E-Government – Eine Großbaustelle mit Zukunftsperspektive Zwischenbericht über die aktuellsten Entwicklungen in Österreich

E-Government – Eine Großbaustelle mit Zukunftsperspektive Zwischenbericht über die aktuellsten Entwicklungen in Österreich

Die laufenden und intensiven Bemühungen zur Weiterentwicklung von E-Government tragen erste Früchte: Während Österreich im Jahr 2003 beim europäischen Benchmarking der elektronischen Umsetzung ausgewählter öffentlicher Dienstleistungen einen der hinteren Ränge belegte, konnte heuer bereits hinter Dänemark der zweite Platz beim Anteil der Services, die online vollständig abgewickelt werden können, erzielt werden. Bei der generellen Online-Verfügbarkeit öffentlicher Services liegt Österreich an vierter Stelle. E-Government stellt zwar nach wie vor eine „elektronische Großbaustelle“ dar, die Fortschritte sind aber deutlich erkennbar.

 

Als rechtliches Fundament für die elektronische Transaktion zwischen Gebietskörperschaften und deren Kunden ist das E-Government-Gesetz mit 1. März 2004 in Kraft getreten. Es beinhaltet wesentliche Bestimmungen in Bezug auf Identifikation und Authentifizierung im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung, elektronische Nachweise personenbezogener Daten und Zustellung behördlicher Dokumente.
In vielen Verfahren der öffentlichen Verwaltung ist es erforderlich, dass sich Personen (Antragsteller, Personen mit Parteienstellung usw.) identifizieren.
Zur Überprüfung der Echtheit der Identität (= Authentifizierung) wurde das Bürgerkartenkonzept entwickelt, bei dem es sich – wie der Name schon ausdrückt – um ein Konzept handelt, das auf verschiedene Chipkarten aufgebracht werden kann. In ersten Pilotprojekten beginnt bereits die Verbreitung der Bürgerkarten. Die OCG (Österreichische Computer Gesellschaft) stattet beispielsweise in Kooperation mit A-Trust alle Mitgliedskarten auf Wunsch mit der Bürgerkartenfunktionalität aus.
Um die Entwicklung von E-Government nicht unnötig zu behindern, können in der Anlaufphase der Bürgerkarte bis Ende 2007 jedenfalls alle bestehenden Lösungen zur Authentifizierung (wie z. B. Benutzername/PIN) weiter verwendet werden. Als einfache Übergangslösung bis zu einer nachhaltigen Verbreitung der Bürgerkarte schreibt das E-Government-Gesetz die Verwendung einer „Light-Version“ der Bürgerkartenfunktion vor, die so genannte „Verwaltungssignatur“. Diese basiert ebenfalls auf Benutzername und Signaturcode (= PIN).
Ein entsprechender Verordnungsentwurf lag bis 31. März 2004 zur Begutachtung vor.

Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Ein wesentlicher Faktor bei der Einführung der Authentifizierung war die ausreichende Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Um ein Nachvollziehen aller elektronischen Bewegungen einer Person (im Sinne einer Rasterfahndung) zu unterbinden und dennoch eine eindeutige Authentifizierung zu ermöglichen, schreibt das E-Government-Gesetz die Bildung von „bereichsspezifischen Personenkennzeichen“ vor. Diese ergeben sich wie auf nebenstehender Grafik dargestellt.
Vom Bund-Länder-Gemeinden-Arbeitskreis „E-Government“ wurde bereits im Vorjahr eine Konvention für Verfahrens- und Leistungsbereiche der öffentlichen Verwaltung erarbeitet. Diese soll nun auch als Basis für die Abgrenzung der Verwaltungsbereiche, für die jeweils ein eigenes Personenkennzeichen ausreichend ist, dienen. Ein diesbezüglicher Verordnungsentwurf des Bundeskanzleramtes (E-Government-Bereichsabgrenzungsverordnung) liegt bis 30. April 2004 zur Begutachtung vor.
Beispiele für Verwaltungsbereiche wären z. B. „Land- und Forstwirtschaft“ oder „Kunst und Kultur“. Das bedeutet, dass für alle Verfahren innerhalb eines definierten Verwaltungsbereichs dieselbe „Formel“ zur Ableitung des Personenkennzeichens verwendet werden kann. Die Algorithmen für eine Ableitung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens können bereits von den Seiten der IKT-Stabsstelle1 heruntergeladen werden.

Datenform und -strukturen
Eine weitere wesentliche Komponente bei der elektronischen Abwicklung von Verfahren zwischen Bürgern/Unternehmen und der Verwaltung stellt die Form der übergebenen Daten dar. Damit eine medienbruchfreie Kommunikation zwischen den einzelnen elektronischen Systemen möglich ist, bedarf es einheitlicher Datenstrukturen, wobei zwischen allgemeinen Daten, die in gleicher Form immer wieder vorkommen (z. B. personenbezogene Daten, wie Vorname oder Zuname) und spezifischen Daten, die sich je nach Verfahren unterscheiden2, differenziert werden muss. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung der IKT-Stabsstelle des Bundes beschäftigt sich derzeit intensiv mit dem Aufbau einer allgemeinen und österreichweit gültigen Kommunikationsarchitektur. Ergänzend dazu hat der Österreichische Städtebund eine zusätzliche Arbeitsgruppe initiiert, die sich der konkreten Definition standardisierter Schnittstellen von kommunalen Fachanwendungen widmet. An besagter Arbeitsgruppe besteht reges Interesse, es haben alle Hersteller kommunaler Fachsoftware ihre Teilnahme zugesagt. Ziel dieser Arbeitsgruppen ist es, dass Daten zwischen Gebietskörperschaften und unterschiedlicher Fachsoftware medienbruchfrei und nach Möglichkeit ohne manuelle Eingriffe übernommen werden können.

Dezentrale Datenhaltung und -wartung
Ein weiterer wichtiger Teilaspekt von E-Government ist eine zentrale Datenhaltung und -wartung, um einerseits die Qualität der Datenbestände zu verbessern (z. B. indem redundante Daten vermieden werden) und andererseits zu vermeiden, dass Daten, die bei einer Behörde bereits elektronisch vorliegen, von einer anderen Behörde erneut eingefordert und elektronisch erfasst werden.
In diesem Zusammenhang befinden sich derzeit drei wesentliche Register im Aufbau: Das Adressregister, das Gebäude- und Wohnungsregister sowie das Standarddokumentenregister. Die Einrichtung eines Adressregisters wurde mit einer Novelle zum Vermessungsgesetz, die mit 1. 3. 2004 in Kraft getreten ist, beschlossen. Der zeitgerechte Aufbau eines zentralen Adressregisters macht insofern Sinn, als ansonsten Adressen mehrfach in verschiedenen anderen Registern gespeichert würden. Zeitgleich mit dem Adressregister wird das Gebäude- und Wohnungsregister aufgebaut. Seit 1. 4. 2004 läuft ein Testbetrieb mit ausgewählten Gemeinden, im Mai ist die Erstbefüllung vorgesehen und am 1. 7. 2004 soll der vorläufige Produktivbetrieb aufgenommen werden. Synchron dazu läuft der Aufbau des Gebäude- und Wohnungsregisters.
Über die Sommermonate wird im Rahmen einer Erweiterung des Zentralen Melderegisters (ZMR) ein Standarddokumentenregister eingerichtet, in dem wesentliche Personenstandsdaten erfasst werden. Ziel ist, dem Bürger die häufige Vorlage von Standarddokumenten, wie Staatsbürgerschaftsnachweis oder Geburtsurkunde, bei der Antragstellung zu ersparen.
Aber auch im Bereich der elektronischen Zustellung gibt es Fortschritte. War eine elektronische Zustellung bisher gesetzlich durch ein novelliertes Zustellgesetz zwar möglich, so bewegte sich die zustellende Behörde dennoch in einer rechtlichen Grauzone. Das E-Government-Gesetz regelt daher erstmals den elektronischen Zustellvorgang in Form eines externen Zustellservices. Ein entsprechendes Protokoll für die technische Umsetzung wurde seitens der IKT-Stabsstelle bereits definiert. Ferner soll in den nächsten Monaten der erste Zustellservice des Bundes seinen Betrieb aufnehmen. Für die Gemeinden sind vorerst kostenlose „Leistungspakete“ vorgesehen.

Neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften
Die konstruktive Kooperation der Gebietskörperschaften bei der Entwicklung von E-Government kann zu Recht als „neue Qualität der Zusammenarbeit“ bezeichnet werden. Bei so vielen Akteuren ist aber Meinungs- und Interessenspluralität selbstverständlich. Daher hat der Österreichische Städtebund bei allen für Gemeinden wichtigen Arbeitskreisen Mitarbeiter nominiert, um deren Perspektive und Bedürfnisse angemessen zu vertreten. In den nächsten Monaten sind darüber hinaus auch arbeitsgruppenorientierte Informationshalbtage geplant.
Zum besseren Verständnis der Tätigkeit der einzelnen Arbeitsgruppen und E-Government-Projekte und deren Zusammenspiel sollen diese grafisch aufbereitet – visualisiert – und mit den wichtigsten Eckdaten hinterlegt werden. Ergänzend dazu wird das „Kommunale Kompetenzzentrum E-Government“ auf der Internetplattform des Städtebundes weiter ausgebaut. Für die Sommermonate ist darüber hinaus eine Aufbereitung E-Government-fähiger Verfahren in Form von Use Cases und Best Practices vorgesehen.

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