Bericht des Generalsekretärs

Bericht des Generalsekretärs

Unter dem Vorsitz von Bürgermeister Heinz Schaden folgte nach den Berichten aus den Arbeitskreisen I, II und III der Bericht des Generalsekretärs Dkfm. Dr. Erich Pramböck. Anschließend standen Nachwahlen und der Beschluss der Resolution auf der Tagesordnung. Der diesjährige Städtetag wurde unter der Moderation von Dr. Gisela Hopfmüller mit einer Podiumsdiskussion und der Schlussansprache beendet.

Berichterstatter
Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes, Dkfm. Dr. Erich Pramböck

„Hohes Präsidium! Hoher Städtetag! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte so beginnen: Es hat sich gelohnt, dass wir uns im Hinblick auf den neuen Finanzausgleich gründlich vorbereitet haben. Am 25. Oktober 2004 konnten wir einen Finanzausgleich abschließen, der den jahrelangen Rückgang des Anteils der Gemeinden am Abgabenertrag aller Gebietskörperschaften zumindest einmalig zum Stoppen brachte. Als Städte und Gemeinden hatten wir durch eine Vielzahl von Maßnahmen des Bundes und zum Teil auch der Länder – über einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren hinweg – zuletzt an die 400 bis 500 Millionen Euro jährlich verloren.
Das Spiel war bekannt. Meist war es so: Der Bund beschloss eine Steuerreform, wobei Länder und Gemeinden von den Mindereinnahmen betroffen waren, gleichzeitig oder kurze Zeit später beschloss er Gegenfinanzierungsmaßnahmen, die aber nur seinem eigenen Budget zugute kamen.
Nunmehr ist es gelungen, gemessen an den 400 bis 500 Millionen Euro, immerhin 170 Millionen Euro für die kommunale Ebene zu lukrieren. Dieser Betrag setzt sich zu 100 Millionen aus Finanzzuweisungen an die Gemeinden beziehungsweise aus Ertragsanteilen und zu 70 Millionen aus einer verbesserten Spitalsfinanzierung zusammen. Für den Städtebund war bei diesem Paktum besonders wichtig, dass, als es zur Anhebung des untersten Vervielfältigers kam, der Bund die Kosten dieser Anhebung des untersten Vervielfältigers für die Gemeinden unter 10.000 Einwohner selbst übernommen hat.
Weiters konnte erreicht werden, dass die Berechnung der Einnahmen aus den Ertragsanteilen auf eine breitere Basis gestellt wird und damit willkürliche Verschiebungen zwischen den Steuern zugunsten des Bundes, jedoch zu Lasten der Länder und Gemeinden zumindest erschwert, wenn nicht verhindert werden. Überdies erhalten jene Statutarstädte zwischen 20.000 und 50.000 Einwohnern, die auch Bezirksverwaltungstätigkeit ausüben, einen Teil der Kosten dieser Funktion abgegolten.
Offen blieben natürlich ganz wesentliche Fragen wie die Finanzausstattung der zentralen Orte und vor allem eine bessere Dotierung des öffentlichen Personennahverkehrs. Es gibt immer wieder Lippenbekenntnisse, in der Praxis sieht das aber dann ganz anders aus.
In Summe kann sich das Ergebnis unter den gegebenen Verhältnissen einigermaßen sehen lassen. Unseren Finanzausgleichsverhandlern und ihrem Geschick ist ausdrücklich zu danken.
Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass wir es diesmal mit einer Sondersituation zu tun hatten. Die Länder waren nämlich in einer ähnlichen Situation wie die Gemeinden. Auch sie haben über die letzten Jahre, über das letzte Jahrzehnt hinweg Anteile am Abgabenertrag verloren.
Und nicht ganz unwichtig war, dass Wien im zweiten Halbjahr 2004, also gewissermaßen in der heißen Phase des Finanzausgleichs, den Vorsitz bei den Ländern führte und Städtebund und Gemeindebund in alle Vorbereitungsgespräche eingebunden wurden. Das hat es früher noch nie gegeben. Vizebürgermeister Sepp Rieder, nein, in diesem Fall Landesfinanzreferent und Landeshauptmann-Stellvertreter, lieber Sepp, dir ganz herzlichen Dank dafür. Es hat uns vieles ermöglicht, was sonst nicht möglich gewesen wäre. Herzlichen Dank!
Aber es gab noch einen weiteren entscheidenden Faktor, und den darf man in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht verschweigen, nämlich dass sich Städtebund und Gemeindebund bereits lange Zeit vorher auf das Prinzip verstanden hatten, zuerst Mehreinnahmen zu erzielen und erst dann über die Verteilung zu sprechen. Das heißt, es galt das Prinzip, es darf keine Verlierer geben, und dieses Prinzip wurde anerkannt und glücklicherweise auch tatsächlich umgesetzt.
Eine einheitliche Position war leichter vertretbar, weil es nämlich umfangreiches Datenmaterial gegeben hat. Der Städtebund hat im Vorfeld der Beratungen praktisch alle namhaften Finanzwissenschafter Österreichs zu Expertisen eingeladen, und die Ergebnisse dieser Expertisen sind nicht nur für den letzten Finanzausgleich wichtig gewesen, sondern sie werden auch für künftige Finanzausgleiche entscheidend sein. Weil diese Studien sehr viele Vorschläge für die weitere Zukunft enthalten, haben wir sie gemeinsam mit dem KDZ zu einer Publikation zusammengefasst. In Ihren Unterlagen ist dieses Finanzausgleichs-Handbuch 2005 enthalten. Es ist die Zusammenstellung des gesammelten Wissens zum neuen FAG, aber auch zu den Vorberatungen, und gibt einen Überblick über die Studien und die Schwerpunkte. Sie wird allen Entscheidungsträgern auf Bundes- und Landesebene und vielen auf der Gemeindeebene zur Verfügung gestellt. Es war eine ganz gewaltige Arbeit, die im Dienste der Sicherung der Gemeindefinanzen geleistet wurde. Ich wage zu sagen: Ohne diese Unterlagen hätten wir weder die gemeinsame Linie so eindeutig gefunden noch hätten wir bei allen elf Partnern, neun Länder, Städtebund und Gemeindebund, diese Linie tatsächlich halten können. Ich danke allen Experten, ich danke dem KDZ, ich danke auch meinen Mitarbeitern im Büro, die das ermöglicht haben. Vielen herzlichen Dank!
Ich möchte noch dazu sagen: Was waren eigentlich die Hauptergebnisse? Vieles wird Ihnen bekannt sein, aber ich möchte es doch deutlich herausstellen.
Dass die Gemeinden unterfinanziert sind, wissen wir aus unseren eigenen Budgets. Dass Bund und Länder mit ihren Anteilen und vor allem die Länder mit den Umlagen ein System haben, dass als vorpartnerschaftlich bezeichnet wird und dringend einer Reform und einer Diskussionsphase in den einzelnen Ländern bedarf, wird hier ebenfalls festgestellt, genauso wie eine Stellungnahme zum abgestuften Bevölkerungsschlüssel abgegeben wird.
Die Berechnungen von einer Reihe von unabhängigen Experten zeigen doch sehr deutlich, dass die Bevorzugung, die dieser abgestufte Bevölkerungsschlüssel angeblich sein soll, in der Realität nicht hält. Es werden nämlich viele dieser Abgaben für Umlagezahlungen an die Länder herangezogen, und wenn man das berücksichtigt, verwandelt sich in manchen Bundesländern der sogenannte Vorteil in einen Nachteil, vor allem wenn man berücksichtigt, dass es keine gesonderten Zweckkassen für überörtliche Leistungen gibt, die die zentralen Orte erbringen. Und zentrale Orte sind nicht nur die Landeshauptstädte, das sind nicht nur die Statutarstädte, das sind auch die Bezirkshauptstädte. Hier fehlt ein etwas differenzierteres Strukturinstrument der Finanzierung.
Es ist auch nicht nur der Finanzausgleich, über den in dieser Studie gesprochen wird, sondern sie behandelt auch Ansatzpunkte der interkommunalen Zusammenarbeit und die in den nächsten Jahren anstehende Reform des Haushaltsrechtes.
Ein nicht unwichtiger Punkt ist natürlich auch die Frage der eigenen Steuern der Gemeinden. Ich erinnere nur an die in die Diskussion gebrachten Begriffe wie etwa die Handymastensteuer, und ich möchte auch darüber informieren, dass in Niederösterreich die Gemeindeverbände bereits sehr erfolgreich mit dem Land Niederösterreich verhandelt haben, eine sogenannte Handymastensteuer auch tatsächlich einzuführen. Wir sind auf der Bundesebene ebenfalls in Gesprächen mit dem Finanzminister, und es wäre mir sehr recht, wenn wir hier eine einheitliche Linie für Österreich und für alle Bundesländer zustande brächten.
Ein ganz entscheidender Hinweis ist darin auch noch enthalten, nämlich der Hinweis auf die Notwendigkeit der Entbürokratisierung unserer Verwaltungstätigkeit durch eine entsprechende Gesetzgebungstätigkeit. Und zwar gilt das nicht für innerösterreichisches Recht, sondern das gilt genauso oder oft fast noch mehr auch für Regelungen auf der europäischen Ebene. Wir haben Expertentreffen auf der europäischen Ebene, die uns deutlich aufzeigen, welche neuen Maßnahmen zu treffen sind. Bei der innerösterreichischen Umsetzung wird gewissermaßen noch ein Schäuferl dazugelegt, und das bedeutet noch einmal zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Der Ruf nach einer Verwaltungseffizienzsteigerung, nach einer Institution oder nach einem Prozess ist ganz enorm und ist ebenfalls in dieser Publikation mit enthalten.
Das Ergebnis des FAG ist also zumindest eine gute Basis, die nächsten zwei Jahre trotz der Steuerreform ohne massive Rückschläge dann auch tatsächlich zu überstehen.
Der Bund rechnet für das heurige Jahr mit im Prinzip gleichbleibenden Einnahmen bei den Ertragsanteilen. Dadurch, dass in den ersten Monaten die Ertragsanteile noch vom letzten Jahr überwiesen wurden, ergibt sich voraussichtlich für das gesamte Jahr 2005 ein Zuwachs von 2 Prozent. Aber wir alle wissen, mit wie vielen Risikofaktoren die Prognosen zur Steuerentwicklung tatsächlich behaftet sind.
Wir stellen mit Besorgnis fest, dass sich durch diese Finanzknappheit, durch die sehr dosierte Entwicklung der Ertragsanteile die Durststrecke der Gemeinden nun bereits mindestens seit 2001 dahinzieht. Wir haben heuer, im Jahr 2005, trotz einer allenfalls kleinen Zunahme der Ertragsanteile nur jene Einnahmen, die bereits im Jahr 2001 gegeben waren. 2005 ist gleich 2001! Aber nur nominell, real bedeutet das in Wirklichkeit, dass die Ertragsanteileeinnahmen und die Möglichkeiten der Gemeinden gesunken sind. Das bedeutet für unsere Investitionskraft, dass wir von knapp 3 Milliarden Euro, die wir investieren, nur rund 500 Millionen Euro an Eigenmitteln tatsächlich aufbringen, der Rest ist fremdfinanziert.
Dem Bund sind diese Zahlen bekannt. Wir erwähnen sie immer wieder, wir weisen immer wieder darauf hin, und wir sagen auch ganz deutlich: Wenn wir eine solide Gemeindefinanzierung, wenn wir eine solide Finanzierung unserer künftigen Entwicklung haben wollen, dann bedeutet das, dass wir unsere Fremdfinanzierungen nicht ins Unendliche treiben können, sondern einen gesunden Eigenfinanzierungsanteil brauchen. 80 Prozent Fremdfinanzierung – im österreichischen Durchschnitt, bitte –, das ist enorm viel. Es gibt Städte, die bereits 100 Prozent ihrer Maßnahmen fremdfinanzieren.
Ich möchte allerdings sagen, dass ich befürchte, dass unsere Malaise weiter anhält. Auf der europäischen Ebene ist der Priorität und Dominanz des Nulldefizits jetzt doch der Einsicht gewichen, dass es neben dem Stabilitätsziel noch ein anderes Ziel gibt, weil es ja Europäischer Stabilitäts- und Wachstumspakt heißt. Das bedeutet, mehr Wachstum zu produzieren. Allerdings haben wir Signale von der Bundesebene, dass unter Wachstumsförderung in erster Linie Forschungsförderung verstanden wird, was an und für sich sehr positiv ist, was jedoch nicht unser Kernbereich ist. Forschungsförderung bedeutet nicht, dass wir im Bereich der kommunalen Finanzen und unserer kommunalen Investitionen jetzt mit einer besseren Dotierung rechnen können, obwohl unsere kommunale Infrastruktur zweifellos eine wesentliche Voraussetzung auch für die private Entwicklung darstellt.
Wir haben uns also auf eine schwierige Situation einzustellen und alle Umstrukturierungsmöglichkeiten zu nutzen. Strukturanpassungen sind an und für sich für uns Städte nichts Neues. Die Beratungen in den Arbeitskreisen haben das Potential der Möglichkeiten aufgezeigt. Wir haben die Unterlagen erstellt, und gestern und heute früh haben wir bereits die entsprechenden Berichte dazu erhalten.
Anders als in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre haben wir diesmal kein Patentrezept. In der zweiten Hälfte der neunziger Jahre, als es darum ging, unsere Budgets so darzustellen, dass sie EU-konform und Euro-konform sind und entsprechende Strukturen aufweisen, das heißt also Stabilität und eine Verringerung des Wachstums, damit Österreich das 3-Prozent-Defizit-Ziel leicht erreichen kann, war das damals dadurch möglich, dass wir Betriebe mit marktbestimmte Tätigkeit gegründet haben und dies im Budget und in der Realität dargestellt haben. Diesmal sind wir mit der Situation konfrontiert, dass wir eine Vielzahl von Maßnahmen treffen müssen, um tatsächlich unser Stabilitätsziel zu erreichen.
Dabei gibt es natürlich eine Reihe von Bedrohungspotentialen. Ich möchte nur kurz darauf hinweisen: Die Getränkesteuerrückzahlung ist noch immer nicht ausgestanden. Es ist die unendliche Geschichte, die sich jetzt schon seit mehr als fünf Jahren dahinzieht.
Eine letzte Facette hat sich vor wenigen Monaten ergeben. Es ist geradezu eine Groteske. Es gab einen Fall in Deutschland, dass gegen die Stadt Frankfurt am Main geklagt wurde. Einige deutsche Städte hatten oder haben auch eine Getränkesteuer, allerdings nur eine Besteuerung auf Dienstleistungen, sprich nämlich auf die Gastronomie. Interessanterweise hat der Europäische Gerichtshof in diesem Fall die Gemeinschaftsrechtskonformität der deutschen Getränkesteuer bestätigt, während er im österreichischen Fall die Getränkesteuerkonformität grundsätzlich abgelehnt hat. Wir haben ja zwei Sorten der Besteuerung, nämlich die Besteuerung der Gastronomie, genauso wie in Deutschland, und die Besteuerung des Handels. Hätte er damals schon gesagt, es geht bei der Gastronomie, aber es geht nicht im Handel, dann würde das mit dem deutschen Erkenntnis übereinstimmen, so aber sind wir mit einer sehr eigenartigen Situation konfrontiert.
Ich gehe davon aus, dass die Aussage, die der Europäische Gerichtshof getroffen hat, um sich eine Argumentationslinie aufzubauen, in Österreich dann auch tatsächlich umgesetzt wird. Er hat gesagt: Ich bin ja nur nach Lieferungen gefragt worden, nicht nach der Abgabe in der Gastronomie. Wir haben allerdings – das darf ich schon deutlich sagen – damals darauf hingewiesen, dass es sich nicht nur um Lieferungen im Handel handelt, sondern auch um die Abgabe in der Gastronomie. Es ist also eine extrem vertrackte und völlig unübersichtliche Situation.
Ich danke den Städten Linz und Wien, deren Mitarbeiter und Entscheidungsträger mit einer gewissen Unermüdlichkeit und mit einer großen Konsequenz daran arbeiten, immer wieder Verfahren an den Verwaltungsgerichtshof heranzutragen, um hier einen weiteren Schritt in Richtung Klarheit zu machen. Wir hoffen, dass es dann irgendwann einmal zu einer Spruchpraxis kommt, die unsere Position auch entsprechend untermauert, damit wir in dieser Sache abschließen können. In der Zwischenzeit haben wir im Hinblick auf das deutsche Erkenntnis die Mitgliedsgemeinden des Städtebundes gebeten, an die Steuerberater beziehungsweise auch an die Unternehmen heranzutreten und sie darauf hinzuweisen, im Hinblick auf das deutsche Erkenntnis alle entsprechenden Rechtsbehelfe und Einschreitungen zurückzuziehen. Aber wie heißt es so schön? Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Manche fügen noch hinzu, auf hoher See sei man sogar vergleichsweise noch relativ sicher.
Ein weiteres Potential, das uns ins Haus stehen könnte, wäre der sogenannte Personennah- und -regionalverkehr. Die Reformvorschläge des Bundes vor wenigen Monaten sind publiziert und zum Teil an uns herangetragen worden. Das würde unseren kommunalen Finanzfrieden beachtlich stören. Wenn der Bund die gesamten Regionallinien, seien es Bahn- oder seien es Buslinien, in die Verantwortung der Länder überträgt und sich daraus zurückzieht, dann stellt das, auch wenn er sagt, dass er bereit ist, die Zuschüsse, die er derzeit leistet, auch weiterhin zu leisten, ein erhebliches Risikopotential für die Länder dar. Es besteht darin, dass wir zunächst über die Abgrenzung dieser Linien reden müssen, wir müssen darüber sprechen, welche Kosten die Führung dieser Linien überhaupt verursacht, welcher Innovations- und Investitionsbedarf sich auf diesen Linien ergibt, um überhaupt attraktiv zu sein, wieweit der Bund bereit ist, seine Zuschüsse zu valorisieren. Abgesehen davon hat er erklärt, er sei überhaupt nicht bereit, ein solches Abkommen auf Dauer abzuschließen, sondern nur für die nächsten zehn Jahre. Das heißt, wir wären nach zehn Jahren in einem beachtlichen Umfang erpressbar, und das bedeutet in Wirklichkeit, dass sehr, sehr viel auf uns übergehen könnte.
Auf uns sage ich in diesem Fall, in Wirklichkeit geht es zunächst auf die Länder über, aber ich glaube, die Länder werden dann ebenfalls eine Argumentation entdecken, wie sie derzeit der Bund hat. Der Bund sagt, diese Regionallinien sind zum Nutzen der Orte in den Ländern, und von der Länderseite kann ich mir sehr gut vorstellen, dass dann argumentiert wird, die Haltestellen liegen alle in Gemeinden, und deshalb sollen die Gemeinden dann auch irgendetwas dazuzahlen.
Also ich glaube, das ist ein großes Problem, dem wir uns nicht verschließen dürfen. Wir haben gefordert, dass wir als Städtebund zumindest in die Erstellung von technischen Grundlagen einbezogen werden, um überhaupt einmal abzusehen, was in diesem Fall auf uns zukommen würde. Bei solchen Innovationen des Bundes müssen wir derzeit vorsorglich und aus tiefstem Inneren sagen: Nein zu solchen Investitionen!
Wir haben deshalb auch die Länder dringend ersucht, einer solchen Aufgaben- und Lastenverschiebung nicht zuzustimmen. Die Landeshauptleutekonferenz hat einen solchen Beschluss auch tatsächlich gefasst und will zunächst Daten sehen. Wir sprechen das Thema aber deutlich an.
Ich möchte in Erinnerung rufen, dass der Bund seinerzeit den Ländern auch angeboten hat, ihnen die Bundesstraßen zu übertragen. Wir haben mehrere Finanzausgleiche geführt, in denen die Länder das abgelehnt haben. Am Ende des Tages sind die Bundesstraßen doch auf die Länder übergegangen, zwar mit einer gewissen Abgeltung, aber ich weiß nicht, wie glücklich alle sind. Glücklich vielleicht, aber was kostet diese Angelegenheit letztlich?
Und so glaube ich, dass es notwendig ist, dass wir als Städtebund von Anfang an dabei sind, um das Ausmaß dieses Volumens tatsächlich abzusehen.
Ein dritter Punkt, der jetzt in den letzten Tagen schon mehrere Male angesprochen wurde, ist die Frage der schulischen Tagesbetreuung und der frühen Sprachförderung. Wir haben ein sehr konstruktives Gesprächsklima mit dem Bildungsministerium in dieser Frage. Ich glaube, das ist hier ganz klar und deutlich festzustellen.
Aber genauso, wie dieses Gesprächsklima sehr positiv und angenehm ist, genauso wenig konstruktiv ist es in finanzieller Hinsicht. Denn Sie kennen die Situation: Eltern von 15 Kindern können, wenn sie sich dafür anmelden, einen Rechtsanspruch für die Einrichtung einer entsprechenden Nachmittagsbetreuung an den Schulen erwerben. Und das hat eine Reihe von Konsequenzen. Wir sind Schulerhalter und wir haben nicht nur für die baulichen Maßnahmen vorzusorgen, sondern auch für den Betreuungsteil.
Der Bund ist bereit, im Bereich etwa der Pflichtschulen eine Lehrerstunde pro Tag oder zwei Betreuerstunden zu finanzieren. Wir alle wissen, dass der Unterricht etwa zu Mittag endet. Eine Lehrerstunde dazu, dann ist es 13 Uhr, und bereits mit dem Mittagessen beginnt die Betreuungszeit für die Gemeinden und für die Eltern zu laufen. Das heißt, für drei, vier Stunden am Nachmittag sind Eltern und Gemeinden dann verpflichtet, für die Finanzierung der Betreuungskosten zu sorgen. Und das kann relativ teuer werden, weil der Bund seinen Beitrag mit einer Lehrerstunde pro Tag gedeckelt hat und sich damit aus der Affäre zieht.
Das ist – wir haben bei den Städten rundgefragt – ein Punkt, der sehr, sehr teuer ist. Wir haben größenordnungsmäßig pro Schüler und Jahr etwa 1.000 Euro an Nettoabgang der Gemeinden, das heißt bereits nach Abzug des Elternbeitrages. Wir müssen natürlich auch berücksichtigen, dass eine entsprechende Sozialstaffel einzuhalten ist und wir nicht allen, unabhängig vom Einkommen, diese Kosten vorschreiben können. Wir müssen natürlich auch berücksichtigen, dass viele Gemeinden oder karitative und sonstige Vereinigungen bereits Horte führen. Das heißt, es ergibt sich unter Umständen eine Situation der Konkurrenz zwischen schulischer Nachmittagsbetreuung, wie jetzt vorgesehen, und der Betreuung in den Horten, die wir dann nicht mehr voll unter Kontrolle haben. Beide haben ein unterschiedliches Spektrum der Leistungen, die sie anbieten. Die schulische Nachmittagsbetreuung ist nur während der Schulzeit gegeben. Horte hingegen sind mehr oder weniger das ganze Jahr geöffnet. Auf der anderen Seite haben Horte ein ganz anderes Qualifikationspotential. Darüber hinaus kann es bei der schulischen Nachmittagsbetreuung auch die Möglichkeit der tageweisen Anmeldung und Abmeldung geben.
Das bedeutet, dass wir nicht wissen, wie die Eltern sich in diesem System tatsächlich verhalten werden, wenn es einen entsprechenden Rechtsanspruch gibt und vor allem, wenn der Bund seinen Finanzierungsbeitrag gedeckelt hat.
Wir möchten das deutlich machen, wir haben das auch deutlich gemacht – ich danke den Gesprächspartnern aus den Städten, die auf der Bundesebene mit dabei waren –, aber aus den finanziellen Gründen heraus – nicht aus der Sache heraus, nur aus finanziellen Gründen heraus – haben wir den Konsultationsmechanismus angerufen. Es ist einfach notwendig, um unsere Gemeindefinanzen auch in Ordnung zu halten. Wir können nicht einfach Zusagen treffen, wenn wir wissen, dass das Geld in einem anderen Bereich abgezogen werden muss, der gesellschaftspolitisch, kommunalpolitisch, stadtentwicklungspolitisch ebenfalls von größter Bedeutung ist. Wir sind hier nicht auf die Frage Ganztagsschule oder Nachmittagsbetreuung eingegangen – das ist ein völlig anderes Kapitel –, sondern für uns zentral ist die Frage der Finanzierung.
Dass die Sparmaßnahmen des Bundes Auswirkungen auf die örtliche Infrastruktur zeigen, wissen Sie alle, das wird ja in den Medien diskutiert. Ich möchte die Postämterdiskussion hier nicht wiederholen. Wir wissen schon seit Jahren, dass die Schließung von Gendarmerieposten, dass die Schließung von Postämtern, die Veränderungen im Bereich der Finanzämter oder der Gerichte letztlich deutliche Strukturveränderungen in Österreich bedeuten.
Natürlich ergibt sich durch Motorisierung, natürlich ergibt sich durch die gesamten neuen Arbeits- und Wohnbeziehungen eine ganz neue räumliche Struktur in Österreich. Irritierend ist aber, dass es keinen auf der Bundesebene gibt, der bereit ist, über die neuen Strukturen auch vernünftig zu reden.
Jeder Bürgermeister muss seine Infrastruktur mittel- und längerfristig planen, er kann nicht von einem Jahr auf das andere Einrichtungen schließen, Einrichtungen verändern, in einigen Ortsteilen etwas verändern, sondern er muss längerfristig planen. Und genauso müsste es auf Bundesebene sein, dass auch der Bund, dass das Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Innovation tatsächlich ein Konzept für eine räumlich Infrastrukturversorgung Österreichs entwickeln lässt. Ich glaube, die Bürgermeister haben es sich verdient, Hinweise zu haben, in welche Richtung es mit der öffentlichen Infrastruktur geht, zumindest soweit der Bund dafür zuständig ist. Wir haben dem Herrn Bundesminister und dem Herrn Staatssekretär diesbezüglich auch unsere Vorschläge mitgeteilt, und wir wollen daran mitwirken. Ich glaube, dass das notwendig ist, um den Rahmen der Entwicklung Österreichs in etwa tatsächlich abstecken zu können.
Ich möchte auch noch auf einen Punkt zu sprechen kommen, der uns sehr beschäftigt hat, das war die Frage des Österreich-Konvents. Manchmal wird der Konvent als gescheitert bezeichnet, manchmal wird er totgeschwiegen. Ich glaube eines: Wir haben als Städtebund enorm viel an Vorschlägen dort eingebracht. Ich danke den Städten, die daran mitgearbeitet haben, und den Mitarbeitern in meinem Sekretariat. Wir waren als Städtebund aktiv und daran interessiert, dass wir die kommunalen Strukturen in einer neuen Bundesverfassung auch entsprechend verankern und dass wir vor allem eines machen, dass wir auch die Flexibilität unserer Handlungsmöglichkeiten erhöhen.
Es wird immer davon gesprochen, dass die öffentliche Hand flexibler sein sollte, dass wir effizienter arbeiten sollten und dergleichen, aber auf der anderen Seite, wenn es um die verfassungsrechtliche Struktur geht, dann gibt es plötzlich Bedenken, dann gibt es Widerstände oder wir laufen ins Leere, wenn wir sagen, wir brauchen neue Regelungen, um besser arbeiten zu können. Lasst uns besser arbeiten!
Ich möchte hier nicht jammern, sondern ich möchte nur sagen, wir haben an sich keine schlechte Voraussetzung, denn unser Teil der Bundesverfassung ist erst etwas über 40 Jahre alt, der Rest war doppelt so alt. Die viel beschworene Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1962 war ein hervorragender Schritt, den Gemeinden relativ viel Flexibilität zu geben, aber trotzdem ist die Entwicklung weitergegangen, etwa natürlich im Bereich der Gemeindeverbände, die bezirksverwaltungsgrenzenübergreifend oder landesgrenzenübergreifend wirken, oder etwa auch die Frage von sogenannten Verwaltungspartnerschaften, wo Gemeinden Partnerschaften eingehen, Verträge über hoheitliche Angelegenheiten untereinander abschließen. Es gilt einfach, das Spektrum dessen, was wir machen können, noch etwas zu erweitern, um effizienter arbeiten zu können.
Zusammenfassend: Wir haben unsere Vorschläge, die zum Teil auch mit dem Gemeindebund akkordiert sind, eingebracht, wir bringen sie ein, wir haben sie in der Geschäftsleitung beraten, und wir werden sie ins Parlament bringen, sodass, wenn es Beratungen auf der Bundesebene gibt, die Möglichkeit besteht, dass solche Veränderungen, die uns nutzen, die unsere Arbeit erleichtern, auch tatsächlich umgesetzt werden.
Ich hoffe hier sehr auf die Unterstützung aller jener in den Ländern und auch auf der Bundesebene, die immer von uns Verwaltungsreform verlangen, die von uns Einsparungen verlangen, die von uns erhöhte Effizienz verlangen, damit unsere Vorschläge, deren Umsetzung wir für notwendig erachten, damit wir diese Effizienzsteigerung erreichen können, auch tatsächlich realisiert werden. Ich hoffe hier insbesondere auch auf die Unterstützung des Finanzministeriums, denn das Finanzministerium hat immer Vorstellungen, wie wir noch effizienter arbeiten können, zuletzt geäußert insbesondere in der neuen Verwaltungsreformkommission II, wo der Finanzminister die Vertreter der Länder sowie von Städtebund und Gemeindebund mit Vorstellungen konfrontiert hat, dass wir selbst Vorschläge bringen sollen, wie wir in Zukunft unsere Arbeit noch effizienter gestalten können. Dies geschah ohne Vorgabe von Betragsgrenzen, aber mit einigen sachlichen Schwerpunkten. Wir sind besonders betroffen, wenn es um die Frage des Personalaufwandes geht – das ist ein Lieblingsthema auf der Bundesebene – und wenn es eben um diese Frage der interkommunalen Zusammenarbeit geht.
Über die Frage des Personalaufwandes haben wir schon gesprochen. Wir haben auch unsere Schätzungen vorgenommen und Berechnungen vorgelegt. Ich kann nur das wiederholen, was hier auch schon immer wieder gesagt wurde und was die Realität ist: Die Gemeinden sind vor allem Dienstleister, und Dienstleistungsbereiche sind personalintensive Bereiche. Die Gemeinden und die Städte haben Reformen bereits Mitte der neunziger Jahre in einer ersten Welle durchgeführt, sie sind in einer zweiten Reformwelle der Personalumstrukturierung und Neuqualifizierung. Wir leisten also auf diesem Gebiet bereits etwas, wir brauchen uns nicht vorrechnen zu lassen, der Bund habe 13.000 Bedienstete abgebaut oder 16.000 oder welche Zahl auch immer. Wenn der Bund dann sagt, die Gemeinden hätten im Grundstock genauso viele Bedienstete wie er, wir sollten daher das Gleiche machen, so ist darauf hinzuweisen, dass wir andere Aufgaben zu erfüllen haben als der Bund und dass wir in einer anderen Situation sind.
Der Bund hat Aufgaben nach Brüssel abgegeben. Der ganze Zoll ist weggefallen bei ihm, ein großer Teil der Gesetzgebung wird in Brüssel erledigt. Sie wird ja weitgehend, mit gewissen Adaptierungen, in Österreich übernommen; mit großen Schwierigkeiten dann für uns, wenn es zu gewissen Überbürokratisierungen oder zu nicht richtlinienorientierten und gemeinschaftsrechtsorientierten Umsetzungen kommt. Aber wir haben an und für sich die Situation, dass der Bund Aufgaben nach Brüssel abgegeben hat. Und er gibt gleichzeitig Aufgaben an die Länder ab und zum Teil an die Gemeinden, vor allem an die Statutarstädte, ab. Er hat eine andere Situation als wir.
Was wir haben, ist vor allem die Situation der verstärkten Kinderbetreuung, der verstärkten Altenbetreuung, der verstärkten Sozialeinrichtungen, der verstärkten Kosten im Bereich der Transfers bei unseren Leistungen an die Länder für das Gesundheitswesen, für das Sozialwesen. Da liegen unsere Probleme, daran muss man tatsächlich arbeiten. Ich hoffe, dass es uns in dieser Verwaltungsreform II gelingt, das dem Bund auch tatsächlich deutlich zu machen.
Die Frage der Verwaltungseffizienz – ich sage es noch einmal – ist eine Frage nicht nur der Gesetzgebung, der Verordnungen, sondern auch der Grundstrukturen. Wann setze ich ein Prüfverfahren ein, wann setze ich ein strategisches Verfahren ein, damit dort, wo die Gemeinden tätig sind, die Arbeit tatsächlich effizient, leistungsorientiert und ohne überbordende Bürokratie erfüllt werden kann?
Das hat mit Strategie in der Gesetzgebung, in der Verordnungsgebung und vor allem auch im Verhalten Österreichs im Bereich der Europäischen Union zu tun. So lange wir nicht eine strategische Abstimmung der Schwerpunkte haben, eine strategische Diskussion zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über die Entwicklung bei einzelnen Richtlinien, die dann massive Auswirkungen auf unsere Verwaltungstätigkeit haben, so lange werden wir immer wieder mit dieser Situation konfrontiert sein, dass wir kompliziertes europäisches und dann auch innerösterreichisches Recht umzusetzen haben.
Wir müssen darauf drängen, dass diese Verwaltungseffizienzprüfung tatsächlich durchgesetzt und umgesetzt wird. Der Bund hat schon ein Instrument zur Verfügung. Er bräuchte im Rahmen des Konsultationsmechanismus nur die Kosten seiner Gesetzgebung jeweils auszurechnen, wenn er Entwürfe an uns zur Begutachtung ausschickt, dann hätten wir es bereits wesentlich leichter. Er hätte ein erstes Filter vorgeschaltet. Wir sind aber gerne bereit, auch bei weiteren Maßnahmen mitzuarbeiten.
Ich möchte sagen, dass uns die Flexibilisierung der Gemeindezusammenarbeit als ein ganz wichtiges Instrument erscheint, und zwar deshalb, weil das europäische Recht immer stärker auf die Gemeindeebene einwirkt und die Gemeinden, vor allem die Kleingemeinden, in zunehmendem Maße überfordert sind. Europa erfordert eine ständige Beobachtung nicht nur der Richtlinien und Verordnungen, sondern auch der Erkenntnisse des Europäischen Gerichtshofes, die noch dazu extrem kasuistisch sind und unserem Denksystem der Organisationsfreiheit der Gemeinden nicht im Geringsten entsprechen.
Die EU ist hoffnungslos überfordert, wenn es um Rechtssicherheit in vielen unserer Angelegenheiten geht. Rechtssicherheit besteht nur dann, wenn wir entscheiden, entweder alles innerhalb der Verwaltung zu machen oder de facto alles auszuschreiben.
Sie haben es vorher beim Bericht aus dem Arbeitskreis III schon gehört, wir haben hier durchaus beachtliche Probleme vor uns, und ich möchte hinzufügen, ich lege Wert darauf, wir legen im Rahmen des Sekretariats des Städtebundes Wert darauf, Sie über diese Fragen zu informieren. Wir werden bereits in zehn Tagen ein Seminar dazu abhalten – Sie haben die Einladung bekommen, ich spreche sie noch einmal aus
–, um die gesamte Frage der Zusammenarbeit von Gemeinden auch im Rahmen der Verbände, auch im Rahmen der Public Private Partnerships, in allen Strukturen, in allen Facetten zu diskutieren oder den Diskussionsprozess zu beginnen.
Ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof ist nämlich nicht nur langwierig, ist nicht nur extrem unangenehm und kostenintensiv, sondern es schafft auch enorme Rechtsunsicherheit. Denn eine Verurteilung bedeutet nicht nur einen einzelnen Fall, sondern man müsste Verträge unter Umständen auflösen, man müsste neu ausschreiben, man müsste eine Reihe von Maßnahmen setzen, die eine Gemeinde enorm unter Zugzwang setzen. Man kann einen übergangenen missgünstigen Mitbieter nicht einmal mit einer Entschädigungszahlung gewissermaßen abfertigen, nein, die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit bleibt bis zur Beendigung dieses Zustandes tatsächlich bestehen.
Das schafft enorme Rechtsunsicherheit, und wir möchten alles tun, damit die Gemeinden nicht diesem Problem ausgesetzt sind. Herzliche Einladung also für das Seminar in zehn Tagen! Ich glaube, dass wir einen guten Weg beschreiten werden, wenn wir Ihnen eine entsprechende Hilfestellung geben.
Dass das europäische Recht in dieser Frage der Bürokratisierung, in dieser Frage der Auswirkungen auf die Gemeinden Schwierigkeiten für die Gemeinden bedeutet, möchte ich Ihnen auch an einem Beispiel demonstrieren. Sie alle kennen die Situation in Klagenfurt, doch an diesem Beispiel möchte ich es nicht demonstrieren, welche Probleme eine Stadt haben kann. Wir haben vielmehr eine Umfrage über das Vergabewesen gemacht, und es zeigt sich deutlich:
Das europäische Ausschreibungswesen hat Vorteile, enorme Vorteile. Wir haben in ganz bestimmten Bereichen hervorragende Unterlagen und hervorragende Ergebnisse bekommen, die Bürokratisierung ist allerdings nicht zu übersehen, ganz einfach deshalb, weil es die Frage der Transparenz der Verfahren ist, die die Kommission, die EU verfolgt, und nicht immer die Frage der Effizienz. Die Frage der Effizienz ist keine Priorität der europäischen Rechtsprechung und keine Priorität der Vorgangsweise der Europäischen Kommission.
Das sind zwei verschiedene Denkweisen. Nur wenn man etwas bekannt macht, bedeutet es noch nicht, dass das Effizienteste herauskommt, sondern hier sind mehrere Maßstäbe neu anzulegen, und ich hoffe, dass wir bei dem neuen Bundesvergabegesetz, das wir in Beratung haben, das demnächst vorgestellt wird, unsere Vorschläge, die wir eingebracht haben, dann auch umgesetzt finden werden.
Ich hätte sehr gerne zum Europäischen Verfassungsvertrag gesprochen, wenn wir eine größere Chance gehabt hätten, ihn tatsächlich zu bekommen, weil er für die Gemeinden sehr viel gebracht hätte.
Der Europäische Verfassungsvertrag kennt eine Reihe von Konsultationsverfahren, die Einbindung von europäischen Spitzenverbänden, von Möglichkeiten, sich zu äußern und überhaupt die Verankerung des Prinzips der Subsidiarität, also ganz wichtige Elemente, die für uns Österreicher zum Teil nicht unbekannt sind. Ich möchte nur so viel dazu sagen: Es ist uns durch eine Zusammenarbeit von Städtebund und Gemeindebund, der gesamten europäischen Kommunalverbände des RGRE, dessen Präsident mittlerweile Bürgermeister Häupl ist, der EUROCITIES und sonstiger Verbände gemeinsam mit den Ländern und Verbänden der Länder gelungen, diese Punkte in den Entwurf des Europäischen Verfassungsvertrages einzubringen.
Ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass Válery Giscard d’Estaing, der Vorsitzender des EU-Konvents war, auch Präsident und Vorgänger von Bürgermeister Häupl war. Wir werden sehen, welche Entwicklung sich in der nächsten Zeit ergibt, und wenn wir ein Fenster haben, dann werden wir sicher trachten, die Bestimmungen, die uns als Kommunen wichtig sind, einzubringen, nämlich auch als bereits gelebte Struktur, wie die Kommission und die Europäische Union mit den Ländern, Regionen und Gemeinden tatsächlich umgeht. Nicht alles muss man immer gleich verfassungsrechtlich verankern, um es tatsächlich leben zu können. Es geht uns darum, dass wir unsere Expertise einbringen können, dass wir eine Diskussionsmöglichkeit haben beziehungsweise unsere Diskussionsmöglichkeiten wesentlich verbessern.
Ich möchte gewissermaßen resümierend sagen: Ich danke allen, die mitgewirkt haben an der Vorbereitung dieses Städtetages, an der Vorbereitung der Arbeitspapiere, an Auswahl der Referenten für die gestrigen Diskussionen. Ich möchte Ihnen zusagen, dass wir diese Arbeit weiter fortsetzen wollen, Ihnen Unterlagen an die Hand zu geben, wie Sie in Ihren Städten und Gemeinden effizient arbeiten können. Bürgernähe ist in den Gemeinden ohnedies groß geschrieben. Das, was im Augenblick gefordert ist, ist Effizienzsteigerung, sodass wir mit unseren knappen Finanzmitteln zu Rande kommen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal auf unsere Tätigkeit im Rahmen der europäischen Rechtsprechung und auf die Beratung in europäischer Rechtsprechung hinweisen, damit wir hier einen vernünftigen rechtlichen Rahmen haben. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir ein Projekt des verstärkten Benchmarking innerhalb der einzelnen Bundesländer starten. Wir haben in Oberösterreich und zum Teil in Kärnten sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Wir werden das also in den einzelnen Bundesländern anbieten, um die Potentiale, die in der Verwaltung stecken, auszuloten, und wir werden hinsichtlich neuer Aufgaben, die wir bekommen, ebenfalls eine grundsätzliche Struktur aufbauen, um vernünftige Vorgangsweisen – ich denke insbesondere an die Nachmittagsbetreuung – tatsächlich anbieten zu können und Ihnen Unterstützung zu geben. In allen anderen neuen gesetzlichen Maßnahmen werden wir versuchen, Sie durch Seminare, Fachtagungen so wie bisher tatkräftig zu unterstützen.
Ich möchte noch einmal betonen, dass wir in europäischer Arbeit außerordentlich verankert sind, weil Europa für uns eine enorm große Chance darstellt. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass wir alles unkritisch hinnehmen, sondern dass wir in Wirklichkeit enorm positiv an diesem Europa mitarbeiten. Wir haben eine Menge von Kontakten. Erinnern Sie sich, wer bei der Eröffnung hier war. Aus zehn Staaten waren die Kommunalvertreter anwesend. Warum? Weil wir seit unserer EU-Präsidentschaft ein Netzwerk aufgebaut haben, das den Informationsaustausch zu den neuen Mitgliedstaaten sicherstellt, verbessert und aus Nachbarn wirklich Partner macht in einem gemeinsamen Europa.
Wir werden die Grundsatzstrukturen nicht verändern, aber wir können auf unserer Ebene sehr viel beitragen. Dazu haben wir uns als Städtebund mehrfach geäußert, und in dieser Arbeit sind wir tagtäglich unterwegs. Wir haben in den letzten 15 Jahren weit mehr als 3.000 Bürgermeister bei uns gehabt, wir haben bisher 20.000 Experten durch unsere Organisation in österreichischem kommunalen und regionalen Know-how ausgebildet und damit vertraut gemacht. Das ist unser europäisches Engagement.
Unser europäisches Engagement erstreckt sich auch darauf, dass wir den Europäischen Gemeindetag, der nächstes Jahr wiederum stattfinden wird, vom 10. bis 12. Mai in Innsbruck abhalten. Innsbruck ist veranstaltende Stadt gemeinsam mit dem RGRE. Der Städtebund unterstützt das, und ich würde mir sehr wünschen, dort eine kräftige österreichische Delegation zu haben, die demonstriert: Wir sind interessiert an den europäischen Fragen, wir sind bereit, die Fragen der Daseinsvorsorge und die Frage der kommunalen Finanzen zu diskutieren – das werden nämlich die Schwerpunkte in Innsbruck sein –, wir wollen gegenüber der Europäischen Union zeigen, dass wir etwas leisten, was wir leisten, aber wir wollen auch unsere Position klarmachen.
Ich möchte allen Mitgliedsgemeinden danken für alle Unterstützung, die sie uns gegeben haben, ich möchte den Organen des Städtebundes danken. Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

Resolution
Die Resolution des 55. Österreichischen Städtetages wurde unter dem Vorsitz von Bürgermeister Dr. Heinz Schaden ohne Gegenstimme angenommen.

Nachwahlen
Vorsitzende Bürgermeisterin
Hilde Zach

„Ich darf Ihnen nun eine wichtige Sache zur Kenntnis bringen. Wir haben eine Nachwahl durchzuführen. Sie alle wissen, dass der ehemalige Bürgermeister von St. Pölten, unser aller Willi Gruber, über 46 Jahre in der Kommunalpolitik tätig war. Ich kann mir das überhaupt nicht vorstellen, wie man das so lange aushält. Er hat einen tüchtigen Nachfolger. Herr Bürgermeister Mag. Matthias Stadler ist sein Nachfolger in der Geschäftsleitung geworden.
Ich hoffe, Sie sind einverstanden damit. Ich darf ihn herzlich begrüßen und schon danken für die Arbeit, die er jetzt bereits geleistet hat.“
Bürgermeister Mag. Matthias Stadler wird per Akklamation gewählt.

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