Der Gebäudeenergieausweis – jetzt handeln!

Der Gebäudeenergieausweis – jetzt handeln!

Seit 3. August 2006 ist das Energieausweisvorlage-Gesetz (kurz EAV-G) in Kraft, das die Vorlage eines Gebäudeenergieausweises im Neubau ab 1. Jänner 2008 und im Bestand bei Verkauf und Vermietung ab 1. Jänner 2009 vorsieht. Erstes Ziel dieser Richtlinie ist die Erhöhung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und eine erhöhte Markttransparenz. Bei der kommunalen Energiekonferenz des Österreichischen Städtebundes vom 26. bis 27. Februar 2007 in Wels wurde rasch klar: Wer bei der Bestandsdokumentation im Energiebereich jetzt handelt, wird die Fristen problemlos einhalten können.

 

Stadt Wels setzt auf Erneuerbare
„Die Stadt Wels fühlt sich verpflichtet, auf nachhaltiges Wirtschaften zu setzen, sodass Energieeffizienz und Energiesparen seit vielen Jahren von großer Bedeutung sind. Die Stadt Wels möchte sich als Kompetenzzentrum Europas in Sachen erneuerbare Energie profilieren und ist mit der Ausrichtung der Energiesparmesse am besten Weg dahin“, meint der Welser Vizebürgermeister Manfred Hochhauser. Weiters wurde ein Fachhochschulstudiengang für Öko-Energietechnik eingerichtet, auch das ASIC – Austrian Solar Innovation Center hat hier seinen Sitz. Mit dem „Messescenter Neu“ bekommt der jährliche Schauplatz der Energiesparmesse einen Energiemusterbau. So werden 5.000 m2 Kollektorfläche auf der Dachfläche der Messehalle installiert. Im Stadtteil Ortsmühle wurden Hochhäuser energietechnisch mit finanzieller Unterstützung der Stadt Wels saniert. Mit dem Kindergarten Lichtenegg wurde der erste Passivhaus-Kindergarten Oberösterreichs errichtet und auch ein Altenpflegeheim ist in Niedrigenergiebauweise errichtet worden. Es gibt also zahlreiche Beispiele für energieeffizientes Bauen in der Stadt Wels. „Selbst beim Kirchenneubau plante man energiebewusst: mit Photovoltaik-Elementen, Pelletsheizung, Sonnenkollektoren und Zuluftwärmetauscher. Auch beim Magistrat der Stadt Wels ist ein Energiesparkonzept in Anwendung“, erläuterte Hochhauser. „Es freut mich, dass sie die Gelegenheit nutzten, um viele dieser Objekte in natura zu besichtigen“, schloss Hochhauser.

Der EU-Gebäudeenergieausweis – die österreichische Ausgangssituation
Eines der Ziele der Richtlinie zum Gebäudeenergieausweis ist neben der Erhöhung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden die Senkung des Energieverbrauchs im Gebäudebereich um minus 20%. Der Gebäudebereich ist nämlich mit 40% des Gesamtenergieverbrauchs der größte Endenergieverbraucher und bietet damit auch das größte Einsparungspotenzial.
Betrachtet man den österreichischen Gebäudebestand, so erkennt man, dass der Bestand vor dem Zweiten Weltkrieg hauptsächlich von mehrgeschossigem – von gründerzeitlichen bis kulturhistorisch wichtigen – Bauten der Zwischenkriegszeit dominiert wird. In der Zeit von 1945 bis etwa 1980 wurden rund 1,5 Millionen Wohnungen errichtet, wobei ca. 0,5% jährlich saniert werden. Die größten Erfolge energieoptimaler Sanierungen werden im Wege der Fassadendämmung erreicht, dicht gefolgt von der Fenstersanierung und der Heizungsverbesserung. In ungedämmten Bauten liegt der Heizwärmebedarf zwischen 140 und 185 kWh pro m2 und Jahr, sodass das realistische Einsparpotenzial zwischen 20 und 30% liegt.
Laut Irmgard Eder von der Magistratsabteilung 37 der Stadt Wien teilen sich die bestehenden Gebäude Österreichs zu 86% in Wohngebäude und zu 14% in Nichtwohngebäude. Die Nichtwohngebäude teilen sich zu je einem Drittel in Hotel, Bürogebäude, Einzelhandel und Werkstätten sowie sonstige Gebäude auf. Wohngebäude werden hinsichtlich des Energieausweises verhältnismäßig leicht zu rechnen sein. 5% der Nichtwohngebäude allerdings werden einen erhöhten Rechnungsaufwand haben. Trotzdem sollte es laut Eder zu schaffen sein, die EU-Gebäuderichtlinie in Österreich umzusetzen.
Man kann also davon ausgehen, dass die Hauptziele der Offensive rund um den Energieausweis die Werterhaltung der bestehenden Bausubstanz einerseits und andererseits die Sicherung der regionalen Wertschöpfung im Baugewerbe sein werden. Weiters soll die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringert werden, die nach wie vor dominant sind. Nach Erhebungen der Statistik Austria heizen 3,3 Millionen österreichische Haushalte zu 33% mit Erdgas; 27,2% mit Heizöl, 16,6% mit Fernwärme, 14,8% mit Holz und 7,8% mit Strom.
Laut Gebäude- und Wohnungszählung 2001 gibt es in Österreich 1.522.050 Gebäude mit zentraler Heizung, aber 1.208.583 Wohnungen ohne zentrale Heizung von insgesamt 3.315.247 Hauptwohnsitzen. Europaweit entfällt der Energieverbrauch in Wohngebäuden zu 57% auf Raumheizung, 25% auf Warmwasseraufbereitung, 7% auf Kochen und zu 11% auf Elektrogeräte und Beleuchtung.
In letzter Zeit hat auch die Kühlung enorm an Bedeutung gewonnen. Dabei sind architektonische Aspekte, innere Wärmelasten wie technische Geräte sowie thematische Aspekte, wie das Bedienverhalten der Fenster oder Jalousien, zu beachten.

Anforderungen der Richtlinie
Die EU-Gebäuderichtlinie fordert laut Georg Benke von der Austrian Energy Agency einen umfassenden Ansatz für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Gebäudehülle, Heizung und Warmwasser, Belüftung, Kühlung, eingebaute Beleuchtung und Solarsysteme); die Einhaltung energetischer Mindestanforderungen für neue und bestehende Gebäude bei umfassender Sanierung (sofern technisch, funktionell, wirtschaftlich realisierbar); die Berücksichtigung erneuerbarer Energieträger im Neubau; die Erstellung von Energieausweisen für neue und bestehende Gebäude; die regelmäßige Inspektion von Heizkesseln und Klimaanlagen sowie die Qualifikation von Fachpersonal. Nach der Richtlinie sind von der verpflichtenden Vorlage eines Energieausweises nachfolgende Gebäude befreit:

- Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen,
- sakrale Bauten,
- provisorische Bauten (bis 2 Jahre Nutzung),
- Industrieanlagen und Werkstätten,
- landwirtschaftliche Nutzgebäude,
- Wohngebäude, die weniger als 4 Monate im Jahr genutzt werden,
- freistehende Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m2,
- Gebäude, für die nach bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften kein Energieausweis erstellt werden muss.

Stand der rechtlichen Umsetzung
Die Österreichische Verfassung teilt sowohl dem Bund als auch den Bundesländern Kompetenzen in der Baugesetzgebung zu. Daher sind sowohl Bund als auch Länder für die Umsetzung dieser EU-Richtlinie in nationales Recht zuständig. Inhalt und Erstellung des Energieausweises ist hinkünftig Landessache, seitens des Bundes werden die Vorlagepflicht und die Rechtsfolgen der Nichtvorlage im EAV-G geregelt.
So müssen die Länder in ihren Bauordnungen überhaupt erst einmal die Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises verankern und die genauen Berechnungsmethoden für die Energiekennzahlen festlegen. Auf Wunsch der Bundesländer begann 2002 das Österreichische Institut für Bautechnik mit der Erstellung einer solchen Musterbauordnung, unterteilt nach den 6 Kapiteln der Bauproduktenrichtlinie von 1989. Teil 6 mit dem Titel „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ beinhaltet dabei Anforderungen an:
- u-Werte,
- Heizwärmebedarf (HWB) und
- Kühlwärmebedarf (KWB).

Im Wesentlichen hätte es der Harmonisierung, Vereinheitlichung und Vereinfachung der bestehenden Regelungen bedurft. Hinsichtlich der Anpassung der Bauordnungen ist eine Vereinbarung nach Art. 15a BVG nur von 7 Landtagen ratifiziert worden. Salzburg und Niederösterreich haben diese Vereinbarung nicht unterschrieben, womit die Harmonisierung gescheitert ist.
Aus diesem Grund orientiert man sich an der Musterbauordnung des Österreichischen Institutes für Bautechnik. Es gibt jedoch keine Verpflichtung der Länder zur Umsetzung der Musterbauordnung.
Das bereits erwähnte Energieausweisvorlage-Gesetz fordert einen Energieausweis im Neubau ab 1. Jänner 2008, im Bestand bei Verkauf und Vermietung ab 1. Jänner 2009. Strafbestimmungen sind jedoch keine vorgesehen!
Gemäß OIB-Richtlinie 6 wird es aber Mindestanforderungen an Gebäude für Neubau und umfassende Sanierungen geben, wobei die u-Werte für Wohngebäude und Bürogebäude gleich hoch sind. Für Wohngebäude sind entscheidend der Heizwärmebedarf und der Endenergiebedarf, für Nichtwohngebäude wird nur der Heizwärmebedarf oder der außeninduzierte Kühlbedarf entscheidend sein. Es erfolgt jedoch keine Addition des Heizwärmebedarfs und des Kühlbedarfs. Bei großen Nichtwohngebäuden ist der Nachweis der effizientesten Heizung (die sogenannte Alternativenprüfung) als Anforderung vorgeschrieben.

Inspektion Heizungsanlagen
Laut Benke ist eine regelmäßige Inspektion des Heizkessels vorgesehen, die wie bisher durch den Rauchfangkehrer oder Installateur erfolgen kann. Allerdings wird es in Form von Schulungen die Möglichkeit zum Erwerb der erforderlichen Zusatzqualifikationen geben. Sinn und Zweck ist eine Vereinheitlichung der „Befundung“, sodass z. B. eine Tiroler Rauchfangkehrerin und ein oberösterreichischer Installateur zum selben Ergebnis bei der Inspektion kämen. Bei alten Heizanlagen, die älter als 15 Jahre und über 20 kW haben, ist eine einmalige Inspektion vorgesehen. Dabei soll es Empfehlungen für eine allfällige Sanierung geben. In der Praxis wird derzeit eher erst ab 20 bis 25 Jahre eine Inspektion durchgeführt. Entwürfe dazu sind in Abstimmung, wobei ein Resultat im Mai zu erwarten ist. Unklar bleibt weiterhin, wo die Umsetzung bzw. die Regelung erfolgen soll.

Inspektion Klimaanlagen
Es ist eine regelmäßige Inspektion von Klimaanlagen über 20 kW Kälteleistung je Nutzungseinheit vorgesehen. Dabei soll es auch Empfehlungen für eine allfällige Sanierung geben. Eine Umsetzung ist aber erst ab 2009 fällig. Lüftungsanlagen ohne mechanische Kälte unterliegen keiner Inspektionspflicht wie z. B. in Deutschland. Dabei gelten Lüftungsanlagen ab 4.000 m3 pro Stunde auch als Klimaanlage, was eine Inspektion erforderlich machen würde. Dies wurde aber laut Benke von der Europäischen Union vernachlässigt.

Aushangpflicht
Gebäude über 1.000 m2 konditionierte Bruttogeschoßfläche müssen den Ausweis an einer von der Öffentlichkeit gut sichtbare Stelle aushängen. Das gilt z. B. für Schulen. Auch Gebäude mit einem öffentlichen oder bedingt öffentlichen Charakter, wie Bürogebäude, Verwaltungsgebäude, Unterrichtsgebäude, Krankenhäuser, Pflegeheime, Pensionen, Hotels müssen dies tun. Dabei darf der Energieausweis max. 10 Jahre alt sein. Aushangpflicht wird ab 4. Jänner 2009 bestehen.

Fachpersonal Energieausweis
Gemäß der EU-Richtlinie müssen die zukünftige Berechnenden von Energieausweisen unabhängig, qualifiziert und zugelassen sein. Damit sind gewisse Berufsgruppen bereits kraft Ihrer Befugnis zur Erstellung von Energieausweisen berechtigt: Das sind Ziviltechniker, technische Büros, Baumeister, Zimmermeister (für Holzbauten) und akkreditierte Prüfstellen. Daneben werden Einzelpersonen durch Zertifizierungsprüfungen gemäß EN ISO 17024 die Möglichkeit haben, als zertifizierte Sachverständige ebenfalls eine solche Berechtigung zu erlangen.
Um Energieausweise ausstellen zu dürfen, müssen sich alle Energieausweisaussteller eine Nummer bei der Zertifizierungsstelle holen, die sie verpflichtet, die Eintragungen in eine internetbasierte Datenbank vorzunehmen.
Hinsichtlich der Erfassung der Energieausweise sind Datenbanken auf Landesebene vorgesehen (in den meisten Bundesländern), wobei eine zentrale Erfassung ausgewählter Daten des Energieausweises im Gebäude- und Wohnungsregister geregelt sein wird. Derzeit laufen noch Diskussionen, welche Daten zentral erfasst werden.
Laut Österreichischer Energie-Agentur wird hausinternes Personal hausintern Energieausweise ausstellen dürfen, speziell in der Anfangsphase. Demnach empfiehlt es sich jetzt schon, eine Bestandsdokumentation für alle Objekte durchzuführen. Das heißt, Pläne und Daten über umfassende Sanierungen, Information über Einzelmaßnahmen, z. B. Fenstertausch, die Dokumentation des Heizungssystems (Energieträger, Kesselalter) zu eruieren. Dies schafft Grundlagen für die Bestandsbewirtschaftung und eine mittelfristige Investitionsplanung.

Erfahrungen bei der Umsetzung in Deutschland
Der Leiter des Energiereferates der Stadt Frankfurt am Main, Werner Neumann, schilderte die Erfahrungen Deutschlands bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zu Energie in Gebäuden. Am 16. November 2006 wurde der Referentenentwurf der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagetechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV) veröffentlicht. Dieser Entwurf soll im Sommer 2007 verabschiedet werden und mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten. In Deutschland wird bei einer gemischten Wohn-/Nichtwohnnutzung in Gebäuden für jedes Gebäudeteil ein eigener Pass zu erstellen sein. Grundsätzlich ist der Empfänger des Energieausweises der Gebäudeeigentümer. Das Dokument muss nicht übergeben werden. Der Eigentümer muss es den Kauf-, Miet- oder Pachtinteressenten lediglich zugänglich machen.
Wem und wann Energieausweise für Neubauten nach der neuen EnEV vorgelegt werden müssen, werden weiterhin die Durchführungsverordnungen der Bundesländer regeln. Die Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude umfassen jeweils 4 Seiten. Die 1. Seite enthält Gebäude- und Ausstellerdaten. Dort wird angekreuzt, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis vorliegt. Die 2. Seite enthält einen Energiebedarf, die 3. den Energieverbrauch und die letzte Seite Begriffserklärungen. Je nachdem, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellt wird, kann die 2. oder 3. Seite leer bleiben.
Dabei müssen für Verbrauchsausweise die nach Energieträgern aufgeteilten Brennstoffmengen, der Anteil für Warmwasser, der Klimafaktor und daraus der zeitlich und klimabereinigte Energieverbrauchskennwert ermittelt werden. Dem verbrauchsbasierten Energieausweis müssen mindestens 3 Abrechnungsperioden zugrunde liegen.
Bei Nichtwohngebäuden ist auch der Stromverbrauch für die Beleuchtung und eventuell die Heizung, Lüftung und Kühlung zu berücksichtigen.

Erfassung von Gebäudedaten
Bei Bestandsgebäuden kann der Eigentümer die erforderlichen Gebäudedaten für den Energieausweis selbst bereitstellen. Die Datenerfassung durch den Eigentümer wurde gestattet, um die Kosten für Bedarfsausweise zu begrenzen und die Ausstellung zu vereinfachen.
Doch der Aussteller muss jeden Energieausweis eigenhändig unterschreiben und haftet damit für die darin enthaltenen Angaben.

Kosten des Energieausweises
In Deutschland wird es keine vorgeschriebene Gebührenordnung geben. Der Preis für den Energieausweis muss individuell vom Aussteller festgelegt werden. Derzeitige Erfahrungswerte für Wohngebäude liegen bei 150 bis 300 Euro, für Nichtwohngebäude bei 3.000 bis 5.000 Euro.
Eine Nichteinhaltung der EnEV stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Ob und in welcher Form dies sanktioniert werden soll, wird in weiteren Verfahren geklärt werden. Im Energieeinsparungsgesetz, das die gesetzliche Grundlage der EnEV darstellt, ist die Möglichkeit für Bußgelder bis zu 15.000 Euro eingeräumt. Allerdings ist noch komplett offen, wie die EnEV in diesem Punkt ausgestaltet wird.

1.000.000 Ausweise
Auf alle Fälle ist der Aufwand für die Erfassung der Plandaten enorm. Die TÜV Austria erwartet in den nächsten anderthalb Jahren in Österreich einen Bedarf von rund 1 Million Ausweisen, die mehr oder weniger ad hoc österreichweit gebraucht werden, und nach Ablauf von 10 Jahren von ca. 100.000 Stück jährlich. Der Preis für den Ausweis steht noch nicht fest. Man rechnet mit 400 bis 450 Euro für ein Einfamilienhaus, für ein komplexes Nichtwohngebäude werden 5.000 bis 10.000 Euro an Kosten veranschlagt.

Förderprogramme im Energiebereich
Der zweite Teil der Kommunalen Energiekonferenz stand ganz im Zeichen der Förderprogramme im Energiebereich. So stellte Waltraud Schmid von der Intelligent Energy Executive Agency das „Intelligent Energy Europe II“-Programm vor. Das „Programm Intelligente Energie – Europa“ fördert die verstärkte Nutzung von neuen und erneuerbaren Energiequellen sowie die Steigerung der Energieeffizienz und zielt auf eine raschere Umsetzung europäischer energiepolitischer Rechtsvorschriften ab. Es ist darauf ausgerichtet, die Maßnahmen im Zusammenhang mit der vereinbarten EU-Strategie und ihren Zielen im Bereich nachhaltige Energieversorgung zu beschleunigen, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und den Energieverbrauch weiter zu senken.
Dazu gehören auch Maßnahmen, um die Nutzung effizienter Energiequellen und die entsprechende Nachfrage zu steigern, die erneuerbaren Energiequellen und die Diversifizierung der Energieversorgung zu fördern, die Diversifizierung der Kraftstoffe und die Energieeffizienz im Verkehrssektor zu stärken.
Zudem soll das Programm dazu beitragen, mehr Investitionen in neue Technologien mit höchster Leistungsfähigkeit zu lenken und die Kluft zwischen der erfolgreichen Demonstration innovativer Technologien und ihren tatsächlichen Eintritt in den breiten Massenmarkt zu schließen. Das Programm „Intelligente Energie – Europa (IEE 2)“ ist Teil des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation. Für den Zeitraum 2007 bis 2013 stehen in Summe 730 Millionen Euro zur Verfügung. Die Verabschiedung des Arbeitsprogramms 2007 ist für Ende März geplant, eine 1. Ausschreibungsrunde wird für April 2007 erwartet.
Das Arbeitsprogramm gliedert sich in die Bereiche „SAVE“ mit den Schwerpunkten energieeffiziente Gebäude, Industrie Exzellenz und energieeffiziente Produkte sowie „ALTENER“ mit den Schwerpunkten Strom aus Erneuerbaren, Wärme und Kühlung aus Erneuerbaren, Erneuerbare für Haushalte und Kleinverbraucher sowie Biotreibstoff und die Programmlinie „STEER“ mit den Schwerpunkten energieeffizienter Verkehr bzw. saubere Fahrzeuge und alternative Treibstoffe. Als themenübergreifende Initiativen sind für 2007 die Gründung lokaler und regionaler Energieagenturen sowie ein europaweites Networking für lokale Aktionen vorgesehen. Unter die speziellen Initiativen fallen z. B. die Intelligente Energie Bildungsinitiative, die Universitäten und Fachhochschulen beinhaltet. Eine andere spezielle Initiative wäre die sogenannte Concerted Action für Gebäuderichtlinie, die einen Austausch von Erfahrungen zwischen den Ländern bringen soll.

Die Förderbedingungen
Förderfähig sind nur juristische Personen (öffentlich und privat). Weiters können nur Projekte zur internationalen Zusammenarbeit gefördert werden, d. h. dass mindestens 3 unabhängige Organisationen aus 3 Ländern zusammenarbeiten müssen. Eine Ausnahme stellt die Gründung von Energieagenturen dar. Bis 2008 wird es auch keine Förderung der Technologieentwicklung und des Technologieeinsatzes (Demonstrations-, Investitionskosten) geben, dies ändert sich 2008. Maximal werden 75% der anrechenbaren Kosten gefördert und es ist eine Grenze von 60% Gemeinkostenpauschale („Overhead“) auf die Personalkosten vorgesehen. Von der Ausschreibung her wird es laut Schmid im April 2007 die Veröffentlichung geben. Der Einreichschluss ist für Sommer 2007 geplant, wobei die Evaluierung der eingereichten Projekte im November/Dezember 2007 erfolgen soll. Vertragsverhandlungen mit potenziellen Projektträgern werden im Winter 2007/2008 erfolgen, sodass ein Vertragsabschluss im Frühjahr 2008 möglich ist.
Bis dato haben sich bei den Projekten ca. ein Drittel öffentliche und zwei Drittel private Institutionen beteiligt. Zu den öffentlichen Einrichtungen zählten Gebietskörperschaften, Forschungseinrichtungen sowie Behörden. Zu den Privaten zählten bislang Energieagenturen, Industrieverbände sowie Handwerkskammern. So nahmen bis dato die Stadt Graz sowie die Gemeinde Thalgau als Gebietskörperschaften, die Österreichische sowie die Grazer Energieagentur sowie die TU Wien und Graz am Intelligent Energy Europe Program teil.
Zum Abschluss der Tagung wurden noch die EU-Förderprogramme der Strukturfonds 2007 bis 2013 sowie die Programmlinie „Energiesysteme der Zukunft“ des BMVIT vorgestellt.

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