Neuregelung der Elektroaltgeräteverwertung ab August 2005 – Vorteile für uns und unsere Umwelt

Neuregelung der Elektroaltgeräteverwertung ab August 2005 – Vorteile für uns und unsere Umwelt

Österreich hatte die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte bis 13. August 2005 umzusetzen. Wichtige Elemente der Richtlinie sind vor allem die flächendeckende Sammlung, die Herstellerverantwortung für Transport und Behandlung sowie die Bestimmungen für die umweltgerechte Behandlung der Altgeräte.

 

Ausgangslage
Elektro- und Elektronikgeräte zählen zu den am schnellsten wachsenden Sektoren in der herstellenden Industrie. Durch technische Innovationen und die Expansion des Marktes wird der Austauschprozess ständig weiter beschleunigt. Immer mehr neue Anwendungen kommen hinzu, und es gibt kaum noch Lebensbereiche, in die Elektro- und Elektronikgeräte nicht Einzug gehalten haben. Diese Entwicklung führt auch zu einer beträchtlichen Zunahme der Elektro- und Elektronikaltgeräte. Dieser Abfallstrom besteht aus einer komplexen Mischung von Werkstoffen und Bauteilen. Elektro- und Elektronikaltgeräte unterscheiden sich auf Grund ihrer Schadstoffe in verschiedener Hinsicht von kommunalen Abfällen.

- Die schnelle Zunahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten ist Besorgnis erregend. Man geht von rd. 100.000 Tonnen aus, die in Österreich anfallen (entspricht rd. 3% der kommunalen Abfälle). Die Menge der Elektro- und Elektronikaltgeräte wird voraussichtlich um mindestens 3–5% jährlich anwachsen. Das bedeutet, dass in fünf Jahren 16–28% mehr Elektro- und Elektronikaltgeräte anfallen und sich die Menge in 12 Jahren verdoppelt haben wird. Der Berg der Elektro- und Elektronikaltgeräte wächst dreimal schneller als jener der sonstigen kommunalen Abfälle.

- Gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikaltgeräten verursachen bei der Entsorgung erhebliche Umweltprobleme, wenn sie nicht sachgemäß vorbehandelt werden. Ein großer Teil der Schadstoffe in kommunalen Abfällen geht auf Elektro- und Elektronikaltgeräte zurück. Die umweltschädlichsten Stoffe in deren Bauteilen sind Schwermetalle wie Quecksilber, Blei, Cadmium und Chrom, halogenierte Stoffe wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), PCB, PVC und bromhaltige Flammschutzmittel sowie Asbest und Arsen. Rd. 40% des Bleivorkommens im Abfall geht auf Haushalts- und Unterhaltungselektronik zurück. Dabei besteht die Gefahr des Auswaschens und der Kontamination des Trinkwassers. Weiters wird geschätzt, dass 22% des jährlichen weltweiten Quecksilberverbrauchs für Elektro- und Elektronikgeräte eingesetzt wird.

- Die Umweltbelastung („ökologischer Rucksack“) bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten ist bei weitem größer als bei der Herstellung der Materialien, aus denen die übrigen Teilströme der kommunalen Abfälle bestehen. Verbesserte Recyclingmethoden für Elektro- und Elektronikaltgeräte tragen daher entscheidend zur Einsparung von Ressourcen, insbesondere von Energie, bei.

Wichtiger Beitrag der Gemeinden zur Sammlung von Elektroaltgeräten
Die Kommunen und Abfallverbände haben schon bisher flächendeckend EAG gesammelt und leisteten dabei schon bisher eine für die Umwelt wichtige und gute Arbeit. Damit es so bleibt und auch künftig die EAG umweltgerecht entsorgt werden können und eine seit 1. 1. 2004 verbotene Ablagerung auf Deponien auch nicht mehr erfolgt, wurde eine praxisorientierte und klare Regelung geschaffen.
Damit ist die Sammlung der EAG aus privaten Haushalten einfach und für die Bürger zumutbar. Es sind daher bestehende Sammelstrukturen zu nützen, das sind in erster Linie die kommunalen Sammelstellen, aber auch eigene Sammelstellen der Hersteller/Importeure. Dies ist im AWG bereits seit 2004 so verankert. Daneben hat auch der Elektrohandel eine 1:1-Rücknahmeverpflichtung, das heißt beim Kauf eines Gerätes ist ein gleichartiges Altgerät unentgeltlich zurückzunehmen.
Die kommunalen Sammelstellen sind aber nicht generell verpflichtet, auch die über den Handel gesammelten EAG zu übernehmen.
Die Sammelstellen mussten sich bis 31. 7. 2005 registrieren lassen, um für die Koordinierungsstelle, aber auch für Systeme und die Sammellogistik den Umfang planbar zu machen. Eine Registrierung zu einem späteren Zeitpunkt ist zwar grundsätzlich möglich, erschwert aber die Abwicklung, sodass eine Registrierung rasch nachgeholt werden sollte. Führen Sammelstellen eine eigene Altgerätebehandlung und
-verwertung durch, so müssen sie die entsprechenden Genehmigungen besitzen und alle Aufzeichnungen führen.
Mit der Elektroaltgeräteverordnung ist nun die Sammlung in fünf Gruppen österreichweit verbindlich. Die Sammlung in den fünf Kategorien Großgeräte, Bildschirmgeräte, Kühl- und Gefriergeräte, Gasentladungslampen und Kleingeräte entspricht der derzeitigen Praxis und orientiert sich an den nachfolgenden Verwertungswegen.
Die dafür nötige Sammelinfrastruktur (Behältnisse und bauliche Maßnahmen) sind von den Herstellern zu finanzieren.

Abholung und Verwertung durch die Hersteller
Sobald eine bestimmte Sammelmenge pro Sammelkategorie erreicht ist, müssen die EAG von den Herstellern oder Herstellersystemen abgeholt und entsprechend den technischen Vorgaben gemäß den Behandlungspflichten-VO einer Verwertung zugeführt werden. Die Sammelmenge, ab der die Sammelstelle die Abholung abrufen kann, hängt von den festzulegenden Abholschwellenwerten ab (z. B. fünf volle Gitterboxen Bildschirmgeräte) und wird sich an „frachtbaren Mengen“, orientieren. Davon abhängig ist die Zeitspanne, innerhalb der die tatsächliche Abholung erfolgen muss, sodass kein Lagerungsengpass für die Sammelstelle erfolgt.

Sammel- und Verwertungssysteme
Für Elektroaltgeräte, die vor dem 13. 8. 2005 in Verkehr gesetzt wurden, haben sich die verpflichteten Hersteller/Importeure an einem System zu beteiligen. Es wurden bisher 5 Anträge zur Genehmigung eines Systems beim BMLFUW eingebracht und bereits bewilligt.
Sammelstellen, besser mehrere Sammelstellen gemeinsam, können mit Systemen auch direkt Verträge über die Abholung und Verwertung schließen und damit auch über die Entgelte selber verhandeln.

Koordinierungsstelle
Die Abholverpflichtung der Hersteller gilt für alle gesammelten EAG; es dürfen keine übrig bleiben, die auf Kosten der Kommunen zu entsorgen sind. Dafür wurde die Koordinierungsstelle eingerichtet. Die Abholung der gesammelten Altgeräte wird von dieser Koordinierungsstelle veranlasst, soferne die Sammelstelle dafür den Bedarf bekannt gibt. Bei Anmeldung eines Abholbedarfes im Wege der Koordinierungsstelle wird der Sammelstelle ein bestimmter Pauschalbetrag für die Infrastruktur (Teil- oder Vollausstattung) refundiert.
Die Koordinierungsstelle wird beauftragt, einen Beirat einzurichten, in den jedenfalls auch der Gemeinde- und Städtebund sowie die Abfallverbände einen Vertreter entsenden können, um ihre Interessen wahrzunehmen und Informationen aus erster Hand zu erhalten.
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft beaufsichtigt die ordnungsgemäße Erledigung dieser Aufgaben.
Die Sammelstelle der Gemeinde hat aber auch die Möglichkeit, die gesammelten Altgeräte selbst zu behandeln und verwerten zu lassen oder – was zu empfehlen ist – direkt an ein Sammel- und Verwertungssystem weiterzugeben.

Geräte zur Wiederverwendung
Der Wiederverwendung von EAG wird eine hohe Priorität eingeräumt. Die dokumentierte Weitergabe von weitgehend funktionsfähigen ganzen EAG an (sozialökonomische) Reparaturbetriebe wird dadurch weiterhin möglich sein, wobei den kommunalen Sammelstellen eine wichtige Funktion zukommt.

Kosten/Finanzierung
Damit permanente kontroversielle Verhandlungen erspart bleiben, gibt es eine klare Schnittstelle: Die Verantwortung der Kommunen soll nur mehr die Sammlung darstellen. Für Transport, Verwertung/Entsorgung und deren Finanzierung haben künftig die Hersteller zu sorgen.
Mit der Vorgabe des EU-Abfallkatalogs sind die meisten EAG als gefährliche Abfälle und damit als Problemstoffe einzustufen. Mit der künftigen Elektroaltgeräte-Verordnung wird es den Kommunen aber möglich, die Logistik- und Behandlungsverpflichtungen und die damit verbundenen Kosten an die Hersteller abzugeben. Da eine umweltgerechte Behandlung einen erheblichen Kostenbestandteil darstellt, ist damit eine deutliche finanzielle Entlastung der Kommunen gelungen.
Falls auf zivilrechtlicher Basis zusätzliche Vereinbarungen zwischen einer Kommune und einem verpflichteten Hersteller oder einem diesbezüglichen Sammel- und Verwertungssystem über darüber hinausgehende Leistungen, z. B. über zusätzliche Sortierschritte, getroffen werden, so müssten darin natürlich auch über finanzielle Abgeltungen gesonderte Vereinbarungen enthalten sein.

Geld zurück für das „Kühlschrankpickerl“
Die bisherigen Regelungen sowohl für Kühlgeräte als auch für Lampen werden durch die neue Verordnung ersetzt.
Es ist daher seit 13. August möglich, dass alle EAGs im Haushalt gratis bei einer Sammelstelle zurückgegeben werden können. Auch für Kühlschränke muss man ab sofort kein „Pickerl“ mehr kaufen.
Wer in der Vergangenheit ein solches erworben hat, bekommt jetzt sein Geld vom UFH (Umweltforum Haushalt) wieder zurück. Dazu werden an jeden Haushalt, an die Gemeinden und an Abfallverbände sowie an Händler ab 16. 8. 2005 der abgedruckte UFH-Auszahlungsinfo-Folder mit Erklärung der genauen Vorgangsweise und mit dem Auszahlungsantrag zugemittelt. Auch über Internet www.ufh.at ist dieses Formular zu erhalten.
Zu beachten ist, dass ein auf dem Kühlgerät aufgeklebtes „Pickerl“ nicht vom Gerät abgelöst wird, weil dieses dabei zerstört und unbrauchbar wird. Es ist nur die Pickerlnummer abzulesen und einzutragen. Hat man noch die Rechnung, ist diese beizulegen, damit eine mehrfache missbräuchliche Geldanforderung ausgeschlossen wird. Diese Aktion wird bis Ende März 2006 geführt.
Bei Rückgabe des Altgerätes bekommt man das Geld jedenfalls auch später zurück. Dabei hat die Sammelstelle die Rücknahme und die Pickerlnummer zu bestätigen.
Das Pfand für Lampen erstattet der Händler, bei dem die Lampe einst gekauft wurde, gegen Abgabe einer Altlampe und einer Pfandmarke auch ohne Kauf einer neuen.

Informationsarbeit
Zum bestmöglichen Funktionieren der ordnungsgemäßen Sammlung und Verwertung der EAGs sind nicht nur ordentliche Sammelstellen in den Gemeinden und proaktive, genehmigte Sammel- und Verwertungssysteme, die die Pflichten der Hersteller übernehmen, notwendig, sondern auch eine richtige und ausreichende Information der BürgerInnen, damit noch besser und vollständiger als bisher Altgeräte zu den Sammelstellen gebracht werden und die Umwelt profitiert. Es ist daher auch vorgesehen, dass die Gemeinden für ihre erbrachten Leistungen zur Öffentlichkeitsarbeit einen Zuschuss von vorerst € 0,10 pro Einwohner im Wege der Koordinierungsstelle erhalten.
Dabei mitzuarbeiten sind alle eingeladen und aufgefordert.
Weitere Infos findet man auch unter www.lebensministerium.at Æ UmweltNet ÆAbfall Æ Elektrogeräte.

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