Resolution zum 54. Österreichischen Städtetag „Starke Städte im größeren Europa“

Resolution zum 54. Österreichischen Städtetag „Starke Städte im größeren Europa“

Die Versammlung der Delegierten zum 54. Österreichischen Städtetag begrüßt die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihre Städte und Gemeinden. Mit der Erweiterung ist endgültig die Spaltung Europas als Folge des 2. Weltkrieges überwunden. Zusammenarbeit statt Auseinandersetzung, Solidarität statt Ausgrenzung sollen in Zukunft bestimmend für die Politik in Europa sein, zu sozialer und wirtschaftlicher Kohäsion führen und damit zu einer Stärkung der Europäischen Union in der Welt beitragen.

Unter dem Aspekt des seit dem 1. Mai 2004 erweiterten Europa haben die Vertreter der österreichischen Städte und Gemeinden die notwendigen Änderungen der für ihr Handeln bestimmenden Rahmenbedingungen beraten. Die Erfahrungen aus dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union hatten und haben gravierende Auswirkungen auf das Staatsgefüge als Gesamtheit und damit auch auf die Städte und Gemeinden in Österreich. Die Beratungen im Österreich-Konvent sollen aus den erkannten Konsequenzen zu einem überschaubaren Verfassungsgesetz mit klaren Kompetenzzuordnungen, zu einer schlanken Verwaltung und zu einer gerechten Finanzierungsverantwortung führen.

Die versammelten Vertreter der Städte und Gemeinden

- BETONEN in diesem Zusammenhang ihre Gesetzes- und Pakttreue,

- VERWEISEN darauf, dass sie ihren mit den Stabilitätspakten eingegangenen Verpflichtungen gegenüber dem Gesamtstaat stets nachgekommen sind und

- WEISEN jegliche Vorwürfe des mangelnden Sparwillens zurück.

Die versammelten Bürgermeister und Gemeindemandatare WIEDERHOLEN daher ihre bereits am 53. Österreichischen Städtetag ausgedrückte Zurückweisung der Forderung des Bundes nach einer signifikanten Reduzierung des Personalstandes und DRÜCKEN ihr Befremden über die damit verbundene Drohung mit den Finanzausgleichsverhandlungen aus.

Sie VERWEISEN darauf, dass die österreichischen Städte im Bereich der Verwaltung trotz Vermehrung der Aufgaben ihre Hausaufgaben klar erfüllt haben und sie verfügen auch nicht über die Instrumente zur Gestaltung ihrer Budgets, wie sie dem Bund und den Ländern offen stehen.

Der 54. Österreichische Städtetag FORDERT daher von den Beratungen im Österreich-Konvent, dass

- die Bestrebungen der Städte und Gemeinden, bürgernah und effizient zu agieren, nicht durch den von manchen Seiten angestrebten Ausbau der Bezirkshauptmannschaften als „allzuständige Behörden der allgemeinen staatlichen Verwaltung“ unterlaufen werden,

- es Gemeinden mit entsprechender leistungsfähiger Administration durch flexiblere Regelungen ermöglicht wird, bürgernahe und ortsbezogene Dienstleistungen der Bezirksverwaltung zu erbringen,

- den Städten und Gemeinden zur weiteren Steigerung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit die Möglichkeit gegeben wird, neue Formen der Zusammenarbeit einzugehen und Vereinbarungen zu schließen.

Bei der Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge nehmen die Städte und Gemeinden eine zentrale Rolle ein. Sie sind auch hauptverantwortlich, dass die notwendige Infrastruktur für das Gemeinwohl vorhanden ist.

Die versammelten Bürgermeister und Gemeindevertreter RICHTEN daher an die Bundesregierung und an die einzelnen Vertreter des Bundes DEN APPELL, auf europäischer Ebene mit ihren Handlungen darauf zu dringen, dass auf die speziellen Erfordernisse der Erbringung der Dienstleistungen der Daseinsvorsorge auf lokaler und regionaler Ebene Bedacht genommen wird.

Der 54. Österreichische Städtetag FORDERT daher auch die Mitglieder im Österreich-Konvent auf, sich auf das Recht des Bürgers auf eine optimale Versorgung mit den Leistungen der Daseinsvorsorge, verbunden mit der Erhaltung der notwendigen Infrastruktur in Form einer Staatszielbestimmung, zu verständigen; dies insbesondere aus dem Blickwinkel der Subsidiarität gegenüber den Europäischen Institutionen.

Der 54. Österreichische Städtetag
STELLT DIE FORDERUNG AN DIE an die Mitglieder des Österreich-Konvents auf, bei den Beratungen über die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern die Gemeinden verstärkt zu berücksichtigen und BEKUNDET die Bereitschaft der Städte nur bei entsprechendem finanziellen Ausgleich im Sinne der Bürgernähe neue Aufgaben zu übernehmen.

Er FORDERT daher,

- die Rechte der Gemeinden auszubauen und zu stärken,

- die Einräumung eines Gesetzesinitiativrechtes im Wege ihrer Interessenvertretungen,

- die Festschreibung des Begutachtungsrechtes der Interessenvertretungen der Gemeinden und

- die jungen Bürger verstärkt in die politischen Entscheidungen auf kommunaler Ebene einzubinden und

- UNTERSTÜTZT die Bestrebungen zur Flexibilisierung der Möglichkeiten zur Stimmabgabe.

Der 54. Österreichische Städtetag
BETONT nochmals die Bereitschaft der Städte und Gemeinden, im Sinne des kooperativen Bundesstaates weiterhin ihren Teil zum Wirtschaftswachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit Österreichs durch Sparsamkeit und Verwaltungsvereinfachung zu leisten, VERWAHRT sich jedoch gegen jegliches Diktat seitens des Bundes, durch Missachtung der Äußerungen der Interessenvertretung der Gemeinden und gegen ein Oktroi von Aufgaben ohne finanzielle Abgeltungen unter Ausnützung der legislativen Gewalt.

Das gesamtstaatliche Gleichgewicht kann nicht so gestaltet werden, dass eine Aufgabenverschiebung zwischen Gebietskörperschaften ohne finanziellen Ausgleich erfolgt.

Der 54. Österreichische Städtetag
FORDERT die generelle Verankerung des Grundsatzes der Parität der Gebietskörperschaften in der Finanzverfassung und daraus folgend verpflichtende Verhandlungen für ein Finanzausgleichspaktum, welches als Rechtsquelle sui generis gestaltet und der Maßstab für die gesetzliche Umsetzung ist.

Die Versammlung des 54. Österreichischen Städtetages
STELLT FEST, dass seit dem Jahr 2000 durch einseitige Maßnahmen des Bundes der Anteil der Gemeinden an den Ertragsanteilen gesunken ist und die Transferleistungen von den Städten und Gemeinden zu den Ländern eine überproportionale Steigerung erfahren haben. Insbesondere wird die Landesumlage, welche zu ungleichen Belastungen und Verschiebungen im grauen Finanzausgleich führt, als nicht mehr zeitgemäße Transferleistung angesehen.

Der 54. Österreichische Städtetag FORDERT daher

- eine Erhöhung des Gemeindeanteils an den Ertragsanteilen auf 18,5%,

- die Abschaffung der Landesumlage,

- bei der Mittelverteilung eine Berücksichtigung der zentralörtlichen und ballungsspezifischen Aufgaben der Städte.

Eine allen Bevölkerungsschichten auf hohem Qualitätsniveau zugängliche Gesundheitsvorsorge, Kranken- und Altenversorgung sollte Anliegen aller Gebietskörperschaften und Selbstverwaltungskörper in Österreich sein.

Die Delegierten zum 54. Österreichischen Städtetages sind daher der Ansicht, dass es nicht allein Sache des Krankenhausträgers sein kann, die Kosten des medizinischen Fortschrittes zu tragen. Sie
FORDERN daher den Bund auf,

- die Krankenanstaltenfinanzierung als gesamtstaatliches Erfordernis zu betrachten und sich nicht aus diesem Bereich der Daseinsvorsorge durch Deckelung seiner Beiträge zu verabschieden,

- mit den Kostenträgern für alle Beteiligten adäquate Verhandlungen zu führen und

- auch in seinem finanziellen Beitrag die Kosten der demographischen Entwicklung und des medizinischen Fortschrittes einfließen zu lassen.

Im Zusammenhang mit den Bestrebungen für eine gemeinsame Währung in Europa haben sich Bund, Länder und Gemeinden zum Abschluss einer Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt mit dem Ziel verstanden, die auf europäischer Ebene vorgegebenen Stabilitätskriterien einzuhalten.

Städte und Gemeinden haben ihre Verpflichtungen eingehalten, was von den anderen Gebietskörperschaften nicht in allen Fällen behauptet werden kann. Auch viele kleine Aufgaben- und Kostenverschiebungen stoßen an die Grenzen der Belastbarkeit der Städte und Gemeinden.

Die am 54. Österreichischen Städtetag versammelten Bürgermeister FORDERN daher Bund und Länder auf, bei ihren Handlungen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene im Geiste des gegenseitigen Verständnisses und der Berücksichtigung der den Gemeinden gegebenen Handlungsmöglichkeiten

- die Regelungen des Verfahrens des Konsultationsmechanismus in ihrem Anwendungsbereich auszuweiten und auch einzuhalten,

- die in einzelnen Gesetzen festgeschriebenen Verhandlungspflichten auch sachgerecht zu erfüllen und

- den zugunsten der Gemeinden eingeräumten Informationsrechten nachzukommen.

Die Versammlung des 54. Österreichischen Städtetages STELLT FEST, dass die genannten Forderungen in ihrer Gesamtheit berechtigt sind, da sich die Situation der Städte und Gemeinden in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert hat.

Wir, die österreichischen Städte und Gemeinden, erwarten uns aus diesem Grund eine stärkere Unterstützung von Bund und Ländern, denn wir sind der Motor der Wirtschaft in einem erweiterten Europa!

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