Postämter ade

Postämter ade

Die Beratungen über die Postämterschließungen haben deutlich gezeigt, dass die derzeitige Universaldienstverordnung wesentliche Mängel aufweist.

 

Zum Teil konnten diese Mängel durch ein flexibles Kooperationsverfahren zwischen Post AG, Ländervertreter sowie Städtebund- und Gemeindebundvertretern abgefangen werden. Ob ein solches Verfahren auch bei allfälligen künftigen Veränderungen des Postdienststellennetzes durchgeführt werden kann, ist im Hinblick auf die beabsichtigte Privatisierung der Post AG mehr als fraglich.

Bund-Eigentümerinteressen dominieren
Schon bei diesen Gesprächen gab es eine Reihe von Problemen, die vor allem den Grund darin hatten, dass der Bund als Eigentümer der Post daran interessiert ist, dass das Unternehmen nicht durch einzelne defizitäre Sparten belastet ist, sodass es möglichst hohe Gewinne erwirtschaftet und er bei der beabsichtigten Privatisierung über die Börse einen möglichst hohen Veräußerungserlös erwarten kann.
Überdies hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie für die Universaldienstverordnung als zuständiges Ressort zwar eine Verschärfung der Verordnung vorgesehen, gleichzeitig jedoch in den Entwurf offensichtliche Verfassungswidrigkeiten aufgenommen. Dadurch musste der Verordnungsentwurf zurückgenommen werden. Dieser Entwurf wurde jedoch nicht – was relativ einfach gewesen wäre – korrigiert, es wurde vielmehr die ganze Novellierung der Verordnung zurückgestellt.
Damit wurden die Kommunalvertreter in ihren Möglichkeiten gegenüber der Post auf einen Stand in der Nähe von Bittstellern gerückt, wenngleich nicht verschwiegen werden soll, dass die Gespräche in durchaus sachlicher und weitgehend konstruktiver Form erfolgten. Der Österreichische Städtebund hat gemeinsam mit dem Gemeindebund vorgeschlagen, die Gespräche bundesländerweise zu führen und dazu auch jeweils Vertreter der Landesorganisationen einzuladen, um eine gewisse Ortskenntnis einbringen zu können. Für die Städtebundgemeinden gab es Gesprächsrunden mit den Wiener Bezirksvorstehern bzw. den Vertretern der von Postämterschließungen betroffenen Städte.
Bei den Gesprächen wurde den Kommunalvertretern Einsicht in die wirtschaftliche Abrechnung der jeweiligen Postdienststelle für das Jahr 2004 – über Verlangen des Österreichischen Städtebundes auch hinsichtlich der Entwicklung in den letzten drei Jahren – gegeben. Die Beiziehung von lokalen Vertretern erwies sich insofern als äußert wertvoll, weil die Bürgermeister/Stadträte bzw. Bezirksvorsteher selbst in die Lage versetzt wurden, Einsparungs- bzw. Entwicklungspotentiale für die einzelnen Postämter zu identifizieren und als Alternative auch geeignete Postpartner zu finden. Schließlich konnten die Städtevertreter auch klare Aussagen über die absehbare bauliche bzw. bevölkerungsmäßige Entwicklung eines Gebietes machen, was die Pläne der Post in dem einen oder anderen Fall durchaus im Sinne der Gemeinden positiv beeinflusst hat. Zum Teil konnte auch vereinbart werden, bereits in absehbarer Zeit neue Standorte mit verbessertem Service einzurichten.
Naturgemäß konnten nicht alle Standorte gehalten werden. In einer Reihe von Fällen liegen Sonderfaktoren, wie etwa extrem hohe Mietzinsvorstellungen der Vermieter, vor, die nicht wirklich beeinflussbar sind. Zum Teil gehen die Umsätze einzelner Postämter auch deshalb zurück, weil die Post ihre Serviceleistungen für Großkunden, d. h. Betriebe, verbessert hat und Direktabholung betreibt. Damit wird die wirtschaftliche Grundlage der einzelnen Postämter ausgehöhlt.
Insgesamt konnte durch die intensive Erarbeitung sichergestellt werden, dass rund ein Drittel der Standorte in den Städten entweder als Postamt oder als Postservicestelle erhalten bleibt.

Anforderungen an eine neue Universaldienstverordnung
Wenn auch die Diskussion über die Postämterschließungen noch eine Reihe von positiven Ansatzpunkten gebracht hat, erscheint es doch dringend erforderlich, die Eckpunkte einer konstruktiven Zusammenarbeit in der Universaldienstverordnung zu verankern. Selbst nach der Schließungswelle 2005 hat die Post noch immer 1.300 Postämter, was international gesehen eine relativ große Zahl bedeutet, das heißt, dass unter Umständen weitere Schließungen drohen. Überdies hat die Post eine Bestandsgarantie der verbleibenden Postämter nur bis Ende 2007 abgegeben, weil dann unter Umständen mit einem weiteren Liberalisierungsschritt zu rechnen ist, der mit dem Auftreten von Konkurrenten weitere Anpassungsmaßnahmen notwendig macht. Aus der Sicht des Städtebundes sind in die Universaldienstverordnung insbesondere folgende Punkte aufzunehmen:

- Ausweitung der 3-Monats-Frist für eine Postämterschließung nach erfolgter Verständigung des Bürgermeisters auf zumindest 6 Monate. Dies gibt den betroffenen Gemeinden eine bessere Chance, zusätzlich zu den Bemühungen der Post Alternativlösungen zu finden.

- Verankerung des Rechts des Bürgermeisters, Vorschläge für Postpartner zu erstatten, da er über eine besondere Ortskenntnis verfügt.

- Aufnahme der vom Städtebund und Gemeindebund bekannt gegebenen Kriterienliste für die Prüfung von Postämterschließungen, insbesondere die Frage der Erreichbarkeit – auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln –, der Berücksichtigung des Tourismus oder besonderer Entwicklungspotentiale eines Gebiets.

- Ausschöpfung von Rationalisierungsreserven durch interne Prüfungen von Flexibilisierungsmaßnahmen (Anpassung von Räumlichkeiten und Personal) sowie der Möglichkeiten zur Ausweitung des Absatzes.

- Volle Weitergabe der einem vergleichbaren Postamt zuzurechnenden Erträge an den Postpartner, weil nur dadurch sichergestellt werden kann, dass entsprechend qualifizierte Betriebe gewonnen werden können.

- Festschreibung der derzeit gewährten Förderungen für Investitionen sowie der Ausbildung des Personals.

- Gleichstellung sämtlicher Kreditinstitute (nicht nur der PSK) mit Postpartnern im Falle der Schließung eines Postamtes.

Ziel einer novellierten Universaldienstverordnung muss es sein, eine bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen sicherzustellen und dazu den Beteiligten (privaten Postpartnern, Städten und Gemeinden oder sonstigen Akteuren) eine möglichst aktive Rolle zuzuerkennen.

Versorgung mit sonstiger Infrastruktur völlig offen
Anlässlich der Postämterschließungen wurde einmal mehr deutlich, dass die derzeitige Vorgangsweise des Bundes, in jedem Einzelbereich (z. B. Bezirksgerichte, Postämter, Gendarmeriedienststellen oder Nahverkehrsleistungen) Einsparungen vorzunehmen, nicht nur zu einer wesentlichen Reduzierung der Infrastrukturversorgung, sondern auch zu einer unabgestimmten Standortentwicklung führt. Es wäre höchst an der Zeit, ein räumliches Infrastrukturversorgungskonzept, das alle diese Einrichtungen berücksichtigt, zu erarbeiten.

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