Österreich-Konvent – zwischen Spannung und Resignation

Österreich-Konvent – zwischen Spannung und Resignation

Der Österreich-Konvent trat an, um bis Ende des Jahres 2004 den Entwurf einer umfassenden Verfassungs- und Verwaltungsreform vorzulegen.

 

Nach der anfänglich sehr positiven Stimmung hat sich mittlerweile eine gewisse Ernüchterung eingestellt. Immer öfters werden kritische Stimmen laut, ob das Ziel erreicht werden kann oder ob das Projekt aufgrund zu unterschiedlicher politischer Sichtweisen zu scheitern droht. Bei allen kritischen Stimmen steht aber eines fest: Eine Reduktion der unzähligen Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen wird jedenfalls gelingen. Aber kann da schon von einem großem Erfolg gesprochen werden? Von einem so genannten große „Wurf“ kann man wohl erst dann ausgehen, wenn sich die Konventsmitglieder auf eine Reform der Kompetenzverteilung und Finanzverfassung und auf einen vollständigen Grundrechtekatalog (einschließlich sozialer Grundrechte) einigen konnten.
Aus Sicht der Städte und Gemeinden würde ein Scheitern des Konvents zwar keine große Katastrophe bedeuten, weil die Stellung der Kommunen im Unterschied zu anderen europäischen Ländern in der österreichischen Bundesverfassung sehr gut abgesichert ist. Aber gerade im Hinblick auf die Probleme in den laufenden Finanzausgleichsverhandlungen müsste es aus Sicht der Gemeinden und Länder ein wesentliches Ziel sein, eine Reform der Finanzverfassung zu erreichen. Derzeit hat der Bund in diesem Bereich die fast uneingeschränkte Kompetenzkompetenz: Es sind zwar im § 4 Finanzverfassungsgesetz und § 7 Finanzausgleichsgesetz Verhandlungen vorgesehen, sollten diese aber scheitern, hat der Bund das Recht, auch ohne ein vorliegendes Paktum ein Finanzausgleichsgesetz zu erlassen. Dies stellt eine enorme politische Machtressource des Bundes dar, deren sich der Bund auch bewusst ist. In den laufenden Verhandlungen sind die FAG-Verhandler der Gemeinden und Länder nicht nur einmal mit dieser politischen „Drohung“ konfrontiert worden. Präsident Dr. Michael Häupl sprach in diesem Zusammenhang von einem einmaligen Vorgang in der II. Republik, sollte der Bund gegen den dezidierten Willen der Länder und Gemeinden ein Finanzausgleichsgesetz beschließen. Eine Reform der Finanzverfassung könnte genau solchen Szenarien entgegensteuern.
Der Städtebund hat daher in den Verhandlungen im Ausschuss 10 des Österreich-Konvents 3 Varianten für den Fall, dass es zu keiner Einigung über ein zukünftiges Finanzausgleichsgesetz kommt, folgende Punkte vorgeschlagen:

- Eine stärkere Einbindung des Bundesrates nach Art eines Vermittlungsausschusses, wie dies in Deutschland für das gesamte Gesetzgebungsverfahren vorgesehen ist.

- Die Einsetzung eines neu gestalteten 26er-Ausschusses.

- Erhöhte Quoren bei der Abstimmung über das Finanzausgleichsgesetz im Nationalrat.

Länder und Gemeinden waren sich in den Verhandlungen einig, dass eine Neufassung der Parität im F-VG unerlässlich ist und die laufenden Finanzausgleichsverhandlungen den besten Beweis dafür erbringen, dass von dieser Forderung keinesfalls abgegangen werden darf.

Weitere zentrale Forderungen des Städtebundes sind:

- Die Stärkung der Städte und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern in der Form, dass auch sie ein Recht auf Verleihung eines eigenen Statutes erhalten müssen. Darüber hinaus sollen Städte ab 20.000 Einwohnern einen Rechtsanspruch darauf erhalten.

- Die Änderung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen zur interkommunalen Zusammenarbeit und damit verbunden die Möglichkeit eines interkommunalen Finanzausgleichs.

- Die Verankerung der Daseinsvorsorge in der Bundesverfassung.

- Die Übernahme der Grundsätze eines novellierten Konsultationsmechanismus in die Finanzverfassung. Wesentlich dabei ist, dass in Hinkunft sowohl steuerpolitische Maßnahmen als auch EU-Bestimmungen vom Konsultationsmechanismus erfasst sind und die Bagatellgrenze entfällt.

- Die Neugestaltung der Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden: Zweckwidmung der Landesumlagen bzw. verpflichtende Verhandlungen mit den Gemeinden vor Kostenüberwälzungen bzw. Deckelung von Umlageverpflichtungen an die Länder an die Entwicklung der Ertragsanteile der Gemeinden.

Bis Jahresende wird sich zeigen, ob der Konvent seine Aufgaben erfüllen kann. Der Österreichische Städtebund hat seine Forderungen an den Zielen des Konvents orientiert, eine transparente, kostengünstige und moderne Verfassung zu erarbeiten. Zur Umsetzung dieser Kernforderungen muss einerseits noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden. Andererseits muss auch der politische Wille weiterhin bestehen bleiben, die modernste Verfassung Europas zu erarbeiten, in der die partnerschaftliche Rolle der Städte und Gemeinden im Staatsaufbau und bei der Leistungserbringung für die Bürgerinnen und Bürger gestärkt wird.

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