Ein heißer Finanzausgleichssommer steht bevor

Ein heißer Finanzausgleichssommer steht bevor

Nach Beendigung der Beratungen im Ausschuss 10 (Finanzverfassung) des Österreich-Konvents macht der Österreich-Konvent eine kurze Sommerpause, bis dann Ende August das letzte entscheidende Drittel der Konventsarbeit beginnen wird.

 

Für die Finanzausgleichspartner starten aber im Sommer die Verhandlungen über die zukünftige Verteilung der Finanzmasse.
Bundesminister Mag. Karl-Heinz Grasser hat einen engen Sitzungskalender vorgegeben, offensichtlich soll noch Ende September der Finanzausgleich 2005 fertig verhandelt sein.
Die Gemeinden haben in den letzten Jahren eine wesentliche Verschlechterung ihrer Finanzausstattung hinnehmen müssen, obwohl sie zum Teil erheblich steigende Leistungen zu erbringen haben.
Im Bewusstsein dieser Probleme haben sich der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund entschlossen, einen gemeinsamen Forderungskatalog zu erarbeiten. Man erwartet sich vom Finanzausgleich 2005 eine besser an den Aufgaben und deren Entwicklung orientierte Ausrichtung und fordert unter anderen die Berücksichtigung folgender Anliegen:

- Erhöhung der Ertragsanteile
Um die Stabilität des Anteils der Gemeinden am Abgabenertrag zu sichern, wird die Forderung auf Einführung eines einheitlichen Verteilungsschlüssels für jene gemeinschaftliche Bundesabgaben, an denen die Gemeinden beteiligt sind (Ausnahmen: Werbeabgabe, Grunderwerbssteuer und Bodenwertabgabe), erhoben.
Der so ermittelte einheitliche Schlüssel soll um 1 Prozentpunkt zugunsten der Gemeinden angehoben werden.

- Krankenanstaltenfinanzierung und sonstige Transfers
Um eine Gefährdung der Finanzierungsbasis der Gemeinden durch die enorme finanzielle Belastung aus der Krankenanstaltenfinanzierung für andere kommunale Aufgabenbereiche auszuschließen, wird eine Koppelung der Belastungen aus der Krankenanstaltenfinanzierung und aus dem Sozialbereich mit der Dynamik der Gemeindeertragsanteile gefordert.
Das Prinzip der Verknüpfung der Kostenentwicklung mit der Entwicklung der Ertragsanteile soll für alle Transferleistungen der Gemeinden an die Länder gelten und ist auch im innerösterreichischen Stabilitätspakt abzusichern. Übersteigen die Transferzahlungen (auch Umlagensysteme) die Dynamik der Gemeindeertragsanteile, sind die daraus resultierenden Mehrausgaben den Haushaltsergebnissen des betreffenden Landes zuzurechnen.

- Eine weitere Forderung hat zum Ziel, das freie Beschlussrecht der Gemeinden gemäß § 16 FAG um die Gebrauchsabgabe, einen Tourismusbeitrag, eine Abgabe für die Parkraumbewirtschaftung bzw. auf Wetteinsätze zu erweitern.

- Landesumlage
Da es sich um Gemeindeertragsanteile handelt, muss sichergestellt sein, dass diese Mittel nicht nur in einigen Fällen, sondern von allen Ländern für die Gemeinden verwendet werden. Durch eine solche durchaus auch aufkommensorientierte Zweckbindung der Landesumlage könnte die Forderung auf ihre Abschaffung neutralisiert werden.

- ÖPNV
Zur besseren Mittelausstattung des ÖPNV fordern die Gemeinden eine substanzielle Anhebung der im Finanzausgleich für den öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung gestellten Mittel (Finanzzuweisungen für Investitionen und Betrieb; § 20 Abs. 2 und 3 FAG), allenfalls aufgrund eines zweckgebundenen Zuschlags zur Mineralölsteuer.

- Grundsteuer
Im Zusammenhang mit der Grundsteuer wird eine letztmalige Hauptfeststellung der Einheitswerte unter Zuhilfenahme des Wohnungs- und Gebäuderegisters gefordert. Die so festgestellten Einheitswerte sollen einem Index unterworfen werden (künftighin würde dann eine Hauptfeststellung entfallen). Darüber hinaus fordern die österreichischen Gemeinden mittelfristig eine Halbierung des Grundsteuerbefreiungszeitraumes und langfristig eine Beseitigung der Grundsteuerbefreiung.

- Bezirksverwaltungstätigkeit
Die Statutarstädte fordern die Abgeltung der Bezirksverwaltungstätigkeit im Ausmaß von 50 € pro Einwohner und Jahr aus der Finanzmasse der Länder.

- Bedarfszuweisungsmittel
Die Bedarfszuweisungsmittel werden derzeit von den Gemeindeertragsanteilen vorweg abgezogen und werden (unrichtig) als Landesmittel bezeichnet.
Diese Mittel müssen für die Gemeinden weiterhin zur Verfügung stehen und im Finanzausgleich als Gemeindemittel genannt werden. Dadurch wäre mehr Transparenz bei den Transferleistungen sichergestellt.

- Die österreichischen Gemeinden fordern eine Bestandsgarantie der gemeindeeigenen Einnahmen, insbesondere muss die Kommunalsteuer in ihrem bisherigen Umfang erhalten bleiben.

Nach der Verhandlungsrunde am 19. 7. 2004 hält sich der Optimismus, dass unseren Forderungen nachgekommen wird, in Grenzen, wobei nicht zu erwarten war, dass der Bundesminister für Finanzen schon zu Beginn der Verhandlungen Zugeständnisse machen wird.

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