„Dass Private immer billiger und besser sind als Kommunen, gehört in die Märchenstunde“

„Dass Private immer billiger und besser sind als Kommunen, gehört in die Märchenstunde“

„Die Bestnoten bei Kundenbefragungen bekommen immer die Leute von der Abfallwirtschaft“, meint Helmut Stadler, der stellvertretende Vorsitzende des Städtebund-Fachausschusses für Abfallwirtschaft und Städtereinigung, im ÖGZ-Gespräch. Er erklärt, warum die kommunale Abfallwirtschaft ein wesentlicher Garant für nachhaltigen Umweltschutz ist und einen erstklassigen Service gegenüber Bürgerinnen und Bürgern erbringt. Weil Abfall kein Geschäft wie jedes andere ist, sondern die hohen Umweltschutzstandards und das kommunale Service-Know-how im Vordergrund stehen.

 

ÖGZ: Bevor wir über die kommunale Abfallwirtschaft im Detail sprechen: Wie definiert man den Begriff „Abfall“ korrekt?

Helmut Stadler: Also grundsätzlich versteht man unter Abfall vom juristischen Ausdruck her in der Regel bewegliche Sachen, die die Menschen wegwerfen, also „sich entledigen“, wie es korrekt heißt, oder „entledigen wollen“. Dieser Abfallbegriff spielt auch eine Rolle in der EU-Rechtsgrundlage, der Abfallrahmenrichtlinie, an deren Novellierung in den EU-Gremien derzeit gearbeitet wird. Hier gibt es natürlich je nach Interessenlage die verschiedensten Wünsche bezüglich einer Definition des Abfalls, weil das Abfallregime ein sehr strenges Rechtsregime ist. Wenn eine Sache kein Abfall ist, bringt dies für manche Abfallbesitzer natürlich Vorteile. Bei der Verwertung als Produkt – das ist in der Regel das Hauptinteresse – unterliegt dies dann nicht diesem strengen Abfallregime.
Das ist auch jetzt wieder der zentrale Punkt bei der Abfallrahmenrichtlinie. Was fällt überhaupt darunter? Es gibt z. B. Nebenprodukte der industriellen Produktion. Viele Interessengruppen wollen, dass das kein Abfall ist, weil das entweder günstiger verwertet im Sinne von billiger entsorgt werden kann oder weil es verkauft werden soll. Dann gibt es noch den Unterschied zwischen den Hausabfällen oder Siedlungsabfällen und den hausabfallähnlichen Gewerbeabfällen, wo ein ständiger Streit zwischen den Kommunen und den Privaten tobt, wer für diesen Müll zuständig ist. Es ist immer der Hauptansatzpunkt für eine Privatisierungsdiskussion. Die Zuständigkeit für diese Abfälle ist in Österreich etwa bundesländerweise unterschiedlich geregelt.

ÖGZ: Was ist denn nun das Besondere an der kommunalen Abfallwirtschaft? Es gibt ja immer das private Mantra: „Die Privaten können alles besser.“

Stadler: Wir als Städtebund und wir als Kommunen betonen immer wieder, dass die Leistungen, die durch die Kommunen, sprich die Städte und die Abfallwirtschaftsverbände, erbracht werden, Serviceleistungen an der Bevölkerung einerseits und andererseits Leistungen für die Umwelt sind. Dass die öffentliche Hand auch durch die politische Verantwortlichkeit der Entscheidungsträger der beste Garant dafür ist, dass wirklich die Interessen der Gebührenzahlenden und die Interessen der Umwelt am besten wahrgenommen werden. Es ist aber auch in Österreich so, dass die Aufgabenerfüllung im Abfallwirtschaftsbereich schon jetzt gemischtwirtschaftlich ist, d. h., dass von den Städten und Verbänden sehr viele Aufträge an private Entsorger und private Unternehmen vergeben werden bzw. dass Ausschreibungen gemacht werden und die Leistungen vergeben werden. Auch im Bereich der Produzentenverantwortung, sprich bei den Verpackungsabfällen und bei den Elektroaltgeräten, gibt es Entsorgungssysteme, die Systeme der Wirtschaft und somit private Systeme sind. Dort besteht eine rege Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und diesen Systemen. Es funktioniert an sich sehr gut und ich bin der Meinung, dass sich diese Struktur bewährt hat und aufrechterhalten bleiben sollte.

ÖGZ: Wie ist die Schnittstelle Bund, Länder und Gemeinden konkret geregelt?

Stadler: Das ist eine komplizierte Sache. Die Rechtsetzungsbefugnis ist geteilt. Einerseits ist sie geteilt zwischen der EU und den Mitgliedstaaten, dann in Österreich zwischen Bund und den Ländern. Und die Verfassungsrechtslage in Österreich ist so, dass eine sogenannte Bedarfsgesetzgebung gegeben ist, das heißt, der Bund kann im Abfallbereich all das regeln, wofür ein Bedarf für eine einheitliche Regelung auf Bundesebene gesehen wird. Das führt dazu, dass den Ländern immer weniger Kompetenzen im Abfallwirtschaftbereich zukommen. Aber die Länder haben noch die wichtige Rechtsetzungsbefugnis für die Beseitigung der Siedlungsabfälle. Für die gefährlichen Abfälle ist der Bund zuständig. Auch die sogenannte Andienungspflicht für Siedlungsabfälle ist eine Sache der Landesgesetzgebung. Dann kommt noch dazu, dass die einzelnen Kommunen auch wieder Verordnungen und Vorschriften statuieren, z. B. Abfuhrordnungen und Gebührenordnungen. Dort ist im Detail geregelt, wie z. B. die Hausmüllabfuhr funktioniert. Der Österreichische Städtebund hat im Rahmen seines Stellungnahmenrechts bei Änderung der gesetzlichen Vorschriften auf Bundesebene oder Landesebene Stellungnahmen abzugeben und Einfluss auf das jeweilige Gesetzeswerk zu nehmen. Was wir in der Vergangenheit auch sehr intensiv und erfolgreich gemacht haben, z. B. bei den Elektroaltgeräten, wo in Österreich eine für die Kommunen und für den Gebührenzahlenden bessere Lösung ausverhandelt wurde, als dies etwa in Deutschland der Fall ist.

ÖGZ: Wären Sie dafür, dieses Vorbild Elektroaltgeräte auf andere Bereiche auszudehnen? Ist das angedacht bzw. überhaupt möglich?

Stadler: Die Regelung bei den Elektroaltgeräten hat den großen Vorteil, dass die gesamte Marktmenge an alten Elektrogeräten und elektronischen Geräten von den Systemen der Wirtschaft zu entsorgen ist. Dies ist bei den Verpackungsabfällen nicht der Fall. Und es wäre ein Ziel der Städte und der kommunalen Interessenvertretungen, eine solche Lösung auch für die Verpackungen zu erreichen. Bei den Elektroaltgeräten gab es eine Lösung, die im Konsens mit dem Ministerium und letztlich auch mit der Wirtschaft erzielt wurde. So gesehen wäre es auch für den Bereich der Verpackungen wünschenswert. Bei den Verpackungen ist es derzeit so, dass die Systeme auf der einen Seite nur für die bei ihnen lizenzierten Mengen zuständig sind und von dieser Menge wieder nur eine bestimmte Erfassungsquote vorgeschrieben bekommen haben.

ÖGZ: Bleiben wir bei den Rechtsgrundlagen. Was hat sich denn mit der Deponieverordnung in Österreich verändert, auch in Bezug auf die thermische Verwertung?

Stadler: Mit der Novellierung der Deponieverordnung wurde vor allem das Interesse der Umwelt durchgesetzt, dass keine unbehandelten Abfälle in eine Deponie eingebracht werden dürfen. In eine Deponie dürfen nur mehr Materialien eingebracht werden, die nicht reagieren, also die sich nicht mehr verändern, die keine Stoffe in das Grundwasser oder in die Luft entlassen. Das hat zur Folge, dass eine Behandlung des Abfalls durchgeführt werden muss. Das kann entweder eine Behandlung in einer mechanisch-biologischen Abfallbeseitigungsanlage sein, unter anderem können das auch Splittinganlagen sein, wo eine sogenannte heizwertreiche Fraktion aussortiert wird, die dann verbrannt wird, oder der Abfall wird in Verbrennungsanlagen verbrannt. Diese Anlagen können von der öffentlichen Hand oder von privaten Investoren errichtet werden. Wobei es da natürlich vorher die getrennte Sammlung des Bioabfalls und der Abfallfraktionen, die stofflich verwertet werden und nicht in die Verbrennung gehen, gibt. Diese seit 1. Jänner 2004 geltenden Vorschriften wurden eigentlich in Österreich mit wenigen Ausnahmen sehr gut umgesetzt. Es besteht jetzt ein gutes Netz an Behandlungs- und Beseitigungsanlagen, in Wien ist z. B. eine neue Abfallverbrennungsanlage im Entstehen.

ÖGZ: Welche Rolle kommt den Kommunen bei der Sammlung von Abfällen zu?

Stadler: Die Gemeinden sind zuständig für die Sammlung und Beseitigung der „Siedlungsabfälle“, das sind Abfälle der Haushalte und die diese ähnlichen Gewerbeabfälle. Darüber hinaus betreiben sie noch die Recyclinghöfe, „Mistplätze“ oder Altstoffsammelzentren, das wird in jedem Bundesland etwas anders bezeichnet. Dann betreiben die Gemeinden entweder selbst oder in der Form einer Gesellschaft Deponien, mechanisch-biologische Abfallanlagen (MBAs) und Abfallverbrennungsanlagen. Zum Teil gibt es Gemeinden, die nur sammeln, wie z. B. in der Stadt Salzburg, wo der Müll in eine Anlage geliefert wird, die wiederum im Eigentum eines Gemeindeverbandes steht. Es gibt auch Gemeinden, die zu privat errichteten Anlagen hinliefern. Das entspricht diesem von mir angesprochenen Mischmodell.

ÖGZ: Können Sie am Fallbeispiel der Stadt Salzburg darstellen, welche Leistungen das Abfallservice der Stadt erbringt?

Stadler: Die Leistungen, die eine Stadt erbringt, ist in jeder Kommune immer ein wenig anders geregelt. In der Stadt Salzburg bekommt der Gebührenzahlende die Leistung der Abfuhr des Hausmülls, die Abfuhr des Biomülls. Man hat das Recht, eine Sperrmüllsammlung zu beantragen, bis zu einem gewissen Ausmaß kostenlos und darüber hinaus gegen Entgelt. Die Bürgerinnen und Bürger können die Sammeleinrichtungen für getrennte Sammlungen in Anspruch nehmen, sprich Papier, Glas und Kunststoff. Es können Abfälle verschiedenster Art inklusive giftiger Abfälle und Sonderabfälle im Recyclinghof abgegeben werden. Elektroaltgräte können in der Stadt Salzburg und in den anderen Gemeinden, die eine solche Sammelstelle haben, kostenlos abgegeben werden. Dann gibt es noch die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Abfallberatung. Es gibt eine eigene Ausbildung für Abfallberater, die zum Teil vom ARA-System finanziert werden. Für ganz Österreich kann man sagen, dass die Einrichtung der Abfallberater und überhaupt die zuständigen Stellen sehr serviceorientiert sind und den Bürgerinnen und Bürgern mit Informationen über den richtigen Umgang mit Abfall, insbesondere über die getrennte Sammlung, versorgen und jederzeit Auskünfte über sonstige Servicefragen geben.

ÖGZ: Wie schaut es mit der Kundenzufriedenheit mit der kommunalen Abfallwirtschaft aus?

Stadler: Ohne übertreiben zu wollen – sehr gut! Und das ist auch ein Argument für die kommunale Abfallwirtschaft, dass gerade in den Städten, die die Leistungen selbst erbringen, eine ausgesprochen hohe Kundenzufriedenheit gegeben ist. Wir erheben das in der Stadt Salzburg regelmäßig. Von der Magistratsdirektion aus werden Kundenbefragungen gemacht und die Bestnoten bekommen bei uns immer die Kolleginnen und Kollegen von der Abfallwirtschaft. Insbesondere die Leute vom Recyclinghof, das ist fast nicht mehr verbesserbar, 1,1 und 1,2 nach dem Schulnotensystem. Auch die Müllabfuhr ist bestens bewertet. Vergleicht man Kommunen, in denen die Leistungen selbst erbracht werden, und Kommunen, in denen die Privatentsorgungswirtschaft beauftragt ist, zeigt sich eindeutig, dass die Kommunen mit ihrem Know-how sehr konkurrenzfähig sind. Daher gehört das Argument, dass Private es immer billiger und besser machen, objektiv gesehen in die Märchenstunde und nicht in eine seriöse Diskussion.

ÖGZ: Weil die Grundkosten, die sich aus den Umwelt- bzw. Abfallregelungen ergeben, immer die gleichen sind?

Stadler: Ja. Und weil der Private natürlich seine Gewinnmarge drinnen hat. Die erbringen sicherlich auch gute Leistungen, keine Frage. Aber bei der öffentlichen Hand ist eine andere Motivation dahinter, das zu machen.

ÖGZ: Wie sind Sie mit den Branchenrecycling-Gesellschaften zufrieden?

Stadler: Die Branchenrecycling-Gesellschaften sind ein System der Wirtschaft, das durch sogenannte Lizenzgebühren finanziert wird. Es gibt alle 3 bis 4 Jahre mit den einzelnen Branchenrecycling-Gesellschaften Verhandlungen bzw. machen diese Ausschreibungen. Es gibt immer wieder Anlass zu Auseinandersetzungen und Diskussionen, weil es ein Ziel dieser Branchenrecycling-Gesellschaften ist, ihre Lizenztarife und somit die Entgelte für die Leistungen der Kommunen zu reduzieren und die Kommunen andererseits der Meinung sind, dass die Leistungen, die erbracht werden, nicht ausreichend und kostendeckend honoriert werden. Das ist aber deshalb notwendig, weil, wenn es nicht die sogenannten Produzenten im Wege dieser Gesellschaft bezahlen, es die Gebührenzahlenden allgemein bezahlen müssen. Das ist nicht ein Geld, dass sich die Kommunen als Körberlgeld behalten, sondern das ist ein Geld, dass den Gebührenzahlenden zugute kommt. Da gibt es eben immer zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen Auseinandersetzungen. Im Großen und Ganzen ist es eine positive Zusammenarbeit, die sich auch dadurch manifestiert, dass von der ARA als Dachgesellschaft dieser Gesellschaften auch ein Zuschuss für Öffentlichkeitsarbeit geleistet wird. Wie schon erwähnt bezahlt die ARA einen Teil der Kosten für die Abfallberater. Es gibt aber auch projektbezogene Zuschüsse für Informationsprojekte. Also insgesamt funktioniert die Zusammenarbeit ganz gut. Mit Ausnahme, dass wir mit den ausbezahlten Entgelten nicht zufrieden sind.

ÖGZ: Müll wird in Wirtschaftsmagazinen immer wieder als gutes Geschäft bezeichnet. In der letzten Zeit gab es zusätzlich Meldungen über illegalen „Mülltourismus“ oder Eisendiebstähle.

Stadler: Mit Müll kann man sehr gute Geschäfte machen. Überhaupt dann, wenn es kein strenges Rechtsregime gibt. Das haben ja diese Zeitungsberichte über vor allem illegal durchgeführte Mülltransporte auf Billigdeponien gezeigt. Nachdem es jetzt in Deutschland auch eine Vorbehandlungspflicht gibt, ist der Export nach Deutschland auf „Billigdeponien“ zum Erliegen gekommen. Dafür hat es dann von Deutschland Exporte in die Oststaaten gegeben, wo es billige Deponien mit schlechten Standards gibt. Wo es natürlich billiger ist, Müll zu entsorgen, als in die Müllbeseitigungsanlagen nach Wien, Niederösterreich oder Salzburg zu bringen. Wenn der Müll kein Geschäft wäre, würden auch nicht die Forderungen nach Privatisierung der Abfallwirtschaft so vehement vorgebracht. Es wird derzeit an einer neuen Abfallrahmenrichtlinie der EU gearbeitet. Dazu gibt es z. B. eine gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelstages und der Wirtschaftskammer Österreich, wo dezidiert gefordert wird, die Privatisierung der Abfallwirtschaft voranzutreiben. Als ersten Punkt will man bei den hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen ansetzen. Da sind die kommunalen Interessenvertretungen, allen voran der Österreichische Städtebund, aufgerufen, sehr wachsam zu sein und die Interessen entsprechend wahrzunehmen, was wir auch gemacht haben. Wir haben im Rahmen des Verbandes der öffentlichen Wirtschaft (VÖWG bzw. CEEP) an einer entsprechenden Stellungnahme mitgearbeitet und haben auch entsprechende Stellungnahmen an die EU-Kommission und an die Fraktionen und Ausschüsse im Europäischen Parlament gerichtet, hier die Interessen der Kommunen zu schützen. Man muss da sehr aufpassen. Es fängt da an bei den Definitionen und geht über auf die Zuständigkeiten.

ÖGZ: Aus Luxemburg, also vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), gibt es auch nicht wirklich beruhigende Signale.

Stadler: Ja, im europäischen Recht spielt der EuGH eine sehr große Rolle, der immer wieder Urteile veröffentlicht, die für Überraschungen gut sind, etwa im Bereich des Umweltrechts, aber vor allem im Bereich des Vergaberechts. Es ist in letzter Zeit durch die Rechtsprechung des EuGH sehr erschwert worden, dass Unternehmen von Kommunen beauftragt werden, die sich im überwiegenden Besitz der öffentlichen Hand befinden. Es gibt das Bemühen auch der politischen Interessengruppen, z. B. im Ausschuss der Regionen (AdR) eine entsprechende Klarstellung zu erlangen, dass von der öffentlichen Hand z. B. im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit gebildete Unternehmen ohne öffentliche Ausschreibung betraut werden können. Wenn es eine Ausschreibung gibt, dann gibt es sehr oft das Bestreben von Unternehmen, durch Dumpingpreise „hineinzufahren“. Wenn einer öffentlichen Anlage, die schon mit Gebührengeldern finanziert worden ist, die rechtliche Grundlage entzogen wird, dann ist das eine Vernichtung von öffentlichem Vermögen. Da spielt auch die Diskussion rund um die Daseinsvorsorge, das Vergaberecht, das Beihilfenrecht herein. Als Resümee kann festgehalten werden, dass gerade von den deutschen privaten Entsorgern, in Österreich ist es nicht so vehement, immer wieder versucht wird, Druck auf die Gesetzgebung auszuüben, dass es zu einer gesetzlichen Privatisierung oder Liberalisierung kommt. Das ist darin begründet, dass es ein Geschäft ist. Es ist nicht durch Umweltinteresse begründet. Wie gesagt: das Argument, dass es durch Private besser und billiger gemacht wird, ist einfach vorgeschoben.

ÖGZ: Welchen großen künftigen Herausforderungen stehen Städte und Gemeinde- und Bezirksverbände künftig gegenüber?

Stadler: Die große künftige Herausforderung ist erstens die Wahrung der Kompetenz und der Zuständigkeit der Kommunen, die Sicherung und ständige Verbesserung der wirtschaftlichen Betriebsführung der kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe, um sich hier konkurrenzfähig zu erweisen. Eine weitere Herausforderung ist natürlich die Verbesserung der Umweltleistung und die Sicherung einer entsprechenden Umweltqualität bei der Aufgabenerfüllung. Und eine der Herausforderungen an die kommunale Abfallwirtschaft ist die Stärkung der Interessenvertretung vor allem auf europäischer Ebene. Das Städtebund-Büro in Brüssel ist im Bereich Abfallwirtschaft sehr gut aufgestellt und nimmt unsere Interessen gut wahr.

ÖGZ: Kommen wir abschließend zur ISWA Austria. Worum handelt es sich dabei?

Stadler: Bei der ISWA Austria bin ich im März 2006 zum Präsidenten gewählt worden. ISWA bedeutet International Solid Waste Association. Sie ist eine internationale Vereinigung mit über 1.100 Mitgliedern aus über 70 Staaten weltweit. Die ISWA Austria ist ein eigenständiger Verein und ist die österreichische Sektion dieses internationalen Verbandes. Die ISWA International ist global der einzige Verband, der die fachlichen Interessen der Abfallwirtschaft sowohl auf der Ebene der Expertinnen und Experten als auch auf der Ebene der aktiv im Abfallbereich Tätigen vertritt.
Dabei sind die öffentliche Hand, die private Wirtschaft und Wissenschaft und Hochschulen vertreten. Die ISWA bietet einen exzellenten Informationsaustausch durch die Abhaltung von Veranstaltungen. Es gibt einen jährlichen Kongress, der sehr gut beschickt wird. Es gibt 10 Arbeitsgruppen, es gibt Journale und Publikationen und es gibt eben ein Netzwerk an Expertinnen und Experten, wo man sich gegenseitig austauschen kann.
Es handelt sich in erster Linie um eine Umweltvereinigung, in der die Umweltaufgabe der Abfallwirtschaft der zentrale Gesichtspunkt ist. Österreich hat in der ISWA International immer eine sehr gute Rolle gespielt. Mein Vorgänger war Peter Bortenschlager von der Stadt Wien, welcher dazu wesentlich beigetragen hat. Christoph Scharf von der ARGEV war 2 Jahre Präsident des internationalen Verbandes.

ÖGZ: Herr Dr. Stadler, wir danken für das Gespräch.

OEGZ

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