„Qualitätsoffensive Entsorgungsfachbetrieb“

„Qualitätsoffensive Entsorgungsfachbetrieb“

Bereits 8 kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe sind nach den Anforderungen des Qualitätsmanagementsystems Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert. Dieses branchenspezifische, speziell auf abfallwirtschaftliche Betriebe abgestimmte Zertifikat gibt sowohl der privaten als auch der kommunalen Abfallwirtschaft die Möglichkeit, sich nach einem standardisierten Bewertungssystem überprüfen zu lassen.

 

Durch diese Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb (EFB) wird erstmalig die Qualität der Dienstleistung des Unternehmens und die Verlässlichkeit der mit der Führung beauftragten Personen überprüft. Ebenso wird die zur Aufgabenerfüllung notwendige personelle Ausstattung und Ausbildung des Personals dokumentiert. Einen wichtigen Punkt der Zertifizierung zum EFB stellt die Plausibilitätsprüfung der Input- und Outputströme der Abfallfraktionen mittels Mengenstromdarstellung dar. Ob für die Standorte ein ausreichender Versicherungsschutz besteht, wird mittels aktueller Risikobewertung betrachtet. Durch die Überprüfung der Gesetzes- und Bescheidkonformität bekommt der EFB Rechtssicherheit und ist somit immer am aktuellen Stand.
Die Zertifizierung erfolgt auf freiwilliger Basis und stellt eine freiwillige Selbstverpflichtung der Abfall- und Entsorgungswirtschaft dar.

Der Verein „V.EFB“
Der V.EFB – der Verein zur Verleihung des Zertifikates eines Entsorgungsfachbetriebes – ist eine privatrechtlich unabhängige Organisation und wurde im Frühjahr 1999 durch die beiden Mitglieder ÖWAV (Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband) und VÖEB (Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe) gegründet. Im April 2002 kam ein drittes Mitglied, die ISWA (The International Solid Waste Association Austria) hinzu.
Die Organisation hat sich am deutschen System der Entsorgergemeinschaft orientiert. In Deutschland ist der Entsorgungsfachbetrieb 1994 im deutschen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG) festgeschrieben worden, wobei die entsprechende Verordnung auf Wunsch des Gesetzgebers 1996 in das deutsche Rechtssystem eingebunden wurde. Wir orientierten uns somit an den Vorlagen der deutschen Entsorgungsfachbetriebeverordnung, legen diese jedoch auf die österreichischen Rechtsverhältnisse um.
In Österreich ist die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern stellt vielmehr eine freiwillige Selbstverpflichtung der Abfall- und Entsorgungswirtschaft dar. Dies erhöht einerseits den Stellenwert dieses branchenspezifischen Zertifikates und dient andererseits zur Dokumentation des hervorragenden Standards einzelner österreichischer Abfallwirtschaft- und Entsorgungsbetriebe.

Ziel: Qualitätsschub
Unser Ziel manifestiert sich in der flächendeckenden Dokumentation eines hervorragenden Qualitätsstandards der österreichischen Abfall- und Entsorgungswirtschaft. Dadurch soll in Zukunft die Qualität der Tätigkeiten in der Abfall- und Entsorgungswirtschaft eine noch größere Bedeutung erhalten.
Der Verein wird vom Vorstand, dem Beirat und der Geschäftsstelle repräsentiert. Der V.EFB-Vorstand setzt sich aus Vertretern der Mitgliederorganisationen sowie aus Experten der Abfall- und Entsorgungswirtschaft zusammen. Der V.EFB-Beirat setzt sich aus Experten zusammen, die alle einschlägigen Bereiche der Abfall- und Entsorgungswirtschaft repräsentieren.
Dem Beirat obliegt die Entscheidung über die Verleihung, Fortschreibung oder den Entzug des Zertifikates eines Entsorgungsfachbetriebes. Als Grundlage dafür dienen vom Gutachter erstellte und in anonymisierter Form an den Beirat weitergeleitete Begutachtungs- und Abweichungsberichte. So wird die Prüfung zum Entsorgungsfachbetrieb auf einem hohen, qualifizierten Niveau sichergestellt. Die V.EFB-Geschäftsstelle koordiniert den gesamten Ablauf der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb und stellt somit die Schnittstelle zu den Unternehmen, dem Vorstand, dem Beirat und den akkreditierten Gutachtern dar.

Die Vorteile – der Nutzen
Die Vorteile bzw. der Nutzen dieses branchenspezifischen Qualitätszertifikates sind vielseitig. Durch die Implementierung werden Betriebsabläufe optimiert und es kommt zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit über die langfristige Sicherung und Dokumentation der Qualität der Unternehmenstätigkeit.
Der EFB erlangt Rechtssicherheit durch die Überprüfung der Gesetzes- und Bescheidkonformität. Nach erfolgreicher Zertifizierung zum EFB ist man berechtigt, das EFB-Logo als branchenspezifisches Qualitätszeichen zu verwenden. Der V.EFB ist stets bemüht, durch Schulungen und gemeinsames Qualitätslobbying den Stellenwert der EFB-Betriebe zu verbessern.
Bestehende Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme, die von Unternehmen durch Zertifizierungen bzw. Validierungen bereits eingeführt wurden, werden durch den EFB fachspezifisch ergänzt, denn EN ISO 9000 ff. bzw. 14001 gelten allgemein für Betriebe des Produktions- und Dienstleistungsbereiches und somit auch für die Abfallwirtschaft, die EMAS-Verordnung für verschiedene Branchen, darunter auch für die Abfallwirtschaft. Gerade die Abfallwirtschaft mit ihrer engen Verzahnung mit der öffentlichen Hand und als verlässlicher Partner von Unternehmen (die eine Entsorgungspflicht haben und diese nachweislich erfüllen müssen) bedarf aber einer speziellen Betrachtungsweise.

Der Zeitaufwand und der Zertifikatsablauf
Der Weg zum Zertifikat erfolgt in 5 Phasen, wobei das Hauptwerk für die Zertifizierung die „Regelung über die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe“, kurz RAEF, ist.

1. Phase: Einleitung
Der Interessent wendet sich an die Geschäftsstelle des V.EFB und erhält von dieser alle notwendigen Unterlagen. Bei einem persönlichen Beratungsgespräch, am besten im Betrieb des Interessenten, erhält dieser alle notwendigen Informationen.

2. Phase: Umsetzung
Nach Rückübermittlung der vom V.EFB geforderten Unterlagen werden diese von der V.EFB-Geschäftsstelle auf Erfüllung der Zulassungsbedingungen geprüft. Danach wird im Betrieb intern die Umsetzung und Dokumentation der in der RAEF geforderten Punkte durchgeführt. Ebenso erfolgt eine Beauftragung eines vom V.EFB anerkannten Gutachters durch den Zertifizierungswerber.

3. Phase: Prüfung
Durchführung des Audits in Ihrem Betrieb durch den vom V.EFB anerkannten Gutachter und Rückübermittlung des kompletten Aktes an die Geschäftsstelle des V.EFB durch den Gutachter. Der vom Gutachter verfasste Auditbericht dient als Entscheidungshilfe und enthält eine positive oder negative Zertifizierungsempfehlung. Die Unterlagen werden nochmals von der Geschäftsstelle geprüft und eine abschließende Stellungnahme für den Beirat verfasst.

4. Phase: Entscheidung
Die im Falle einer Erstzertifizierung anonymisierten Unterlagen werden an den Beirat eine Woche vor dem festgelegten Termin der Beiratssitzung weitergeleitet. Nach positiver Entscheidung des Beirates wird Ihnen Ihr Qualitätszertifikat durch den V.EFB verliehen.

5. Phase: Verleihung
Die Zertifikatsverleihung findet im festlichen Rahmen statt.

Entsorgungsfachbetriebe in Europa
Durch die Gründung der EVGE, der Europäischen Vereinigung der Gemeinschaften zur Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben, wurde der „Entsorgungsfachbetrieb“ auch in Europa forciert. Zur Zeit sind fünf Nationen der EVGE beigetreten. Neben Deutschland, Österreich, der Slowakischen Republik und der Tschechischen Republik, die die EVGE 2004 gründeten, ist 2005 Ungarn beigetreten. Seitdem wurden bereits 6.000 Betriebe zum EFB zertifiziert, und es sind weitere Nationen am EFB-System interessiert. Die Zertifizierung der Entsorgungsfachbetriebe in den europäischen Mitgliedsländern erfolgt über die nationalen Gemeinschaften zur Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben.
Die EVGE ist eine Plattform für einen internationalen regelmäßigen Meinungs- und Erfahrungsaustausch und bietet Unterstützung bei der Gründung von Zertifizierungsgemeinschaften in Europa. Ziel der EVGE ist es, in absehbarer Zeit die nationale und internationale Anerkennung des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb zu erreichen.

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