Schulen mit Tagesbetreuung in St. Pölten

Schulen mit Tagesbetreuung in St. Pölten

Die Stadt St. Pölten führt 14 Volksschulen, 3 Sonderschulen, 8 Hauptschulen und 1 Polytechnische Schule, die von insgesamt 3.460 Pflichtschülerinnen und Pflichtschülern besucht werden. Für die Schulstadt St. Pölten ist die ganztägige Betreuung von Schulkindern nichts Neues. So wurde bereits 1976 eine ganztägig geführte Sonderschule eingeführt.

 

NÖ Pflichtschulgesetz
Die Bestimmungen des NÖ Pflichtschulgesetzes über die Tagesbetreuung schulpflichtiger Kinder wurden entsprechend den bundesgesetzlichen Vorgaben von der NÖ Landesregierung am 30. Juni 2006 novelliert. Der Schulerhalter ist an ganztägigen Schulformen (Schulen mit Tagesbetreuung) für die Vorsorge der Verpflegung der Schüler und für die Beistellung der für die Tagesbetreuung (ausgenommen den Lernzeiten) erforderlichen Lehrer und Erzieher zuständig. Die Bestimmung einer Pflichtschule als ganztägige Schulform erfolgt auf Antrag eines oder mehrerer Schulerhalter und bedarf der Bewilligung der Landesregierung nach Anhörung des Landesschulrates und des Bezirksschulrates. Im Verfahren sind die betroffenen Erziehungsberechtigten und Lehrer zu hören. Der Antrag ist beim Landesschulrat bis 31. März für das kommende Schuljahr einzureichen. Bei der Festlegung der Standorte ganztägiger Schulformen ist auf die Zahl der Anmeldungen von Schülern zur Tagesbetreuung abzustellen. Unter Bedachtnahme auf die räumlichen Voraussetzungen und auf andere regionale Betreuungsangebote ist eine klassen-, schulstufen- oder schulübergreifende Tagesbetreuung jedenfalls ab 15 angemeldeten Schülern zu führen.

Regionale Betreuungsangebote nutzen
Durch die Einbeziehung der „anderen regionalen Betreuungsangebote“ soll sichergestellt werden, dass bestehende Einrichtungen in ihrem Bestand nicht gefährdet werden. Bei der Bedachtnahme auf die räumlichen Voraussetzungen ist bei der Festlegung des Standortes einer schulübergreifenden Tagesbetreuung neben den Räumlichkeiten am Schulstandort auch auf die Zumutbarkeit des Schulweges und auf ökonomisch sinnvolle Transportmöglichkeiten Rücksicht zu nehmen. Ganztägige Schulformen sind in Unterricht und Tagesbetreuung (gegenstandsbezogene und/oder individuelle Lernzeit und Freizeit) gegliedert und können in getrennter oder verschränkter Abfolge geführt werden. Bei verschränkter Abfolge des Unterrichts müssen alle Schüler für den ganzwöchigen Besuch der Tagesbetreuung angemeldet sein und zwei Drittel der Erziehungsberechtigten und der betroffenen Lehrer zustimmen. Bei getrennter Abfolge von Unterrichts- und Tagesbetreuung darf die Nachmittagsbetreuung auch an einzelnen Nachmittagen der Woche in Anspruch genommen werden. Die Zuordnung einer Pflichtschülerin oder eines Pflichtschülers ist aufgrund des Schulsprengels gegeben, für die Zeit der Tagesbetreuung gelten schulübergreifend Schülerinnen und Schüler für die Zeit der Betreuung als sprengelangehörig. Die Zahl der Kinder in einer Gruppe der Tagesbetreuung beträgt 25. Der Schulaufwand ganztägiger Schulformen ist nach Unterricht und Tagesbetreuung zu teilen und im Verhältnis zur Anzahl der beteiligten Schüler zu beteiligter Gemeinde aufzuteilen.
Werden vom Land über die zu landesgesetzlich berufenen Behörden Lehrer für den Freizeitbereich der Tagesbetreuung beigestellt, so hat der Schulerhalter dem Land den anfallenden Aufwand zu ersetzen. Wird ein vom Land beigestellter Lehrer oder Erzieher als Leiter der Tagesform bestellt, hat der Schulerhalter ebenfalls den zusätzlichen Aufwand zu refundieren. Diese Ersatzleistungen werden den Schulerhaltern für das 1. Semester bis 31. März und für das 2. Semester bis 30. September vorgeschrieben und mit Ablauf von 4 Wochen nach Erlassung des Bescheides fällig.
Die Stadt St. Pölten führt 14 Volksschulen, 3 Sonderschulen, 8 Hauptschulen und 1 Polytechnische Schule, welche 3.460 Pflichtschüler besuchen. An Angeboten bestehen Schwerpunkte in den Bereichen Musik, Sport, Ökologie, Technik, Wirtschaft und Berufsorientierung. Im Bereich der Sonderschulen bestehen vielfältigste Förderungen (basale Klasse, Schwerstbehinderte, Erziehungsschwierige etc.) sowie eine Kooperation mit Volks- und Hauptschule. Die beabsichtigte Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25 für die jeweils 1. Klassen der Pflichtschulen ist aus Sicht der Pädagogik begrüßenswert. Zunächst besteht in St. Pölten kein Handlungsbedarf, jedoch werden auf Sicht Baumaßnahmen im Volks- und Sonderschulbereich erforderlich. Auf dem Gebiet der Ganztagsschulen hat St. Pölten eine langjährige Tradition. Bereits 1976 ging in St. Pölten die 1. ganztägig geführte Sonderschule Österreichs in Betrieb. 1982 wurde das Angebot um eine 8-klassige Ganztagsvolksschule erweitert und 1999 mit einer weiteren Volksschule mit Tagesbetreuung ausgebaut.

Flächendeckende Angebote
Darüber hinaus besteht in der Stadt eine jahrzehntelange Tradition auf dem Gebiet des Hortwesens. 7 städtische Horte mit 11 Gruppen betreuen rd. 200 Kinder aus dem Pflichtschulbereich. Zusätzlich bestehen 2 Privathorte und mehrere private Kinderbetreuungseinrichtungen. Damit war für die Pflichtschülerinnen und -schüler der Stadt St. Pölten bereits vor September 2006 ein flächendeckendes Betreuungsangebot gegeben. Dennoch bestand in 3 Stadtteilen der Wunsch nach einem verdichteten Angebot. So wurde ab September 2006 an 2 Volksschulen die Nachmittagsbetreuung eingerichtet und an einem weiteren Standort eine zusätzliche Hortgruppe eröffnet. Dadurch steigen die Aufwendungen im Pflichtschulbereich jährlich um rund 80.000 Euro, der Abgang der Stadt um rund 30.000 Euro. Im Schuljahr 2006/07 werden an 4 Volks- und 1 Sonderschule insgesamt 14 Gruppen mit 227 Schülern in der Tagesbetreuung geführt. Pflichtschullehrerinnen und -lehrer nehmen diese Aufgabe wahr, die Stadt refundiert dem Land die anfallenden Aufwendungen. Wöchentlich fallen 200 Lehrerstunden an, die Kosten betragen pro Schuljahr 334.000 Euro, welchen 142.000 Euro an Elterneinnahmen gegenüberstehen. Diese Situation zeigt deutlich, dass eine Erhöhung der Betreuungsstunden des Bundes (Lern- bzw. Betreuungsstunden) und eine Unterstützung seitens des Landes ein wesentliches Anliegen der Gemeinden für die Kosten der schulischen Tagesbetreuung darstellt.

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