Ein arbeits- und spannungsreicher Herbst

Ein arbeits- und spannungsreicher Herbst

- Gemeindeeinnahmen und Konjunkturentwicklung 2004/2005 - Wachstumsprognosen regelmäßig zu optimistisch - Gemeindeertragsanteile – plus/minus Null - Finanzausgleichsverhandlungen laufen zäh - Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens - Gemeinden werden zu Zahlern ohne Stimmrechte - Sparpotenziale nutzen

 

Gemeindeeinnahmen und Konjunkturentwicklung 2004/2005
Wirtschaftsprognosen hin, Finanzausgleichsverhandlungen und Gespräche über die künftige Krankenanstaltenfinanzierung her, die Voraussetzungen für die Budgets 2005 für die Städte und Gemeinden sind extrem schwierig.

Wachstumsprognosen regelmäßig zu optimistisch
Zuletzt haben die Wirtschaftsforscher in ihren Umfragen eine leichte Erholung der Konjunktur festgestellt. Allerdings stammen die Daten noch aus den Wochen vor der aktuellen Erdölpreiserhöhung, durch die ein beträchtlicher Abfluss von Kaufkraft aus den Industriestaaten erfolgt und womit üblicherweise eine deutliche Konjunkturdämpfung verbunden ist. WIFO und IHS werden noch vor Mitte September eine neue Einschätzung der Konjunktur vorlegen, sie wird aber kaum über die bisherigen Werte (2004: +1,7%, 2005: +2,5%) hinausgehen. Die Institute werden sich wieder einmal mit dem Argument konfrontiert sehen, dass sie üblicherweise viel zu optimistische Schätzungen abgeben. Immerhin ist 2004 bereits das vierte Jahr mit einem Wachstum von nur 1% und wenig Aussicht auf nachhaltige Besserung.

Gemeindeertragsanteile – plus/minus Null
Die Ertragsanteile der Gemeinden werden 2005 – selbst bei günstiger Konjunkturentwicklung – wegen der Steuerreform bestenfalls stagnieren und die Städte tun gut daran, von einer vorsichtigen Einnahmenschätzung (plus/minus Null) gegenüber 2004 bzw. 2003 auszugehen. Die Kommunal- und Grundsteuer könnte sich im österreichischen Durchschnitt um rund 2% erhöhen.
Der verfügbare Abgabenertrag selbst (Ertragsanteile zuzüglich Gemeindesteuern und abzüglich Transferzahlungen an die Länder) dürfte nominell sinken, da insbesondere die Umlagen für Krankenanstalten und Soziales starke Steigerungstendenzen verzeichnen. Überdies zieht Ölpreis bedingt auch die Inflation wieder an, sodass die Realeinnahmen der Gemeinden stark unter Druck geraten. Einen Risikofaktor könnten auch die derzeit historisch niedrigen Zinssätze darstellen, da sie bei steigenden Inflationsraten nach oben tendieren könnten.

Finanzausgleichsverhandlungen laufen zäh
Der Finanzminister winkt bei allen finanziellen Anliegen der Länder und Gemeinden, die auf eine Besserstellung abzielen, ab. Er will auch nicht zur Kenntnis nehmen, dass der Bund in den letzten Jahren die Steuererträge systematisch zu seinen Gunsten verschoben hat. Eine Experten-Arbeitsgruppe hat jedoch nunmehr das bestätigt, was der Österreichische Städtebund bereits seit längerer Zeit heftig kritisiert, dass nämlich Länder und Gemeinden im vertikalen Finanzausgleich Anteile an den Abgabenerträgen an den Bund verloren haben. Seit 1990 waren es jeweils rund 1,5 Prozentpunkte, die dem Bund zu Gute kommen und mit denen er de facto seinen EU-Mitgliedsbeitrag finanziert hat. Gleichzeitig ist er jedoch Hauptnutznießer der Europäischen Union, etwa durch die weit gehende Übernahme der Landwirtschaftsförderung oder durch den Wegfall der Kontrollen an den Binnenmarktgrenzen.
Der Bund will nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen die eingetretene Verschiebung der Finanzmasse nicht im Geringsten rückgängig machen. Gleichzeitig wünscht sich aber der Finanzminister, dass alle Gebietskörperschaften einen kräftigen Optimismus ausstrahlen, um das zarte Konjunkturpflänzchen zu stärken. Der Beitrag der Gemeinden wird sich bei der gegebenen Situation jedoch sicher in Grenzen halten müssen.

Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
Ende 2004 laufen die derzeit gültigen Bestimmungen über die Krankenanstaltenfinanzierung aus. Neben dem neuen Finanzausgleich ist daher in den nächsten Monaten auch über eine Nachfolgeregelung zu beraten.
Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat Ende Juli erste Vorschläge vorgelegt, die unter anderem Folgendes vorsehen:
Die Krankenanstaltenfinanzierung soll in Richtung eines Leistungsangebotsplanes weiterentwickelt werden, wobei die „Planung des österreichischen Gesundheitswesens“ sowohl den stationären als auch den ambulanten sowie den Rehabilitations- und Pflegebereich umfassen soll. Damit soll den wechselseitigen Beziehungen zwischen verschiedenen Gesundheitseinrichtungen besser Rechnung getragen und durch den Einsatz komplementärer Einrichtungen eine Entlastungsmöglichkeit für die teuren Akutkrankenanstalten geschaffen werden. Es ist vorgesehen, Österreich in vier Versorgungszonen mit insgesamt 32 Versorgungsregionen aufzuteilen. Der Bund will in einer neu zu schaffenden „Bundesgesundheitsagentur GmbH“ die wesentlichen Planungs- und Steuerungsmöglichkeiten konzentrieren, die Umsetzung sollte in neun Landesgesundheitsagenturen – ebenfalls GmbHs – erfolgen.

Gemeinden werden zu Zahlern ohne Stimmrechte
An den Gesundheitsagenturen wären der Bund, die Länder und die Sozialversicherung – dem Vernehmen nach mit 20 : 40 : 40 – beteiligt. Eine Beteiligung der Gemeinden ist nicht vorgesehen, was aber nicht bedeutet, dass die Gemeindeebene aus der Mitfinanzierungsverpflichtung entlassen wird. Die Schutzklausel (keine Verschiebung der Kostenbelastungsrelationen auf Landesebene zu ungunsten der Gemeinden) soll nämlich auch in der künftigen § 15a BVG-Vereinbarung enthalten bleiben. Damit würden die Gemeinden – obwohl eine Vertretung in keinem Gremium vorgesehen ist – zu reinen Mitzahlern degradiert. Gleichzeitig würden ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten des Pflegebereichs entzogen.
Ein wichtiger Punkt ist auch, dass mit der neuen Vereinbarung die Länder auf die Geltendmachung des so genannten Zamser-Erkenntnisses verzichten sollen. Damit würde auf einen Finanzierungsbeitrag des Bundes von rund 1,5 Mrd. Schilling (ca. 110 Mio. Euro), der sich aus einer seinerzeitigen Finanzierungsumstellung ergibt, vom Bund auch unbestritten jedoch nicht abgerechnet ist, verzichtet (Erkenntnis des VfGH vom 1. März 1983, A1/81-13).

Sparpotenziale nutzen
In der gegebenen Situation müssen die Gemeinden sämtliche Sparpotenziale nutzen, um die Leistungen für die Bürger möglichst wenig einschränken zu müssen. Der Österreichische Städtebund hat daher für den Herbst verschiedene Veranstaltungen angesetzt, um den Erfahrungsaustausch zwischen den Städten in dieser Angelegenheit zu forcieren. Der Kasten unten gibt einen Überblick über den derzeitigen Stand der wichtigsten Veranstaltungen zu den Themen Verwaltungsreform, Gebäude-Management, E-Government durch Einsatz von Open-Source-Produkten oder Vergaberecht.

Fehlende Abbildungen finden Sie in der ÖGZ 9/04.

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