Lärmschutz im Aufwind

Lärmschutz im Aufwind

Beim Lärmschutz haben die Gemeinden das „Ohr“ am nächsten bei der Bevölkerung. Durch die neuen, in Österreich rechtswirksamen Lärmschutzregulative besteht die Möglichkeit, auch in der örtlichen Raumplanung effektive Steuerungselemente zu verankern. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die rechtlichen Regulative beim Lärmschutz, fasst die Inhalte des Handbuches Umgebungslärm des Lebensministeriums zusammen und zeigt am Beispiel der Stadt Salzburg die gelungene Einbindung des Themas „Lärm“ in das räumliche Entwicklungskonzept.

 

Lärmsituation in Österreich
Im Hinblick auf die Lärmsituation in Österreich wird im 4. Umweltkontrollbericht des Umweltbundesamtes (2004) festgestellt, dass sich 28% der Österreicher am Tag und 22% in der Nacht in ihren Wohnungen, 16% sogar stark oder sehr stark, durch Lärm gestört fühlen.
Der Verkehr ist dabei mit 77% der Nennungen die wichtigste Lärmquelle, wobei der Kraftfahrzeugverkehr in 61% der Antworten als Verursacher genannt wird. Er liegt damit weit vor dem Schienenverkehr mit 11% und dem Luftverkehr mit 5%.
Österreichweit ist in Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (ausgenommen Wien) die subjektive Lärmbelastung mit 38% am höchsten. In Wien selbst führen rund 35% der Befragten an, durch Lärm gestört zu sein, in Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern knapp 25%. Lärm aus Nachbarwohnungen nennen nur noch ca. 10% der Bevölkerung, die sich durch Lärm gestört fühlen. An dritter Stelle mit ca. 6% rangieren sonstige Lärmquellen, Baustellen werden von weniger als 4% der Befragten angegeben (Statistik Austria 2003).

Lärmschutz in der Europäischen Union
Neben einer Vielzahl von Regelungen, die höchstens mittelbar in die Zuständigkeiten der Länder und Gemeinden eingreifen, hat die Europäische Kommission 1996 das „Grünbuch Künftige Lärmschutzpolitik“ mit folgenden Zielsetzungen veröffentlicht:

- Die Bevölkerung sollte keinesfalls höheren Dauerschallpegeln als 65 dB ausgesetzt werden; maximale Schallpegel von 85 dB sollten nie überschritten werden.
- Für die Teile der Bevölkerung, die bereits Dauerschallpegeln zwischen 55 und 65 dB ausgesetzt sind, darf keine Verschlechterung eintreten.
- Für Menschen, die Dauerschallpegeln unter 55 dB ausgesetzt sind, darf keine Verstärkung der Belastung über diesen Wert hinaus erfolgen.

Umgebungslärmrichtlinie
Am 18. Juli 2002 trat die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die „Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Richtlinie 2002/49/ EG) in Kraft.
Die Umgebungslärmrichtlinie verfolgt das Ziel, schädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm auf die menschliche Gesundheit sowie unzumutbaren Belästigungen durch Umgebungslärm vorzubeugen oder entgegenzuwirken. Dieses Ziel soll durch ein Bündel von Maßnahmen erreicht werden, nämlich durch die Einführung
- harmonisierter Lärmbelastungs-Kennzahlen (Lärmindizes),
- harmonisierter Berechnungsverfahren für die Immissionen,
- eines harmonisierten Vorgehens bei der Erstellung von strategischen Lärmkarten und Aktionsplänen unter Beteiligung der Öffentlichkeit und
- die Information der Öffentlichkeit über die Geräuschbelastung in der Umwelt.
Der Kerninhalt der Umgebungslärmrichtlinie ist die Einführung von sogenannten „strategischen Umgebungslärmkarten“ für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und Ballungsräume, mit welchen Flächen bzw. Zonen, in denen sich bestimmte Lärmquellen befinden, mit den Lärmpegeln und der Ausbreitung des Lärms dargestellt werden sollen. Auf Grundlage dieser Lärmkarten sind in weiterer Folge Aktionspläne auszuarbeiten, die Maßnahmen zur Lärmminderung vorsehen.

Lärmschutz in Österreich
In Österreich gibt es kein Lärmschutzgesetz, welches die zulässigen bzw. zumutbaren Geräuschimmissionen im Hinblick auf die Belästigung bzw. gesundheitliche Gefährdung von Schallimmissionen regeln würde. Fragen des Lärmschutzes sind rechtlich gesehen eine Annexmaterie und damit für die einzelnen Verkehrsträger im Bereich des Straßenverkehrs, Schienenverkehrs und Flugverkehrs sowie im Bereich des Gewerbes und der Industrie, bei Freizeiteinrichtungen, in der Raumordnung sowie im Nachbarschaftsbereich auch unterschiedlich geregelt.
Aufgrund der komplexen Wirkungsmechanismen von Schallimmissionen und den überlagernden Moderatorvariablen wurde in Österreich eine Ausweisung von allgemein gültigen, gesetzlich festgelegten Grenzwerten noch nicht durchgeführt. Es wurden lediglich spezifische wirkungsbezogene Schwellen-, Richt- und Immissionsgrenzwerte entwickelt.
Der Bund hat zwischenzeitlich zur Umsetzung die Umgebungslärmrichtlinie, das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (Bundes-LärmG), BGBl. I Nr. 60/2005, und die Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung (Bundes-LärmV) vom 5. April 2006 erlassen, das alle im Kompetenzbereich des Bundes gelegenen Lärmquellen abschließend regelt. Aufgrund der Kompetenzverteilung besteht ein Umsetzungsbedarf auf Ebene der Bundesländer nur für zwei Regelungsbereiche:
- Hauptverkehrsstraßen, soweit es sich nicht um Bundesstraßen A oder S handelt, und
- IPPC-Anlagen und Straßen (außer Bundesstraßen) in Ballungsräumen.

Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz – Zeitplan

2005
Erste Erhebung, welche
- Autobahnen und Schnellstraßen mehr als 3 bzw. 6 Millionen Kfz-Fahrten/Jahr,
- Eisenbahnstrecken mehr als 30.000 bzw. 60.000 Fahrten/Jahr,
- Flughäfen mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr
aufweisen.

Bis 31. Mai 2007
Erstellung von strategischen Umgebungslärmkarten für alle
- Autobahnen und Schnellstraßen mit mehr als 6 Millionen Kfz-Fahrten/Jahr,
- Eisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Fahrten/Jahr und
- Flughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr
sowie in Ballungsräumen mit mehr als 250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auch für alle weniger stark frequentierten Autobahnen und Schnellstraßen, Eisenbahnstrecken und Flughäfen sowie für Straßenbahnstrecken und bestimmte größere Industrieanlagen (IPPC-Anlagen).

Bis 31. Mai 2008
Erstellung von Aktionsplänen für die mit den strategischen Umgebungslärmkarten erfassten Gebiete.

Bis 31. Mai 2012
Erstellung von strategischen Umgebungslärmkarten für alle
- Autobahnen und Schnellstraßen,
- Eisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Fahrten/Jahr und
- Flughäfen, die für den internationalen Zivilflugverkehr bestimmt sind
sowie in Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern auch für weniger stark frequentierte Eisenbahnstrecken sowie für Straßenbahnstrecken und bestimmte größere Industrieanlagen (IPPC-Anlagen).

Bis 31. Mai 2013
Erstellung von Aktionsplänen für die mit den strategischen Umgebungslärmkarten erfassten Gebiete.
Über die erhobenen Daten, strategischen Umgebungslärmkarten wie auch Aktionspläne erfolgt jeweils eine Mitteilung an die Europäische Kommission. Alle 5 Jahre müssen diese Karten und Pläne überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden.

Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung
Die Ballungsräume, Zeiträume für die Berechnung der Indizes für Tag, Abend und Nacht sowie Schwellenwerte für die Aktionsplanung sind in der Bundes-LärmV festgelegt.

Ballungsräume
Als Ballungsraum mit mehr als 250.000 Einwohnerinnen und Einwohner ist der Ballungsraum „Wien“ anzusehen, der die Gemeindegebiete von Wien, Perchtoldsdorf, Brunn am Gebirge, Wiener Neudorf, Maria Enzersdorf und Mödling umfasst.
Als Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner wurden in Abstimmung mit den Bundesländern der Ballungsraum „Graz“ (Gemeindegebiet von Graz), der Ballungsraum „Linz“ (Gemeindegebiet von Linz und Traun), der Ballungsraum „Salzburg“ (Gemeindegebiet von Salzburg) und der Ballungsraum „Innsbruck“ (Gemeindegebiet von Innsbruck und Völs) festgelegt.

Zeiträume
Die für die Berechnung der Lärmindizes relevanten Zeiträume werden mit 6 bis 19 Uhr für den Tag, mit 19 bis 22 Uhr für den Abend und mit 22 bis 6 Uhr für die Nacht per Verordnung festgelegt. In dieser ebenfalls enthalten ist die Art und Weise, wie der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex Lden und der Nachtlärmindex Lnight ermittelt werden.

Schwellenwerte
Als Grundlage für die Aktionsplanung wurden im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit für die Bewertung von Umgebungslärm Schwellenwerte definiert. Den Werten für Verkehrslärm liegt ein Ausgangspegel von 65 dB für den Lden und 55 dB für den Lnight zugrunde. Aufgrund der unterschiedlichen Belästigungswirkung werden die Werte für Straßenverkehr um 5 dB verringert und die für Schienenverkehr um 5 dB erhöht.

Handbuch Umgebungslärm
Das nun vorliegende Handbuch „Umgebungslärm – Minderung und Ruhevorsorge“ befasst sich auf einer breiten und interdisziplinären Basis mit dem Themenkomplex Lärmschutz und Lösungsvorschlägen zur Lärmminderung. Um einen Überblick über die in insgesamt 14 Kapitel ausgearbeiteten rechtlichen, schalltechnischen, verkehrstechnischen und raumplanerischen Bereiche zu erhalten, werden im Folgenden die Inhalte kurz zusammengefasst dargestellt.

Kapitel 2 – Rechtliche Grundlagen
Behandelt die derzeitig rechtlichen Kompetenzen im Bereich des Lärmschutzes in Österreich sowie die daraus resultierenden Konsequenzen und bestehenden Konflikte. Darüber hinaus wird auch das nun neue Umgebungslärmrecht sowie die Rechtsnatur, Inhalte und Wirkungen der zukünftig zu erstellenden Aktionspläne differenziert behandelt.

Kapitel 3 – Schalltechnische Grundlagen
Erläutert die wesentlichen Grundlagen der Schalltechnik und die Auswirkungen des Lärms auf den Menschen. Die Messung von Schallpegeln und Kenngrößen mittels Pegelschrieb und Häufigkeitsverteilung und das Rechnen mit Schallpegeln sowie die Pegelabnahme mit der Entfernung wird veranschaulicht.

Kapitel 4 – Richtwerte, Schwellenwerte, Planungsrichtwerte
Beschreibt die bei der schalltechnischen Beurteilung einer Geräuschsituation in Abhängigkeit von den jeweiligen Materiengesetzen anzuwendenden nationalen und internationalen Grenzwerte, Richtwerte, Schwellenwerte und Planungsrichtwerte.

Kapitel 5 – Lärmkarten/Schallimmissionskarten
Zeigt die Möglichkeiten zur Veranschaulichung von verschiedenen Lärmsituationen durch Lärmkarten/Schallimmissionskarten auf. Darstellungsformen werden behandelt, welche Über- und Unterschreitungen von Richtwerten erkennen lassen. Auf Techniken zur vergleichenden Betrachtung unterschiedlicher Ausführungsvarianten durch Flächenbilanzen wird eingegangen. Die Arbeitsschritte zur Erstellung von Schallimmissionskarten und Aktionsplänen werden in Ablaufdiagrammen veranschaulicht.

Kapitel 6 – Informationen zu wesentlichen Maßnahmen an der Quelle
Stellt ausgewählte Primärmaßnahmen dar, welche einen Überblick über den Stand der Technik zu den in der Praxis am häufigsten vorkommenden Themen bieten sollen. Dabei werden Lärmschutzmaßnahmen zum Straßenverkehr, Schienenverkehr und Flugverkehr sowie zu gewerblichen Anlagen behandelt und Minderungspotenziale zu einzelnen Themen werden aufgezeigt.

Kapitel 7 – Lärmschutzmaßnahmen am Ausbreitungsweg
Veranschaulicht die Schallpegelabnahme für Punkt-, Linien- und Flächenquellen und erläutert erforderliche Schutzabstände bei Flächenquellen anhand von Musterberechnungen und Diagrammen. Die Wirkung von Lärmschutzwänden und Lärmschutzwällen wird gegenübergestellt. Anhand eines Musterbeispiels wird die Wirkung von unterschiedlichen Lärmschutzmaßnahmen (z. B. durch das Schließen von Baulücken) an einer Straße vergleichend betrachtet.

Kapitel 8 – Lärmschutzmaßnahmen am Immissionsort
Immissionsseitige Abschirmungen durch Anbauten werden in Musterbeispielen beschrieben und die Möglichkeiten für objektseitige Lärmschutzmaßnahmen durch Schallschutzfenster und Schalldämmlüfter aufgezeigt. Es wird die große Bedeutung der Grundrissgestaltung von Wohnbauten durch beispielhafte Prinzipskizzen dargestellt und die Verbesserung der Selbstabschirmung eines Gebäudes durch flankierende Anbauten visualisiert.

Kapitel 9 – Straßenverkehrsplanerische/ organisatorische Maßnahmen im Bestand
Behandelt die schalltechnische Wirkung der Reduzierung der Verkehrsstärke, Änderung der Verkehrszusammensetzung und Fahrgeschwindigkeit sowie des Geschwindigkeitsverlaufes sowie weitere Maßnahmen, wie lärmschutzoptimierte Straßenraumgestaltung, Parkraumbewirtschaftung, -management, Bemautung von Verkehrswegen, Optimierung der Verkehrsleistung, Umweltbewusstsein/Mobilitätserziehung und Förderung von Schallschutzfenstern.

Kapitel 10 – Maßnahmen zur Vorsorge – Neuplanungen
Erläutert Widmungsabstufungen und Mindestabstände sowie die ideale Anordnung von Schallquellen. Zeigt die Möglichkeit der akustischen Verdeckung von betrieblichem Verkehrslärm auf. Behandelt Entscheidungshilfen zur Standortwahl und Standortnutzung sowie Möglichkeiten zur Ausnutzung des „kostenlosen“ Schallschutzes.
Anhand von Musterbeispielen werden Verlärmungseffekte durch Betriebsflächenstrukturen, Effekte durch das Abrücken von Gebäuden vom Verkehrsträger sowie durch die Gebäudeselbstabschirmung dargestellt.
Möglichkeiten zur schalltechnisch optimierten Gebäudenutzung und -anordnung werden in Form von Prinzipskizzen behandelt. Erforderliche Abstände von Wohngebieten zu hochrangigen Straßen/Bahnstrecken werden anhand von Musterberechnungen abgeleitet.

Kapitel 11 – Handlungsfelder der Gemeinde
Zeigt auf, dass die Gemeinde beim Lärmschutz das „Ohr“ am nächsten bei der Bevölkerung hat, mit der örtlichen Raumplanung über ein effektives Steuerungsinstrument verfügt und Flächenwidmungs- und Bebauungspläne vielfältige Lösungsansätze bieten. In diesem Zusammenhang werden Aktionspläne, öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Gestaltungsmittel als Planungshilfen der örtlichen Raumplanung erörtert.

Kapitel 12 – „Musterstadt“ – Fallbeispiel
Im dargestellten Fallbeispiel werden ausgewählte, typische Bearbeitungsschritte zu schalltechnischen und raumplanerischen Themen exemplarisch und differenziert präsentiert.

Kapitel 13 – Raumordnungsvertrag Umwidmung und Lärmschutzmaßnahmen
In einem Vertragsmuster werden Gestaltungsvarianten aufgezeigt, mit denen die Lärmschutzvorsorge privatrechtlich umgesetzt und grundbücherlich sichergestellt werden kann, z. B. durch Dienstbarkeiten, Reallasten etc. Die Musterformulierungen dienen als erster Einstieg und bauen auf abstrakten Prämissen auf; die individuelle Ausarbeitung ist jeweils im Einzelfall vorzunehmen und abzustimmen.

Kapitel 14 – Anhänge
Enthält umfangreiche Verzeichnisse der Abbildungen, Tabellen, Musterbeispiele, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen, Literatur und Publikationen des Umweltbundesamtes sowie neben einer Linkliste ein Minilexikon.

Stadt Salzburg – Lärmschutz in der Raumordnung
In der Stadt Salzburg befindet sich derzeit die Überarbeitung des räumlichen Entwicklungskonzeptes – REK NEU – in der Endphase. Um das Thema Lärmschutz in die Raum- und Flächenwidmungsplanung nachhaltig einbinden zu können, wurden für das gesamte Stadtgebiet digitale Lärmkarten des Kfz-, Flug- und Schienenverkehrs auf Basis des geografischen Informationssystems der Stadt Salzburg erstellt und Ziele zur Lärmminderung definiert.
Die digitale Kfz-Lärmkarte weist eine berechnete Fläche von 98 km2 auf und bezieht auch lärmtechnisch relevante Grenzbereiche der Stadt Salzburg mit ein. Es wurden darin insgesamt 9.445 Straßenzüge und 32.000 Häuser erfasst und der digitale Verkehrsbelastungsplan (Jahr 2006) zur Lärmberechnung herangezogen. Das zugrunde gelegte digitale Geländemodell bezieht sich auf einen 35-m-Raster und hat 76.550 Höhenpunkte implementiert.
Der digitalen Lärmkarte für den Flugverkehr liegt eine berechnete Fläche von 195 km2 zugrunde und beinhaltet auch die vom Flughafen Salzburg betroffenen Wohngebiete im bayerischen Grenzgebiet.
Die Berechnung der Lärmkarten für den Kfz- und Flugverkehr wurden mit dem Schallberechnungs- und Prognoseprogramm IMMI vom Amt für Stadtplanung und Verkehr selbst durchgeführt.
Die Berechnung der Lärmkarte für den Schienenverkehr wurde von der TAS Schreiner GmbH/Linz im Auftrag des Bundes, des Landes und der Stadt Salzburg und den ÖBB durchgeführt.
Nachdem die Umgebungslärmkarten in der Stadt Salzburg auch den neuen rechtlichen Regulativen und Rechenvorschriften entsprechen, werden sie bereits bei Raumordnungs- und Flächenwidmungsverfahren sowie in der Verkehrsplanung erfolgreich herangezogen.

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