Finanzausgleich grundsätzlich unter Dach und Fach

Finanzausgleich grundsätzlich unter Dach und Fach

Dr. Thomas Weninger Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes

 

Nach 10-stündigen harten Verhandlungen wurde in der Nacht vom 26. auf den 27. September 2007 zum Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden in wesentlichen Bereichen ein positives Ergebnis erzielt. In den Bereichen Gesundheit und Soziales konnte man sich grundsätzlich einigen, jedoch sind noch nicht alle Details bis ins Letzte ausverhandelt. Diese notwendigen Feinabstimmungen sollten jedoch bis zur nächsten Runde am 10. Oktober 2007 für die Unterzeichnung des Paktums kein Problem mehr darstellen. Dieses hat dann Gültigkeit für die nächsten 6 Jahre.

Konsolidierungsbeitrag wird abgeschafft
Als Erfolg der FAG-Verhandlungen ist die etappenweise Abschaffung des Konsolidierungsbeitrages zu erwähnen. 2008 bis 2010 werden nur mehr 50% des Konsolidierungsbeitrages von Ländern und Gemeinden an den Bund zu entrichten sein und ab 2011 wird dieser gänzlich entfallen. Dies sind ab 2011 rund 150 Millionen Euro mehr in den Kassen der österreichischen Städte und Gemeinden. 100 Millionen Euro davon werden allerdings zur erneuten Abflachung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels verwendet werden. Das bedeutet, dass nur ca. 50 Millionen Euro für größere Städte und Gemeinden zur Verfügung stehen werden. Dies bringt eine gewisse Erleichterung für die Städte und Gemeinden und verleiht etwas Spielraum für wichtige budgetpolitische Maßnahmen. Mehr als die Hälfte der österreichischen Bevölkerung lebt in Städten, dadurch ist deren finanzielle Absicherung sehr wichtig, um Strukturen und Dienstleistungen finanzieren zu können.

Einigung bei der 24-Stunden-Betreuung
Einigung wurde auch über die Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung erzielt. In einer Aufteilung von 60% für den Bund und 40% für die Länder und Gemeinden sollen 40 Millionen Euro für die Betreuung zuhause zur Verfügung stehen. Sollten die Kosten dafür darüber hinaus steigen, sind allerdings neue Verhandlungen notwendig. Diese Einigung berührt allerdings nicht das Finanzierungsproblem in den Heimen, hier müssen noch Lösungen gefunden werden. Auch die bedarfsorientierte Mindestsicherung als solche gilt als und gesichert wurde mit 50 Millionen Euro an Nettozusatzkosten für Länder und Gemeinden gedeckelt. Sowohl bei der 24-Stunden-Betreuung als auch bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung bleiben der reelle Kostenverlauf und der Verwaltungsaufwand abzuwarten. Der Bund sicherte auch zu, jährlich 100 Millionen Euro zusätzlich für das Gesundheitssystem zur Verfügung zu stellen. Dies wird die Budgets der Krankenanstaltenträger etwas entlasten.

Einrichtung weiterer Arbeitsgruppen
Aufgrund des Zeitdrucks bei den Verhandlungen sagte der Bund gegenüber den Forderungen des Österreichischen Städtebundes zu, Arbeitsgruppen bezüglich einer Reform des Finanzausgleiches sowie der Gesundheits- und Pflegefinanzierung ins Leben zu rufen. Wohnbauförderung und Klimaschutz, Verwaltungsreform, Stabilitätspakt und Mindestsicherung müssen noch weiterverhandelt und im Detail festgelegt werden.

Vorschulische Förderung und Kinderbetreuung
Die Mitfinanzierung des Bundes beim Ausbau der Kinderbetreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren sowie der vorschulischen Sprachförderung ist als wichtiger Schritt in die richtige Richtung zu sehen. Der Bund hat zugesagt, jährlich 20 Millionen Euro in den nächsten 3 Jahren zuzuschießen, falls die Länder diese Summe kofinanzieren. In weiterer Folge wird darauf zu achten sein, dass dieses Geld auch bei den Gemeinden ankommt und darüber hinausgehende Investitionen auch von den Ländern unterstützt werden.

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