Der Österreich-Konvent – ein Ausblick

Der Österreich-Konvent – ein Ausblick

Die Beratungen des Österreich-Konvents werden Ende Jänner 2005 abgeschlossen sein. Der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund haben die Anliegen der Kommunen in der vorletzten Sitzung des Plenums nochmals in Erinnerung gerufen und Konventspräsident Dr. Franz Fiedler einen gemeinsamen Forderungskatalog übergeben. Das angestrebte Ziel – ein konsensualer Verfassungsentwurf – kann voraussichtlich nicht erreicht werden, jedoch wird es einen umfassenden Bericht geben, der alle geäußerten Auffassungen und Forderungen dokumentieren wird.

 

Die Beratungen in den Ausschüssen des Österreich-Konvents sind nunmehr abgeschlossen.

Rechnungshofkontrolle
Ein aktuelles Thema möchte ich noch hervorheben. In der Endphase der Konventarbeit wurde erneut das Thema der Rechnungshofkontrolle für alle Gemeinden aufgegriffen. In den Beratungen im Ausschuss 8 (Demokratische Kontrolle) gab es zwar keinen Konsens dazu, jedoch wurde versucht, im Präsidium doch noch Einigung zu erreichen. Der Österreichische Städtebund hat sich gegen eine Erweiterung der Kontrollrechte des Rechnungshofes ausgesprochen. Dies vor allem deshalb, weil einerseits die Gemeinden durch die Gemeindeaufsichtsbehörden kontrolliert werden und andererseits nicht nachvollziehbar ist, wie der Rechnungshof diese zusätzliche umfassende Kontrolltätigkeit ausreichend erfüllen kann. Dazu wäre entweder zusätzliches Personal erforderlich oder die Kontrolltätigkeit kann nicht flächendeckend erfüllt werden. Insgesamt sind daher aus der Sicht des Städtebundes die derzeitigen Kontrollen ausreichend.
Darüber hinaus wurde aber im Zusammenhang mit dieser Diskussion die Forderung des Städtebundes in Erinnerung gerufen, dass Städte über 20.000 Einwohnern in Zukunft jedoch ausschließlich der Rechnungshofkontrolle unterliegen sollen und deren Gebarung nicht mehr von den Gemeindeaufsichtsbehörden überprüft werden. Ziel des Konvents war es beispielsweise auch, Doppelgleisigkeiten abzubauen, dies wäre ein sinnvoller Beitrag zur Erreichung dieses Zieles.

Forderungskatalog
In der vorläufig letzten Plenarsitzung des Österreich-Konvents haben der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund nochmals auf die Berücksichtigung der kommunalen Anliegen in der neuen Verfassung hingewiesen.
Gemeindebundpräsident Bürgermeister Helmut Mödlhammer und Städtebund-Generalsekretär Dr. Erich Pramböck haben dem Präsidenten des Österreich-Konvents, Franz Fiedler, einen gemeinsamen Katalog (siehe Kasten) kommunaler Forderungen mit dem Ersuchen überreicht, diese Anliegen in den entscheidenden Sitzungen des Präsidiums zu berücksichtigen. Die Basis für diesen Katalog bilden die Textvorschläge des Österreichischen Städtebundes zu den Art. 115 bis 120 B-VG, zu den §§ 2, 3, 4 F-VG und zur Inkorporierung des Konsultationsmechanismus in die Bundesverfassung. Kein Konsens besteht zwischen dem Städtebund und dem Gemeindebund hinsichtlich der Frage, ob Städte über 10.000 Einwohner in Hinkunft auch ein eigenes Statut beantragen können bzw. insgesamt gestärkt werden sollen. Es sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass die Anliegen der Städte und Gemeinden bei den berechtigten viel intensiveren Diskussionen über eine neue Kompetenzverteilung oder soziale Grundrechte nicht vergessen werden. Die Gemeindeverfassung ist noch relativ modern (1962) und der Reformbedarf im Verhältnis zu anderen Bereichen noch gering. Jedoch sollte in den Beratungen des Österreich-Konvents die Chance genutzt werden, dass die geringfügigen Anpassungen (interkommunale Zusammenarbeit, ortspolizeiliche Verordnungen, Stellung der Städte mit eigenen Statut) vorgenommen werden.
Alle Materialien sind unter

www.staedtebund.at

im Bereich Österreich-Konvent nachzulesen.
Im Dezember fanden ausschließlich Sitzungen des Präsidiums statt, dessen Aufgabe es war, den Versuch zu unternehmen, aus den unterschiedlichen Beratungsergebnissen in den Ausschüssen einen Gesamtkonsens zu erarbeiten. Aus derzeitiger Sicht kann das Ziel, zum Abschluss des Konventsarbeiten einen konsensualen Verfassungstext vorzulegen, nicht erreicht werden. Vielmehr ist die Erarbeitung eines umfassenden Berichtes über den Diskussionsverlauf geplant, der auch Textvorschläge zum Inhalt haben wird. Das Präsidium hat sich darauf verständigt, dass bis Ende Jänner 2005 alle Arbeiten abgeschlossen sind und die Abschlusssitzung des Plenums stattfinden wird.
Der Österreichische Städtebund beabsichtigt nach dem Ende der Beratungen im Österreich-Konvent in einer Serie in der ÖGZ über die konkreten Ergebnisse detailliert zu informieren.

OEGZ

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