Arbeitskreis 4 „Die sichere Stadt – Sicherheit und Lebensqualität“ Teil 1

Arbeitskreis 4 „Die sichere Stadt – Sicherheit und Lebensqualität“ Teil 1

Mag. Matthias Stadler, Bürgermeister der Landeshauptstadt St. Pölten, führte den Vorsitz bei den Beratungen des Arbeitskreises 4.

Bürgermeister Mag. Matthias Stadler, St. Pölten
„Das Thema ‚Sicherheit‘ hat in Österreich – wie wir wissen – einen hohen Stellenwert, und wir können vergleichsweise auf einen hohen Standard verweisen. Zwei unabhängig voneinander durchgeführte Umfragen im Vorfeld des Städtetages haben gezeigt, dass die Sicherheit in den Gemeinden, aber auch in den einzelnen Teilbereichen sowohl seitens der Städte als auch seitens der Bevölkerung bundesweit als überwiegend gut bewertet werden. Aus den vorliegenden Studien ist allerdings gleichzeitig ersichtlich, dass von dieser tendenziell positiven Aussage speziell im Bereich der größeren Städte doch einige deutlichen Abstriche gemacht werden müssen.
Ich darf nun noch auf die einzelnen Ergebnisse als zusätzlichen Diskussions-Input an der Spitze der Referate eingehen und auch das eine oder andere Verbesserungspotenzial für die Diskussion aufzeigen.
Zunächst zur Städte-Umfrage: Zu den einzelnen befragten Teilbereichen ‚soziale Sicherheit‘, ‚Verkehrssicherheit‘, ‚Sicherheit von Leben‘ ‚Verlässlichkeit der Erbringung kommunaler Dienstleistungen‘ ist zu erwähnen, dass die kommunalen Dienstleistungen und die soziale Sicherheit mit Abstand am besten bewertet wurden. Die Sicherheit von Eigentum wurde, vor allem in den größeren Städten, am wenigsten gut bewertet. Das hängt sicherlich mit Diebstählen im Allgemeinen und mit den Einbruchdiebstählen zusammen.
Die Entwicklung der Kriminalität in der Gemeinde wurde in 50% der Städte als in etwa gleichbleibend beurteilt, 33% bezeichnen sie als steigend, wobei die Zahlen, die jeweils vom Innenministerium und von den einzelnen Bundespolizeidirektionen zu Verfügung gestellt wurden, stark schwanken: So hat im Quartalsrhythmus einmal das eine und einmal das andere Delikt die Nase vorne. Man sieht also, wenn man vergleicht, deutliche Verschiebungen.
Die Zusammenarbeit mit der Polizei bewerten die Kommunen überwiegend als sehr positiv, demgegenüber wurde allerdings die Auswirkung der Polizeireform speziell auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung sowie auch auf die Kriminalitätsentwicklung tendenziell eher negativ eingeschätzt, wobei in diesem Zusammenhang die Städte über 25.000 Einwohner die schlechtesten Bewertungen abgaben.
Als Folge der Polizeireform wurde die formale Zusammenarbeit – das möchte ich betonen, es geht da nicht um die persönliche Zusammenarbeit – mit den Städten zwar etwas besser, aber ebenfalls nicht gut bewertet.
Die Ergebnisse zu den Fragen nach der Polizeipräsenz zeigen deutlich, dass diese allgemein als nicht ausreichend empfunden wird. Vor allem die Präsenz von uniformierten Polizeibeamten auf den Straßen und im öffentlichen Raum wurde generell als eher schlecht beurteilt, und dies ist auch bei der Überwachung gemeinderechtlicher Vorschriften grundsätzlich als nicht ausreichend attestiert worden.
Die Fragen zur Präsenz beim Einsatz zur Parkplatzüberwachung sowie zur Geschwindigkeitskontrolle ergaben etwas bessere Ergebnisse. Auf die Umfrageergebnisse betreffend die Erfahrungen mit privaten Dienstleistern bei den Geschwindigkeitskontrollen sowie bei der Videoüberwachung an kritischen Punkten und zur Stadtpolizei werde ich im Zusammenhang mit den jeweiligen Referatsschwerpunkten noch kurz eingehen.
Interessant ist, dass sich die Ergebnisse der Bürgermeisterbefragung beziehungsweise Städtebefragung im Wesentlichen mit jenen der repräsentativen Bevölkerungsbefragung decken: Da gibt es kaum Unterschiede in den Wahrnehmungen.
Es ist auch noch zu erwähnen, dass 77% der Befragten die Sicherheit in der eigenen Gemeinde als hoch einstufen. Bei der Kriminalitätsentwicklung tendiert man dazu, eine zunehmende Verschlechterung wahrzunehmen, wobei vor allem Bewohner größerer Städte, insbesondere mit hohem Zuwandereranteil, besorgt waren.
Bei der Frage, welche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit beziehungsweise des Sicherheitsgefühls gesetzt werden sollten, sprachen sich 70% für mehr Polizeipräsenz im öffentlichen Raum aus, also auf Straßen und Plätzen sowie auch im Bereich der Verkehrsüberwachung. Dies gilt für alle Bundesländer und Gemeinden.
Der Ausbau privater Wachdienste wurde hingegen als eher nicht nötig erachtet, bei der Videoüberwachung gingen die Meinungen deutlich auseinander. Hingegen sprachen sich 71% der Befragten für eine bessere Beleuchtung von öffentlichen Parks und Freiflächen aus, woraus auch eine große Herausforderung für Stadtplanung und Wohnungsplanung abzuleiten ist.
Die Ergebnisse dieser beiden Umfragen sind zwar grundsätzlich positiv und sehr erfreulich, stellen sie doch der Tätigkeit der Polizei und der Gemeinden ein gutes Zeugnis aus. Dennoch besteht, wie ich meine, in einigen Bereichen Handlungsbedarf. Es stellt sich daher für uns die Frage, wie wir zur Beseitigung der vor allem bei der Bevölkerung in den Städten offensichtlich vorherrschenden Befürchtungen eine gemeinsame Lösung finden können.
Dieses heutige Forum kann jedenfalls zu einer spannenden Diskussion beitragen und vielleicht auch schon den einen oder anderen Lösungsansatz mit sich bringen.
Ich darf nun den Arbeitskreis offiziell eröffnen und zu den Referaten der Vertreter des Bundesministeriums überleiten.“

Mehr Sicherheit durch Polizeireform
General Franz Lang, Bundesministerium für Inneres,
Team 04

„Es ist wichtig, dass wir über diese Angelegenheiten permanent diskutieren und im Gespräch bleiben, um gemeinsame Wege und Ziele festzulegen. Es ist auch interessant, zu beobachten, wie die Kriminalitätsentwicklung in österreichischen Städten im internationalen Vergleich abläuft.
Zur ‚Polizei neu‘: Da unsere Redezeit auf rund 15 Minuten beschränkt ist, möchte ich nur einige Brennpunkte anführen: Die Zusammenführung von, genau genommen, vier Wachkörpern war nicht eine Idee von heute auf morgen, sondern ist wirklich der letzte Punkt einer Reihe von Modernisierungsmaßnahmen, die ab dem Jahr 2000 dringend notwendig waren.
Ich selbst bin 30 Jahre in diesem Job, und auch mein Vater war es. Ich kenne viele Diskussionen aus der Zeit von Franz Olah und viele Tendenzen aus der Zeit von Franz Löschnak als Innenminister, als vieles davon schon angedacht wurde und geplant war. Es wurden Tausende Seiten an Unterlagen und Plänen produziert, und in den letzten 4 bis 5 Jahren war die Zeit einfach reif, diese wesentlichen Schritte zu unternehmen.
Das Innenministerium selbst hat eine internationale Strategie aus der Erkenntnis heraus entwickelt, dass Kriminalität, die bei uns geschieht, ihren Ursprung sehr oft außerhalb Österreichs hat und man auch mit den dortigen Polizeinetzwerken arbeiten muss, insbesondere mit unseren östlichen, aber auch mit den westlichen Nachbarn im Hinblick auf die Schengen-Strategie. Es sind aber auch der Aufbau eines Bundeskriminalamts neu für Verfassungsschutz und Terrorbekämpfung sowie einer Sicherheits-Ausbildungsakademie vonnöten.
Der Neubau von Organisationen war – wenn man ihn mit dem Städtebau vergleicht – sozusagen ein Neubau auf die grüne Wiese. Die Wachkörperreform war das Arbeiten mit traditionellen Strukturen in der Altstadt. Hier musste man sehr vorsichtig sein, denn da ging es um jahrzehntelange Kulturen und Traditionen, und es ging um Selbstbewusstsein und um das unmittelbare Gefühl der Bürger, dass mit ihrer Lokalpolizei vor Ort Veränderungen vor sich gehen. Das ist ein sehr sensibler Bereich.
Wir sind davon ausgegangen, dass die Wachkörperpolizei, also jene, die Aufträge operativ draußen durchführt, teilweise in sehr kleinen Strukturen vorhanden war. In diese vielen kleinen Strukturen musste im Laufe der achtziger und neunziger Jahre sehr viel an modernster Technik investiert werden, die sehr teuer ist. Wenn für jede Bundespolizeidirektion ein Abstandsmessgerät, das sehr teuer ist, angeschafft wird, dann kann man davon ausgehen, dass es an einem Ort etwa 30 Tage im Jahr in Verwendung ist. Daher war es notwendig, diese Dinge auf Landesebene zu konzentrieren. Ich weiß, dass das in vielen Bereichen schmerzt, aber es ist wichtig, dass ein Abstandsmessgerät zum Beispiel zu den Stoßzeiten in St. Pölten ist, an einem schönen Sonntag im Sommer hingegen im Donautal oder an den Autobahnen. Der Verwendung solcher technischer Geräte stand die teilweise Kleinstrukturiertheit entgegen. Ein Hindernis war auch die Tatsache, dass es zahlreiche individuelle Bedürfnisse nach Sondereinheiten gibt, die auch Sonderausrüstungen brauchen. Daher wurde dies auf Landesebene gehoben.
Jetzt gibt es eine Verteilung auf neun Landesstellen. Die Leute sind angehalten, sich Woche für Woche beziehungsweise Monat für Monat die Brennpunkte sowohl im Verkehrs- wie auch im Kriminalitätsgeschehen anzusehen und die speziellen technischen Geräte dann genau dort einzusetzen, und das wird von uns sehr genau überprüft. Die technischen Geräte sind natürlich zu einem hohen Prozentsatz in städtischen Ballungszentren im Einsatz, obwohl sie eigentlich der Landesebene zuzurechnen sind.
Wir hatten es früher mit vielen Kommandostrukturen und Personaladministrationen in einem Bundesland zu tun. Hier erfolgte eine Zusammenführung in jeweils eine Administrationsstelle pro Bundesland, wo das gesamte Personal, die gesamte Technik und die sonstigen Strukturen organisiert sind.
Ganz wichtig war uns, den lokalen Bereich besonders in den Städten zu stärken. Das bisherige Polizeisystem war in Gruppen organisiert. Jede Gruppe war zwölf Stunden für einen gewissen lokalen Bereich verantwortlich, dann war aber die gesamte Verantwortung weg. Es hat auf Wachzimmerebene niemanden gegeben, der über Tage beziehungsweise über das ganze Jahr Verantwortung für diesen Bereich getragen hat.
Sie kennen das wahrscheinlich aus Ihrer eigenen Personaladministration: Wenn die Verantwortung nach zwölf Stunden aufhört, kann kein Gesamtverantwortungsgefühl in der Gruppe entstehen. Es musste uns also gelingen, auch im lokalen städtischen Bereich Gesamtverantwortung für die jeweilige Verkehrsüberwachung und Kriminalitätsbekämpfung und das lokale Einsatzgeschehen zu schaffen. Das haben wir vorgenommen, und wir sind dabei, in Stadtteilgesprächen zu kommunizieren. Jetzt gibt es für die lokalen Bereiche wie etwa für die Kaufleute, für Schulen und sonstige Gruppen Ansprechpartner, die Tag und Nacht verantwortlich gemacht werden können.
Ein Zweites war, die Geschäftsprozesse zu vereinfachen: Wir haben uns Hunderte, wenn nicht Tausende Dinge angesehen, die in den verschiedenen Bereichen eine völlig unterschiedliche Entwicklung nahmen. Wir haben Kaskaden von Geschäftprozessen für ganz gewöhnliche polizeiliche Alltagsvorgänge vorgefunden und haben diese radikal verkürzt. Das musste natürlich mit einem entsprechenden elektronischen System unterstützt werden. Und es war eine unserer Schwierigkeiten in dieser Polizeireform – das sage ich ganz offen –, dass viele Leuten in den vergangenen zwölf Monaten so viel lernen mussten wie noch in ihrem polizeilichen Leben seit Ausmusterung aus den Kursen. Es gibt neue Geschäftsprozesse und neue Applikationen, und jeder muss selbst inhaltlich Verantwortung übernehmen, unterschreiben und abschicken, und es steht auch nicht mehr eine mehrfache Kontrolle dahinter, es wird nichts ein zweites oder gar drittes Mal durchgelesen.
Wichtig war uns dabei, dass die Reaktionszeit der Polizei und die für Geschäftsprozesse aufgewendete Zeit wesentlich verkürzt werden. Wir haben uns den Ablauf angesehen, wenn ein Bürger in einer Stadt in ein Wachzimmer kommt und zum Beispiel den Diebstahl seines Autos anzeigt, und wir haben festgestellt, dass die Reaktionszeit in Einzelfällen vier bis sieben Tage dauert. Der Grund dafür war, dass es verschiedene Zuständigkeiten innerhalb der Polizei gegeben hat. Außen stand zwar ‚Polizei‘, drinnen saßen aber nur ein spezieller Verkehrspolizist, der sich nicht um Kriminalität gekümmert hat, und ein spezieller Kriminalpolizist, der sich nicht um Verkehr gekümmert hat. – Nun lautet das Motto: Wenn ‚Polizei‘ draufsteht, muss für den Bürger auch Polizei drinnen sein, die sich um jedes Problem kümmern kann.
Abschließend zu den viel diskutierten Personalproblemen: Es ist wichtig, dass man die Sorgen um die Präsenz der Polizei sehr ernst nimmt. Wir haben das gemacht und bei jedem einzelnen Planposten, der hinten in der Etappe verwendet wird, die Notwendigkeit überprüft und überlegt, ob wir durch eine Änderung der Geschäftsprozesse und der Personalstrukturen bewirken können, dass sozusagen hinten eingespart und vorne eingesetzt wird. Das haben wir in wochen- und monatelangen Diskussionen mit unseren Personalvertretungen quasi durchgeboxt.
Es ist wirklich schwierig, Leute, die man 15, 20 oder 25 Jahre nicht im Außendienst eingesetzt hat, wieder so weit zu bringen, dass man sie – wie ich es vorsichtig formulieren will – näher an den Außendienst rücken kann.
Wenn Personalzahlen verglichen werden, möchte ich zu bedenken geben: Früher war durch die Isoliertheit der polizeilichen Arbeit besonders in den Städten, wo eine Bundespolizeidirektion ist, die gesamte Expertise – sozusagen von der erpresserischen Entführung über die Geiselnahme bis zur Polizeiarbeit – konzentriert. Jetzt sind einige Spezialteile auf Bundesländerebene gehoben worden, zu einem hohen Prozentsatz findet das polizeiliche Geschehen jedoch in den Städten statt. Man sollte daher die Personalzahlen nicht eins zu eins vergleichen.
So gab es etwa in Graz alt vor der Reform rund 930 Exekutivbedienstete, die tatsächlich Exekutivdienst durchführten. Derzeit arbeiten für die Stadt Graz 718 Personen. Diese Zahl wird wieder erhöht, unsere Schulen sind seit zweieinhalb Jahren bis an den Plafonds mit neu Auszubildenden gefüllt, und es gibt Hunderte von Leuten in der Steiermark, die zu einem großen Teil auch in der Stadt Graz arbeiten, obwohl sie der Landesebene zuzuordnen sind. Letztere sind Spezialisten, die jeweils dort arbeiten, wo es einen Brennpunkt gibt. Sie arbeiten zum Beispiel in Kapfenberg, wenn es dort einen Mord gibt, sie arbeiten aber auch auf der S 6, wenn es dort ein besonderes Verkehrsproblem gibt, das die Bezirke nicht bewältigen können, sie arbeiten aber auch zu einem hohen Prozentsatz in der Stadt Graz.
Den Personalbedarf für die Polizei zu berechnen ist eine sehr schwierige Wissenschaft. Alle Daten, die veröffentlicht werden, müssen sorgsam ausgewählt werden. Wir haben genau 148 Parameter festgelegt, wie wir Personalbedarf berechnen. Darunter befinden sich Infrastrukturdaten, Einwohnerzahlen, Veranstaltungsorte und Veranstaltungsteilnehmer, Einpendlerzahlen, Verkehrsfrequenzen et cetera. Alles, was ich Ihnen jetzt vorlege, sind grobe Zahlen, die keinen wissenschaftlichen Untersuchungen standhalten würden. Ich will Ihnen damit nur plakativ sagen, dass die Situation nicht so ist, wie sie gelegentlich öffentlich dargestellt wird, dass es nämlich viel zu wenig Personal bei viel zu viel Kriminalität in den Städten gebe. Das Schaubild, das Sie jetzt sehen, zeigt Ihnen im Vergleich, wie sich die Kriminalität pro beschäftigtem Exekutivbediensteten darstellt. Ich mache Sie aber nochmals darauf aufmerksam, dass da viele Cybercrime-Delikte dabei sind. Was uns in der lokalen Personalplanung mehr interessiert, sind die Delikte, die den Bürger vor Ort betroffen machen, wie etwa Einbruchsdiebstähle oder Raubüberfälle. Und da sieht es, statistisch gesehen, pro Bedienstetem nicht so dramatisch aus.
Das war jetzt ganz kurz ein Überflug über die Gedanken zu dieser Polizeireform. Ich freue mich schon auf die Diskussion!“

Internationale Kriminalitätsvergleiche
Mag. Erich Zwettler, Bundeskriminalamt

„Ich habe mir vorgenommen, hier ganz besonders auf neue Geschäftsprozesse und Strategieentwicklungen einzugehen, die wir seit dem Jahr 2004 gemeinsam mit den Flächenbehörden durchführen, um zu zeigen, wie man mit neuen Planungsinstrumenten das Personal absolut punktgenau einzusetzen versucht.
Wir haben im Jahr 2004 begonnen, parallel zur Reform des Wachkörpers auch eine Reform unserer Strategieplanung, Schwerpunktsetzung und Ressourcenzuweisung vorzunehmen, um bestimmte Formen der Kriminalität besser und effizienter bekämpfen zu können.
Im Wesentlichen haben wir da einen neuen Weg beschritten, der am Beginn einigermaßen unüblich war. Franz Lang hat das schon angesprochen: Früher hat es einen Kommandanten, nämlich das Innenministerium, gegeben, und Befehle und Erlässe sind bis auf die Basisebene hinunter gegangen. Diesen Ansatz haben wir nun gänzlich umgedreht, und heute treffen wir gemeinsam mit den Verantwortlichen in den Bundesländern Vereinbarungen. Das heißt, wir versuchen gemeinsam, das Kriminalitätsaufkommen zu analysieren, eine Strategie zu entwickeln, Maßnahmen zu planen und Verantwortlichkeiten festzulegen. Wir begleiten die Umsetzung dieser Maßnahmen mit einem Controlling, und am Ende dieses Prozesses, der jeweils für ein Jahr angelegt ist, erfolgt eine gemeinsame Evaluierung, bei welcher sehr offen darüber gesprochen wird, ob die Maßnahmen gut waren und gegriffen haben oder ob sie weniger gut waren und wir etwas anderes machen müssen, beziehungsweise ob sich die Schwerpunkte verschoben haben, was natürlich auch möglich ist.
Dann sind wir an dem Punkt, an dem der Kommandant etwa des Bundeslandes Steiermark und der Direktor des Bundeskriminalamtes gemeinsam eine Strategievereinbarung unterzeichnen. Diese gilt dann bindend, und wir haben uns damit von der sturen Befehlskette von oben nach unten entfernt. Wir versuchen, das jetzt gemeinschaftlich zu machen und die Verantwortung in den Ländern zu stärken. Außerdem versuchen wir, das Wissen aus den Ländern viel stärker einzubauen, als das früher der Fall war.
Dieser Strategieprozess hat im Jahr 2004 noch zu ziemlichen Schwierigkeiten geführt, weil niemand gewohnt war, mit solchen Managementmethoden zu arbeiten. Es hat verschiedene Unsicherheiten und Problemstellungen gegeben, die wir im Jahr 2005 aber bereits ausgemerzt hatten. Das heißt, dieses Modell ist jetzt vollständig implementiert. Jetzt werden die Strategievereinbarungen, die im Jahr 2005 für das Jahr 2006 getroffen worden waren, mit entsprechenden Maßnahmen begleitet, und es wird beobachtet, wie sich die Kriminalität entwickelt.
Ich möchte ein paar Zahlen nennen, anhand welcher man beurteilen kann, was all das bringt: Ich erzähle, glaube ich, kein Geheimnis, wenn ich sage, dass wir im Vergleich des österreichischen Kriminalitätsaufkommens mit dem Ausland einen extremen Überhang im Bereich der Eigentumsdelikte haben. Im Jahr 2005 haben wir in Österreich 605.272 Straftaten erfasst, davon entfielen 431.959 Anzeigen auf Diebstahls- und Betrugshandlungen, welche dem Bereich der Eigentumskriminalität zuzuordnen sind. Bei Gewaltdelikten und Delikten gegen Leib und Leben halten wir bei 86.091 Fällen. Das ist – unter Anführungszeichen – ‚nur‘ ein sehr kleiner Teil des gesamten Kriminalitätsaufkommens.
Wenn man das den Zahlen der Europäischen Union gegenüberstellt, dann sehen wir – und das möchte ich ein für allemal sagen –, dass diese Zahlen überhaupt nicht vergleichbar sind. Wir sehen aber, dass das Verhältnis zwischen Eigentumskriminalität und Gewaltkriminalität bei uns ganz anders ausschaut als in den meisten anderen europäischen Staaten, wo der Anteil der Gewaltdelikte jeweils wesentlich höher ist als in Österreich.
Die Gewaltkriminalität ist in Österreich zahlenmäßig im Wesentlichen stabil. Wir haben im Jahr 2005 gegenüber dem Jahr 2004 einen Rückgang von 0,6% bei den Delikten gegen Leib und Leben registriert. Anders schaut es bei den Vermögensdelikten aus, wo wir aus Gründen, die schon genannt wurden, massive Schwerpunkte gesetzt haben: Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung hängt stark von gewissen Schlüsseldelikten ab, wobei es sich um Einbruchsdelikte in ständig bewohnte Objekte, um Kraftfahrzeugdiebstähle und
-einbrüche und um Raubkriminalität, insbesondere den Straßenraub, sowie Taschendiebstähle, die leider in den größeren österreichischen Städten zunehmend zu einem Problem geworden sind, handelt. Die Taschendiebstähle ereignen sich vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Supermärkten, aber zunehmend auch in Gastronomiebetrieben, wobei vor allem das Handy das Objekt der Begierde der Täter geworden ist.
Welche Schwerpunkte gibt es bei diesen Strategievereinbarungen, die sich die österreichische Exekutive vorgenommen hat? – Der Wohnungs- und Wohnhaus-Einbruchsdiebstahl ist vor allem ganz massiv zu bekämpfen, wobei es da einerseits regionale und andererseits übers Jahr verteilt Unterschiede gibt. Die meisten Einbruchsdiebstähle werden zwischen Juni und September verübt; in diesem Sektor müssen wir noch wesentlich mehr tun. Im Herbst kommt es dann wiederum zu den sogenannten Dämmerungswohnungseinbrüchen. Aus der Analyse ist eindeutig festzustellen, dass die meisten Einbrüche nicht in der Nacht erfolgen, sondern in der Zeit zwischen 16 und 22 Uhr.
Geschäfts- und Wohnungs-ED ist ein wesentlicher Punkt. In den größeren Städten macht verschiedentlich der Geschäfts- und Firmeneinbruchsdiebstahl Sorgen. Insbesondere in den immer mehr entstehenden Gewerbeparks in den Randlagen hat es bis 2005 massive Zunahmen gegeben, jetzt sind die Zahlen Gott sei Dank wieder rückläufig.
Kfz-Diebstähle und Kfz-Einbruchsdiebstähle habe ich schon erwähnt, ebenso Taschendiebstähle vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln und Handy-Diebstähle.
Ein besonderes Phänomen in größeren Städten, das man auf dem Land praktisch überhaupt nicht antrifft, sind die sogenannten Einschleich- und Trickdiebstähle, bei denen mehrheitlich ausländische Tätergruppen versuchen, die ältesten Mitglieder unserer Gesellschaft mit den übelsten Tricks dazu zu bringen, sie in die Wohnung einzulassen, um Geld zu stehlen.
Fahrraddiebstähle sind in manchen Bereichen der Städte ein Problem, wir reden da von Bahnhofskriminalität. Diesbezüglich kommt es in einigen Städten zu massiven Problemen.
Die Straßenkriminalität verteilt sich auf Straßenraub und Bankanschlussraub nach dem Beheben von Geld aus dem Bankomat. Ferner haben Supermarkt- und Trafikraubüberfälle sowie im Raum Wien Überfälle auf die aus dem Boden schießenden Sportwettbüros zugenommen.
Auch die Suchtmittelkriminalität betrifft hauptsächlich die größeren Städte, wobei wir nicht quantifizieren können, wie viel von der Eigentumskriminalität direkt auf die Suchtgiftabhängigkeit der Täter zurückzuführen ist, wir gehen aber davon aus, dass es eine beträchtliche Anzahl ist, daher muss es da eine doppelte Strategie geben.
Ein starkes Schwerpunktthema in der Europäischen Union sind vor allem der Menschenhandel und die Prostitution geworden. Immer mehr Frauen werden aus den osteuropäischen Staaten nach Westeuropa verbracht und hier der Prostitution zugeführt. Offenbar gibt es in der EU einen nicht unbeträchtlichen Markt dafür. Das Problem ist ein doppeltes: Einerseits haben wir die Pflicht, diese Viktimisierung der Frauen, so gut es geht, zu verhindern, andererseits geht es auch darum, das enorme Gesundheitsrisiko, das mit diesem Delikt verbunden ist – was aber nicht Aufgabe der Polizei ist –, zu reduzieren, wobei ich jetzt nicht nur von HIV-Infektionen spreche, die Gott sei Dank relativ gering sind; in letzter Zeit haben wir hingegen im Hepatitis-C-Bereich eine starke Zunahme wahrgenommen.
Letzter Punkt: Besonders in den Städten kommen auch Körperverletzungsdelikte hervor, insbesondere in den sogenannten ‚Lokalmeilen‘. Solche Delikte geschehen meist eher am Wochenende, an den Ausgehtagen. Daher sind die Körperverletzungsdelikte in den diversen Bermudadreiecken ein Teil der Strategievereinbarung.
Ich möchte noch kurz erwähnen, was diese Strategievereinbarungen gebracht haben: Insgesamt ist im Vergleich des Jahres 2004 zum Jahr 2005 die Kriminalität in Österreich um 6% zurückgegangen. Wenn man das Verhältnis zwischen den größeren Städten betrachtet, dann merkt man, dass der Rückgang dort fast überall wesentlich deutlicher ausgefallen ist als in Wien: In Eisenstadt betrug der Rückgang 9,2%, in Villach 9,4%, in Krems 14,3%, in Wiener Neustadt 11,9%, in Schwechat 7,6%, in Linz 6,6%, in Salzburg 8,8%, in Graz 6,8%, in Leoben 6,4%, in Innsbruck 13,6%.
Das unterstreicht, glaube ich, sehr deutlich, was Franz Lang in seinem Referat erklärt hat: Wir haben kurzfristig die Möglichkeit, starke Kräfte in die Städte zu verlagern und dort Schwerpunktaktionen zu setzen, die letztlich etwas bringen.
Wir sehen also, dass wir mit diesem neuen Managementinstrument auf einem sehr guten Weg sind. Die Strategien waren erfolgreich, die Rückgänge in den Städten sind mehr als herzeigbar.
Im Jahr 2006 werden wir das weiterhin mit voller Kraft betreiben, und wir hoffen, dass wir wieder ein ähnlich gutes Ergebnis einfahren können. Selbstverständlich wird es aber immer schwieriger, derartige Zahlen konsekutiv zu erreichen.
Ein letzter Satz noch zur Videoüberwachung, womit ich schon zum nächsten Referat überleite. – Ich habe ein Beispiel herausgesucht: Fast am allerlängsten läuft die Videoüberwachung auf dem Wiener Schwedenplatz. Von Jänner bis März 2006 ist dort im Vergleich zu Jänner bis März 2005 ein Rückgang der Delikthäufigkeit um 37,3% erzielt worden, also eine Reduzierung um mehr als ein Drittel. Besonders hervorheben möchte ich den Rückgang der Suchtmittelkriminalität, der mit 79,6% zu Buche schlägt. Das ist sicherlich eine tolle Zahl!
Auf dem Schwedenplatz wurde diesbezüglich eine Doppelstrategie gefahren: Der Schwedenplatz ist ein Treffpunkt von Jugendlichen. Wir haben da die klare Strategie, Jugendliche und Drogen strikt auseinanderzuhalten. Mit der Reduzierung der Drogenkriminalität auf dem Schwedenplatz ist diese natürlich nicht völlig verschwunden, sondern wurde teilweise auch verlagert. Aber wir haben unser strategisches Ziel erreicht, dort, wo sich die Jugendlichen treffen, nämlich beim Eisgeschäft und beim Eingang ins Bermudadreieck, die Drogenkriminalität weitestgehend zu eliminieren, und auch das ist ein Erfolg. Körperverletzungsdelikte, die im Zusammenhang mit den Drogendelikten dort an der Tagesordnung waren, sind um 26,2% zurückgegangen.
Man kann also durchaus sagen, dass die Überwachung auf dem Schwedenplatz, wo wir jetzt schon mehrjährige Erfahrung haben, ausgezeichnet funktioniert, und ich könnte als weitere Beispiele die Shopping City Süd oder Ähnliches bringen, weil das Thema heute eher die größeren Städte sind.
Damit bedanke ich mich und hoffe, dass ich in aller Kürze doch das Allerwichtigste erwähnen konnte.“

Videoüberwachung an öffentlichen Orten
Mag. Peter Andre, Bundesministerium für Inneres

„Die Beispiele, die mein Kollege Mag. Zwettler am Ende seiner Ausführungen gebracht hat, zeigen, glaube ich, sehr deutlich, dass mit den neuen Instrumenten Erfolge in der Kriminalitätsbekämpfung, aber auch in der Verhinderung von Straftaten erzielt werde können.
Ich möchte Ihnen in der gebotenen Kürze die Instrumente des Sicherheitspolizeirechts vorstellen, insbesondere die Videoüberwachung, aber auch die Schutz- und Sicherheitszonen, die ebenfalls neu im Sicherheitspolizeirecht Aufnahme gefunden haben.
Ich möchte zunächst einen theoretischen Abstecher machen, um Ihnen den Gegenstand der Videoüberwachung klar vor Augen zu führen: Wir unterscheiden, wenn wir von Videoüberwachung sprechen, zwei Formen. Es besteht da nämlich juristisch ein Qualitätsunterschied.
Einerseits geht es nur um die Übertragung von Tönen und Bildern, die weitergeleitet und von jemandem wahrgenommen werden, der sich physisch nicht am Ort des Geschehens aufhält. Diesfalls kann man von einem technisch verstärkten Sehen oder Hören sprechen. Ein Vorteil aus sicherheitspolizeilicher Sicht liegt darin, dass man die Vorgänge an mehreren Orten gleichzeitig beobachten kann. – Die Zulässigkeit dieser einfachen Form der Videoüberwachung ist wohl nicht anders zu beurteilen als die Rechtsfrage: Wer darf an welchen Orten schauen und hören?
Ein juristischer Qualitätssprung ist die Aufzeichnung von Vorgängen. Wenn wir analog oder digital mit Videoaufzeichnungsgeräten arbeiten, dann kann, gemessen am Grundrecht auf Datenschutz, ein Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen vorliegen, wenn es sich um personenbezogene Daten handelt.
Man muss in diesem Zusammenhang klar voranstellen – und ich betone das, weil das für die Diskussion sehr wichtig ist –, dass es hiebei um eine Datenanwendung geht. Wenn die Daten von Personen aufgezeichnet werden, befindet man sich im Bereich des Datenschutzgesetzes, bei welchem es die Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Bereich gibt, wobei wir uns jetzt auf den öffentlichen Bereich konzentrieren. Die Organe der Gebietskörperschaften können entweder privatrechtlich oder in Vollziehung der Gesetze tätig sein. Diesfalls gibt es einen Auftraggeber, der in Form des öffentlichen Rechtes eingerichtet ist.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass im österreichischen Datenschutzrecht eine Norm fehlt, welche die Videoüberwachung im öffentlichen Bereich durch Private positiv regelt, etwa vergleichbar dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz. Man kann aber meines Erachtens davon ausgehen, dass die offene Überwachung öffentlicher Plätze durch Private innerhalb der Grenzen des Datenschutzgesetzes erlaubt ist.
Die Frage betreffend Videoüberwachung in Ausübung privatrechtlicher Befugnisse kann sich natürlich auch für Gemeinden und Städte stellen, wenn es darum geht, Verkehrsanlagen, U-Bahnen, Busbahnhöfe et cetera zu überwachen. Auch hiebei handelt es sich um öffentliche Orte, die von einem nicht von vornherein bestimmten Personenkreis betreten werden können. Wenn nun Organe des Betreibers einer Einrichtung, etwa einer kommunale Verkehrsgesellschaft, eine Überwachung vornehmen, so wird das Überwachungsverhältnis wohl der Privatsphäre zuzuordnen sein.
Nun aber zur Videoüberwachung in Ausübung sicherheitspolizeilicher Befugnisse: Hier erfolgt die Videoüberwachung in Vollziehung der Gesetze in hoheitlicher staatlicher Funktion. Sie dient polizeilichen Zwecken. Diese Art der Überwachung ist auf Eingreifen und auch auf die Möglichkeit der Identifikation von Personen bezogen. – Dazu muss man klar sagen, dass wir uns hier im hoheitlichen Bereich bewegen, das heißt, es ist eine Legitimation erforderlich, die den Erfordernissen des Art. 18 B-VG entspricht.
Nun zum Sicherheitspolizeirecht: Die Videoüberwachung gibt es schon seit längerem im Sicherheitspolizeirecht. Bei der Zusammenkunft zahlreicher Menschen ist die offene Ermittlung personenbezogener Daten, Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten erlaubt. Hiebei geht es um die Prävention. Die Maßnahme ist anzukündigen, um den Interessen der betroffenen Personen an der Wahrung ihrer Anonymität Rechnung zu tragen.
Die Voraussetzungen hiefür: An einem öffentlichen Ort werden bei einer gewissen Zusammenkunft zahlreicher Menschen gefährliche Angriffe erwartet. Der Anwendungsbereich ist in vielen Städten nach Landesveranstaltungsgesetzen gegeben, also Sportveranstaltungen, Konzerte et cetera.
Nun bin ich bereits bei einem neuen Punkt, nämlich bei der Videoüberwachung an den sogenannten Kriminalitätsbrennpunkten: Auf dieser Grundlage basiert die von Mag. Zwettler angesprochene Videoüberwachung auf dem Schwedenplatz und auf dem Parkplatz der Shopping City Süd. Im Gegensatz zu der vorangegangenen Möglichkeit ist diesfalls nicht die Zusammenkunft zahlreicher Menschen Voraussetzung. Diese Videoüberwachung kann also an Orten durchgeführt werden, an denen sich mitunter auch nur wenige Menschen aufhalten. Beurteilungsmaßstab ist hier das Vorliegen bestimmter Tatsachen, insbesondere vorangegangene gefährliche Angriffe, aufgrund welcher zu befürchten ist, dass es an diesem Ort wieder zu gefährlichen Angriffen kommen wird.
Es ist selbstverständlich, dass in diesem Zusammenhang unter strikter Beachtung des Rechtsschutzes und der Wahrung der Verhältnismäßigkeit vorzugehen ist. Dem Rechtsschutz wird durch den Gesetzgeber in mehreren Formen entsprochen. Zum einen ist der Rechtsschutzbeauftragte des Innenministeriums zu informieren, zum anderen gibt es zusätzlich zu der allgemein geltenden Verhältnismäßigkeit auch eine Löschungspflicht nach 48 Stunden. Darüber werden wir auch noch diskutieren können. Außerdem ist auch diese Maßnahme anzukündigen. Ihnen ist sicherlich schon das Schild ‚Polizeiliche Videoüberwachung‘ aufgefallen. Damit wird diese Vorschrift erfüllt.
Es geht hier um proaktive Schadensverhütung und um ein schnelles Reagieren der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Aus meiner Sicht ist dafür auch eine Form der Zusammenarbeit mit den Städten notwendig, insbesondere wenn es darum geht, in einer Gesamtschau der Umstände einen Platz als Kriminalitätsbrennpunkt zu qualifizieren, was ja die Voraussetzung für uns ist. Da müssen auch Informationen, die die Städte oder Gemeinden haben, zusätzlich zu unseren kriminaltaktischen und sicherheitspolizeilichen Überlegungen einfließen.
Ich möchte noch zur Erläuterung sagen, dass es sich um einen Platz handeln muss, an dem die Kriminalitätsbelastung deutlich höher liegt als an anderen Orten der Gemeinden. Dies muss in die Begründung einfließen, damit diese Überwachung durchgeführt werden kann.
Eine Höchstgrenze für die Dauer der Überwachung nennt das Gesetz nicht. Ich würde aber auch diesfalls aus den Verhältnismäßigkeitskriterien und auch aus dem Wortlaut dieser Bestimmung ableiten, dass, wenn die Voraussetzung des Kriminalitätsbrennpunktes nicht mehr gegeben ist, wohl auch die öffentliche Videoüberwachung zu beenden sein wird, was natürlich nicht heißt, dass sie im Falle eines Wiederaufflammens der Kriminalität nicht erneut eingesetzt werden kann. Wir gehen davon aus, dass die Sicherheitsbehörde die Überprüfung des Vorliegens der bestimmten Tatsachen in regelmäßigen Abständen vornehmen wird.
Insgesamt haben die Beispiele gezeigt, dass diese Videoüberwachung doch zu einer Reduzierung der Kriminalität führt.
Brandneu ist die öffentliche Videoüberwachung zum Schutz von Völkerrechtssubjekten. Dies ist seit 1. Jänner 2006 Regelungsinhalt des Sicherheitspolizeirechtes. Damit wird den Sicherheitsbehörden erlaubt, durch Videotechnik auch den vorbeugenden besonderen Schutz von Völkerrechtssubjekten nach Maßgabe völkerrechtlicher Verpflichtungen zu garantieren. Was verbirgt sich hinter dieser zugegebenermaßen etwas sperrigen Formulierung? – Hiebei geht es um die Aufgabe der Sicherheitsbehörden, bei Staatsbesuchen und bei Besuchen von Vertretern internationaler Organisationen, die gefährdet sind, eine offene Videoüberwachung vorzunehmen. Denken Sie etwa an den Besuch des amerikanischen Präsidenten oder an einige Termine im Rahmen der EU-Präsidentschaft!
Die diesbezüglichen Voraussetzungen sind etwas eingeschränkter als die Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten. Es muss ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang mit der Veranstaltung gegeben sein. Auch in diesem Fall ist eine öffentliche Ankündigung durchzuführen und der Rechtsschutzbeauftragte zu verständigen.
Eine ebenfalls neue Bestimmung, die von großem Interesse sein kann, betrifft die Verwendung von Bilddaten Dritter. Es gab bislang keine Regelung, die es ermöglicht hat, dass privat von einem Dritten aufgezeichnete Videos im öffentlichen Bereich zulässig waren. Diese durften wir bisher nicht entgegennehmen. Die jetzige Bestimmung gibt uns nunmehr aber die Möglichkeit dazu. Wir dürfen von Dritten hergestellte Videos entgegennehmen und prüfen. Das ist für uns ein wesentlicher Qualitätsschritt, und zwar nicht nur im Zusammenhang mit einer unmittelbar auf dem Video zu sehenden strafbaren Handlung.
Denken Sie zum Beispiel an einen Fall in Wien: Ein Juweliergeschäft wurde in den frühen Morgenstunden überfallen, und die Polizei konnte auf das Videoband einer Firma zurückgreifen, die in dieser Straße etabliert war und diesen Bereich mitgefilmt hat. Hier erfolgte allerdings eindeutig eine strafbare Handlung und es erfolgte auch die Herausgabe des Bildmaterials nach der Strafprozessordnung.
Ergänzend dazu besteht nunmehr auch im Sicherheitspolizeirecht die Möglichkeit der Verwendung von Bilddaten Dritter. Einschränkungen sind im Lichte der Verhältnismäßigkeit weitgehend: Es muss eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegen, und wir dürfen diese Bilder für die Fahndung und für die weitere Gefahrenerforschung verwenden. Bei Letzterer handelt es sich um ein Tätigwerden bei kriminellen Organisationen und religiös-politisch motivierten Straftaten. Ein zusätzliches Verhältnismäßigkeitskriterium ist die Ultima Ratio und dass das Material nur im Einzelfall zu verwenden ist.
Zum Rechtsschutzbeauftragten: Diesbezüglich gibt es im Sicherheitspolizeigesetz mit 1. Jänner 2006 ebenfalls eine neue Regelung. Im Zusammenhang mit unserer Thematik ist besonders interessant, dass von einer beabsichtigten Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen der Rechtsschutzbeauftragte zu informieren beziehungsweise dessen Stellungnahme einzuholen ist. Das Gesetz sieht außerdem die Möglichkeit vor, dass sich der Rechtsschutzbeauftragte verschweigt.
Kurz zum Bereich der Schutz- und Sicherheitszonen: Hier stehen den Sicherheitsbehörden im öffentlichen Raum ebenfalls neue Instrumente zur Verfügung, für die es auch eine Reihe von Anwendungsmöglichkeiten in Städten gibt. Zur Einrichtung einer Schutz- und Sicherheitszone wird eine Vorordnung der Sicherheitsbehörde betreffend ein bestimmtes Schutzobjekt erlassen, in dem sich überwiegend minderjährige Menschen aufhalten. Damit wird
vom Gesetz eine Einschränkung getroffen. Diesfalls ist es möglich, Personen wegzuweisen und Betretungsverbote zu verhängen, wie wir es aus den Bestimmungen betreffend den Gewaltschutz im StGB-Bereich kennen.
Ganz neu ist hiebei der sogenannte Sicherheitsbereich bei Sportgroßveranstaltungen. Auch hier kann eine Verordnung von der Sicher-
heitsbehörde erlassen werden, um gegen Gewalt bei Sportgroßveranstaltungen besser vorbeugen zu können. Es sollen also zum Beispiel nicht nur im Stadion selbst Maßnahmen ergriffen werden, sondern auch in Bereichen vor den Stadien, insbesondere als Schutz vor Hooligans oder sonstigen Gewalttätern.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Videoüberwachung an öffentlichen Straßen und Plätzen, aber auch die Sicherheitszonen aus unserer Sicht zur Verbesserung der inneren Sicherheit in den Städten gerade dann beitragen können, wenn es ein vernetztes Zusammenwirken aller mit Sicherheitsbelangen befassten Kräfte gibt. Auf diese Weise kann auch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöht werden. Davon profitiert also nicht nur die Polizei, sondern haben auch die Städte Vorteile.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.“

Bürgermeister Mag. Matthias Stadler, St. Pölten
„Ich möchte jetzt noch das Ergebnis der beiden Umfragen einflechten, dass man der Videoüberwachung und den Schutzzonen zweifellos positiv gegenübersteht und eine Verbesserung wahrnimmt. Auch hier gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen großen und kleinen Gemeinden, da Letztere davon natürlich nicht so sehr betroffen sind. Aus diesen Umfragen geht aber auch hervor, dass man die Auffassung vertritt, dass die Videoüberwachung die Polizeipräsenz nicht ersetzen kann und soll.
Betreffend Videoüberwachung sind wir uns alle der Problematik bewusst, dass natürlich nicht nur die Personen erfasst werden, die man erfassen will. Daher ist natürlich der Umgang mit dem Material sehr heikel. Ein Beispiel dafür sind auch die Vorfälle auf dem Schwedenplatz, dass Hacker relativ leicht eingestiegen sind und das Material verwendet haben. In Anbetracht dessen ist es vor dem Hintergrund der Datensicherheit entscheidend, wie man damit umgeht und wie sicher man die Überwachung tatsächlich gestalten kann.“

Sicherheitsprävention – Leistungen eines privaten Sicherheitsunternehmens
Vorstandsdirektor Mag. Harald Neumann, G4S Security Services AG

„Ich danke vielmals für die Möglichkeit, hier zum Thema Sicherheit in Kommunen sprechen zu dürfen.
Ich habe schon gestern von Bürgermeister Häupl und auch heute gehört, dass es ein gewisses Vertrauensproblem gegenüber privaten Sicherheitsunternehmen gibt. Wenn es mir hier jetzt aber in der nächsten Viertelstunde gelingt, Sie davon zu überzeugen, dass wir einen berechtigten Platz in diesem Gesamtsystem haben, dann habe ich das Ziel meiner Präsentation erreicht.
Die Group 4 wurde 1904 als Erste Wiener Wach- und Schließgesellschaft gegründet. 1992 wurden wir von der Group 4, einem internationalen Konzern, übernommen. Vergangenes Jahr gab es einen Merger zwischen Group 4 und Securicor. Jetzt heißen wir Group 4 Securicor – G4S. Wir sind in diesem Bereich das mitarbeiterstärkste Unternehmen weltweit. Wir haben über 400.000 Mitarbeiter in 108 Ländern und machen zirka 6 Milliarden Euro Umsatz. In Österreich haben wir 2.300 Mitarbeiter und machen 70 Millionen Euro Umsatz mit Technik und Dienstleistungen. – Wir sind auf diesem Gebiet die Nummer eins.
In den Unterlagen werden Sie finden, dass wir sehr stark in neue Märkte expandieren. Den Umsatz in Österreich habe ich Ihnen soeben genannt, mein Kollege in Indien macht den doppelten Umsatz mit 90.000 Mitarbeitern. Sie sehen also, welche Potenziale zum Beispiel in Asien für uns und für die Wirtschaft allgemein stecken.
Ich glaube, man kennt die Group 4. Trotzdem meine ich, dass viele nicht genau wissen, wo wir heute im Bereich Sicherheit und Bewachung schon überall tätig sind: Wenn Sie in die Staatsoper, in die Volksoper oder ins Burgtheater gehen, werden Sie von Group-4-Mitarbeitern zu den Plätzen gewiesen, und Sie kaufen von Group-4-Mitarbeitern die Programme. Wenn Sie im Osten Österreichs von der ASFINAG aufgehalten werden, weil Sie Ihr Autobahnpickerl nicht bezahlt haben, dann sind das auch Group-4-Mitarbeiter. Auf dem Flughafen in Linz und in den meisten Hauptstädten Österreichs machen wir die Parkraumüberwachung, sprich: den ruhenden Verkehr. – Wir sind heute also im Bereich der Kommunen als Unterstützung der Exekutive schon sehr stark tätig.
Ich bin jetzt seit vier Monaten bei der Group 4 und möchte einen Punkt erwähnen, der immer wieder angesprochen wird, nämlich das Spannungsverhältnis zwischen Exekutive und privaten Wachdiensten: Für mich gibt es kein Spannungsverhältnis, sondern ein Miteinander. Wir sehen uns hauptsächlich im Bereich der Prävention. Wir sind keine Privatsheriffs, wir sind nicht bei der Verbrechensverfolgung und -bekämpfung dabei, sondern wir treffen Vorsorgemaßnahmen und sind in Randbereichen tätig, wo es darum geht, die Exekutive zu unterstützen und zu entlasten. Den Rest soll und muss die Exekutive machen.
Vor kurzem hat mich ein Reporter gefragt: Wie sehen Sie das? Werden die Privaten in 10 oder 15 Jahren die öffentlichen Sicherheitskörper ablösen? – Meine Antwort darauf: Sicherlich nicht! Denn unsere Aufgabe ist es nicht, Staatsgewalt beziehungsweise Exekutivaufgaben gegenüber dem Bürger wahrzunehmen. Das ist und bleibt Aufgabe der offiziellen Organe der Bundesverwaltung.
Ich bringe nun einige Kennzahlen zum Thema Einbruchsdiebstähle, die heute teilweise schon genannt wurden: Im Jahr 2003 gab es ungefähr 10.000 Einbrüche in bewohnte Objekte, im Jahr 2005 waren es doppelt so viele, also ungefähr 20.000. In Wien gibt es auch eine Verdoppelung seit 2003, und von den 20.000 Einbrüchen insgesamt finden ungefähr 13.000 in Wien statt. In Ostösterreich gibt es also sicherlich eine deutliche Erhöhung der Einbruchsdiebstähle. Die Statistik besagt, dass mehr als 50% der Einbrüche von Menschen aus den östlich liegenden Nachbarstaaten verübt werden. Dieses Problem besteht.
Das Risiko in Häusern ist ungefähr dreimal so groß wie in Wohnungen. Interessant ist auch, dass nicht die Lage der Häuser einen Einbrecher anlockt, sondern letztlich der Widerstand. Für den Einbrecher ist ausschlaggebend, wie leicht er in ein Haus hineinkommt. Viele dieser Einbrüche sind auch Beschaffungsdiebstähle. Jemand sieht einen Fernsehapparat oder eine Stereoanlage, und je leichter er an diese herankommt, desto eher wird er einbrechen. Und da können wir schon im Bereich der Prävention mit Alarmanlagen et cetera einschreiten.
Interessant ist auch, dass die Einbrecher offensichtlich Urlaub machen.
In der Urlaubszeit geht die Zahl der Einbrüche zurück. Außerdem schlafen die Einbrecher auch gerne. Die meisten Einbrüche erfolgen nämlich, wie schon erwähnt wurde, zwischen 16 und 22 Uhr. An die Wochenenden hält sich der Einbrecher nicht. Vielmehr ist an den Wochenenden ein Ansteigen der Zahl der Einbrüche feststellbar.
Zur Arbeitsweise der Täter: 80% nehmen den Weg durchs Fenster und durch Fenstertüren, davon zu 90%, wenn sie auf der Hinterseite des Objektes liegen. Zu 50% sind in Mehrfamilienhäusern die Parterrewohnungen betroffen. Gekippte Fenster locken Einbrecher förmlich an. 76% der Einbrecher hebeln die Türen aus, denn diese sind meist nicht ausreichend gesichert.
Leider nimmt auch die Zahl der Einbrüche bei Anwesenheit zu. Ein neues Phänomen ist vor allem der Einbruch, um Autoschlüssel zu entwenden. Die meisten Leute legen, wenn sie nach Hause kommen, den Autoschlüssel neben die Tür. Der Einbrecher weiß das und sieht das. Das dauert genau zehn Sekunden: Er schlägt das Fenster ein oder geht durch die Tür, nimmt den Schlüssel und fährt mit dem Auto davon. Das ist ein Trend, der derzeit beim Einbruch vorherrscht.
Und genau in diesem Bereich sehen wir unsere Aufgabe der Prävention: Hier können private Wachdienste mit technischen Systemen, Alarmanlagen und Videoüberwachung entsprechend vorsorgen. Wir von Group 4 haben ein Produkt, das sich G4S-Alarmdienst nennt. Die Erstausstattung dieses Alarmsystems kostet 800 Euro, der Anschluss an die Notrufzentrale kostet 300 Euro pro Jahr. Wenn ein Alarm losgeht, wird man angerufen, bevor jemand hinfährt. Ich hatte in den vergangenen 5 Monaten 5 Alarme, Gott sei Dank waren es 5 Fehlalarme, weil jemand irrtümlich in den Bewegungsmelder kam. Dann rufen wir an, der Betroffene gibt einen Code durch, und die Sache ist erledigt.
Auf diesem Gebiet wollen und werden wir verstärkt mit der Polizei zusammenarbeiten, weil ich meine, dass diese Zusammenarbeit notwendig ist: Sie werden sich vorstellen können, dass die Polizei relativ wenig Interesse daran hat, zu Fehlalarmen zu fahren, denn das ist ja wirklich nicht unbedingt die Aufgabe der Polizei. Die Filterung der Fehlalarme können zum Beispiel wir vorwegnehmen, wenn es aber wirklich einen Alarm gibt, dann bekommt die Polizei die entsprechende Information von uns. – Dafür gibt es jetzt eine Arbeitsgruppe, um das Thema Sicherheit entsprechend zu verstärken.
In den großen Landeshauptstädten – also in Innsbruck, Linz, Graz, Salzburg und hoffentlich auch bald in Klagenfurt – machen wir die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Wir haben dort speziell ausgebildete Mitarbeiter, denn das Image von Menschen, die Strafzettel verteilen, ist nicht unbedingt das positivste. In Anbetracht dessen glaube ich, dass die Exekutive beziehungsweise die Stadtverwaltung nicht ganz unfroh darüber ist, diese Aufgaben an Private übergeben zu können.
Interessant ist auch: Dort, wo diese Parkraumüberwachung verstärkt stattfindet, gehen übrigens auch die Einbruchdiebstähle in Autos und Autodiebstähle an und für sich zurück, was ein durchaus positiver Nebeneffekt ist.
In den Zeitungen wird immer wieder mit einer ein bisschen negativen Konnotation das Thema der City Patrols – das sind Mitarbeiter von privaten Wachdiensten, die in Fußgängerzonen oder Einkaufszentren Dienst tun – erörtert. In diesem Zusammenhang wird immer wieder die Frage in den Raum gestellt: Warum macht das nicht die Polizei? – Ich nenne dazu nur die Meinung des Bürgers Harald Neumann: Ich habe nicht unbedingt Interesse daran, dass ein Polizeibeamter 8 oder 10 Stunden vor einem Juweliergeschäft steht und wartet, dass irgendetwas passiert.
Ich glaube, dass diese acht Stunden besser eingesetzt werden können. Das ist auch ein statistisches Thema: Ausschlaggebend dafür, dass ein Verbrechen begangen wird oder nicht, ist nicht unbedingt das Strafausmaß, sondern letztlich die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden. Das heißt, je mehr die Polizei ihre Zeit dafür aufwendet, Einbrecher zu erwischen, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass weniger Verbrechen geschehen. Daher bin ich zu der persönlichen Meinung gelangt: Überall dort, wo ein Exekutivbeamter steht und wartet, dass etwas passiert, ist er eigentlich falsch eingesetzt.
Abschließend möchte ich einige Zukunftstrends und ein paar Themen erwähnen, die wir als Group 4 in den nächsten Monaten verstärkt bearbeiten werden: Die Verkehrsüberwachung wurde bereits genannt: In vielen Städten überwachen wir bereits den ruhenden Verkehr. Außerdem werden wir uns auch dem Thema der Geschwindigkeitsmessung widmen.
Bekanntlich halten sich die Autofahrer an Geschwindigkeitsbeschränkungen nur dann, wenn die Wahrscheinlichkeit, bei einer Geschwindigkeitsübertretung erwischt zu werden, relativ groß ist. Gerade dort, wo in der Stadt viel Bürgerverkehr stattfindet, etwa im Bereich von Schulen, gibt es eigentlich nur ein wirksames Mittel, die Autofahrer zur Geschwindigkeitsreduzierung zu bringen, nämlich, einen Radarkasten und einen Exekutivbeamten dort zu positionieren.
Wir haben eine Kooperation mit der Firma Velometer, die draußen auch einen Stand hat, und werden in Österreich, speziell in Niederösterreich, diese Dienstleistungen anbieten.
In den letzten Monaten bekam ich interessanterweise einige Anfragen aus Villen- oder Einfamilienhäuser-Gegenden, dass Eigentümergemeinschaften Interesse an einer Überwachung durch einen Mitarbeiter eines privaten Wachdienstes etwa zwischen 20 Uhr und 6 Uhr Früh in bestimmten, regelmäßigen Abständen haben. – Auch so etwas kann die Exekutive nicht machen. Wir können von der Exekutive nicht verlangen, dass sie Villenviertel etwa im Raum Wien permanent überwacht. Dafür sind die Ressourcen nicht vorhanden, und das ist letztlich auch eine Frage der Priorität. – Daher ist die Überwachung solcher Gegenden, gepaart mit Videoüberwachung, ein Thema, das wir in der nächsten Zeit verstärkt angehen wollen, denn die Nachfrage nach diesen Dienstleistungen ist da.
Abschließend möchte ich nochmals feststellen: All die Leistungen, die wir erbringen, erbringen wir nicht als Konkurrenz zur Exekutive, sondern wir sehen das als Ergänzung. Meine Beispiele haben gezeigt, dass es sich hiebei überwiegend um Prävention handelt. Ich glaube, dass die Kombination von Bundesexekutivorganen mit privaten Wachdiensten die Sicherheit erhöhen wird. Wir erbringen bereits heute unseren Beitrag, und ich bin davon überzeugt, dass die Dienstleistungen unserer Unternehmung, wenn sie entsprechend abgestimmt sind, gewiss dazu beitragen werden, die Sicherheit in den Kommunen weiter zu erhöhen.“

Bürgermeister Mag. Matthias Stadler, St. Pölten
„Ergänzend möchte ich bemerken: Umfrageergebnisse haben ergeben, dass sich vor allem große Kommunen bei der Überwachung der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen, aber auch bereits bei Geschwindigkeitskontrollen privater Dienste bedienen. Zwei Drittel der befragten Städte gaben hingegen an, keine Überlegungen anzustellen, bestimmte Aufgaben der Polizei durch die Beauftragung privater Dienste wahrnehmen zu lassen. Wie die von mir auch schon angesprochene Bürgerbefragung zeigt, erachtet auch die Bevölkerung den Ausbau privater Wachdienste im kommunalen Bereich eher nicht für nötig.
Ich darf nun Kollegen Dr. Koits aus Wels bitten, sein Referat mit dem Titel ‚Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung aus städtischer Sicht‘ zu halten. – Ich bin schon gespannt, weil ich annehme, dass da große Übereinstimmung herrscht.
Bürgermeister Koits ist als gelernter Jurist seit 1979 in verschiedenen politischen Funktionen tätig, seit 1999 ist er Bürgermeister der Stadt Wels. Er ist Mitglied des Hauptausschusses und der Geschäftsleitung des Österreichischen Städtebundes, Vorsitzender des Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit und in nationalen und europäischen Institutionen tätig; und man könnte noch einiges mehr aufzählen.“

Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung aus städtischer Sicht
Bürgermeister Dr. Peter Koits, Wels

„Bei den vorangegangenen Referaten und bei der Diskussion habe ich mir die Frage gestellt, was ein Bürgermeister oder die Gemeindemandatare im Bereich der Sicherheit dem Grunde nach tun können und welche rechtlichen und faktischen Möglichkeiten sie dazu haben. Vielleicht führt das jetzt zu einem Widerspruch zu den anderen Referaten, ich möchte aber als Bürgermeister der Stadt Wels und gleichzeitig Bezirkshauptmann – denn eine Statutarstadt hat auch dessen Aufgaben in gewissen Bereichen zu vollziehen – etwas festhalten: Der Bürgermeister hat nach dem Gesetz ganz wenige Möglichkeiten, in diesem Bereich rechtlich einzugreifen. Es gibt einige wenige Materiengesetze, gemäß welchen das möglich ist, beispielsweise die Gewerbeordnung oder verschiedene landesgesetzliche Bestimmungen. Tatsächlich ist aber die sicherheitspolizeiliche Macht, die einem Bürgermeister ja zugeschrieben wird, sehr gering. Entsprechende Verbesserungen wären daher letztlich wirklich wünschenswert!
Selbstverständlich kann ich mehr tun als der Bürgermeister einer Stadt, die nicht Statutarstadt ist, aber wir sind weit entfernt von den Möglichkeiten, die wir gerne hätten. Daher muss man sich selbst helfen. Dass die Zusammenarbeit mit der Polizei insgesamt auf eine gute Basis gestellt wird, ist sicherlich, unabhängig von gesetzlichen Bestimmungen, eine ganz wichtige Grundvoraussetzung.
Das haben wir in der Stadt Wels getan. Wir haben einen sogenannten Sicherheitsbeirat eingerichtet, der institutionalisiert ist. Dieser Sicherheitsbeirat tagt nach Bedarf etwa zweimal im Jahr. Er setzt sich wie folgt zusammen: Den Vorsitz hat der Bürgermeister. Im Beirat vertreten sind Mitarbeiter aus unseren eigenen Fachabteilungen, die mit dem Thema Sicherheit befasst sind, weiters Vertreter des Stadtpolizeikommandos, der Polizeidirektor, Vertreter der Staatsanwaltschaft, des Landesgerichts, des Bezirksgerichts und verschiedener privater Organisationen.
Das Aufgabengebiet des Sicherheitsbeirats umfasst zahlreiche Gebiete von Kriminalität bis zur Kontrolle von Parkanlagen. Wir beschäftigen uns eigentlich mit allem, was dem Grunde nach zum Thema Sicherheit zählt. Eine Entscheidungsbefugnis hat dieses Gremium nicht, sondern es ist ein beratendes Gremium für denb Stadtsenat oder für den Gemeinderat. Dieser Sicherheitsbeirat fasst aber beispielsweise auch Resolutionen, welche wir dann etwa an Ministerien oder die Landtage senden.
Zur Videoüberwachung habe ich vorhin schon meine Position klargelegt. Ich möchte abschließend dazu sagen, dass meiner Meinung nach Videoüberwachung eine bundespolitische Sicherheitsaufgabe ist und auch dort beheimatet bleiben sollte. Wenn entsprechende Videoüberwachungen notwendig sind, dann soll sie der Bund auf seine Kosten vornehmen.
Im Zusammenhang mit diesem Thema haben wir auch
überprüft, inwieweit es sinnvoll und machbar ist, ortspolizeiliche Verordnungen zu erlassen, wenn in der Gemeinde ein Missstand oder ein gewisser Brennpunkt festgestellt wird. – Wir können das tun, aber der Vollzug hängt sehr stark davon ab, inwieweit die Polizei mittut. Wir haben einige solcher Verordnungen erlassen, mussten aber feststellen, dass die Polizei personell gar nicht in der Lage ist, auch diese ortspolizeilichen Überwachungen so durchzuführen, wie sie eigentlich wünschenswert wären. Daher sind wir beim Erlassen von ortspolizeilichen Verordnung sehr vorsichtig geworden und tun das nur dann, wenn wir meinen, dass bei der Polizei die entsprechenden Ressourcen auch vorhanden sind. Wie ich zuerst ausgeführt habe, fehlt uns auch hier das Instrumentarium einer Weisung an die Bundespolizeidirektion oder an das Stadtpolizeikommando. Das heißt, wir sind auf den Goodwill angewiesen, und wir sind daher immer bestrebt, ein gutes Verhältnis zu diesen Stellen zu haben.
Betreffend private Sicherheitsdienste kann man geteilter Auffassung sein. Wir haben private Sicherheitsdienste sehr wohl beschäftigt, aber ausschließlich bei der Kurzparkzonenüberwachung und bei der Überwachung öffentlicher Parkanlagen, also in Bereichen, wo wir meinen, dass es sinnvoll und zweckmäßig ist. Wir haben sie aber nicht, wie das bei uns auch heftigst diskutiert wurde, im öffentlichen Straßenraum eingesetzt, weil ich meine, dass das wirklich eine hoheitliche Aufgabe des Bundes ist.
Heute wurden etwa auch schon Maßnahmen zur Suchtmittelprävention erwähnt. Ich meine, dass etwa der Einsatz von Streetworkern eine taugliche Sicherheitsmaßnahme ist. Wir sorgen dafür, dass in allen Stadtteilen sogenannte Jugendtreffs eingerichtet sind beziehungsweise werden, wo durch entsprechende Programmgestaltung zu einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung der Jugendlichen beigetragen werden kann.
Auch auf das Thema Integration legen wir großes Augenmerk. Wir haben einen relativ hohen Anteil an ausländischer Bevölkerung von rund 17,5%, und wenn man Einbürgerungen dazuzählt, kommen wir auf 22 bis 25%. Durch die entsprechende Beschäftigung mit der Thematik ist uns bis jetzt schon einiges gelungen.
Jetzt gehen wir ein neues Projekt – nämlich ein deutsches Projekt für Jugendarbeit – an, das von der Welser Polizei initiiert wurde: Dabei geht es um die Entwicklung eines Programms, das sich einer speziellen kleineren Gruppe von Jugendlichen widmet, die immer wieder in den verschiedensten Formen strafrechtlich auffällig werden. Wir wollen uns in einem vernetzten System gerade dieser Jugendlichen annehmen, und das kann nur dann erfolgreich sein, wenn das gesamte Netz funktioniert, beginnend bei unseren eigenen Möglichkeiten bis hin zu geschulten Polizeimitarbeitern, die mit den Jugendlichen umzugehen verstehen.
Zum Verhältnis zwischen Bürgermeister und Polizei: Ich habe vorher gesagt, dass wir nicht allzu viele gesetzlichen Möglichkeiten haben. Da und dort wird immer wieder der Ruf laut, vieles an die Statutarstädte zu übertragen. Ich bemängle hier natürlich, dass das meist ohne entsprechenden Kostenausgleich geschieht. Ich denke jetzt etwa an das Passwesen, Fundwesen, Meldewesen et cetera. Jüngst sind uns auch Aufgaben im Zusammenhang mit der Fremdenpolizei übertragen worden, und weitere sind noch zu erwarten, und die Städte müssen all diese Dinge auf sich nehmen und bekommen keinen Euro dafür.
Wir in Wels sind der Auffassung, dass die Bundespolizeidirektionen selbstverständlich ihre Berechtigung haben, denn ich meine, dass wir etwa die Kriminalitätsbekämpfung in der Stadt nicht als Sicherheitsbehörde übertragen bekommen sollten. Die Politik hat meines Erachtens eine andere Aufgabe als die Bundespolizeidirektionen. Wir sind eher bürgerorientiert, womit ich nicht behaupten will, dass das die Polizei nicht ist, aber die Polizei hat eben ganz andere Aufgaben und Schwerpunkte.
Ich wünsche mir, dass die Polizei – und wir unterstützen sie hier nach Kräften – endlich jene Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Wachkörper bekommt, die sie benötigt, um tatsächlich alle Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Vor allem treten auch wir dafür ein, dass die Polizei wirklich sichtbar ist, und zwar nicht nur motorisiert, sondern auch im Streifendienst zu Fuß.
Das wollte ich einmal gesagt haben.“

Gemeindewachkörper – Rolle und Entwicklungstendenzen
LAbg. a. D. Bürgermeister Professor August Breininger, Baden

„Zunächst ein kurzes Porträt der Stadt, aus der ich komme: Baden ist mit 30.000 Einwohnern eine kleine Stadt, sie ist die dritt- oder viertgrößte Stadt Niederösterreichs. Baden ist also klein, aber mit finanziell belastenden luxuriösen Besonderheiten ausgestattet, ohne welche die Stadt das Profil verlieren würde.
Der Luxus dieser Stadt besteht in drei Komponenten:
Wir haben den größten privaten Gemeindewachkörper Österreichs, und dieser kostet 2,8 Millionen Euro, und diese Fixausgabe lässt das Budget natürlich immer enger werden. Wir stehen dazu aber auch historisch; diese Einrichtung wäre schwer wegdenkbar.
Weites sind wir eine Kultur- und Theaterstadt. Wir haben zwei Theater mit vollem Ensemble. Darum beneidet man uns, aber das kostet auch Geld, wenn auch nicht so viel wie die Stadtpolizei. Jetzt könnte man mit Brecht sagen: Erst kommt das Fressen und dann die Moral!, und dann die Frage stellen: Was ist wichtiger, das Vergnügen oder die Pflicht? – Baden wäre aber auch ohne diese Kultureinrichtungen nicht das, was es in den Augen der anderen ist, und das bringt auch touristisch etwas für Niederösterreich und Österreich insgesamt.
Weiters ist Baden eine Garten- und Blumenstadt, und auch das kostet viel Geld.
Um all das könnte man uns beneiden, dieser Luxus kostet aber nur Badens Steuerzahlern Geld. Von außen bekommen wir, wie alle, nichts außer dem Finanzausgleich, der seit 2001 leider nominell stagniert, wie Herr Dr. Pramböck gestern richtig gesagt hat. Und die Schere wächst und wächst und wächst, wie alle Kolleginnen und Kollegen wissen.
Nun einige für Sie interessante Details zum Sonderfall Baden: Warum hat eine so kleine Stadt einen so großen Gemeindewachkörper? – Die Kollegen vor mir haben schon die Aufgaben des Bürgermeisters als Sicherheitsbehörde genannt. Wir müssen da und dort auch tätig werden, auch wenn wir laut Gesetz beziehungsweise Bundesverfassung nicht selbst eingreifen können. In diesen bewegten Zeiten müssen wir aber überall dahinter sein.
Dazu möchte ich etwas erwähnen: Laut einer IMAS-Studie wurde Baden zu den neun oder zehn schönsten Städten gewählt. Im Vergleich zu Amerika sind wir Bel-Air oder Beverly Hills mit reichen beziehungsweise gut bestallten Einwohnern, die ein besonderes Sicherheitsbedürfnis haben, um ihren hohen Lebensstandard zu schützen. Dieses Bedürfnis besteht zum Beispiel in Downtown Bronx nicht.
Wir haben also diesen Gemeindewachkörper, zu dem wir stehen. Wenn wir gefragt werden, warum wir diesen noch nicht aufgelassen haben, dann antworte ich darauf: Wir hätten diese Chance 1945 nach dem Krieg gehabt, als der Wachkörper noch größer war. Vor meinem Amtsantritt 1986 hätten wir diese Chance theoretisch auch gehabt. Wir haben uns dann aber entschlossen, altersmäßig Abgehende zu ersetzen. Diese Entscheidung war wichtig und bahnbrechend: Wir haben seitdem einen Wachkörper mit 42 Personen. 36 davon stehen im richtigen Polizeidienst, 6 von diesen verrichten Kriminaldienst. Die anderen sind für die Verwaltung zuständig.
Unsere Polizeibeamten sind pragmatisiert, sie kommen als fertig ausgebildete Beamte von den Bundesschulen, wir bekommen sie aber nur dann in unseren privaten Wachkörper, wenn sie, wie auch im Bundesdienst, pragmatisiert übernommen werden. – Diese Struktur ist auch im Rahmen der anderen österreichischen Verhältnisse zu sehen.
Baden ist auch Sitz des Bezirkskommandos der Gendarmerie und der Bundespolizei, und ich habe einen Antrag an das Innenministerium gestellt, ob man nicht doch eine Kostenbeteiligung in irgendeiner Form in Betracht ziehen würde, sei es durch Übernahme von Beamten oder durch gewisse Zahlungen für Sonderleistungen, die wir auch für Bund und Land erbringen. – Und ich bin sehr dankbar, sehr geehrter Herr Vorsitzender, dass diese von mir vorgebrachte Forderung – dass wir höflich ersuchen, dass uns für das, was wir als Städte für die Sicherheit leisten, eine Unterstützung beziehungsweise eine Abgeltung gewährt wird – auch in die Resolution des gesamten Städtetages Eingang gefunden hat!
Die Geschichte unserer Stadtpolizei geht auf das Jahr 1480 zurück, als wir das Stadtrecht erhielten. Gestärkt wurde die Polizei im 19. Jahrhundert an der Schwelle zum 20. Jahrhundert und dann 1945 bis heute.

OEGZ

ÖGZ Download