz (Personal, Geldmittel) seitens der Städte. Eine exemplarische Auflistung einiger wichtiger kommunaler GIS-Themen, welche von Städten als Produzenten vorgehalten werden: Stadtkarte, Orthofotos, Naturbestandsplan, Gebäudekataster, Adressdatenbank, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, Stadtentwicklungskonzepte, Infrastruktur (Kanal, Beleuchtung, …), Ingenieurgeologische Karte, Naturraumbewertung, Baumkataster, Jagdkataster und Fischereikataster (Abbildungen 1 und 2).

Städte als Geodatennutzer
Seitens der Städte werden Geodaten von verschiedenen Anbietern genutzt, im größten Ausmaß Geodaten vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Dabei ist für die Städte die flexible Nutzung der Geoinformation im Rahmen von diversen Analysen entscheidend, sodass reine ASP*-Dienste zur Informationsabfrage alleine nicht ausreichend sind. Webservices scheinen hier ein gewisses Potential für die Zukunft zu bieten, zum jetzigen Zeitpunkt ist der Informationstransfer in die GIS-Systeme der Städte nach wie vor notwendig:

- BEV: DKM/GDB*, Orthofotos, Geländemodelle, zum Teil ÖK* und Landschaftsmodell – zum Thema DKM/GDB ist zu erwähnen, dass eine Reihe von Städten diese momentan selbst nachführen, um eine höhere Flexibilität in Hinsicht auf GIS-Analysen intern zu gewährleisten.

- Landesregierungen: Fachthemen aus den Bereichen Landesplanung, Umwelt, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, …

- Private Datenanbieter: Verkehrsnavigationsdaten, Kartographische Stadtpläne, Infrastrukturanbieter (z. B. Strom, Wasser, Gas, Fernwärme, Telekom, …)

Geodatenpolitik – Sicht der Städte
Das Manko an der derzeitigen Situation ist aus der Sicht der Städte die Tatsache, dass die Städte zusehends als kostenloser Informationseinbringer in Bundesregister (nicht nur im Geodatenbereich) dienen, auf der anderen Seite selbst im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben nur die kostenpflichtige Zugriffsmöglichkeit auf Bundesregister (DKM/GDB, Firmenbuch, …) haben. Im Sinne von E-Government sollte hier für den Geodatenbereich eine rasche Lösung getroffen werden, da durch die Kooperation der Verwaltungsebenen eine entscheidende Qualitätssteigerung möglich und der Ressourceneinsatz verwaltungsübergreifend optimiert wird. Die Städte fordern daher den kostenlosen Zugriff auf wesentliche Geodaten des Bundes, im Gegenzuge sind die Städte natürlich bereit, die geforderten Geodaten in die bundesweiten Geodatenbanken einzubringen.
Erstes Beispiel im Geodatenbereich ist das Adressregister, welches im Rahmen des E-Government-Masterplanes umgesetzt wird. Ein österreichweites Adressregister als Basis für adressrelevante Datenbanken (ZMR, …), Einsatzunterstützung für Einsatzdienste oder Statistik ist für Verwaltung und Wirtschaft unbedingt notwendig. Durch die direkte Einbeziehung der Städte/ Gemeinden als dateneinbringende Stelle für die geocodierten Adressen wird auch für eine höchstmögliche Qualität gesorgt. Im Rahmen der laufenden Gespräche zum Adressregister (Novelle Vermessungsgesetz) hat es positive Gespräche mit Vertretern des Bundes (BEV, Statistik Austria, BMWA, …), der Länder und Städte in Richtung Geodatenpolitik gegeben. So besteht allgemein Konsens darüber, dass eine gemeinsame Koordinierungsstelle im Rahmen der ÖROK eingerichtet wird. Das Wichtigste, nämlich die konkreten Umsetzungen, sind allerdings noch zu realisieren. Dies könnte über eine Rahmenvereinbarung der Gebietskörperschaften erfolgen.
Im Sinne der Verwaltungsmodernisierung – und hier können effiziente Geographische Informationssysteme sehr viel beitragen – sollten gemeinsam alle politischen Entscheidungsträger von den Vorteilen einer raschen und fairen Kooperationslösung in der Geodatenpolitik überzeugt werden. Gerade jetzt bietet die Erweiterung der Europäischen Union für Österreich und seine GI-Wirtschaft die Möglichkeit, entsprechende Maßstäbe zu setzen, welche sowohl von der organisatorischen Kompetenz als auch der technischen Umsetzung nach außen getragen werden könnten. Damit könnte der GI-Wirtschaftsstandort Österreich langfristig gesichert werden.
Dass eine erfolgreich umgesetzte Geodatenpolitik sehr viele Vorteile bietet, zeigen die Teilbereiche, in denen sie bereits gelebt wird (Land – Stadt/Gemeinde, Verwaltung – Privatwirtschaft). Als Beispiel für Geodatenpolitik zwischen Land/Stadt/Gemeinden sei z. B. der Rahmenvertrag im Land Kärnten zu erwähnen, dessen Ziel ein umfassender Austausch von Geoinformationen, gemeinsame Kooperationsmodelle beim Einkauf (Beispiel Orthofotos wurde bereits realisiert) und damit ein effizienter Einsatz von Ressourcen ist.
Die Landeshauptstadt Klagenfurt hat aber auch – ähnlich wie andere Städte – eine Reihe von Kooperationsvereinbarungen mit der Privatwirtschaft (Leitungsbetreiber, Kartographieverlage, Hersteller von Navigationsdaten etc.). Alle diese Modelle zeigen laufend, dass durch sinnvolle Kooperationen die Effizienz aller Partner gesteigert werden kann.

Fehlende Grafiken finden Sie in der ÖGZ 2/04.

Fußnote:
* ASP = Application Service ProvidingÖK = Österr. Karten (digitale Landkarte)DKM = Digitale KatastralmappeGDB = Grundstücksdatenbank

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