Wien ist Welt&Stadt

Wien ist Welt&Stadt

Wien ist eine Weltstadt mit großer kultureller Vielfalt. Die Stadt Wien unterstützt NeuzuwanderInnen bei Spracherwerb und Orientierung in der Stadt und erzielt damit ein Klima des friedlichen Zusammenlebens, wie es in anderen europäischen Großstädten nicht selbstverständlich ist.

 

1. Vielfalt ist eine Realität
Laut lokalem Melderegister lebten im März 2006 in Wien 312.910 Menschen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft. Bei einer Gesamtbevölkerung von 1.666.796 Menschen bedeutet dies einen Anteil von 18,8%. 77.434 Menschen kommen aus Serbien und Montenegro, 40.172 aus der Türkei, 22.462 aus Polen, 21.161 aus Deutschland, 17.658 aus Bosnien und Herzegowina und 16.966 aus Kroatien. Rund 30% der Wiener Bevölkerung ist in erster, zweiter oder dritter Generation zugewandert. Laut Volkszählung 2001 wurden 12,5% der österreichischen Bevölkerung im Ausland geboren (siehe Tabellen auf der nächsten Seite).
Ein Ergebnis dieser Bevölkerungsstruktur ist, dass Wien entgegen dem gesamtösterreichischen Schnitt jünger wird. Das ist positiv für den Generationenvertrag, für den Arbeitsmarkt, natürlich aber auch für den Finanzausgleich.
Einwanderung und Vielfalt der Wohnbevölkerung werden von der Stadt Wien als soziale, kulturelle und wirtschaftliche Ressource erkannt und geschätzt. Die diversitätsorientierte Integrationspolitik der Stadt Wien ist den Grundsätzen einer pluralistischen Gesellschaft verpflichtet und zielt ab auf die Herstellung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit aller BewohnerInnen – ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion, ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung, einer Behinderung oder ihrer Weltanschauung.

2. Geschichte der Migration
Wien war bereits in der gesamten Periode des 19. Jahrhunderts bis zum Ende der Monarchie eine Stadt der ZuwanderInnen. Nach dem Zweiten Weltkrieg sind in diesem Zusammenhang nicht nur besonders die Flüchtlingswellen etwa aus Ungarn (1956), der damaligen Tschechoslowakei (1968) oder Polen (1981), sondern auch die Geschichte der sogenannten GastarbeiterInnenbewegung vor allem in den 60er und 70er Jahren erwähnenswert. Denn um genügend (billige) Arbeitskräfte für die prosperierende Wirtschaft nach Österreich zu holen, schloss Österreich 1963 mit der Türkei und 1965 mit Jugoslawien die ersten Anwerbeabkommen für „GastarbeiterInnen“ ab.
Ging man – wie der Name suggeriert – damals davon aus, dass diese „GastarbeiterInnen“ nach geleisteter Arbeit wieder in ihr Herkunftsland zurückgehen, so hat die Geschichte gezeigt, dass ein Großteil dieser Menschen mit ihren Familien in Österreich blieb. Das geflügelte Wort „GastarbeiterInnen haben wir geholt – Menschen sind gekommen“ spiegelt diese Entwicklung wider.
Weitere, in der Zuwanderungsgeschichte deutlich zu vernehmende Spitzen waren der Fall des Eisernen Vorhangs 1989 und die Kriege auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens sowie die daraus resultierende Flüchtlingswelle nach Österreich, im Zuge derer mehrere Zehntausend Menschen nach Österreich und vor allem nach Wien gekommen sind. Gerade dieser Aspekt ist auch ein Grund für die bis 2003 steigenden Einbürgerungszahlen in Österreich mit dem bisherigen Rekordwert von über 44.000 Einbürgerungen österreichweit im Jahr 2003. Diese Zuwanderung wurde speziell ab dem Jahr 1993 durch eine zunehmend restriktive Zuwanderungspolitik der österreichischen Bundesregierungen deutlich verringert. Und seit auf Bundesebene die schwarz-blau/orange Koalition regiert, setzt man beim Bund zusehends darauf, die schon vorher strenge Gesetzgebung in diesem Bereich weiter zu verschärfen.

3. Bundesrechtliche Situation von MigrantInnen
3.1 Fremden- und Aufenthaltsrecht: 1990er Jahre bis 2006
In den 1990er Jahren verabschiedete der österreichische Nationalrat einige Gesetze, die die Zuwanderungs- und Integrationsmöglichkeiten für MigrantInnen einschränkten. Das österreichische Fremdengesetz und das Aufenthaltsgesetz sorgen für ein strenges Einwanderungskontrollsystem. Mit dem Aufenthaltsgesetz wurde ein jährliches Quotensystem eingeführt. Dieses komplizierte System regelt Aufenthaltsrechte und den Zugang zur Beschäftigung für Nicht-EU-StaatsbürgerInnen. Die Arbeitserlaubnis wird unabhängig von der Aufenthaltserlaubnis ausgestellt und umgekehrt. Ausländische Arbeitskräfte dürfen nicht mehr als 8% der Beschäftigten in Österreich ausmachen. Es gibt verschiedene Arten der Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-StaatsbürgerInnen, aber keine davon ist von Dauer. Nicht einmal der Befreiungsschein, eine unbefristete Arbeitserlaubnis, führt zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt. Die Situation änderte sich aufgrund des 2002 eingeführten Niederlassungsnachweises, der unter bestimmten Bedingungen für zehn Jahre ausgestellt wird und eine Kombination aus Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ist.
Am 1. Jänner 2003 traten weitere neue Regelungen hinsichtlich Migration und Integration in Kraft. Eine davon war die sogenannte Integrationsvereinbarung, die ein strenges Regime für den Spracherwerb einführte. In einem der zertifizierten Institute mussten ZuwanderInnen, die nach dem 1. Jänner 1998 eingewandert waren, zum Beispiel innerhalb von 4 Jahren einen positiv abgeschlossenen Kurs mit 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten oder einen Nachweis über die Sprachkenntnis auf Niveau A1 vorweisen. Bei Nichterfüllung der Integrationsvereinbarung wurden strikte Sanktionen von Geldstrafen bis zur Ausweisung eingeführt.
Eine weitere Neuerung, die Anfang 2003 in Kraft trat, liegt darin, dass die dauerhafte Zuwanderung auf Schlüsselarbeitskräfte beschränkt ist und die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften (beschränkte und erneuerbare Arbeitserlaubnis) ausgeweitet wurde. Saisonarbeitskräfte haben kein Anrecht auf Familienzusammenführung und Arbeitslosengeld. Die Gesamtzahl der Saisonkontingente ist seit dem Jahr 2000 von 19.745 auf 32.106 im Jahr 2005 angestiegen.1 Dies nicht zuletzt auf stetiges Drängen der Landwirtschaftskammer Österreich.2

3.2 Fremden- und Aufenthaltsrecht: seit 2006
Am 1. Jänner 2006 wurden die Regelungen der Integrationsvereinbarung mit dem neuen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz noch weiter verschärft. Seither müssen ZuwanderInnen statt bisher 100 nunmehr 300 Unterrichtseinheiten absolvieren bzw. Niveau A2 erreichen.
Darüber hinaus gelten andere Fristen und ein anderer Strafrahmen:

- Wenn nach drei Jahren nach Ersterteilung eines Aufenthaltstitels immer noch kein Deutsch-Integrationskurs begonnen wurde, werden Sanktionen bis zur Ausweisung gesetzt.

- Kann fünf Jahre nach Erhalt des ersten Aufenthaltstitels die Erfüllung der sogenannten Integrationsvereinbarung nicht nachgewiesen werden, drohen Geldstrafen bis zu 200 Euro bzw. in bestimmten Fällen die Ausweisung.

Wer davon ausgeht, dass Zwangsmaßnahmen für die Betroffenen kostenfrei ausfallen müssten, irrt. Die Kosten für die Kurse werden bis maximal 50% vom Bund übernommen und sind darüber hinaus bei den Deutsch-Integrationskursen mit einem Höchstsatz von maximal 750 Euro gedeckelt. Um diese finanzielle Härte, insbesondere für Familien mit mehreren Betroffenen, abzufedern, stellt die Stadt Wien einen den budgetären Möglichkeiten des Landes entsprechenden Gutschein von jeweils 100 Euro pro Person zur Verfügung.

3.3 Staatsbürgerschaftsrecht
Seit 2003 sinkt die Zahl der Einbürgerungen in Österreich, in Wien von 18.421 Einbürgerungen im Jahr 2003 auf 16.826 im Vorjahr und zuletzt um 24,2% auf 12.748 im Jahr 2005.
Dennoch hat die österreichische Bundesregierung unter Verweis auf angeblich steigende Einbürgerungszahlen im März 2006 ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz geschaffen. Die Stadt Wien hat sich von Anfang an klar gegen dieses Gesetz ausgesprochen, nicht zuletzt, weil schon vorher in Österreich das strengste Staatsbürgerschaftsgesetz Europas in Geltung war. Menschen, die nach Österreich zuwandern, wird mit diesem Gesetz klar vermittelt, dass man sie hier nicht will. Wer diesen Eindruck bekommt, wird nicht animiert, seinen Beitrag zur Integration zu leisten.
Der wichtigste Kritikpunkt Wiens an dem Gesetz ist die damit verbundene Zerstörung der Bundeseinheitlichkeit im Staatsbürgerschaftsrecht. Das Gesetz schreibt vor, dass die Bundesländer als vollziehende Behörden im Rahmen der Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen auch Tests über die Kenntnisse der demokratischen Ordnung Österreichs, der Geschichte Österreichs und der jeweiligen Landesgeschichte durchzuführen haben. Damit gelten künftig neun verschiedene Versionen des Staatsbürgerschaftsrechts in neun Bundesländern.
Die Stadt Wien hat sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Landesgeschichte-Fragen in Form eines Fragenkatalogs und eines Skriptums erarbeitet. Diese Unterlagen werden StaatsbürgerschaftswerberInnen sowohl im Rahmen des Verfahrens über die zuständige Magistratsabteilung 61 (Standesämter und Staatsbürgerschaft) als auch über das Internet zur Verfügung gestellt.

4. Die Wiener Integrations- und Diversitätspolitik
4.1 Bis 2004
Der sozialdemokratische Wiener Bürgermeister Helmut Zilk kündigte 1991 die Gründung des Wiener Integrationsfonds (WIF) an, die 1992 vom Wiener Gemeinderat beschlossen wurde. Unter dem Motto „Wir alle sind Wien“ war der WIF erfolgreicher Kommunikator zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft. Mit Information, Beratung und Konfliktschlichtung unterstützte er einheimische und zugewanderte WienerInnen. Zu den Aufgaben des Wiener Integrationsfonds zählten aber auch Politikberatung sowie Lobbyingarbeit für die berechtigten Anliegen von MigrantInnen.
Im Oktober 2002 wurde die von der Stadt Wien in Auftrag gegebene und vom Europaforum Wien verfasste Studie „Migration und Integration“ präsentiert: Damit war der Startschuss für einen Paradigmenwechsel in der Wiener Integrationspolitik hin zu Diversitäts- und Gleichstellungspolitik gegeben. Unter diesem Aspekt galt es u. a., das gesamte Serviceangebot der Stadt Wien allen BürgerInnen gleichermaßen, daher auch muttersprachlich, zur Verfügung zu stellen. Das Thema Integration rückte damit vom Rand ins Zentrum.
Im Dezember 2002 wurde per Landtagsbeschluss mit den Stimmen von Grünen und SPÖ das Wiener ZuwanderInnen-Wahlrecht auf Bezirksebene eingeführt. ZuwanderInnen, die seit 5 Jahren durchgehend in Wien ihren Hauptwohnsitz haben, sollten ihre Stimme auf Bezirksebene abgeben und auch gewählt werden können. Durch ein Erkenntnis des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs – auf Antrag von ÖVP und Freiheitlichen – wurde das Wiener ZuwanderInnen-Wahlrecht allerdings gekippt. Für mich bleibt das ZuwanderInnen-Wahlrecht weiterhin ein Thema. Zur Umsetzung ist allerdings eine Änderung der Österreichischen Bundesverfassung nötig.
Die Länder brauchen die verfassungsrechtliche Möglichkeit, ein kommunales Wahlrecht für ZuwanderInnen, in Wien auf Bezirksvertretungsebene, einzuführen. Dies habe ich unter anderem im Österreich-Konvent gefordert, Unterstützung gibt es nicht zuletzt vom steirischen Landtag, von der Stadt Graz, aber auch aus Linz.

4.2 Seit 2004
4.2.1 Die Magistratsabteilung 17 – Integrations- und Diversitätsangelegenheiten
Am 1. Juli 2004 wurde als Konsequenz der Weiterentwicklung der Wiener Integrationspolitik die MA 17 – Integrations- und Diversitätsangelegenheiten gegründet. Die MA 17 unterstützt als Kompetenzzentrum in Integrations- und Diversitätsfragen die Stadtverwaltung bei der Verwirklichung von Diversitätsmanagement. Darüber hinaus ist sie Schnittstelle zwischen MigrantInnenorganisationen, NGOs und der Stadt Wien.
Neben der Funktion als interne Dienstleisterin für andere Dienststellen des Magistrats leistet die MA 17 wichtige Arbeit in den Bereichen Spracherwerb und Alphabetisierung, Empowerment von Migrantinnen und Konfliktprävention und -arbeit vor Ort im Grätzel.

Sprachoffensive
Einen besonderen Schwerpunkt stellen die Spracherwerbsmaßnahmen für die neu Zugewanderten dar. Die Stadt Wien bietet bereits seit Jahren besonders günstige Kurse über zahlreiche VertragspartnerInnen an. Diese sind zielgruppenspezifisch aufbereitet – u. a. mit einem speziellen Setting für Frauen. Mit Sprachkursen erreicht die Stadt Wien seit langem rund 3.000 Menschen jährlich. 2005 wurde die Zahl der jährlichen Kursplätze auf rund 6.000 verdoppelt. Heuer kommt es zu einer neuerlichen Ausweitung der Sprachkurse – mit besonderen Schwerpunkten bei Frauen- und Jugendkursen.
Die MA 17 fördert einerseits NeuzuwanderInnen mit einem Gutschein für Deutschkurse und andererseits Vereine, die selbst Alphabetisierungs- und Basisdeutschkurse (insbesondere für Frauen und mit Kinderbetreuung) anbieten. Die MA 17 koordiniert ihre Förderpolitik in diesem Bereich auch mit den relevanten Einrichtungen auf Stadtebene (Arbeiterkammer, Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds).

Frauenförderung durch die MA 17
Die MA 17 fördert eine hohe Anzahl von Projekten und Maßnahmen, die die Niederlassung und Integration von Migrantinnen erleichtern. Dabei werden in erster Linie jene Migrantinnenvereine unterstützt, die sich mit Spracherwerb, Bildung und muttersprachlicher Beratung sowie Psychotherapie für Zuwanderinnen beschäftigen. Es werden sowohl Jahresförderungen vergeben, die verschiedene Maßnahmen, Angebote oder Trainings beinhalten, als auch Kleinprojekte gefördert, die sich auf einzelne Veranstaltungen, Vortragsreihen und Beratung im kleineren Rahmen (z. B. in einem Verein) beziehen.

4.2.2 Die Magistratsabteilung 20 – Einwanderungsbehörde
Die MA 20 ist die Adresse für den Erstkontakt von MigrantInnen mit der Stadt und die zentrale Einwanderungsbehörde Wiens. Hier erhalten NeuzuwanderInnen ihre Aufenthaltstitel. Beim Erstkontakt mit ihren KundInnen überreicht die MA 20 eine „Willkommensmappe“ mit umfangreichen Informationen auf rund 100 Seiten. In übersichtlicher Weise wird zweisprachig – neben Deutsch in den Sprachen Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Englisch, Französisch, Kroatisch, Serbisch, Türkisch und Russisch – alles Wissenswerte und Lebensnotwendige für NeuzuwanderInnen dargestellt.
Im Anschluss werden die NeuzuwanderInnen zu einem persönlichen Orientierungsgespräch in einer Gruppe von Landsleuten bzw. Menschen mit derselben Muttersprache eingeladen. Diese finden in den jeweiligen Sprachen der Willkommensmappe, zusätzlich in Chinesisch, statt. In zwanglosem Rahmen können die Menschen ihre aus den Willkommensmappen erworbenen Erstinformationen vertiefen und erhalten weitergehende Auskünfte zu vielen Themen des Alltags.
Seit der Einführung 2002 wurden über 18.000 Willkommensmappen an NeuzuwanderInnen verschickt und weit über 100 Orientierungsgespräche mit Tausenden TeilnehmerInnen organisiert.

4.2.3 Die MA 61 – Staatsbürgerschafts- und Personenstandsangelegenheiten
Die MA 61 befasst sich mit allen Phasen des Lebens in unserer Stadt. In den Standesämtern werden Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle bearbeitet. Aber auch wer die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen möchte, ist bei der MA 61 an der richtigen Adresse.

4.2.4 Kommunikation mit MigrantInnen
Von NeuzuwanderInnen lässt sich nicht von der ersten Minute an erwarten, dass sie perfekt Deutsch sprechen und alles verstehen. Die Stadt Wien unterstützt sie daher mit einer Vielzahl an muttersprachlichen Angeboten sowie Deutsch-, Alphabetisierungs- und Orientierungskursen.
Zu den besonderen Angeboten für MigrantInnen zählt darüber hinaus neben einer großen Zahl an muttersprachlichen Broschüren auch das vierteljährlich erscheinende Magazin „Welt&Stadt“. Wichtige Informationen werden direkt zum deutschsprachigen Artikel in den Sprachen Bosnisch, Englisch, Kroatisch, Serbisch und Türkisch hinzugestellt.

5. Schlussgedanken
Die Wiener Integrations- und Diversitätspolitik ist zu Recht ein vielbeachtetes Vorzeigemodell. Die Bevölkerungszusammensetzung bietet Chancen für alle WienerInnen – zugewanderte und schon länger ansässige, die es zu nützen gilt. So ist etwa der Geburtenüberschuss in Wien kein Zufall – und er führt etwa dazu, dass Wien im Gegensatz zu den anderen Bundesländern nicht zu überaltern droht. Natürlich können sich daraus aber auch Schwierigkeiten und Konflikte entwickeln, die sich aus der Konfrontation mit bisher ungewohnten, unverstandenen und nicht zuletzt leider auch manchmal inakzeptablen Verhaltensweisen ergeben. Der wichtigste Schlüssel, um derartige Konflikte zu verhindern, ist der Erwerb interkultureller Kompetenz. Die Stadt Wien versteht unter interkultureller Kompetenz das Erkennen der Besonderheiten der eigenen und anderer Kulturen, um im Bewusstsein dieser Verschiedenheit nach dem Gemeinsamen suchen zu können. Interkulturelle Kompetenz darf aber niemals mit Beliebigkeit verwechselt werden: Die österreichische Rechtsordnung gilt für alle hier lebenden Menschen. Jede Form der Unterdrückung von Frauen, Menschenrechtsverstöße wie Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung oder Gewalttaten aus Gründen vermeintlicher Ehre wird die Stadt Wien immer mit aller Deutlichkeit bekämpfen wie jede Form der Aufhetzung oder der Infragestellung unserer Demokratie.
Abschließend: Auch die beste kommunale Integrationspolitik ist nicht unabhängig von der Situation auf nationaler Ebene. Die österreichische Bundesregierung trägt das Wort „Integration“ bisweilen auf den Lippen, ist aber faktisch in diesem Bereich untätig.

Fußnoten:
1 Quelle: Arbeiterkammer Wien
2 Vgl. u.a.: OTS 137 vom 31. März 2006, Schwarzböck: Landwirtschaft braucht mehr Saisonniers

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