Neue Herausforderungen - Schulreform, Zivildienst, Verfassungsrecht

Neue Herausforderungen - Schulreform, Zivildienst, Verfassungsrecht

Mit dem Jahreswechsel sind eine Reihe von neuen Herausforderungen für die Städte und Gemeinden aufgetaucht. Der Übergang zu ganztägigen Betreuungsformen wird den Kommunen entsprechende Mehrkosten bescheren. Einen Mehraufwand konnten auch die Reformen beim Zivildienst mit sich bringen. Last but not least ist nach Ende des Verfassungskonvents nun das Parlament am Zug. Gerade aufgrund der Vernachlässigung der kommunalen Ebene im Konvent muss auf parlamentarischer Ebene nachgearbeitet werden.

 

Ohne Mittel keine Schulreform
Mit dem PISA-Bericht ist wieder die Debatte über Schule und Unterricht ausgebrochen. Der Vorschlag des Bundes sieht einen Übergang von der Sechs-Tage- zur Fünf-Tage-Schulwoche vor und will die ganztätige Betreuung - nicht die Ganztagsschule – einführen. Dies stellt für die Gemeinden eine große finanzielle Herausforderung dar. Der Bund beabsichtigt zwar, 10 Betreuungsstunden pro Gruppe zur Verfügung zu stellen und plant die Entscheidung über die tatsächliche Umsetzung dem Schulgemeinschaftsausschuss zu überlassen. Daraus könnte sich in vielen Fällen ein beachtlicher Investitions- und zusätzlicher Betreuungsbedarf ergeben. Es ist nämlich nicht damit zu rechnen, dass die Elternbeiträge - derzeit kann bis zu 80 Euro pro Monat verlangt werden - die Mehrkosten auch nur annähernd decken werden. Geht es nach den Vorstellungen des Bundes, hätten die Gemeinden im Pflichtschulbereich als Schulerhalter alle über die Leistungen des Bundes und der Eltern hinausgehenden Kosten zu tragen.

Schätzungen über den Gesamtfinanzbedarf liegen derzeit nur von der Arbeiterkammer (500 Mio. Euro Investitionsbedarf und 200 Mio. Euro pro Jahr für den laufenden Aufwand) und von Univ.-Prof. Dr. Friedrich Schneider, Linz (850 bis 2.000 Euro pro Schüler und Jahr) vor. Genauere Daten sollen im Rahmen eines Schulgipfels („Reformdialog Bildung“) im Unterrichtsministerium vorgestellt und diskutiert werden.


Neuorganisation des Zivildienstes
Zusätzliche Belastungen zeichnen sich im Bereich des Zivildienstes ab. Eine Verkürzung des Wehrdienstes - inzwischen wurde entschieden, dass 6 Monate genug sind - erfordert aus verfassungsrechtlichen Gründen auch eine Angleichung beim Zivildienst. Damit ist ein erhöhter Bedarf an Zivildienern und eine erhöhte Ausbildungsleistung verbunden, ergänzt durch zusätzliche Anreize, den Zivildienst freiwillig zu verlängern. Beide Maßnahmen kosten Geld.

Trotz Drängens des Städtebundes konnte sich die Zivildienstreformkommission nicht dazu durchringen, in dieser Frage eine Kostentragung durch den Bund einzufordern. Ein entsprechender Antrag der SPÖ und der Grünen - der allerdings auch als Endziel eine Verkürzung auf 6 Monate Zivildienst plus 3 Monate freiwilliger Verlängerung beinhaltete - blieb mit 15 zu 23 Stimmen in der Minderheit. Dagegen wurde der Präsidiumsvorschlag - 9 Monate Zivildienst und 3 Monate freiwillige Verlängerung sowie Bewertung der Auswirkungen nach 3 Jahren und ohne Festlegung über die Finanzierung - angenommen. Dies könnte die Gemeinden noch teuer zu stehen kommen.

Ein Erfolg konnte durch die engagierte inhaltliche Mitarbeit des Städtebundes allerdings erreicht werden: Geht es nach den Empfehlungen der Kommission soll die derzeitige Ungerechtigkeit, dass nämlich die Gemeinden für Zivildiener 218 Euro pro Monat bezahlen müssen, während die Blaulichtorganisationen 436 Euro pro Monat erhalten, beseitigt werden.

Österreich-Konvent für Kommunen unbefriedigend
Der Österreich-Konvent hat seine Tätigkeit mit einer Plenarsitzung am 28. Jänner 2005 abgeschlossen. Nun liegt sowohl ein 1.128 Seiten starker Abschlussbericht als auch ein – unverlangter - Verfassungsentwurf des Konventspräsidenten vor. (Anm.: Dr. Fiedler wird in der ÖGZ-März-Ausgabe über die Arbeit des Konvents und seinen eigenen Beitrag reflektieren.)

Aus kommunaler Sicht positiv sind jene Bestimmungen, die mehr Flexibilität bei der Gemeindekooperation bringen. Auch die Verankerung der Daseinsvorsorge war ein zentrales Anliegen der Gemeinden. Ausgesprochen unverständlich ist, dass über eine Stärkung der Rechte der leistungsfähigen Gemeinden über 10.000 Einwohner kein Konsens erzielt wurde. Völlig unbefriedigend sind die Vorschläge im Teil über die Finanzverfassung. Der Städtebund fordert hier eine echte Parität von Bund, Ländern und Gemeinden, um ein „Drüberfahren“ über die finanziellen Interessen der Gemeinden, wie in der Vergangenheit öfter erlebt, zu verhindern. Unannehmbar sind hier einzelne Vorschläge, wie zum Beispiel beim Stabilitätspakt, die sogar ein Abgehen von der bisher bewährten Vorgangsweise der konsensualen Festlegung von Stabilitätszielen vorsehen und den Bund auch berechtigen würden, über die Gemeinden einseitig Sanktionen zu verhängen.

OEGZ

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