Von der Pflegedebatte zur Grundsteuerreform

Von der Pflegedebatte zur Grundsteuerreform

SR Dr. Thomas Weninger Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes

 

Die Debatte um die Pflegevorsorge in Österreich hat in den letzten Wochen an Dynamik gewonnen. Leider hat das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft mit der Versendung des Gesetzesentwurfs zur 24-Stunden-Pflege (Hausbetreuungsgesetz) sehr voreilig gehandelt. Denn die 24-Stunden-Pflege und ihre Legalisierung ist nur ein einzelner Mosaikstein des gesamten Bereichs Pflege und Betreuung. Die kommunalen Spitzenverbände in Österreich vertreten unisono die Meinung, dass es immer um professionelle Pflege durch dafür ausgebildete Pflegekräfte gehen muss, wenn dies medizinisch erforderlich ist. Dabei geht es also vor allem um medizinische und psyochologische Kompetenzen der Pflegerinnen und Pfleger in Heimen bzw. Einrichtungen – sei es nun in privater oder öffentlicher Verantwortung.

Keine Pflege ohne Befähigung
Die 24-Stunden-Pflege zu Hause darf auf keinen Fall zur Pflege ohne Befähigungsnachweis oder dem Unterlaufen von ganz bewusst etablierten Pflegestandards führen. Außerdem muss offen gesagt werden, dass kaum ein Privathaushalt auf die konkrete Pflegesituation räumlich vorbereitet ist. In den Städten und Gemeinden ist durch die Debatte um die Rund-um-die-Uhr-Pflege noch dazu eine große Verunsicherung bei den Menschen entstanden.
Eine Betreuung ist aber eine ganze andere Tätigkeit. Sofern es möglich ist, müssen Menschen auch in Zukunft in ihrer gewohnten Umgebung leben und mobile Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen können. Aber auch diese Leistungen müssen vernünftigt organisiert werden und dürfen nicht – wie bisher - dem Schwarzmarkt anheimfallen.

Viertelkostenteilung unseriös
Die Finanzierungsfrage ist ein zweites Paar Schuh. Professionelle Pflege kostet Geld. Daher ist es für den Städtebund schwer verständlich, dass der Bund sich um die Materie kümmern will, ihn dann aber bei der konkreten Finanzierung jeder Elan verlässt. Das Angebot der Viertelkostenteilung durch Bund, Ländern, Städte/Gemeinden sowie Betroffene ist zurecht zurückgewiesen worden. Der Sozialminister weiß als früherer Soziallandesrat ganz genau, dass in vielen Städten und Gemeinden ein Großteil der Ertragsanteileüberweisungen de facto sofort in den Sozialbereich fließen. Zu glauben, dass die Städte und Gemeinden hier noch große Beträge „locker“ machen könnten, ist einfach nicht seriös. Dabei möchte ich festhalten, dass der Österreichische Städtebund in dieser Causa an einer sehr tiefgehenden Strukturdebatte interessiert ist, die nicht unter Zeitdruck stattfinden sollte. Denn es muss schließlich eine tragfähige Regelung für mehrere Jahrzehnte gefunden werden.

Grundsteuer neu regeln
Eine Regelung für die Zukunft brauchen wir auch bei der Grundsteuer. Es wäre natürlich bequem, den Kopf in den Sand zu stecken. Die jüngsten Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs deuten aber an, dass eine reine Strategie des Abwartens sehr kurzsichtig wäre. Österreichs Städte und Gemeinden haben offen gesagt durch das Fortschreiben historischer Einheitswerte als Ermittlungsgrundlage für die Grundsteuer seit vielen Jahren wichtige Steuereinnahmen verloren. Derzeit entwickelt sich die Ertragsanteilesituation zwar sehr positiv, doch darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass die kommunale Steuerbasis unter Beschuss geraten ist. Die nächste Konjunkturkrise kommt wie das Amen im Gebet. Daher brauchen wir bei der Grundsteuer rasch eine „clevere“ Nachfolgeregelung, die von den Gemeinden einfach administrierbar ist, dem „Häuslbauer“ keine unzumutbaren Belastungen aufbürdet, aber Wertsteigerungen (oder Wertverluste) von Immobilien erfasst. Die Debatte über diese Frage wird sicherlich von viel Emotionalität geprägt sein, sie ist aber für eine intelligente Finanzierung der Aufgaben der Städte und Gemeinden unerlässlich.

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