Städte fordern gerechten Finanzausgleich!

Städte fordern gerechten Finanzausgleich!

Bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe der ÖGZ – Ende September – scheinen einige Würfel in der Diskussion um den Finanzausgleich bereits gefallen zu sein. Gleichzeitig sind enorme Probleme aufgetreten. Für die Länder ist zunächst die Wohnbauförderung außer Streit gestellt. Hinsichtlich des horizontalen Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden (abgestufter Bevölkerungsschlüssel) hat der Bund den Vorschlag gemacht, den untersten Vervielfältiger für Gemeinden bis 10.000 Einwohner (11/3) abzuschaffen und alle Gemeinden von 0 bis 20.000 Einwohner gleichzustellen (Vervielfältiger 12/3). Da der Bund keine zusätzlichen Finanzmittel abtreten und überdies im Bereich der Finanzkraft Veränderungen herbeiführen will, bedeutet dies, dass wegen der Einschleifregelung für alle Städte über 9.000 Einwohner sowie für rund 150 Gemeinden unter dieser Grenze mit guter Industrie-, Gewerbe- und Tourismusstruktur zum Teil schwere Verluste eintreten werden. Im Allgemeinen würden diese rund 5 bis 10 % der Ertragsanteile betragen, in Extremfällen könnten die Verluste aber noch weit darüber hinaus gehen. Einen teilweisen Ausgleich hat der Bund nur für Statutarstädte vorgesehen, die bisher die Bezirksverwaltungstätigkeit ohne gesonderte Abgeltung ausgeübt haben.

 

Bund ignoriert Kooperationsbereitschaft von Städtebund und Gemeindebund
Städte- und Gemeindebund haben sich im letzten Paktum verpflichtet, Grundlagen für einen stärker aufgabenorientierten Finanzausgleich auszuarbeiten. Im Februar 2004 haben dann beide Partner erklärt, ein solches Modell vorzulegen, wenn die Gesamtmasse, die den Gemeinden zur Verfügung stehen wird, bekannt ist.
Durch den gemeinsamen Vorschlag sollte sichergestellt werden, dass zwar zusätzliche Mittel nach neuen Überlegungen verteilt, die bestehende Finanzmasse jeder einzelnen Gemeinde aber nicht geschmälert würde. Dazu wurden mehrere Expertisen – die Autoren waren die Finanzexperten G. Lehner, W. Schönbäck, H. Bauer und F. Schneider – vorbereitet, um in den Finanzausgleich aufgabenorientierte Elemente als Verteilungskriterien einzubringen. Dazu ist es jetzt jedoch nicht gekommen, weil der Bund bisher keine Zusage über zusätzliche Finanzmittel abgegeben hat. Städtebund und Gemeindebund haben aufgrund der in den letzten Jahren erlittenen Verluste 450 Mio. Euro zusätzliches Geld für die Gemeinden gefordert.
Der nunmehr vom Bund vorgelegte Vorschlag widerspricht eklatant den Untersuchungsergebnissen, weil er extrem stark nivellierend wirkt. Die hier abgebildete Grafik zeigt deutlich, dass derzeit sowohl kleinere Gemeinden als auch die größeren Städte gemessen an ihren Leistungen durch die Verteilung der Ertragsanteile „unterdotiert“ sind. Die Bürger der Städte müssen diese Lücke etwa durch Grundsteuer oder Gebühren selbst aufbringen.

Städtebundvorschläge
Mehr Aufgabenorientierung im Bereich der Städte würde dagegen

- mehr Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr,

- die Abgeltung der Kosten der Bezirksverwaltungstätigkeit der Statutarstädte sowie

- die Berücksichtigung der zentralörtlichen Funktion der größeren Städte und Gemeinden, etwa über die Zahl der Arbeitsplätze,
bedeuten.

Der Österreichische Städtebund fühlt sich jedenfalls einer aufgaben- und leistungsorientierten Gemeindefinanzierung verpflichtet. Wir bleiben dabei:
Wer mehr leistet, muss mehr kriegen!

OEGZ

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