Kommunale Forderungen an den Österreich-Konvent

Kommunale Forderungen an den Österreich-Konvent

- Wesentliche Bedeutung von Gemeindeverbänden, auch über Landes- und Bezirksgrenzen hinweg.

- Möglichkeit, bei Gemeinderatswahlen auch außerhalb der Gemeinde seine Stimme abzugeben (Wahlkarten bzw. Briefwahl).

- Eine Verordnung, mit der eine Aufgabenübertragung an eine staatliche Behörde (Art. 118 Abs. 7) vorgenommen wurde, muss auf Antrag der Gemeinde ohne zusätzliche Begründung wieder aufgehoben werden.

- Die engen Grenzen des ortspolizeilichen Verordnungsrechts müssen erweitert werden. Nicht nur zur Missstands-, sondern auch zur Gefahrenabwehr müssen sie eingesetzt werden können.

- Darüber hinaus muss den Gemeinden das Recht eingeräumt werden, dass sie ortspolizeiliche Verordnungen auch vollziehen dürfen, und zwar dadurch, dass sie eine Strafe festlegen bzw. Maßnahmen unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt anordnen können und dass Organe der öffentlichen Aufsicht diese Maßnahmen unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt vollziehen dürfen.

- Die Kontrolle der Gemeinden unter 20.000 Einwohnern durch den Rechnungshof soll weiterhin nur ausnahmsweise auf Antrag der Landesregierung möglich sein (keine Änderung des Art. 127b Abs. 7 B-VG).

- Verankerung der Daseinsvorsorge in der Bundesverfassung.

- Keine Ungleichbehandlung von Städten im Sicherheitsbereich.

- Sicherheitspolizeiliche Aufgaben, wie z. B. Waffen- und Schießmittelwesen oder Versammlungswesen sollen nicht den Städten zur Vollziehung übertragen werden.

- Verankerung von Parität von Bund, Ländern und Gemeinden in der Finanzverfassung.

- Kostenüberwälzungen nur aus wichtigen Gründen und nach Verhandlungen.

- Zweckwidmung der Umlagen für Gemeinden.

- Deckelung der Umlagen an die Entwicklung der Ertragsanteile und Verhandlungspflicht bei Schaffung neuer Umlagen bzw. ihrer Erhöhung.

- Inkorporierung des Konsultationsmechanismus in die Bundesverfassung im Sinne des Textvorschlages des Städtebundes (keine Ausnahmen für steuerpolitische Maßnahmen und für die Umsetzung von EU-Vorschriften).

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