Verkehrsvertrag ist ein Meilenstein in der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs

Verkehrsvertrag ist ein Meilenstein in der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs

Der Grazer Finanzstadtrat betont, dass die Kosten für den öffentlichen Verkehr auf Dauer nicht von der Stadt allein getragen werden können. Eine Sanierung des Bundeshaushalts auf Kosten der Städte und Gemeinden hält er für kurzsichtig, da diese einen erheblichen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Weiterentwicklung der Republik leisten.

 

ÖGZ: Herr Finanzstadtrat Riedler, wie würde aus Ihrer Sicht der ideale Finanzausgleich aus Sicht der Städte aussehen?
Wolfgang Riedler: Im Prinzip ist es sehr einfach. Die großen Städte sind in den letzten Jahrzehnten substanziell im Finanzausgleich benachteiligt worden. Es hat eine Verlagerung von Finanzmasse gegeben: erstens hin zu anderen Gebietskörperschaften und zweitens unter den Gemeinden weg von den großen Städten hin zu den kleinen und mittleren Gemeinden. Diese Entwicklung ist parallel zu einer Aufgabenausweitung besonders im Bereich der Statutarstädte zu sehen. Das hat mehr oder weniger alle Gemeinden getroffen, aber nicht im gleichen Ausmaß. Unter den Statutarstädten sind aus meiner Sicht die Landeshauptstädte von diesen Aufgabenausweitungen wieder besonders betroffen gewesen. Mit anderen Worten: die Schere ist weit auseinandergegangen, und das bedeutet, dass der nächste Finanzausgleich in Wirklichkeit eine ganz entscheidende Bedeutung haben wird, weil jetzt die Grenze der Belastbarkeit nachweisbar überschritten wurde. Für die Städte ist es zur Überlebensfrage geworden, dass der neue Finanzausgleich eine gerechtere aufgabenorientierte Finanzmittelzuweisung festschreibt.

ÖGZ: Weil Sie die Aufgabenverlagerungen angesprochen haben. Welche haben sich den in den letzten Jahren seit dem Finanzausgleich 2005 ergeben?
Riedler: Also da gibt es viele kleine Bereiche, die im Einzelfall oft gar nicht so gravierend aussehen, dabei denke ich an die Verschiebungen beim Passwesen und beim Meldewesen. Die Kostenverschiebungen, die uns im Moment sicher am stärksten treffen, sind jene, die durch die Ausweitung der Schulformen – also die Nachmittagsbetreuung in der Schule – entstehen. Der angebotene finanzielle Ausgleich für die Nachmittagsbetreuung in Pflichtschulen, der den Städten und Gemeinden vom Bund zur Verfügung gestellt wird, deckt bei weitem nicht die Kosten ab. Ich unterstütze voll die Schaffung von Angeboten der Nachmittagsbetreuung und bin für ganztägige Schulformen, aber das ist ein Eingriff in die Gemeindeautonomie. Hier haben die Gemeinden sehr kurzfristig reagieren und Finanzmittel zur Verfügung stellen müssen. Diese Maßnahme wurde von Bundesseite eingeführt, ohne dass die Städte und Gemeinden gefragt worden sind. In weiterer Folge werden nun die daraus resultierenden Belastungen für die Städte als gegeben und völlig selbstverständlich angesehen. Ganz allgemein könnte man jeden einzelnen Fall heranziehen, in dem versucht wurde, den Konsultationsmechanismus auszulösen. Sie wissen ja, dass in keinem einzigen Fall Verhandlungen seitens des Bundes aufgenommen wurden.

ÖGZ: Sie haben vor kurzem das Wahlrechtspaket nicht im Inhaltlichen kritisiert, sondern von der finanziellen Seite her. Was würde das für Graz bedeuten?
Riedler: Wir werden sehr bald mit Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Grazer Gemeinderatswahl konfrontiert werden, die ja der nächste größere österreichische Wahlgang sein wird. Wir rechnen allein in Graz mit Mehrkosten von bis zu 30.000 Euro. Sie können sich vorstellen, was dies dann österreichweit bei allen Wahlgängen in den Städte- und Gemeindebudgets gesamt bedeuten wird.

ÖGZ: Das Umlagensystem wird im FAG auch zur Sprache kommen müssen, die Abflüsse aus den Gemeinden an die Länder steigen ja laufend.
Riedler: Der Punkt Umlagen ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt, in der Steiermark gibt es besonders starke Belastungen im Gesundheits- und Sozialbereich, also exponentielle Steigerungen zwischen 4, 5, 6%.
Es ist ja eine der Schwierigkeiten in der Argumentation der Städte, dass gerade in diesem Bereich das Verhältnis der großen Städte zu den Ländern von Bundesland zu Bundesland relativ unterschiedlich ist. Leider wirkt sich dies in fast allen Fällen nachteilig für die Städte aus. Bei uns in Graz ist es so, dass wir einerseits eine Landesumlage zahlen, die bei uns einen Betrag von ca. 20 Millionen Euro pro Jahr ausmacht. Im Gegenzug dazu argumentiert man von Landesseite damit, dass die Stadt Graz keinen Kostenbeitrag zu den Landesspitälern leistet.
Das Argument ist nur halb richtig, weil die Stadt Graz für die Geriatrie zuständig ist, die natürlich Patienten landesweit aufzunehmen hat. Erst vor kurzem hat sich das Land bereit erklärt, die Geriatrie in die Krankenanstaltenfinanzierungssystematik mit aufzunehmen. Auch da zahlen wir – und zwar erhebliche Beträge. Einer der wesentlichen Punkte ist natürlich die Beteiligung an den Sozialkosten, die sich über die Sozialhilfegesetze ergeben. Wir haben in der Steiermark einen Kostenschlüssel von 60% Land zu 40% die Städte und Gemeinden. Besonders dynamisch entwickelt sich vor allem die Kostenbelastung im Heimbereich, durch die weit überproportionalen Kostensteigerungen in den letzten Jahren.

ÖGZ: Aber auch der Sektor öffentlicher Verkehr soll in Zukunft finanziell neu geordnet werden. Wie schaut das aus Grazer Sicht aus?
Riedler: Das ist einer der wichtigsten Bereiche. Beim öffentlichen Verkehr haben wir bei den Abgängen in Graz für den ganzen Bereich der Verkehrsbetriebe ein Gesamtvolumen in Höhe von etwa 100 Millionen Euro. Davon zahlen 15 Millionen Bund und Land. Ein Teil der Kosten wird natürlich durch die Eigenerlöse der Verkehrsbetriebe abgedeckt. Den überwiegenden Teil der Kosten, wir sprechen hier von einer Größenordnung jenseits von 50 Millionen jährlich, muss die Stadt Graz tragen. Gerade im öffentlichen Verkehr ist uns durch den Abschluss eines Verkehrsvertrages über 10 Jahre ein Meilenstein in der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs gelungen. Es zeigt sich aber immer mehr, dass wir als Stadt die Kosten für den öffentlichen Verkehr auf Dauer nicht mehr in dieser Form und Größenordnung allein tragen können.

ÖGZ: Das WIFO etwa hat gemeint, man könnte die Pflege den Gemeinden geben bzw. andere Aufgaben woanders hingeben. Wie stehen Sie dazu?
Riedler: Ich glaube, dass im Zusammenhang mit der Staatsreform eine klare Kompetenzverteilung und Kostenzuordnung durchaus ein wichtiges Ziel war und ist.
Die Koppelung von Aufgaben mit der Zuweisung von Ressourcen kann ich mir natürlich vorstellen. Es ist für mich auch denkbar, dass die Pflege in die alleinige Zuständigkeit der Gemeinden übertragen wird. Allerdings kann das nicht heißen – und das war in den letzten 6 bis 7 Jahren leider die Philosophie –, wir weisen den Gemeinden und Städten Aufgaben zu und geben ihnen aber nicht das Geld dafür.
Daraus resultiert die Erwartung, dass die Gemeinden die zusätzlichen Aufgaben vollständig finanzieren. Das führt dann schlussendlich dazu, dass man im Bundeshaushalt bessere Ergebnisse hat, als sie der tatsächlichen wirtschaftlichen Realität entsprechen, weil man sozusagen auf Kosten Dritter seine Geschäfte gemacht hat.
Insgesamt erscheint mir die Sanierung des Bundeshaushaltes auf Kosten der Gemeinden und Städte als sehr kurzsichtig, denn die Gemeinden leisten bereits einen erheblichen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Weiterentwicklung der Republik. Im Falle von weiteren Belastungen der Kommunen entsteht die Gefahr, dass vieles was an sozialen, politischen und wirtschaftlichen Standards abgesichert erscheint, plötzlich in Gefahr gerät. Daher glaube ich, dass eine klare politische Aufgabenzuordnung und Ressourcenverteilung das primäre Ziel sein muss. Wenn der nächste Finanzausgleich – wie die letzten beiden – nur eine mehr oder weniger geduldete Fortführung des Status quo ist, dann vergibt man die Chance, die dringend notwendige Sanierung der Verhältnisse herbeizuführen.

ÖGZ: Eine andere Zukunftsaufgabe ist der Bereich Schule, da gibt’s ebenfalls heftige Diskussionen zur Finanzierung.
Riedler: Ich halte die Maßnahmen, die von der Bundesregierung – allen voran von der zuständigen Bundesministerin Schmied – vorgeschlagen wurden, für dringend notwendig. Ich glaube auch, dass sich die Städte und Gemeinden den Reformen im Bildungsbereich nicht entziehen können. Aber auch in diesem Bereich muss man ehrlich an das Problem herangehen und die Belastungen, die auf die einzelnen Gebietskörperschaften zukommen werden, auch ernst nehmen. Ich halte im Bildungsbereich Lösungsansätze, die möglichst nahe an der Situation der BürgerInnen sind, für dringend notwendig. Um ein Beispiel zu nennen: es ist natürlich so, dass vor allem in den großen Städten Integrationsmaßnahmen für Menschen nicht deutscher Muttersprache dringender notwendig sind als in kleineren Gemeinden. Dafür müssen aber auch die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Mittel sind in diesem Fall nicht nur Geld. Es geht auch um Raum, der benötigt wird, um die Bildungsangebote überhaupt zu beherbergen, und um vieles mehr.
Eine weitere Frage ist, wie wir es schaffen können, ökonomische und pädagogische Unsinnigkeiten wie das Wiederholen von Klassen aufzuheben und zu einem Kurssystem zu kommen. Diese Änderungen würden das System nicht nur pädagogisch verbessern, sondern durch eine Verminderung des Raumbedarfs auch deutlich billiger machen.
Wie schaffen wir vor allem die große Herausforderung, den Schuleinsteigern und Schuleinsteigerinnen eine gerechte Chance zu einem Erwerb der Grundkenntnisse und Grundfähigkeiten zu verschaffen, die sie brauchen, um überhaupt am Bildungssystem sinnvoll teilnehmen zu können? Ich bin in diesen Fragen allerdings aufgrund des Regierungsprogramms und des Engagements der zuständigen Bundesministerin Schmied sehr zuversichtlich, und ich hab auch das Gefühl, dass man durchaus bereit ist, das Gespräch mit Ländern und Gemeinden zu führen.

ÖGZ: Kommen wir zur Steuerdiskussion. Die einen, angeführt vom Finanzminister, wollen weniger Steuern und das Nulldefizit, andere denken über die Besteuerung von Vermögen nach. Wie sehen Sie die Möglichkeiten?
Riedler: Über diese Positionen des Finanzministers muss ich mich sehr wundern, weil er am Städtetag andere Töne angeschlagen hat. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat er den Städten seine Unterstützung zugesagt. Das, was er bisher vorgeschlagen hat, würde in erster Linie Städte und Gemeinden finanziell massiv treffen. Natürlich wurde von seiner Seite aus nicht über irgendwelche Formen der Kompensation gesprochen, geschweige denn darüber, dass wir als Städte mehr Geldmittel brauchen würden, um unsere Aufgaben zu erfüllen. Ich weiß, dass es immer sehr populär ist, zu versprechen, dass die Menschen weniger Steuer zahlen müssen. Es wird sogar über eine Senkung des Spitzensteuersatzes diskutiert. Das halte ich aber für kurzsichtig, weil es spätestens dann, wenn darüber diskutiert wird, welche Leistungen parallel dazu eingeschränkt werden sollen, zum großen Wehklagen kommt. Noch ein Wort zu den jetzt sprudelnden oder scheinbar sprudelnden Steuerquellen für die Gemeinden: Wir haben gerade real den Einnahmestatus des Jahres 2001 erreicht, das heißt, dass wir die letzten 5 Jahre massiv auf Substanz gelebt haben. Das ist ein Zustand, der alles andere als befriedigend ist. Auch in den nächsten Jahre werden wir weitere Sanierungsschritte setzen müssen, um schließlich im Jahr 2010 zu einem ausgeglichenen Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben zu kommen.
Wichtig ist dabei die Ertragskraft der städtischen Einnahmequellen, dabei spielt die Grundsteuer eine besondere Rolle. Leider ist diese Quelle in den letzten Jahren zusehends ausgetrocknet. Der Bund hat hier eindeutig zu Lasten der Gemeinden und Städte agiert. Durch den Ausfall der gesetzlich vorgesehenen Hauptfeststellungen, also durch die unterlassene regelmäßige Neufestsetzung der Grundwerte, haben wir in den Städten und Gemeinden einen Verlust in der Größenordnung des Zwischenfaktors 3,2 bzw. 5,8 hinnehmen müssen. Die Werte hätten auf das 3,2-fache steigen müssen, was den Baukostenindex betrifft. Beim Wohnungsbau sogar auf das 5,8-fache. Den Städten und Gemeinden ist dadurch ein Betrag in der Größenordnung von 20 Milliarden Euro verloren gegangen.

ÖGZ: Die letzte Anpassung der Einheitswerte gab es zuletzt in den achtziger Jahren.
Riedler: Das war aber keine Vollwertanpassung, sondern betraf lediglich eine pauschale Erhöhung ohne Anpassung an die tatsächlichen Verkehrswerte. Nach einer Stichprobe des Bundesministeriums für Finanzen von 2006 betragen die Verkehrswerte das 9-fache der Einheitswerte mit einer Breitenstreuung vom 2- bis zum 17-fachen.
Bei der Aktualisierung der Einheitswerte auf die Hälfte der Verkehrswerte würde sich die Grundsteuer für die Gemeinden verfünffachen. Bei einer lediglichen Indexierung seit 1972 verdreifachen, das wären also ca. 1 Milliarde Euro mehr Grundsteuereinnahmen pro Jahr. Der Umstand, dass da nichts passiert ist, bedeutet – unter Beachtung der Tatsache, dass die Steuerquote relativ stabil geblieben ist – dass es zu einer Verschiebung des Steueraufkommens zu anderen Gebietskörperschaften gekommen ist. Sozusagen wurde das, was wir bei der Grundsteuer nicht mehr eingenommen haben, an einer anderen Stelle aufgeschlagen. Daher ist meine Forderung völlig klar: dieser Wertverlust der einstmals wichtigsten Einnahmenquelle der Gemeinden ist auszugleichen. In diesem Zusammenhang bin ich für jede kreative Lösung zu haben. Angefacht durch die höchstgerichtlichen Erkenntnisse gibt es sehr intensiv geführte Diskussionen über die Fragen der Einheitswerte, der Besteuerungsbasis und der Besteuerungstatbestände. Auch aus Graz kommt ein Vorschlag, der zu einer wesentlichen Vereinfachung des Grundsteuersystems führen könnte. Der Aufwand könnte reduziert werden und gleichzeitig könnten im Zuge einer Gesamtbesteuerung für Grundstücke die Probleme der Schenkungssteuer sowie der Erbschaftssteuer gelöst werden, in dem man diese Thematik in ein neues Grundsteuersystem mit einfließen lässt. Ein wichtiges Anliegen bei dieser Diskussion muss es jedoch auf jeden Fall sein, dafür Sorge zu tragen, dass die Belastungen für Mieter und Mieterinnen möglichst gering gehalten werden. Dies wäre etwa durch unser Modell gewährleistet. Faktum ist – und das ist der wichtige Punkt – Gemeinden sind durch die Nichtanpassung der Grundsteuer um ein Gutteil ihrer Einnahmen gebracht worden, ohne dass es einen entsprechenden Ausgleich gegeben hätte. Dass dies früher oder später zu einem Kippen des Systems führen musste, das ist völlig klar.

ÖGZ: Sie haben in Graz seit Jahren die Verantwortung für das Finanzressort und fahren einen Sparkurs mit einem globalen Maßnahmenpaket. Wie weit sind Sie auf dem Konsolidierungsweg gekommen?
Riedler: Weiter, als ich gedacht hätte. Eigentlich muss ich jetzt zugeben, als ich mein erstes Budget im Jahr 2003 für das Jahr 2004 gemacht habe – also das erste Budget, das ich allein zu verantworten hatte – bin ich vor einer Situation gestanden, die darauf hinauslief, dass wir innerhalb kürzester Zeit aus der Finanzierbarkeit der Stadt gerutscht wären. Innerhalb von 2 oder 3 Jahren wäre die Lücke im ordentlichen Haushalt – also ohne das Investitionsbudget – auf 180 Millionen Euro gestiegen, bei einem Budget, das ungefähr 700 Millionen Euro ausmacht. Das heißt, ich hätte 20% nicht finanzieren können. Das war natürlich ein beängstigender Zustand. Im Jahr 2004 haben wir uns darauf geeinigt, dass wir mit dem Projekt Aufgabenkritik beginnen. Dieses Konzept funktioniert im Grunde genommen genau so, wie Sie es vorher beschrieben haben. Wir haben jede einzelne Ausgabe unter die Lupe genommen, haben überprüft, welche Ausgaben unumgänglich sind, welche Ausgaben sinnvollerweise getätigt werden sollten, auf welche man verzichten könnte und an welchen Stellen Reduktionen möglich sind. Es hat dafür Vorgaben unter Einbeziehung der städtischen Verwaltung gegeben. Ich habe einen Stadtschuldenrat eingerichtet, in den die Fraktionen des Gemeinderates Expertinnen und Experten entsenden konnten, die diesen Prozess begleiten sollten. Damit ist es auch gelungen, öffentlich die Ernsthaftigkeit und Wirksamkeit dieses Prozesses transparent darzulegen.

ÖGZ: Sehr geehrter Herr Stadtrat, vielen Dank für das Gespräch.

OEGZ

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