Landtagswahlen 2004 in Kärnten

Landtagswahlen 2004 in Kärnten

Am 7. März 2004 waren die 425.304 Kärntner und Kärntnerinnen aufgerufen, ihr Landesparlament für die nächsten 5 Jahre neu zu wählen; damit wurde auch über die Zusammensetzung der Landesregierung und die Person des Landeshauptmannes entschieden; als Wahlsieger gingen die FPÖ und die SPÖ hervor, große Verluste hatte die ÖVP zu verzeichnen; die Grünen schafften erstmals den Einzug in den Kärntner Landtag.

 

Zugleich mit den Landtagswahlen in Salzburg fanden am 7. März 2004 die Kärntner Landtagswahlen statt, deren Ausgang man mit großer Spannung erwartete, nicht zuletzt, weil das Ergebnis auch als Gradmesser für die Arbeit der Bundesregierung erachtet wurde.
Im Bundesland Kärnten finden die Landtagswahlen alle 5 Jahre statt, der Landtag besteht aus 36 Abgeordneten, in welchem zuletzt die Freiheitliche Partei mit 16 Mandaten, die SPÖ mit 12 Mandaten und die ÖVP mit 8 Mandaten vertreten waren. Alle drei Parteien waren proportional zum Stimmenanteil auch in der Landesregierung repräsentiert, wobei die Freiheitlichen den Landeshauptmann, 2 Landesräte, die Sozialdemokraten drei Landesregierungsmitglieder und die Volkspartei einen Landesrat stellten.
Zum Stichtag wahlberechtigt waren 425.304 Kärntner und Kärntnerinnen.

Das Wahlergebnis
Seit dem Wahltag hat sich die politische Landkarte Kärntens beträchtlich verändert: Als Wahlsieger ging die Freiheitliche Partei (FPÖ) mit insgesamt 139.479 Stimmen, das sind 42,4%, und einem Plus von 0,3% hervor; gefolgt von der SPÖ mit 126.325 Stimmen, das sind 38,4% und damit einer Steigerung gegenüber der Landtagswahl 1999 von 5,5%. Als großer Verlierer dieser Landtagswahl musste die Kärntner Volkspartei die schwerste Wahlniederlage in ihrer Geschichte hinnehmen: Mit 38.256 Stimmen rutschte die ÖVP von 20,7% auf 11,6% und blieb damit auf Platz 3.
Einen großen Wahlerfolg konnte bei diesen Landtagswahlen auch die Grüne Partei für sich verbuchen, für die es bis zuletzt nicht sicher war, ob sie die in Kärnten einzigartig hohe 10-Prozent-Hürde schaffen würde; doch nachdem die Grünen unter Spitzenkandidat Rolf Holub in Klagenfurt Stadt und Land mit 13% aller Stimmen das Grundmandat erreicht hatten, kommt den Grünen sogar noch ein zweiter Sitz im Landtag zu. Insgesamt entfielen auf die Grüne Partei 22.053 Stimmen, das sind 6,7% Stimmenanteil. Damit ist diese Partei nun in den Landtagen jedes Bundeslandes Österreichs vertreten.
Auf die KPÖ entfielen 0,59% und damit 1.937 Stimmen – gegenüber 0,41% im Jahre 1999.

Wahlbeteiligung
Bemerkenswert ist bei dieser Wahl, dass sich die Wahlbeteiligung gegenüber der letzten Landtagswahl verringert hat; waren es 1999 noch 80,5% aller Wahlberechtigten, die zur Wahlurne schritten, so waren es fünf Jahre später nur mehr 78,6%; gegenüber der Nationalratswahl 2002 ergab sich ebenfalls eine Verminderung um 5,1%.

Sitzverteilung im Landtag
Aufgrund der Entscheidung der Wähler und Wählerinnen hat sich auch die Sitzverteilung im Landtag verändert: Die FPÖ ist mit nach wie vor 16 Mandaten vertreten, die SPÖ konnte 2 Mandate dazugewinnen und verfügt jetzt über 14 Mandate, die ÖVP verlor 4 Mandate und hat nur mehr vier Abgeordnete; und die Grünen schafften erstmals den Einzug in den Kärntner Landtag und verfügen nun über 2 Mandate.

Vorzugsstimmen
Bei dieser Landtagswahl konnten die Wähler und Wählerinnen Kandidaten aus der gewählten Parteiliste eine Vorzugsstimme geben; für eine Vorreihung gem. § 70a und § 76a der K-LTWO1 waren diesmal rund 2.700 Stimmen notwendig. Der amtierende Landeshauptmann Jörg Haider erlangte dabei 4.450 Vorzugsstimmen und liegt damit an der Spitze. Interessant ist daneben das Abschneiden der übrigen Vorzugsstimmen-Kandidaten: Den zweiten Platz erreichte der SPÖ-Bürgermeister von Spittal/Drau Gerhard Köfer, mit 4.050 Stimmen, der damit auch den Einzug in den Landtag schaffte. Die SP-Landesrätin Gabriele Schaunig-Kandut erzielte 3.181 Vorzugsstimmen, ihr Parteikollege Landesrat Reinhart Rohr 2.823, beide waren allerdings auf einem sicheren Listenplatz gereiht. Der SPÖ-Spitzenkandidat Peter Ambrozy brachte es auf 1.964 Stimmen, sein FP-Regierungskollege Gerhard Dörfler bekam 1.727 Vorzugsstimmen. Der ÖVP-Obmann und Landesrat Georg Wurmitzer erlangte die Unterstützung von 461 Wählern, und Landeshauptmannstellvertreter Karl Pfeifenberger von der FPÖ erreichte mit 330 die wenigsten Vorzugsstimmen unter den Regierungsmitgliedern. Aus dem Kreis der Spitzenkandidaten sind Elisabeth Scheucher von der ÖVP mit 832 Stimmen und Rolf Holub mit 863 Stimmen von den Grünen zu nennen.

Wahl der Landesregierung und des Landeshauptmannes
Nach § 2 der Kärntner Landesverfassung2 muss der Präsident des Landtages zur konstituierenden Sitzung innerhalb von vier Wochen nach der Wahl einberufen und zwar in der Weise, dass ein Zusammentreten innerhalb von sechs Wochen nach der Wahl möglich ist. In dieser konstituierenden Sitzung hat neben der Angelobung der Landtagsabgeordneten und der Wahl der Mitglieder in den Bundesrat (siehe dazu unten) die Wahl der Landesregierung gem. Art. 49 L-VG zu erfolgen. Dieser Bestimmung nach ist der Landeshauptmann als Teil der Landesregierung bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Abgeordneten mit mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen zu wählen3. Da diese Vorgangsweise eine vorherige Einigung der Parteien voraussetzt – auch bei dem klaren Wahlsieg einer Partei, aber ohne die absolute Mehrheit –, so könnten die anderen Parteien die Wahl des Kandidaten dieser Partei zum Landeshauptmann blockieren oder verhindern. Denn um das erforderliche Präsenzquorum von zwei Dritteln der Abgeordneten (24 von 36) zu schaffen, ist in dieser Konstellation die Unterstützung einer anderen Partei von Nöten. Um hier nicht einem „ewigen Verhindern“ der Wahl des Landeshauptmannes mittels Auszug von Abgeordneten aus dem Landtag Tür und Tor zu öffnen, wurden Landesverfassung4 und Geschäftsordnung5 geändert: Seitdem reichen nach zwei ergebnislosen Wahlgängen für die Wahl zum Landeshauptmann die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten und ein Anteil von mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen. Die Sitzung für den dritten Wahlvorgang hat spätestens zwölf Wochen nach der Landtagswahl stattzufinden.
In der konstituierenden Sitzung des Kärntner Landtags vom 31. März 2004 erfolgte schließlich die Wahl der Landesregierung und die des Landeshauptmanns, wobei die Freiheitliche Partei und die Sozialdemokratische Partei je drei Landesräte und die Österreichische Volkspartei ein Landesregierungsmitglied stellen.

Rechte der Opposition
Mit dem Ausgang einer Landtagswahl und der erreichten Mandatszahl sind auch die Bildung von Klubs und damit bestimmte parlamentarische Mitwirkungsrechte sowie der Anspruch auf ein gewisses Mindestmaß an Infrastruktur und Klubfinanzierung verbunden. Ab vier Landtagsabgeordneten hat eine Partei das Recht, sich gem. Art. 29 L-VG in einem Klub zusammenzuschließen, welcher wiederum aus seiner Mitte einen Obmann und Stellvertreter zu wählen hat. Dies bedeutet – auf das Wahlergebnis bezogen –, dass die Kärntner ÖVP durch das Abrutschen auf vier Mandate gerade noch ihren Klubstatus behält, die Grünen sich hingegen lediglich zu einer so genannten „Interessengemeinschaft“ nach § 8 GeO zusammenschließen können. Ein Landtagsklub besitzt nach Art. 67 L-VG und § 52 der GeO das Recht, die Abhaltung einer Aktuellen Stunde zur Behandlung eines Landesinteressen wesentlich berührenden Themas zu beantragen, darüber hinaus auch auf geeignete eingerichtete Klubräume, die Bezahlung von drei Mitarbeitern sowie eine Klubfinanzierung durch das Land6. Einer Interessengemeinschaft steht jedoch die Möglichkeit der Beantragung einer Aktuellen Stunde nicht zu, allerdings hat auch diese Anspruch auf einen geeigneten Raum und auf die Bezahlung eines Mitarbeiters.

Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Bundesrat
Die Landtagswahl hat auch Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundesrates, da dieser aufgrund einer jeden Landtagswahl neu beschickt werden muss.
Nach der Wahl der Bundesrats-Abgeordneten in der konstituierenden Sitzung des Landtages wird der Wechsel im Bundesrat vollzogen werden, indem ein Kärntner Bundesratsmandat von der ÖVP zur SPÖ wandert, sodass künftig die ÖVP in der Länderkammer mit 27 statt mit 28 Mandaten vertreten sein wird, die FPÖ mit sechs statt mit sieben (ein Salzburger Mandat ging von der FPÖ zur SPÖ über), der Anteil an SPÖ-Bundesräten erhöht sich jedoch von 23 auf 25 und die Grünen bleiben mit vier Sitzen gleich stark.

Wählerstromanalyse
Nach den Wahlen setzten sofort Analysen bezüglich der Wählerbewegungen ein7; als Trends ließen sich erkennen, dass die ÖVP hohe Verluste (24.000 Stimmen) an die FPÖ hinnehmen musste, dass aber auch die FPÖ an die SPÖ (12.000 Stimmen) und an die Gruppe der Nichtwähler (22.000 Stimmen) verlor, dass die SPÖ-Wählerinnen im Gegensatz zu den ÖVP-Wählerinnen8 jedoch sehr stark mobilisiert werden konnten und damit diese Partei die größte Haltequote mit 83% für sich verbuchen konnte. Die Grünen erhielten die meisten Zugewinne von der ÖVP (5.000 Stimmen), aber auch von der FPÖ, und den Nichtwählern konnten die Grünen je 3.000 und von der SPÖ 2.000 Stimmen abziehen.
Als Ursachen und Einflussfaktoren für diese doch sehr geringe Treue der Wähler zu einer Stammpartei und für die nicht geringe Wahlabsenz wurden sowohl Pensions- und Steuerreform, Arbeitsplatzgefahr als auch die Kandidatenpersönlichkeiten ins Treffen geführt.

Fehlende Tabellen und Grafiken finden Sie in der ÖGZ 5/04.

Fußnoten:
1 LGBl Nr 191/1974 idgF.

2 LGBl Nr 85/1996 idF LGBl Nr 56/2003.

3 S. dazu auch § 76 Abs. 1 Geschäftsordnung des Kärntner Landtages, LGBl Nr. 87/1986 idF LGBl Nr. 48/2003.

4 Art 49 Abs. 1.

5 § 73 Abs. 1 GeO.

6 S. dazu das Klubfinanzierungsgesetz, LGBl Nr. 82/1991 idF LGBl Nr. 52/1997.

7 Wählerstromanalyse von Sora, www.sora.at.

8 Nicht einmal mehr jeder zweite ÖVP-Wähler von 1999 wählte diesmal noch die Volkspartei.

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