Kommunale Forderungen an den Österreich-Konvent
Kommunale Forderungen an den Österreich-Konvent
- Wesentliche Bedeutung von Gemeindeverbänden, auch über Landes- und Bezirksgrenzen hinweg.
- Möglichkeit, bei Gemeinderatswahlen auch außerhalb der Gemeinde seine Stimme abzugeben (Wahlkarten bzw. Briefwahl).
- Eine Verordnung, mit der eine Aufgabenübertragung an eine staatliche Behörde (Art. 118 Abs. 7) vorgenommen wurde, muss auf Antrag der Gemeinde ohne zusätzliche Begründung wieder aufgehoben werden.
- Die engen Grenzen des ortspolizeilichen Verordnungsrechts müssen erweitert werden. Nicht nur zur Missstands-, sondern auch zur Gefahrenabwehr müssen sie eingesetzt werden können.
- Darüber hinaus muss den Gemeinden das Recht eingeräumt werden, dass sie ortspolizeiliche Verordnungen auch vollziehen dürfen, und zwar dadurch, dass sie eine Strafe festlegen bzw. Maßnahmen unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt anordnen können und dass Organe der öffentlichen Aufsicht diese Maßnahmen unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt vollziehen dürfen.
- Die Kontrolle der Gemeinden unter 20.000 Einwohnern durch den Rechnungshof soll weiterhin nur ausnahmsweise auf Antrag der Landesregierung möglich sein (keine Änderung des Art. 127b Abs. 7 B-VG).
- Verankerung der Daseinsvorsorge in der Bundesverfassung.
- Keine Ungleichbehandlung von Städten im Sicherheitsbereich.
- Sicherheitspolizeiliche Aufgaben, wie z. B. Waffen- und Schießmittelwesen oder Versammlungswesen sollen nicht den Städten zur Vollziehung übertragen werden.
- Verankerung von Parität von Bund, Ländern und Gemeinden in der Finanzverfassung.
- Kostenüberwälzungen nur aus wichtigen Gründen und nach Verhandlungen.
- Zweckwidmung der Umlagen für Gemeinden.
- Deckelung der Umlagen an die Entwicklung der Ertragsanteile und Verhandlungspflicht bei Schaffung neuer Umlagen bzw. ihrer Erhöhung.
- Inkorporierung des Konsultationsmechanismus in die Bundesverfassung im Sinne des Textvorschlages des Städtebundes (keine Ausnahmen für steuerpolitische Maßnahmen und für die Umsetzung von EU-Vorschriften).