Die Grazer Pflegefachgruppe für Controlling und Qualitätssicherung

Die Grazer Pflegefachgruppe für Controlling und Qualitätssicherung

Die Arbeit der von der Stadt Graz beauftragten „Pflegefachgruppe für Controlling und Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich“ zeigt deutliche Ergebnisse: In der überwiegenden Zahl der Pflegeheime kam es dank stichprobenartiger Kontrollen und gezielter Beratungen zu einer deutlichen Verbesserung der Pflege- und Versorgungsqualität.

 

Die Pflegefachgruppe für Controlling und Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich in Graz besteht seit 2001 und handelt im Auftrag des Referats für Sozialplanung der Stadt Graz – Sozialamt. Das Team besteht derzeit aus 6 Mitarbeiterinnen des gehobenen Diens¬tes für Gesundheits- und Krankenpflege (entspricht 5,5 vollzeitäquivalenten Dienstposten), wobei 4 Mitarbeiterinnen für den ambulanten und 2 Mitarbeiterinnen für den stationären Bereich zuständig sind.
In der Stadt Graz sind fünf vom Land Steiermark anerkannte Trägerorganisationen für die Erbringung der mobilen sozialen Dienste, also für die Betreuung und Pflege zu Hause, zuständig; jede Trägerorganisation ist für eine bestimmte Zone hauptverantwortlich.
Im Interesse der Klientinnen und Klienten wurden von Seiten der Stadt Graz verbindliche Kriterien betreffend Qualitätsmindeststandards und des ökonomischen Einsatzes der finanziellen Mittel festgelegt.
Im Rahmen laufender Kontrollen wird die Einhaltung der festgelegten Kriterien bezüglich Dokumentation, Personaleinsätze, Leistungsabrechnung usw. von der Pflegefachgruppe überprüft. Spezielles Augenmerk wird darauf gelegt, dass alle Klientinnen und Klienten des Grazer Stadtgebietes vergleichbare, qualitativ hochwertige Pflege- bzw. Betreuungsleistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nehmen können.
Um diese Leistungen überprüfen und auswerten zu können, standen am Anfang die Entwicklungen von einheitlichen Prüfkriterien und die daran ausgerichtete Kontrolle jeder einzelnen Trägerorganisation in Bezug auf die Einhaltung des Regelwerkes im Vordergrund.

Gezielte Beratungsgespräche
Weiters erfolgen im Interesse der Qualitätssicherung laufend gezielte stichprobenartige Überprüfungen der mobilen sozialen Dienste im Rahmen von Hausbesuchen bei den Klientinnen und Klienten. In den gezielten Beratungsgesprächen mit den Klientinnen/Klienten bzw. den Angehörigen werden pflege- und abrechnungsrelevante Fragestellungen geklärt und Informationen über zusätzliche Unterstützungs- bzw. Betreuungsmöglichkeiten weitergeleitet.
In komplexen Betreuungssituationen erfolgen in Abstimmung mit den Trägerorganisationen Unterstützung und Hilfestellung sowohl für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für die Klientinnen/Klienten und deren Angehörige. In den regelmäßig abgehaltenen Fachbesprechungen mit den Pflegedienstleitungen aller Trägerorganisationen werden diverse Problemstellungen und bewährte Lösungswege diskutiert sowie neue Handlungsstrategien erarbeitet.
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt liegt im Beschwerdemanagement. Auf Anfrage der Klientinnen/Klienten oder der Angehörigen wird die konkrete Sachlage geprüft, bei Bedarf ein Hausbesuch vor Ort durchgeführt und Empfehlungen im Sinne der Klärung der Sachlage an die jeweilige Trägerorganisation ausgesprochen.
Im Rahmen der interdisziplinären Zusammenarbeit mit diversen Ämtern, Institutionen und Berufsgruppen werden spezifische Informationen ausgetauscht, die an die Klientinnen/ Klienten bzw. die Angehörigen weitergeleitet werden. Die gesundheitspolitische und ökonomische Bedeutung der Arbeit der Pflegefachgruppe liegt vor allem in der Steigerung des Informationsgrades auf kommunaler Ebene. Unser Bestreben besteht darin, eine verbesserte Informations- und Entscheidungsgrundlage für die Zuteilung von ökonomischen Ressourcen zu liefern.

Stationärer Bereich
Das Team für den stationären Bereich besteht aus zwei Amtssachverständigen für Gesundheits- und Krankenpflege, die dem gesetzlichen Auftrag zur behördlichen Überprüfung nach dem Steiermärkischen Pflegeheimgesetz gemeinsam mit Kontrollorganen der Stadt Graz nachkommen.
Der stationäre Bereich umfasst sämtliche Einrichtungen (Pflegeplätze und Pflegeheime), in denen Menschen zum Zweck der Pflege im Grazer Stadtgebiet betreut werden.
Um den Bestimmungen des Steiermärkischen Pflegeheimgesetzes nachzukommen, werden alle Pflegeheime und Pflegeplätze (Einrichtungen, in denen bis zu vier haushaltfremde Personen gepflegt werden) im Grazer Stadtgebiet mindestens zweimal jährlich unangemeldet überprüft. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Durchführung von Bewilligungsverfahren (Neu-, Zu- und Umbau) bei stationären Einrichtungen.

Bestmögliche Versorgung
Das Ziel ist, die bestmögliche Versorgung der älteren Bürgerinnen und Bürger in den Pflegeheimen und Pflegeplätzen sicherzustellen und die Versorgungsqualität anzuheben. Dies erfolgt durch Prüfung nach einem standardisierten Ablauf, Prüfung der Einhaltung aller gesetzlichen Grundlagen, Setzen von entsprechenden Maßnahmen bei Nichterbringung und durch konsequentes Einfordern von bestimmten Qualitätskriterien hinsichtlich der Personalausstattung, Personaleinsatzplanung, Pflegedokumentation, Hygienemaßnahmen so¬wie bautechnischer Ausstattung. Ein wesentlicher Bestandteil des Prüfverfahrens ist die direkte Kontaktaufnahme mit dem Bewohner durch die Sachverständigen, um festzustellen, ob und in welchem Ausmaß die Pflege- und Betreuungsqualität gewährleistet wird. Dabei umfasst der Sorgfaltsmaßstab der Behörde die Wahrung der Bewohnerrechte, die Achtung der Menschenwürde, den Umfang der gebotenen Leistung sowie die Pflichten des Heimbetreibers. In dieser Form wurde das Prüfverfahren erstmalig steiermarkweit von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Graz in den Kontrollablauf integriert.
Bei festgestellten Mängeln werden von der Behörde je nach Art und Ausmaß der Beanstandung folgende Maßnahmen getroffen: Anregung eines Verwaltungsstrafverfahrens, Erstellen eines Mängelbehebungsbescheides, Anzeigen an die Staatsanwaltschaft, Weiterleitung an die Fachabteilung 11 A – Amt der Steiermärkischen Landesregierung oder unverzügliches Handeln bei Gefahr in Verzug. An die Behörde herangetragene Beschwerden werden entsprechend ihrer Problematik bearbeitet.
Nachhaltige Auswirkung auf das System
Als wesentliches Ergebnis ist festzuhalten, dass das praktizierte und konsequent durchgeführte Kontrollverfahren sowie das Setzen von adäquaten Maßnahmen eine nachhaltige Auswirkung auf das gesamte System hat. In der überwiegenden Anzahl konnte die Pflege- und Versorgungsqualität der Pflegeheime deutlich verbessert werden.
Im Rahmen von Bewilligungsverfahren (Neu-, Zu- und Umbauten bei Pflegeheimen und Pflegeplätzen) bieten wir als Behörde im Sinne der Kundenorientierung im Vorfeld für die Betreiberinnen und Betreiber fundierte Beratung und Hilfestellung an. Als Qualitätssicherung für die Antragstellerinnen und Antragsteller erfolgen die Bewilligungsverfahren nach standardisierten Abläufen, wobei die Bewilligungswerberinnen und -werber vom Antrag weg bis zur Ausstellung des Bewilligungsbescheides unter Einbindung aller beteiligten Ämter und Parteien, wie z. B. Bausachverständige oder Arbeitsinspektorat, von uns begleitet werden.

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