Bundesvergabegesetz neu bringt Schulungswelle

Bundesvergabegesetz neu bringt Schulungswelle

Mit 1. Februar ist das neue Bundesvergabegesetz (BVergG 2006) in Kraft getreten, das nach nur wenigen Jahren die Regelung aus dem Jahr 2002 ablöst. Letztere wurde als zu bürokratisch, durch die Querverweise schlecht lesbar und wegen der niedrigen Schwellenwerte für Direktvergaben als zu unflexibel angesehen. Österreichs Städte schätzten nach einer Untersuchung des Städtebundes die Mehrkosten durch das Gesetz auf knapp 1% des Auftragsvolumens. Umso mehr wurden von der Neuregelung Erleichterungen erwartet, wobei es um ein kommunales Auftragsvolumen von mehreren Milliarden Euro pro Jahr geht, das dem Bundesvergabegesetz unterliegt.

 

Verbesserungen
Wichtige Verbesserungen sind insbesondere:

- Leichtere Lesbarkeit des Gesetzestextes, weil die Zahl der Querverweise drastisch reduziert wurde.

- Erhöhung der Grenzen für die Direktvergabe von Aufträgen ohne aufwendiges Ausschreibungsverfahren von 20.000 Euro beziehungsweise 30.000 Euro für geistig-schöpferische Leistungen auf einheitlich 40.000 Euro.

- Ermöglichung des Einkaufs über zentrale Beschaffungsstellen.

- Generelle Verkürzung der Fristen, wenn die Unterlagen elektronisch zur Verfügung stehen.

- Weitgehende Ausnahme von Kreditaufnahmen.

Erschwernisse
- Das neue Gesetz ist für alle Ausschreibungen anzuwenden, die nach dem 31. Jänner 2006 „eingeleitet“ wurden. Für alle laufenden Verfahren gilt noch das bisher geltende BVergG 2002.

Zentrale Beschaffungsstellen
Eine wesentliche Verbesserung besteht darin, dass die Städte und Gemeinden sowie ihre Unternehmen die Leistungen der Bundesbeschaffung GesmbH (BBG) in Anspruch nehmen können und sich die Gemeinden damit ein formelles Vergabeverfahren ersparen. Sie können auch selbst zentrale Beschaffungsstellen einrichten.

„Schulungshammer“ – Organisationsfrage
Die vom Städtebund am 19. Jänner 2006 durchgeführte Informationsveranstaltung im Wiener Rathaus hat gezeigt, welch großer Schulungsbedarf in den Gemeinden entsteht. Jede Gemeinde sollte daher über einen Vergabespezialisten entweder selbst verfügen oder sich den Zugang zu Informationen sichern. Linz zum Beispiel hat sogar eine zentrale Beratungsstelle eingerichtet, die ihrerseits rund 250 Bedienstete, die mit Vergabefragen befasst sind, betreut.

Schulungs- und Informationsangebote des Städtebundes
Seitens des Städtebundes sind kurzfristig folgende Maßnahmen vorgesehen:

- Auf Anfrage Zusendung der Unterlagen der am 19. Jänner im Wiener Rathaus abgehaltenen Informationstagung.

- Fundierte Erstinformation durch den in dieser ÖGZ wiedergegebenen Beitrag von Birgit Kliba (Magistrat der Stadt Linz).

- Kostenloser Abruf von Erläuterungen zu häufig auftretenden allgemeinen Vergaberechtsproblemen („Vergabecoach“; www.staedtebund.gv.at).

- Kostenlose Beantwortung von gezielten Anfragen zu spezifischen Vergaberechtsproblemen über den „Vergabecoach“.

- Regionale Informationsveranstaltungen, zu denen von den Landesgruppen eingeladen wird.

- Auf Anfrage Übermittlung des seinerzeit herausgegebenen Leitfadens über das BVergG 2002, das in weiten Zügen noch für die laufenden Verfahren zutrifft.

- Mittelfristig, d. h. bis Frühsommer 2006, ist die Herausgabe eines eigenen Leitfadens zum BVergG 2006 im Rahmen der Schriftenreihe des Städtebundes vorgesehen.

OEGZ

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