E-Government – Behördenzugang vom Wohnzimmertisch

E-Government – Behördenzugang vom Wohnzimmertisch

 

Mit dem ab 1. März 2004 in Kraft getretenen E-Government-Gesetz hat der Bund einen wichtigen Rahmen für die weitere Entwicklung des elektronischen Zugangs zur Verwaltung geleistet. Das E-Government-Gesetz regelt unter anderem
- das „Konzept Bürgerkarte“,
- die Führung des Standarddokumentenregisters,
- die sichere elektronische Aktenführung,
- spezielle Fragen des Datenschutzes,
- die elektronische Signatur einschließlich einer Signatur „light“ bis Ende 2007,
- elektronische Zustelldienste sowie
- die Gebührenbefreiung bei Verwendung der elektronischen Eingabe mittels der Bürgerkarte bis Ende 2006.

Genau genommen bedeutet dies den Zugang zu den Behörden sowohl „vom Wohnzimmertisch“ als auch für die Wirtschaft vom Unternehmenssitz aus.
Aus der Sicht der Städtebundes ist E-Government außerordentlich begrüßenswert, weil der Servicecharakter der Verwaltung und das ständige Bemühen um Bürgernähe und Effizienz unterstrichen werden. Eine Vielzahl von Städten hat daher E-Government-Anwendungen schon seit längerem in ihrem Bereich eingesetzt.
Nach einer im Herbst 2003 durchgeführten Mitgliederbefragung bieten bereits 45% der größeren Städte Online-Formulare an, weitere 27% planen, dieses Angebot aufzunehmen. 11% verwenden durchgängige elektronische Transaktionen, weitere 18% stehen unmittelbar vor deren Einsatz.

Informationspolitik des Österreichischen Städtebundes
Der Österreichische Städtebund hat die Bestrebungen der Städte zur nachhaltigen Verwaltungsmodernisierung durch einen eigenen Städtetag im Jahr 2001 in Villach, die Abhaltung von E-Government-Informationstagungen im Frühjahr 2002 sowie im Herbst 2003 unterstützt und regelmäßig über das Thema berichtet. Seit 1. Februar 2004 sind die wichtigsten Informationen auch von der Städtebund-Homepage abrufbar.
Mit dem E-Government-Gesetz wurden wichtige Bedenken der Städte, nämlich bezüglich der Sicherheitsfrage und unzureichender Rechtsgrundlagen, ausgeräumt. E-Government kann nunmehr bei konsequenter Weiterentwicklung sicherlich zur Steigerung der Servicequalität für Bürger und Wirtschaft und vor allem aber zur raschen Abwicklung von Behördenverfahren eingesetzt werden. Dies ist eine zentrale Erwartung der Städte.
Auf den von den Städten weiters genannten wichtigsten Problembereich, nämlich die Finanzierung, wurde beim E-Government-Gesetz nicht im Geringsten eingegangen.

E-Government ist nicht zum Nulltarif zu haben
In diesem Zusammenhang muss klar festgestellt werden, dass keine übertriebenen Erwartungen hinsichtlich der Einsparungsmöglichkeiten bei Einsatz von E-Government gehegt werden dürfen. Immerhin haben die Städte und Gemeinden nunmehr zwei Behördenzugänge zu organisieren, nämlich den konventionellen und den elektronischen. Das verursacht gemeinsam mit der kompletten internen EDV-Ausstattung sowie der elektronischen Aktenführung nicht unbeträchtliche Kosten. Experten schätzen, dass derzeit schon bis zu 50% der Aufwendungen für EDV – und das sind jährlich dutzende Millionen Euro – für E-Government eingesetzt werden.
Nachdem der Bund mit dem E-Government-Gesetz und der Einrichtung von Registern den wertvollen Rahmen für E-Government gesetzt hat, könnte die Verbreitung von E-Government enorm beschleunigt werden, wenn er nun die Städte und Gemeinden bei der Entwicklung von Anwendungssoftware unterstützt. Sonst bleibt E-Government zwar schick, aber nicht leistbar!

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