Bericht des Generalsekretärs

Bericht des Generalsekretärs

Unter dem Vorsitz von Bürgermeister Dipl.-Ing. Markus Linhart folgte nach den Berichten aus den Arbeitskreisen I, II und III (s. S. 22, 32, 38) der Bericht des Generalsekretärs Dkfm. Dr. Erich Pramböck. Anschließend standen der Beschluss der Resolution sowie Neuwahlen auf der Tagesordnung. Weiters referierte Vizekanzler Hubert Gorbach zum Thema „Der Bund – Partner für die Städte“. Unter dem Vorsitz von Vizebürgermeister Dr. Sepp Rieder wurde mit einer Podiumsdiskussion und der Schlussansprache der diesjährige Städtetag beendet.

Berichterstatter
Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes, Dkfm. Dr. Erich Pramböck

„Sehr geschätzte Mitglieder des Präsidiums! Geschätzter Herr Staatssekretär! Werte Ehrengäste! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Entscheidungsträger aus den Mitgliedsgemeinden des Österreichischen Städtebundes! Sehr geehrte Damen und Herren!“

Teilung Europas überwunden
„Ich erinnere mich ganz genau: Es war vor 15 Jahren, Anfang Mai 1989, beim Städtetag in Villach, als Bürgermeister Alfred Stingl damals zum Abschluss der Veranstaltung, als er zum folgenden Städtetag in Graz eingeladen hat, feststellte, dass wir die Zeugen eines historischen Vorganges geworden sind. Wenige Tage vorher hatten der österreichische Außenminister und der ungarische Außenminister den Eisernen Vorhang durchschnitten, und das Ende des Kalten Krieges und der Trennung Europas war angebrochen. Es war ein mutiger Schritt unserer ungarischen Nachbarn, der Auswirkungen hatte, die damals noch nicht wirklich absehbar waren.
Für den Städtebund war es aber schon damals in Villach klar: Europa war nicht nur das Europa der 12 oder – wir standen ja kurz vor dem Beginn der Formulierung und der Abgabe unseres Beitrittsansuchens – der späteren 15, sondern ein Europa, das größer ist und als eine Chance für Frieden und Entwicklung auf unserem Kontinent betrachtet wurde.
Es begann damals für Österreich und damit auch für die österreichischen Städte und den Österreichischen Städtebund eine außerordentlich spannende Zeit, und wohl kaum einer hat damals gedacht, dass wir uns bereits 15 Jahre später, also heute, mit zehn dieser Reformstaaten in einer Europäischen Union wiederfinden würden, noch dazu, da wir – ich sage es noch einmal – damals, Anfang Mai 1989, den Beitrittsantrag noch gar nicht gestellt hatten.
Die Herausforderung für uns als Städtebund war doppelt. Einerseits musste sich Österreich selbst auf den EU-Beitritt vorbereiten, andererseits galt es, die Öffnung der bisher toten Grenze zu verarbeiten und zu beginnen, die geografischen Nachbarn auch mental als Nachbarn zu empfinden. Weiters galt es, unser kommunales Know-how an die neu gewählten Bürgermeister weiterzugeben. Es war eine beachtliche Anstrengung, der wir uns als Städtebund gestellt haben. Durch unsere Tätigkeit in den letzten Jahren haben wir aber – davon bin ich fest überzeugt – einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der lokalen Demokratie sowie zur Verbesserung der Grundlagen für die Entwicklung einer guten Nachbarschaft geleistet.“

Mitteleuropa-Kooperation
des Städtebundes: 1.000 Projekte,
3.000 Bürgermeister, 18.000 Experten

„Allein die rein quantitative Bilanz der Mitteleuropa-Kooperation des Österreichischen Städtebundes der letzten 15 Jahre kann sich europaweit sehen lassen. 1.000 Projekte hat der Österreichische Städtebund mit Städten und Städteverbänden aus den Reformstaaten sowie verschiedenen anderen Organisationen entweder selbst durchgeführt, koordiniert oder in sonstiger Form unterstützt. 3.000 Bürgermeister haben in den letzten 15 Jahren in offizieller Mission österreichische Städte und Gemeinden besucht, und 18.000 Experten waren in die Informations- und Schulungsprogramme eingebunden.
Naturgemäß war das Interesse der Kommunalvertreter am Anfang an den Grundfragen der Gemeindedemokratie am größten. Wir hatten manchmal zwei bis drei Delegationen zu betreuen. Diese Leistung war nur möglich, weil sich Persönlichkeiten, von Bürgermeistern bis zu Experten, in etwa 50 Städten und Gemeinden bereit gefunden haben, ihr kommunales Know-how weiterzugeben. Wir sind dem Prinzip gefolgt, die neuen Bürgermeister aus den Reformstaaten sollten ihre Partner hier kennen lernen, und das Gleiche gilt auch für Finanz- und Verwaltungschefs.“

Auswirkungen des EU-Beitritts
„Wir haben nach kurzer Zeit, in der zweiten Hälfte des Jahres 1998, als Österreich die EU-Präsidentschaft innehatte, unsere Kooperation wesentlich erweitert, weil es damals darum ging, auch die Gemeinde- und die Städtebünde in den Reformstaaten darüber zu informieren, welche Auswirkungen ein EU-Beitritt auf die Gemeindeebene hat.
Gemeinsam mit unserem europäischen Dachverband, dem RGRE, und mit Unterstützung der Bundesregierung haben wir das größte Netzwerk dieser Art in Europa geschaffen. Es nennt sich Local Governments Network, LOGON, das zum Informationsaustausch über die Auswirkungen des EU-Beitritts auf die kommunale Ebene geführt hat und diesem Informationsaustausch dient.
Wir waren aber nicht allein als Österreicher, sondern haben die Finnen und die Schweden und eine Reihe weiterer Staaten eingebunden. Tausende Entscheidungsträger in der Europäischen Kommission und in den neuen Reformstaaten haben die von dieser Arbeitsgruppe erarbeiteten Unterlagen – es sind insgesamt drei Publikationen – erhalten. Sie wurden zum Teil in die Sprachen der neuen Mitgliedsstaaten übersetzt, und sie sind eine wesentliche Grundlage der Vorbereitung unserer Partnerorganisationen und der Städte und Gemeinden in den Reformstaaten auf die Europäische Union. Wir sagten uns: Wir haben größtes Interesse daran, dass dieser Beitrittsprozess so positiv wie möglich über die Bühne geht, und unsere Erfahrungen sollten den neuen Demokratien und der kommunalen Ebene in den Reformstaaten helfen.“

Stärkung der Städtebunde war erfolgreich
„Wir haben damit aber natürlich auch die Städteverbände gestärkt, weil sie den Gemeinden zu Hause etwas bieten konnten, wenn sie nach Österreich fahren konnten. Und wir haben auch demonstriert, was in der Europäischen Union wichtig ist, nämlich so genanntes Netzwerkdenken. Dabei geht es darum, dass man nicht alleine, sondern dass man gemeinsam auftritt, dass man in Kooperationen denkt und dass man sich untereinander abstimmt und Erfahrungen austauscht. Partnerschaften suchen in der Europäischen Union ist eines der wesentlichen Elemente für den Erfolg. Es gilt, Erfahrung zu gewinnen, aber auch Partner und Stimmen zu gewinnen, wenn es um die Vertretung der kommunalen Interessen geht.“

Netzwerkdenken und Lobbying
auf supra- und internationaler Ebene

„Der Prozess der Kooperation, von dem wir heute Früh auch schon gehört haben, geht aber auch auf weltweiter Ebene vor sich. Die großen weltweiten Organisationen, IULA, dem auch der Österreichische Städtebund angehört, der Weltverband der Partnerstädte oder Metropolis, eine Vereinigung der Millionenstädte, haben sich vor wenigen Wochen zu einem neuen Weltverband zusammengeschlossen, um gegenüber den Vereinten Nationen mit einer Stimme sprechen zu können, wenn es um die Ausarbeitung einer Charta der Gemeinderechte auf der Weltebene geht, wenn es um Fragen des Umweltschutzes geht, wenn es um die Frage der Einbeziehung der Städte in die Entwicklungspolitik geht oder einfach auch um die Frage der finanziellen Dezentralisierung.“

Neue Europäische Verfassung
stärkt Gemeinderechte

„Wir sind aber nicht nur auf der Weltebene, sondern auch auf der europäischen Ebene mit einer neuen europäischen Verfassung konfrontiert. Diese neue europäische Verfassung – ich hoffe, dass sie in wenigen Wochen angenommen wird – enthält nämlich ganz wesentliche Bestimmungen zu Gunsten der Städte und Gemeinden und auch der Städte-, Gemeinde- und Regionalbünde, nämlich Konsultationsverpflichtungen der Kommission, bevor neue Regelungen erlassen werden. Diese Konsultationsverpflichtungen gehen weit über den bisher bestehenden Ausschuss der Regionen hinaus, denn sie sind bereits im Vorfeld der Gesetzwerdung auf europäischer Ebene wirksam.“

Schwerpunkte der Europaarbeit:
Daseinsvorsorge, Soziales, Beschäftigung, Umwelt und Strukturfonds

„Wir werden deshalb auch als Rat der Gemeinden und Regionen Europas unsere Arbeit auf jene Fragen konzentrieren müssen, die bei der Europäischen Union derzeit besonders anhängig sind, die Fragen der Leistungen der Daseinsvorsorge, Soziales und Beschäftigung, Umwelt, Strukturfonds und Städteförderung.
Weiters wird es wichtig sein, auch auf europäischer Ebene mit jenen Verbänden, die bestimmte Interessen auf der kommunalen Ebene koordinieren und zusammenfassen, eine Zusammenarbeit zu finden. Ich denke insbesondere an EUROCITIES, an die Versammlung der Regionen Europas oder an die Gruppe der Hauptstädte der Europäischen Union. Der Österreichische Städtebund wird den Rat der Gemeinden und Regionen Europas bei seiner Arbeit stark und konzentriert unterstützen, so wie wir auch in den letzten 10, 15 Jahren den RGRE sehr stark unterstützt haben im Hinblick auf die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, um dort auch tatsächlich präsent zu sein.“

Österreich-Konvent
„Wir sind mit einer Neustrukturierung konfrontiert, und zwar nicht nur auf der europäischen Ebene, sondern auch in Österreich durch den Österreich-Konvent, und wir werden sehen, was die neue Bundesverfassung an Strukturen und Aufgabenveränderungen bringt, entweder eine neue oder doch zumindest novellierte Bundesverfassung.
Es ist allerdings – das muss man deutlich vermerken – in Österreich eine ganz andere Situation gegeben als auf der europäischen Ebene. Die europäische Ebene hatte keine Gemeinden gekannt in den bisherigen Verfassungstexten. Bei uns haben wir bereits eine gute Absicherung der Gemeindeautonomie, die wir allerdings verbessern wollen. Dort, auf der europäischen Ebene, haben wir einen großen Erfolg errungen, einen, gemessen an den Umständen, sehr, sehr großen Erfolg, und ich glaube, dass wir auch in Österreich sehr bedacht sein müssen, dass wir unsere Stellung tatsächlich verbessern können.
Ich möchte in diesem Zusammenhang erwähnen, dass wir in den Gesprächen mit Giscard d’Estaing, dem Vorsitzenden des europäischen Konvents, sehr oft über die österreichischen Strukturen, über die rechtlichen Strukturen in Österreich gesprochen haben. Wenn Sie die europäische Verfassung lesen, werden Sie daher manche Formulierungen finden, die einem österreichischen Juristen und Kommunalpolitiker sehr bekannt vorkommen.“

Finanzen der österreichischen Städte
„Wir haben das Thema Österreich-Konvent auf unserem Städtetag sehr intensiv beraten, ich möchte aber gerne noch auf das Thema Finanzen eingehen, weil es doch ein sehr, sehr zentrales Thema hinsichtlich unserer Leistungsfähigkeit ist.
Das, was wir feststellen, ist, dass wir seit Jahren, seit Ende der neunziger Jahre, eine massive Aushöhlungstendenz der kommunalen Finanzen konstatieren müssen. Diese Aushöhlungstendenz richtet sich gegen die Gesamtheit der Gemeinden Österreichs, aber, wie ich noch ausführen werde, vor allem gegen die größeren Städte.
Ich möchte Ihnen die Finanzsituation auch im Hinblick auf die noch folgende Podiumsdiskussion kurz in Erinnerung rufen. Was wir hier in Grafik 1 haben, ist nichts anderes als die Darstellung des prozentuellen Anteils von Ländern und Gemeinden am gesamten Abgabenertrag in Österreich. Die untere grüne Linie gibt die Gemeinden wieder, die obere blaue Linie den Anteil der Länder. Jeder der Querstriche ist ein halbes Prozent, und Sie können sehen, dass wir durchwegs 18 Prozent Anteil am Abgabenertrag hatten, Mitte der neunziger Jahre sogar einmal über 19 Prozent – darauf will ich aber gar nicht eingehen –, und wir sind in den letzten Jahren, 2001, 2002, 2003, auf unter 17,5 Prozent gefallen. Das heißt, die Struktur, die wir immer hatten, hat sich in den letzten Jahren zu unseren Ungunsten geändert. Wir haben bereits bei den Berichten aus den Arbeitskreisen gehört, Ursachen hierfür waren die Budgetkonsolidierung, die Beiträge, die den Gemeinden abverlangt wurden, beziehungsweise auch der teilweise Ausfall der Getränkesteuer.
Den Ländern ist es zum Teil nicht unähnlich ergangen.
Hier sehen Sie (Grafik 2) jetzt den Anteil des Bundes. Er verläuft absolut spiegelverkehrt. Sie sehen, dass der Bund in den letzten Jahren ein Allzeithoch von 64 Prozent erreicht hat, während er sonst immer 62, 62,5, einmal sogar nur 61,5 Prozent Anteil am Abgabenertrag hatte. Das klingt eigentlich sehr gering und ist in einer normalen grafischen Darstellung fast vernachlässigungswürdig, nur denken Sie daran: 1 Prozent sind über 500 Millionen Euro – 7 Milliarden Schilling –, die innerhalb weniger Jahre aus unseren Budgets verschwunden sind oder wo es keine Steigerungen gab.“

(Netto-)Transferzahlungen der Gemeinden an die Länder explodieren
„Das ist aber nicht das einzige Schicksal, das uns als Gemeinden widerfahren ist, sondern auch die Länder haben von ihren Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht, von den Gemeinden Umlagen einzuheben. Wir alle wissen, diese Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden sind unendlich vielfältig. Die Länder geben uns Zuschüsse, verlangen aber wieder Umlagen, es werden Fonds gebildet, es werden die Gemeindeverbände finanziert. Dankenswerterweise sind in einer der gerade fertig gestellten Studien in einer unendlich mühsamen Arbeit diese Anteile herausgerechnet und eine zeitliche Entwicklung identifiziert worden. Sie sehen hier das Ergebnis (Grafik 3). Der Saldo der Transferleistungen, also aller Zuschüsse und aller Umlagen, ist von etwa 200 Millionen Euro noch Mitte der 90er Jahre auf 600 Millionen Euro bis Anfang der 2000er Jahre gestiegen. Fast schlagartig wurden 400 Millionen Euro der Gemeindeebene entzogen! Dass das in unser aller, in Ihrer aller Budgets tiefe Spuren in der Gestaltungsfähigkeit hinterlassen hat, ist völlig klar.“

Städte bluten durch Umlagen aus!
„Und es kommt noch eines dazu: Die Finanzarbeitsgruppe hat gestern auch schon darüber gesprochen, dass die Städte durch diese Umlagen besonders ausbluten. Das ergibt sich ganz einfach dadurch, dass die Umlagen weitestgehend nach dem Aufkommen an Kommunalsteuer und Grundsteuer berechnet werden. Das ist in den Städten überdurchschnittlich hoch, weil wir von den Betrieben und von den Bürgern hohe Steuerleistungen und Beiträge verlangen, weswegen wir im Verhältnis zu einer Kleingemeinde relativ viel an Umlagenzahlungen leisten müssen. Wenn man in einem Budget eine relativ hohe Kostenposition für Umlagen hat und diese Umlagenzahlungen von Jahr zu Jahr stark steigen – Sie haben hier den Saldo gesehen –, und wenn man weiß, dass zum Jahresende dann die Benachrichtigungen vom Land bezüglich Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage, Jugendwohlfahrt kommen, die jährlich um 5 bis 10 Prozent steigen, während die Ertragsanteile nur um etwa 1 Prozent oder 2 Prozent steigen – letztes Jahr sind sie sogar zurückgegangen –, dann können Sie sich jetzt schon ausrechnen, wann Sie die gesamten Ertragsanteile für all diese Umlagen verwenden müssen.
Ich habe ein Beispiel einer niederösterreichischen Stadt erhoben, wo nur drei Umlagen – ohne Landesumlage –, nämlich die Krankenanstalten-, Sozialhilfe- und Jugendwohlfahrtumlage, bereits 70 Prozent der Ertragsanteile ausmachen. Ich nenne die Stadt nicht, ich sage nur, dass es eine wirtschaftsstarke Stadt ist. Aber Sie sehen, sie kann sich ausrechnen, wie es weitergeht. Wenn diese Umlagen jährlich um 10 Prozent steigen, dann ist man in einem Jahr bei 77, dann bei 84, bei 91, bei 98 und im fünften Jahr bei 105 Prozentpunkten. Die Ertragsanteile steigen aber von 2001 bis 2006 nur um insgesamt 2 Prozent. Nach fünf Jahren wird diese Stadt, wenn die Kostenentwicklung so weitergeht, bereits die gesamten Ertragsanteile für Umlagenzahlungen verwenden müssen. Dass dies eine absolut unhaltbare Situation darstellt, ist wohl völlig klar.“

Zentralörtliche Leistungen
„Dazu kommt noch, dass die Städte erhebliche Leistungen zentralörtlicher Natur erbringen, für die sie keine gesonderte Abgeltung erhalten. Ich erwarte mir vom künftigen Finanzausgleich, wenn er sich schon aufgabenorientierte Gemeindefinanzierung nennen soll, dass diesem zentralörtlichen Faktor besonders Rechnung getragen wird. Denn wir erbringen eine Menge Leistungen. Die Bezirksverwaltungstätigkeit ist nur eine dieser Leistungen, die wir derzeit gratis erbringen, aber auch alle unsere Kultureinrichtungen, Schuleinrichtungen, Verkehrseinrichtungen, Infrastruktureinrichtungen für die Pendler, die weit in die Region hinauswirken, zählen zu jenen, die wir derzeit aus unseren gemeindeeigenen Abgaben selbst bezahlen müssen.
Wir haben dazu eine Umfrage durchgeführt und sie soeben fertig gestellt (Tabelle 1).
Sie ist auch als Tabelle in den Unterlagen enthalten, die Ihnen nachher zur Verfügung stehen. Ich möchte nur ganz kurz dazu sagen: Der ,Startvorteil‘ des abgestuften Bevölkerungsschlüssels im Durchschnitt der Landeshauptstädte gegenüber dem Durchschnitt aller Gemeinden Österreichs schmilzt durch die Bezirksverwaltungstätigkeit um 50 Euro. Bei den Bedarfszuweisungsmitteln gibt es einen Umverteilungseffekt, der 71 Euro zu Lasten der großen Städte ausmacht. Bei den Landestransfers ist ebenfalls eine größere Zahlung zu leisten. Bereits diese Positionen führen dazu, dass der gesamte Vorteil des abgestuften Bevölkerungsschlüssels eliminiert ist.
Berücksichtigt man dann noch die zentralörtlichen Leistungen von etwa 223 Euro pro Einwohner, dann sehen Sie, dass die verfügbaren Nettoertragsanteile der Landeshauptstädte niedriger sind als die einer Gemeinde, die diese zentralörtlichen Funktionen und die Bezirksverwaltung nicht hat, sondern ganz einfach Landesdurchschnitt darstellt. Der Nachteil der Landeshauptstädte beträgt in diesem Fall 231 Euro. Diese Städte können sich nur finanzieren, weil die gemeindeeigenen Abgaben relativ hoch sind, weil sie die eigenen Bürger belasten, weil sie hohe Gebühren verrechnen und dort auf absolute Kostendeckung gehen, womit die Gebühren zum Teil höher liegen als in den Umlandgemeinden. Es ist an und für sich eine Verwerfung, eine Verwerfung der Finanzierungssituation zwischen den großen Städten mit ihren hohen Leistungen und dem Durchschnitt des Landes.
Das Ergebnis einer solchen Finanzierungssituation ist ebenfalls klar. Es muss sich in den Gesamtbudgetdaten zeigen, nämlich in der so genannten freien Finanzspitze (Grafik 4) – laufende Einnahmen minus laufende Ausgaben ergibt die so genannte Finanzspitze –, ohne Sondertransaktionen wie Vermögensverkäufe. Sie sehen, seit Mitte der neunziger Jahre ist diese freie Finanzspitze bei allen Gemeinden Österreichs ohne Wien von 200 Euro auf unter 100 Euro gesunken. Bei den großen Städten über 50.000 Einwohner ist sie von knapp 200 Euro – sie liegt als rote Linie immer unter der blauen Linie – im Jahr 2002, also in jenem Jahr, das als letztes statistisch ausgewertet wurde, bereits ins Minus gesunken.
Die laufenden Ausgaben sind nicht mehr durch laufende Einnahmen gedeckt. In den laufenden Ausgaben sind auch Tilgungen enthalten, das heißt, im österreichischen Durchschnitt werden Tilgungen von Krediten durch Vermögensveräußerungen gedeckt oder sie werden durch die Aufnahme neuer Kredite finanziert. Auch das ist nicht das, was wir uns tatsächlich unter einer nachhaltigen Gemeindefinanzierung vorstellen – vor allem bei dieser Tendenz.
Der Trend dieser Entwicklung muss gestoppt und umgekehrt werden. Es muss eine zentrale Forderung und ein zentrales Ergebnis des nächsten Finanzausgleiches sein, dass dieser Trend gestoppt wird für die nächste Zeit. Ich bitte Sie, das massiv zu unterstützen.“

Sondermaßnahmen sind erschöpft
„Es kann nicht sein, dass wir seinerzeit, Mitte der 90er Jahre, die Sparkassen ,verkauft‘ haben, dann Leasing-Verträge eingegangen sind, die großen Städte Cross-Border-Leasing-Modelle durchgeführt haben, um ihre Finanzen zu stärken, dass wir unsere Grundstücke verkaufen müssen und dann keine Grundstücksvorratspolitik mehr machen können und dass wir unser Familiensilber verscherbeln. Das ist nicht das, was eine nachhaltige Politik für ein blühendes Land, für Österreich darstellt.
Makroökonomisch zeigt sich dieser Rückgang der freien Finanzspitze natürlich auch in der Entwicklung der Investitionen (Grafik 5).
Die Investitionen sind von 1,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf nur mehr 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zurückgegangen. Sie haben hier die absoluten Werte, das sind die Säulen, die Prozentanteile haben Sie in der Linie aufgetragen.
Ein Land, das sich in einem Wachstumswettbewerb befindet, muss trachten, dass seine Infrastruktur in Ordnung ist und dass neue Infrastrukturen aufgebaut werden, um Lebensqualität und Standortqualität zu sichern. Dies kann bei einem derartigen Rückgang der Finanzkraft und bei dem offensichtlichen Rückgang der Investitionen nicht tatsächlich erfolgen. Die wachstumspolitische Schwäche Österreichs ist sicherlich auch darauf zurückzuführen, dass unsere Investitionstätigkeit im öffentlichen Bereich zu gering ist, denn 70 Prozent der öffentlichen Investitionen sind nun einmal kommunale Investitionen. Geraten die kommunalen Investitionen unter Druck, dann bedeutet das auch einen Rückgang der Gesamtinvestitionen Österreichs. Weniger Geld für die Gemeinden bedeutet weniger Investitionen, bedeutet aber auch weniger zukunftssichernde Investitionen.“

Österreich – europaweites Schlusslicht
bei Investitionen

„Bei den Umstrukturierungen, die notwendig sind, in Europa und weltweit, ist es notwendig, für Standortqualität in Österreichs Gemeinden zu sorgen. Wir waren jahrelang Spitzenreiter in der Investitionsquote (Tabelle 2).
Noch in den neunziger Jahren hatten wir 3,1 Prozent Investitionsquote gemessen am Bruttoinlandsprodukt, nunmehr haben wir 1,3 Prozent, und mit 1,3 Prozent österreichischen öffentlichen Investitionen sind wir Europas Schlusslicht. Selbst wenn man berücksichtigt, dass wir Investitionen ausgegliedert haben in Unternehmen, ist der Abfall der öffentlichen Investitionen und vor allem der kommunalen Investitionen deutlich sichtbar. Das muss man klar sehen und aussprechen und beim nächsten Finanzausgleich darüber diskutieren. Wir werden kein blühendes Österreich in Europa haben, wenn wir in den Investitionen massiv zurückbleiben.
Die 1-Milliarde-Euro-Forderungen an den Finanzausgleich ergibt sich allein schon aus dem, was ich jetzt vorgestellt habe.
Ich möchte auf eines hinweisen: Die Zahlen, die ich Ihnen referiert habe, sind nicht Zahlen, die wir im Städtebundsekretariat erfunden oder gestaltet haben, sie wurden von einer Reihe von namhaften Wissenschaftlern erarbeitet, allen voran das Institut für Wirtschaftsforschung, KDZ gemeinsam mit der Technischen Universität, Prof. Bauer, Prof. Bröthaler und Prof. Schönbäck. Es sind auch Studien und Ergebnisse von Prof. Schneider, Linz, dabei. Wir haben diese Ergebnisse in den letzten Jahren erarbeitet. Es sind Datenauswertungen aus makroökonomischen Zahlen der Statistik Österreich und aus unseren eigenen Städten.
Und damit man nicht so leichtfertig sagen kann, der Städtebund stellt die Daten so dar, wie er sie haben möchte, möchte ich auf eines hinweisen: Ich möchte den österreichischen Staatsschuldenausschuss zitieren, der nicht gerade wirklich zart und sanft mit den Ländern und Gemeinden umgeht, der in seiner jüngsten Publikation zur Schuldenbremse – ich glaube, auf Seite 33 – wörtlich zitiert, dass sich die kommunalen Investitionen in Besorgnis erregendem Ausmaß reduziert haben.“

Privatisierung hat enge Grenzen
„Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch noch erwähnen, dass man sicherlich nicht alles immer mit Privatisierungen lösen kann. Es wird nämlich von den Privatisierungsbefürwortern wirklich nicht bedacht, dass damit eine Reihe von Risken und zusätzlichen Kosten verbunden ist: die Frage der Ausschreibung, die Frage der Vorbereitung der Ausschreibung, die Frage der Kontrolle, die Frage des entsprechenden qualifizierten Personals, die Frage der Flexibilität, aber auch die Frage von möglichen Prozessrisken bis hin zum Europäischen Gerichtshof.
Es ist uns deshalb ein ernstes Anliegen, auf europäischer Ebene die Wahlfreiheit der Gemeinden bei der Art, wie sie ihre Leistungen der Daseinsvorsorge erbringen wollen, auch tatsächlich zu erhalten. Es ist dies eine Notwendigkeit, weil sonst diese Art der Erbringung der Leistungen der Daseinsvorsorge den Gemeinden entzogen wird, weil die Risken und die Kostenfaktoren viel zu hoch sind. Es gibt sogar eine eigene Theorie darüber, wann es sinnvoll ist, etwas selbst zu machen, und wann es sinnvoll ist, etwas auszugliedern, und ich kann allen Privatisierungsfetischisten nur herzlich empfehlen, diese Transaktionskostentheorie und die dazu bestehenden Praxisbeispiele zu lesen, weil dann die Blauäugigkeit etwas nachlassen wird.“

Ertragsanteile der Gemeinden
„Es ist auch deshalb notwendig, dass der nächste Finanzausgleich eine Veränderung bringt, weil die mittelfristigen Perspektiven nicht allzu positiv sind. Sie sind positiv insofern, als die blaue Linie zeigt: Die Einnahmen aus Ertragsanteilen sind nach einer Schätzung des Finanzministeriums im Wesentlichen zwischen 2001 und 2006 stabil, genau genommen plus 2 Prozent. Da allerdings die Inflation in diesen Jahren um insgesamt 7 Prozent ansteigt, werden die realen Einnahmen im Jahr 2006 um 5 Prozent unter dem realen Wert von 2001 liegen. Nicht bedacht ist dabei, dass wir eine Reihe von extraordinären Kostensteigerungen haben, etwa im Sozial- und Gesundheitsbereich, die unsere Gestaltungsmöglichkeiten auffressen werden.
Auch das ist ein Punkt, der bei den nächsten FAG-Verhandlungen zu berücksichtigen sein wird, weil die Langfristprognose nicht zeigt, dass sich die Situation ändert. Nur kräftiges Wirtschaftswachstum könnte uns in unserer Einnahmensituation mittel- und längerfristig tatsächlich helfen.
Ich glaube, dass es notwendig ist, dass auch der Bund vor der Ankündigung neuer Steuersenkungsmaßnahmen, neuer Gestaltungsmaßnahmen, die nämlich auch immer Gemeindegeld beinhalten, sehr wohl an diesen langfristigen und mittelfristigen Aspekt denkt und auch an die Fähigkeit der Gemeinden, diese Leistungen zu erbringen. Wir müssen darauf drängen, weil es ein ganz, ganz großes Problem sein könnte – nicht nur sein könnte, sondern sein wird.
Wenn heute schon davon gesprochen wird, per 2010 die Abgabenquote auf 40 Prozent zu reduzieren – wir werden 2006, nach der Steuerreform, 42 Prozent erreichen –, dann sind das noch einmal 2 Prozentpunkte weniger, von 42 Prozent sind das 5 Prozentpunkte real weniger als 2006. Das heißt, die Inflation wird zwischen 2006 und 2010 wahrscheinlich gerade ausreichen, um diese ,gerade‘ Linie bis 2010 fortzusetzen. Keine Rede davon, dass wir unsere steigenden Leistungen im Bereich Kinderbetreuung, Altenbetreuung oder Spitalswesen finanzieren werden können, wenn diese Einnahmenkurve weiterhin horizontal verläuft, denn diese Kostenpositionen werden bald unsere Einnahmen schneiden.
Ich glaube nicht, dass wir das deutsche Beispiel anstreben sollten, wo Städte in Konkurs gehen sollten, aber gar nicht mehr können, weil die Finanzmasse dazu nicht mehr vorhanden ist. Das kann nicht unser Ziel sein! Wir wollen keine englischen, deutschen und sonstigen Zustände in diesem Zusammenhang haben.“

Daseinsvorsorge sichern – Bund muss sich zu Gemeindeselbstverwaltung bekennen
„Ich glaube, dass es auch sinnvoll ist, wenn wir den Bund bitten, bei den europäischen Regelungen unsere Interessen mit besonderem Nachdruck zu vertreten.
Das geht etwa im Bereich der Daseinsvorsorge, wo immer so locker von Liberalisierung gesprochen wird, als ob es nicht auch einen Schutz der Konsumenten vor längerfristiger Übervorteilung gäbe, einen Schutz des bestehenden investierten Kapitals, eine Versorgungssicherheit und dergleichen mehr und eine Transaktionskostentheorie, von der ich schon gesprochen habe.
Wir werden den Bund intensiver bitten müssen, uns nachhaltig zu vertreten. Es kann nicht sein, dass man uns in Sonntagsreden hier in Österreich versichert, der Wasserliberalisierung nicht zuzustimmen, und in Brüssel bei den Ratssitzungen den Liberalisierungsvorschlägen der Kommission vollinhaltlich zustimmt! Es gibt keine anderen Netzwerke mehr als die Wasser- und Kanalnetze, die noch nicht liberalisiert sind, denn Telekom und Strom sind bereits liberalisiert. Es bleibt nur das Wasser übrig, und der Kommission ist auch diesbezüglich ganz klar, dass sie das machen möchte. Wir werden daher die Bundesregierung intensiv bitten, diese österreichische Position, deren Vertretung uns zu Hause versichert wird, auch in Brüssel einzunehmen.“

Das Europäische Parlament ist ein Städte-Partner
„Ich möchte eines sagen: Das Europäische Parlament ist uns ein hervorragender Partner. Ich bitte, bei der Vorbereitung der Wahlen zum Europäischen Parlament daran zu denken, dass dort Vertreter sind, die zum Teil kommunalpolitische Erfahrung haben oder unsere Interessen vertreten.
Es ist sehr wohl in den letzten Monaten mehrfach möglich gewesen, durch eine intensive Arbeit und intensives Lobbying bei jenen Abgeordneten, die eine kommunale Vergangenheit oder kommunales Verständnis haben, Beschlüsse des Europäischen Parlaments herbeizuführen, die überzogenen Liberalisierungstendenzen entgegengewirkt haben. Das war im März der Fall, das war auch im Jänner der Fall. Ihnen ist zu danken.
Wir haben in der ,Österreichischen Gemeinde-Zeitung‘ die verschiedenen Fraktionen befragt, was sie zu kommunalen Fragen in den nächsten Jahren vorhaben, wenn sie zum Europäischen Parlament gewählt werden. Sie können es in dem Exemplar, das wir Ihnen vorgelegt haben, tatsächlich nachlesen, und ich bitte Sie, insbesondere jene Abgeordneten zu unterstützen, die sinnvolle kommunale Positionen zwar mit Augenmaß, aber mit Verve in Straßburg mit unterstützen.“

Dank
„Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zum Abschluss meines Berichtes meinen besonderen Dank dem Präsidenten und der Geschäftsleitung aussprechen, die die Arbeit des Sekretariates unterstützen. Ich möchte den Vorsitzenden der Ausschüsse danken und jenen, die in den Landesgruppen hervorragende Arbeit leisten. Insbesondere gilt mein Dank den eigenen engagierten Mitarbeitern im Sekretariat. Ich möchte vor allem auch der Stadt Wien danken, die unser Sekretariat beherbergt. Ich möchte dafür danken, dass sie nicht nur die Kosten trägt, sondern dass es eine hervorragende Zusammenarbeit mit dem gesamten Wiener Magistrat gibt.
Mein besonderer Dank gilt jedoch den Mitgliedsgemeinden. Auf Grund ihrer Unterstützung können wir die gemeinsamen Interessen gegenüber Bund, Ländern und auf europäischer Ebene wirksam vertreten.
Ich danke sehr herzlich auch Bürgermeister Linhart und den Mitarbeitern und den politischen Vertretern der Stadt Bregenz, die uns in den letzten Tagen einen hervorragenden Rahmen für unseren diesjährigen Städtetag gegeben haben.
Bevor ich Ihnen Dank sage, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich noch hinzufügen: Es war ein interessantes, schönes, arbeitsreiches Jahr und es war sehr zufriedenstellend, für die österreichischen Städte und Gemeinden gearbeitet zu haben.“

Resolution
Vorsitzender Bürgermeister Dipl.-Ing. Markus Linhart
„Ich darf nun fortfahren und komme zur Resolution, die wir zu beschließen haben.
Diese Resolution liegt auf. Ich denke, Sie haben sie alle bekommen, teilweise bereits gestern. In diese Resolution haben die wesentlichen Aussagen, die auch die Ergebnisse der gestrigen Arbeitskreisberatungen waren, Eingang gefunden. Wir haben ihn in der Geschäftsleitung am Mittwoch diskutiert, in einem Redaktionskomitee verfeinert, im Hauptausschuss mit beraten, und ich denke doch, dass alle Ideen, Anregungen, Bemerkungen, Änderungswünsche darin Eingang gefunden haben und festgeschrieben wurden.
Ich darf daher die Frage stellen, ob Sie das auch so sehen oder ob es von Ihrer Seite noch einen Diskussionsbedarf beziehungsweise Änderungs- oder Ergänzungsbedarf zu diesem vorliegenden Textentwurf gibt. – Das ist nicht der Fall.
Dann darf ich diese Resolution formal zur Abstimmung bringen. Wer diese Resolution in ihrer Gesamtheit unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Gegenprobe. – Enthaltungen gibt es nicht. Damit stelle ich Einstimmigkeit fest. Herzlichen Dank!“

Neuwahlen
Vorsitzender Bürgermeister Dipl.-Ing. Markus Linhart
„Meine Damen und Herren! Das Jahr 2004 ist ein Wahljahr, auch für den Städtebund. Wir haben die entscheidenden Positionen in unserer Interessenvertretung heute neu zu bestimmen, neu zu wählen.
Dem Usus folgend denke ich, dass wir hier sehr pragmatisch vorgehen können, auf eine schriftliche Wahl verzichten können und auch diese Wahl mit Handzeichen beziehungsweise mit Aufzeigen der Delegiertenkarte vornehmen können.
Es gibt einen Wahlvorschlag, der von der Geschäftsleitung ausgearbeitet wurde.
An der Spitze steht – no na – der Präsident. Ich darf namens der Geschäftsleitung deren Vorschlag hier vortragen und als Wahlvorschlag einbringen, als unseren Präsidenten

- Bürgermeister Dr. Michael Häupl aus Wien zu bestellen beziehungsweise zu wählen.
Das war eigentlich schon eine Wahl per Akklamation. Ich führe die Abstimmung trotzdem auch formal durch.
Wer diesem Wahlvorschlag die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Das ist einstimmig. Herr Präsident, ich gratuliere dir!
Ich fahre fort und werde die folgenden Positionen blockweise zur Abstimmung bringen.
Als Stellvertreter des Präsidenten werden vorgeschlagen:
- Bürgermeister Dr. Franz Dobusch, Linz,
- Bürgermeister Dipl.-Ing. Markus Linhart, Bregenz,
- Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl, Graz,
- Bürgermeister Dr. Heinz Schaden, Salzburg.

Gibt es zu diesem Wahlvorschlag, den ich namens der Geschäftsleitung vortragen durfte, eine Wortmeldung oder einen Änderungswunsch? – Das ist nicht der Fall.
Dann darf ich auch diesen Vorschlag zur Abstimmung bringen. Wer ihm die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Einstimmig. Ich danke herzlichst im Namen der Kollegen!
Ich darf fortfahren. Als Kassierin wird – wie bisher – Bürgermeisterin Traude Dierdorf, Wiener Neustadt, vorgeschlagen; als Schriftführer: Bürgermeister Dr. Erich Watzl, Linz, als weitere Mitglieder der Geschäftsleitung: Vizebürgermeister Walter Ferk, Graz, Bürgermeister Willi Gruber, St. Pölten, LAbg. Gemeinderat Dr. Helmut Günther, Wien, Bürgermeister Dr. Peter Koits, Wels, Bürgermeister Hofrat Dr. Matthias Konrad, Leoben, Bürgermeister Helmut Manzenreiter, Villach, Bürgermeister Ing. Peter Nemeth, Eisenstadt, LAbg. Gemeinderat Johannes Prochaska, Wien, Vizebürgermeister Dr. Sepp Rieder, Wien, 3. Präsident des Wiener Landtags Johann Römer, Wien, Bürgermeister Dkfm. Harald Scheucher, Klagenfurt, Bürgermeisterin Hilde Zach, Innsbruck.
Soweit die weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung. Gibt es dazu Ergänzungs-, Änderungswünsche, Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.
Dann darf ich diesen Vorschlag zur Abstimmung bringen. Wer diesem Vorschlag im Paket unter einem die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand beziehungsweise mit der Delegiertenkarte. – Auch das ist einstimmig. Ich gratuliere!
Ich komme damit zum Vorschlag der Geschäftsleitung für ohne Stimmrecht kooptierte Mitglieder der Geschäftsleitung.
Dieser lautet: Vizebürgermeister Mag. Dr. Michael Bielowski, Innsbruck, Vizebürgermeister DDr. Karl Gollegger, Salzburg, Stadtrat Mag. Dr. Johann Mayr, Linz, Stadtrat Dr. Wolfgang Riedler, Graz, Bürgermeister Bernd Rosenberger, Bruck an der Mur.
Als Rechnungsprüfer werden vorgeschlagen:

- Bürgermeister Leopold Richentzky, Stockerau,
- Bürgermeister Willi Stift, Tulln.

Soweit das nächste Paket. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.
Ich komme zur Abstimmung.
Wer diesem Vorschlag die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Gegenprobe. – Auch das ist einstimmig. Ich gratuliere!
Ich komme damit zum letzten Block: nicht ständige Mitglieder des Hauptausschusses. Der Vorschlag der Geschäftsleitung lautet:

- Korneuburg: Bürgermeister Wolfgang Peterl,
- Lienz: Bürgermeister Dr. Johannes Hibler,
- Lustenau: Bürgermeister Hans-Dieter Grabher,
- Marchtrenk: Bürgermeister Fritz Kaspar,
- Oberpullendorf: Bürgermeisterin Anneliese Schmucker,
- Saalfelden: Bürgermeister Günter Schied,
- Schwechat: Bürgermeister Hannes Fazekas,
- Vöcklabruck: Bürgermeister Mag. Herbert Brunsteiner,
- Voitsberg: Bürgermeister Ernst Meixner,
- Völkermarkt: Bürgermeister Valentin Blaschitz,
- Weiz: Bürgermeister Helmut Kienreich.

Soweit das letzte Paket. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.
Ich komme zur Abstimmung.
Wer diesem Vorschlag die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Gegenprobe. – Auch hier stelle ich Einstimmigkeit fest.
Ich darf abschließend gratulieren und namens all jener, denen damit das Vertrauen geschenkt wurde, herzlich danken für dieses Vertrauen.“

Fehlende Grafiken und Tabellen finden Sie in der ÖGZ 7/2004.

OEGZ

ÖGZ Download