Kurzanalyse der Kommunalwahlen im Bundesland Salzburg

Kurzanalyse der Kommunalwahlen im Bundesland Salzburg

Wie bereits im Jahre 1999 wurde auch heuer wieder der 7. März von den Medien österreichweit als „Superwahlsonntag“ hochstilisiert, weil an diesem Tag in Kärnten und Salzburg die Landesparlamente neu gewählt wurden und darüber hinaus in den Bundesländern Salzburg und Tirol (mit Ausnahme von Innsbruck) auch Kommunalwahlen stattfanden.

Im Rahmen der Kommunalwahlen fanden im Bundesland Salzburg die Gemeinderatswahlen in der Landeshauptstadt und die Gemeindevertretungswahlen in den übrigen 118 Gemeinden sowie die Direktwahl der Bürgermeister aller Gemeinden statt.

Wahlbeteiligung
Insgesamt waren bei den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen 368.545 Personen wahlberechtigt und damit um 13.945 Personen mehr als bei den letzten Kommunalwahlen im Jahre 1999 und um 2.956 mehr als bei der Landtagswahl1; davon haben 283.203 Personen ihr Wahlrecht in Anspruch genommen. Die Wahlbeteiligung ist diesmal gegenüber dem Jahr 1999 in allen Bezirken gestiegen2 (um insgesamt 2,9%), am stärksten in der Stadt Salzburg mit einem Plus von 4,3%.
Ein erster Vergleich der einzelnen Wahlgänge zeigt, dass kein signifikanter Unterschied in der Wahlbeteiligung zu der Landtagswahl (77,3%)3 und den Gemeinderats- bzw. Gemeindevertretungswahlen (76,8%) besteht. Die Wahlbeteiligung an den Bürgermeisterwahlen und Gemeindevertretungswahlen war völlig ident. Allerdings zeigen die Wahlergebnisse, dass die Wähler auch bei gemeinsam durchgeführten Wahlgängen durchaus bei der Stimmabgabe zu differenzieren wissen: während die SPÖ bei der Landtagswahl ihren Stimmenanteil von 32,36% bei den Wahlen im Jahr 1999 auf nunmehr 45,4% steigern und damit einen Stimmengewinn von ca. 13 Prozentpunkten erringen konnte, betrug der Stimmengewinn bei den Kommunalwahlen lediglich 5,9% (von 32,0% auf 37,9%). Umgekehrt konnte die ÖVP bei den Kommunalwahlen ihren Stimmenanteil
von 40,6% auf 43,1% steigern (d. h. somit um 2,5%), während sie bei der Landtagswahl sogar einen Stimmenanteil von 0,9% verlor (von 38,8% auf 37,9%). Die FPÖ verlor bei den Kommunalvertretungswahlen weniger
(–8,2%) als bei der Landtagswahl
(–10,9%). Die Grünen gewannen bei den Kommunalwahlen ebenfalls weniger (+0,4%) als bei der Landtagswahl (+2,6%) – was natürlich auch durch den Umstand bedingt ist, dass diese beiden politischen Gruppen auf Kommunalebene nicht landesweit kandidierten.

Gemeinderatswahl und
Gemeindevertretungswahlen

Die ÖVP stellte mit Ausnahme der kleinen Gemeinde Thomatal (in dieser Gemeinde kandidierte eine der ÖVP nahestehende Namensliste) in allen Gemeinden, die SPÖ stellte – wie im Jahre 1999 – in 115 von insgesamt 119 Gemeinden Kandidaten auf. Die Freiheitlichen kandidierten lediglich in 102 Gemeinden (gegenüber 113 im Jahre 1999). Die von der FPÖ abgespaltene Liste der Freien Demokraten (FDS) stellte sich in 7 Gemeinden zur Wahl. Die Grünen und gleichgesinnte Listen kandidierten in 24 Gemeinden. In der Stadt Salzburg standen insgesamt 7 Listen (gegenüber 11 im Jahre 1999) zur Wahl: Neben der ÖVP, SPÖ, FPÖ und der schon seit dem Jahre 1982 etablierten Bürgerliste noch die KPÖ und 2 Namenslisten.
Ein Landesüberblick zeigt4: Von den insgesamt 2.1165 zu vergebenden Mandaten entfielen 1.075 (50,8%) auf die ÖVP, was einen Zuwachs von 88 Mandaten ergibt. Auf die SPÖ entfielen 753 Mandate (35,6% bzw. +120 Mandate). Auf die FPÖ entfielen 151 Mandate (7,1%), was einen Verlust von 161 Mandaten bedeutet. Auf die Grünen und gleichgesinnte Listen entfielen 65 Mandate (+6), auf sonstige Namenslisten 56 Mandate (+19) und auf die erstmals in 7 Gemeinden kandidierenden Freien Demokraten 16 Mandate.
In der Stadtgemeinde Salzburg haben von den 7 wahlwerbenden Parteien nur 4 den Einzug in das Gemeindeparlament geschafft: die SPÖ erreichte von den 40 zu vergebenden Mandaten mit 19 Mandaten fast die Hälfte, die ÖVP eroberte wie bisher 11 Mandate, die FPÖ verlor 4 Mandate (von 8 auf nunmehr 4), die Bürgerliste stellt wie bisher 6 Mandate.
Interessant ist weiters, dass im Kommunalbereich die Erreichung der absoluten Mehrheit einer Partei nicht die Ausnahme bildet, sondern vielmehr gestiegen ist. Von den insgesamt 119 Gemeinden gibt es in 84 Gemeinden (gegenüber 64 beim Wahlgang im Jahre 1999) absolute Mehrheiten, davon in 8 Gemeinden sogar eine Zweidrittelmehrheit: in 68 Gemeinden hat die ÖVP die absolute Mehrheit (davon in 6 Gemeinden die Zweidrittelmehrheit), in 15 Gemeinden die SPÖ (davon in zwei Gemeinden eine Zweidrittelmehrheit) und in einer Gemeinde eine der ÖVP nahestehende Namensliste. Der Prozentanteil der Gemeinden mit einer absoluten Mehrheit in der Gemeindevertretung beträgt 70,58% und ist im Vergleich zu der abgelaufenen Funktionsperiode (53,78%) um fast 20 Prozentpunkte – also ein Fünftel – gestiegen.

Bürgermeisterwahlen
Bei der diesjährigen Bürgermeisterwahl6 standen in der Mehrzahl, nämlich in 56 der Gemeinden, 2 Kandidaten und in 32 Gemeinden 3 Kandidaten zur Auswahl. In 7 Gemeinden stellten sich 4 Kandidaten und in einer Gemeinde (Seekirchen am Wallersee) gar 6 Kandidaten zur Wahl. Demokratisch politisch bedenklich ist, dass in 23 Gemeinden jeweils nur ein Bewerber zur Wahl stand (davon in 21 Gemeinden ein ÖVP-Kandidat, in je einer Gemeinde ein Kandidat der SPÖ bzw. einer Namensliste).
Während sich bei der ersten Bürgermeister-Direktwahl im Jahr 1994 in 16 Gemeinden und im Jahre 1999 in 11 Gemeinden eine Stichwahl als erforderlich erwies, war dies beim diesjährigen Wahlgang nur mehr in 7 Gemeinden der Fall. Der Anteil der „Stichwahlgemeinden“ sinkt somit kontinuierlich7. Die Beispiele der Stadtgemeinde Salzburg, Hallein oder Seekirchen belegen auch, dass selbst bei einer Kandidatur von 4 oder mehr Bewerbern es einem Kandidaten möglich ist, bereits im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit zu erreichen. In 4 Gemeinden8 ging der Sieg im 2. Wahlgang an jenen Kandidaten, der bereits im 1. Wahlgang an erster Stelle lag, in 3 Gemeinden9 gelang es jedoch dem im ersten Wahlgang an zweiter Stelle liegenden Kandidaten die Funktion des Bürgermeisters zu erobern.
Während es bei den Gemeindevertretungswahlen im Landesdurchschnitt zu keinen allzu dramatischen politischen Umwälzungen gekommen ist, brachten die Bürgermeister-Direktwahlen doch in einigen Gemeinden eine Änderung.10
Insgesamt kam es in 13 Gemeinden (um zwei mehr als im Jahre 1999) zu einer Änderung an der Spitze der Gemeindeverwaltung. Die ÖVP verlor in 8 Gemeinden das Amt an den Bewerber der SPÖ und in 1 Gemeinde an eine (der ÖVP nahestehenden) Namensliste, gewann jedoch umgekehrt 2 Bürgermeister von der SPÖ, sodass ihr insgesamt 7 Bürgermeister verloren gingen. Die SPÖ gewann in 8 Gemeinden das Amt des Bürgermeisters von der ÖVP, verlor jedoch ihrerseits zwei Bürgermeistersessel an die ÖVP, einen an die FPÖ und einen an einen in der abgelaufenen Funktionsperiode noch als SPÖ-Bürgermeister, nunmehr jedoch im Streit aus der SPÖ ausgeschlossenen und auf einer eigenen Liste Kandidierenden, sodass sie insgesamt 4 Bürgermeistersessel dazugewann. Der FPÖ gelang es, in Mittersill den bisherigen SP-Bürgermeister zu schlagen, sodass die FPÖ erstmals seit 1994 wieder einen Bürgermeister stellt. 2 Gemeinden werden von einem Bürgermeister regiert, der auf einer Namensliste kandidierte.
Nunmehr stellt daher die ÖVP in 91 Gemeinden den Bürgermeister (gegenüber bisher 98), die SPÖ in 25 Gemeinden (gegenüber bisher 21). Die FPÖ stellt in einer Gemeinde den Bürgermeister. In 2 Gemeinden wird der Bürgermeister von einer Namensliste gestellt.
Erwähnenswert ist die Tatsache, dass es im Bundesland Salzburg nunmehr erstmals Frauen gelang, in die Funktion eines Bürgermeisters gewählt zu werden: Stuhlfelden und Lofer wird von einer ÖVP-Bürgermeisterin, Leogang von einer sozialdemokratischen Bürgermeisterin geführt.

Ergebnisvergleich Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen
Wie bereits seit der Wahl im Jahr 1994 feststellbar, erhielten in der Regel die jeweiligen Bürgermeisterkandidaten mehr Stimmen als ihre Partei in der Gemeindevertretung, wobei es bei diesem Stimmensplitting wieder parteipolitische Differenzen gibt: Die Bürgermeister-Kandidaten der ÖVP lagen wesentlich deutlicher vor ihrer Partei als die Bürgermeister-Kandidaten der SPÖ.
Zwei Beispiele zeigen auch, dass es amtierenden und wieder gewählten Bürgermeistern durchaus gelingen kann, ihren Amtsbonus auf ihre Partei zu übertragen: so gelang es dem Bürgermeister der Stadtgemeinde Hallein, der nunmehr mit 67,5% bereits im 1. Wahlgang klar bestätigt wurde (gegenüber 28,1% im 1. Wahlgang im Jahre 1999), auch die Stimmenzahl der ÖVP auf 41,7% (gegenüber 25,3% bei der Gemeindevertretungswahl 1999) zu erhöhen – damit hat die ÖVP in der einst sozialdemokratischen Hochburg nunmehr die relative Mehrheit in der Gemeindevertretung. Gleiches gelang dem Bürgermeister der Marktgemeinde Grödig: Dieser wurde mit einer Stimmenzahl von 70,1% im Amt bestätigt (gegenüber 44,9% im 1. Wahlgang 1999), seine Fraktion hat nunmehr mit einer Stimmenzahl von 50,8% (gegenüber 34,9% in der abgelaufenen Funktionsperiode) bzw. mit 13 Mandaten die absolute Mehrheit in der Gemeindevertretung – in der abgelaufenen Funktionsperiode stellte die Fraktion des Bürgermeisters nur 9 Mandate; dieser stand eine relative Mehrheit von 16 Mandaten anderer Fraktionen gegenüber.
In 92 Gemeinden (d. h. in 77% aller Gemeinden) verfügt die Fraktion des Bürgermeisters auch in der Gemeindevertretung über eine absolute oder gar Zweidrittelmehrheit, in 17 Gemeinden hat die Bürgermeisterpartei eine relative Mehrheit oder zumindest die gleiche Mandatszahl wie die übrigen Fraktionen. In insgesamt 10 Gemeinden haben die übrigen Fraktionen jedoch die Mehrheit: Dem ÖVP-Bürgermeister in Bad Gastein, St. Margarethen im Lungau, Niedernsill und Viehhofen steht eine relative Mehrheit der SPÖ gegenüber. In Untertauern und Unken steht den SPÖ-Bürgermeistern eine relative Mehrheit der ÖVP gegenüber. In 3 Gemeinden gibt es noch ein stärkeres „Gängelband“ für den Bürgermeister11. In Bischofshofen steht dem mit 54,7% der Stimmen bereits im 1. Wahlgang wiedergewählten ÖVP-Bürgermeister nunmehr sogar eine absolute Mehrheit der SPÖ gegenüber. Auch in Mühlbach am Hochkönig ist der ÖVP-Bürgermeister von einer absoluten Mehrheit der SPÖ abhängig. In St. Gilgen steht dem im Amt bestätigten Bürgermeister der SPÖ nunmehr eine absolute Mehrheit der ÖVP-Fraktion gegenüber12. Besonders schwierig wird es für einen neuen Bürgermeister in Mittersill: Seiner Fraktion (FPÖ) mit 5 Mandaten stehen 20 Mandate anderer Fraktionen gegenüber (die SPÖ verfügt mit 11 Mandaten über die relative Mehrheit, gefolgt von der ÖVP mit 8 Mandaten und einem Mandat einer Namensliste).

Fußnoten:
1 Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass für die Kommunalwahlen auch die Unionsbürger wahlberechtigt sind.

2 Der Anstieg der Wahlbeteiligung lag sicherlich auch darin begründet, dass die Meinungsforscher stets ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen den Spitzenkandidaten der beiden Großparteien prognostizierten, wodurch die Landtagswahl zu einer Persönlichkeitswahl geworden ist und die Bevölkerung stärker mobilisierte.

3 Mit der Wahlbeteiligung von 77,3% kam es erstmals seit 1959 (somit seit 45 Jahren) wieder zu einer Steigerung der Wahlbeteiligung – gegenüber dem Wahlgang im Jahre 1999 um 3,2%.

4 Vgl. zu den einzelnen Daten die vom Amt der Salzburger Landesregierung, Landesstatistischer Dienst, herausgegebenen Broschüren über „Ergebnisse der Landtagswahl vom 7. März 2004“ und „Ergebnisse der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen 1999 – Teil I Textband und Teil II Tabellenband“.

5 Dabei muss berücksichtigt werden, dass bei den diesjährigen Wahlen (auf Grund der geänderten Einwohnerzahlen) in den Gemeinden insgesamt 84 Mandate mehr zu vergeben waren, als bei den letzten Kommunalwahlen im Jahr 1999.

6 Insgesamt stellten sich 265 Personen der Wahl, darunter 24 Frauen.

7 Interessant ist, dass – wie auch bereits im Jahre 1999 – die Wahlbeteiligung bei der Stichtagswahl geringer ist als im 1. Wahlgang. Diesesmal lag der Unterschied bei minus 7,6%.

8 In den Gemeinden Kuchl, Thalgau, Bad Gastein, Muhr.

9 In den Gemeinden Mittersill und St. Martin bei Lofer und Unken.

10 Beachtenswert ist auch die Tatsache, dass es in 8 von den insgesamt 9 Gemeinden, in denen gemäß § 3 Abs. 3 der Salzburger Gemeindewahlordnung auf Grund des Rücktrittes eines Bürgermeisters im letzten Jahr der Funktionsperiode zu einer Wahl des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung gekommen ist, der neue Bürgermeister bereits im 1. Wahlgang vom Volk wiedergewählt wurde. Lediglich in einer Gemeinde wurde ein von der Gemeindevertretung bestellter Bürgermeister bei dieser Wahl abgewählt.

11 Vgl. Salzburger Nachrichten vom 10. 3. 2004 „Gängelband für Bürgermeister“.

12 In der abgelaufenen Funktionsperiode stand dem SPÖ-Bürgermeister lediglich eine relative Mehrheit der ÖVP gegenüber.

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