Aufrechterhaltung der Sicherheit – ein gemeinsames Anliegen

Aufrechterhaltung der Sicherheit – ein gemeinsames Anliegen

 

Das Thema Sicherheit zählt zu den aktuellsten Anliegen der Städte und kann nur von allen gesellschaftlich relevanten Institutionen gemeinsam bewältigt werden. Traditionelle Wertvorstellungen und Maßstäbe sowie gesellschaftliche Normen sind zu einem erheblichen Teil verloren gegangen.
Bei manchen jungen Menschen ist die Aufsicht durch das Elternhaus nicht mehr gegeben und externe negative Einflüsse auf die Jugendlichen nehmen zu.

Zunehmende Gewaltbereitschaft
Die größten Probleme stellen u. a. Drogenhandel und Drogenkonsum, Vermögenskriminalität, Alkoholismus und die zunehmende Gewaltbereitschaft dar. Illegale Einwanderer vor allem aus Nordafrika, die im internationalen Drogenhandel aktiv sind und die durch das Wegfallen der Grenzkontrollen relativ ungehindert einreisen können, haben in Verbindung mit der einheimischen Drogenszene, die über eine entsprechende Infrastruktur verfügt, ein kriminelles Netzwerk aufgebaut, das nachhaltig bekämpft werden muss. Der Ausländeranteil bei den angezeigten Tatverdächtigen beträgt tirolweit zwischen 30 und 35%, wobei es sich nicht nur um Asylwerber handelt.
„Niemand will Menschen fremder Herkunft, die sich an die bei uns geltenden Gesetze halten, ausgrenzen oder diskriminieren. Es ist aber unbedingt erforderlich, gegen Fremde, die unter Ausnützung des Asylrechtes und der Reisefreiheit im EU-Raum, in Österreich Straftaten begehen, mit allen Mitteln des Rechtsstaates vorzugehen“, betont Innsbrucks Polizeidirektor Thomas Angermair.
Tatsache ist, dass das Interesse an rasch verfügbaren Drogen seit Jahren steigt. Das Angebot an Drogen „vor Ort“ ist vielfältig und hat stark zugenommen. Suchtgiftkonsum und Suchtgifthandel bedingen sich gegenseitig. Es entsteht ein Teufelskreis: Menschen, die Suchtgift konsumieren, brauchen Geld, das sie meist nicht in ausreichender Menge haben und von ihnen durch Vermögensdelikte beschafft wird.

Asylrecht wird auch ausgenützt
Der Schutz des Asylrechtes gilt für alle Menschen, die aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität oder politischen bzw. sozialen Zugehörigkeit verfolgt werden. Leider wird das Asylrecht von kriminellen Elementen immer wieder ausgenützt, um sich den Aufenthalt in Österreich zu erschleichen. Weiters gelingt es abgewiesenen Asylwerbern in vielen Fällen, trotz Aufenthaltsverbotes die Abschiebung zu verhindern, indem sie ihre Identität und Herkunft absichtlich verschleiern. Die Verhängung der Schubhaft ist in diesen Fällen nicht zielführend, da kein Aufnahmestaat feststeht. Daher fordert Polizeidirektor Angermair, dass endlich in EU-weiter Zusammenarbeit die Verfahren zur Feststellung, wo illegal eingereiste Fremde erstmalig EU-Boden betreten haben, nachhaltig verbessert werden und entsprechender Druck auf die Auswanderungsländer ausgeübt wird, damit auch dann Rück¬übernahmen zugesagt werden, wenn die exakte Identität nicht feststeht.

Neue Herausforderungen für Europa
Das Thema „Innere Sicherheit“ stellt für jedes Mitgliedsland in der EU, so auch für Österreich, eine der größten Herausforderungen dar – besonders auch im Hinblick auf neue Beitritte zur Europäischen Union.
Im gemeinsamen Haus Europa stehen die Türen offen: Personen und Waren sollen und können ungehindert von einem Land ins andere gelangen. Diese Freiheit haben leider auch ungebetene Gäste genützt: Bereits auf dem EU-Gipfel in Griechenland 2003 einigten sich die Regierungschefs auf eine Reihe von Regelungen im Bereich der Asyl- und Einwanderungspolitik.

Schutzzonen in Innsbruck in Kraft
Mit einem Maßnahmenpaket möchte die Innsbrucker Stadtführung gemeinsam mit der Bundespolizei die Stadt für die BürgerInnen sicherer gestalten. „Das Asylrecht darf nicht durch illegal eingereiste Personen, die kriminelle Handlungen begehen, missbraucht werden“, betont Innsbrucks Vizebürgermeister Christoph Platzgummer.
Marokkaner, Schwarzafrikaner und Personen aus südosteuropäischen Ländern (Armenien, Georgien), die sich illegal in Österreich aufhalten, haben in Innsbruck den Drogenhandel übernommen. Die häufigsten Beanstandungen wegen illegalen Drogenhandels betrafen den Stadtpark. Werden diese besagten Gruppierungen beim Drogenhandel erwischt, suchen sie um Asyl an und können nach geltender Rechtslage praktisch nicht mehr abgeschoben werden.
Innsbrucks Polizei hat nun die Möglichkeit, mutmaßlichen Dealern den Aufenthalt in diesen Schutzzonen zu verbieten. Für die Verhängung des Betretungsverbotes genügt bereits eine Vormerkung als Dealer.
Wer das Verbot missachtet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. 360 Euro oder zwei Wochen Polizeihaft sieht das Gesetz für dieses Delikt vor. Bisherige Maßnahmen wie Videoüberwachung und Bahnhofsüberwachung, verstärkter Einsatz von Kriminalbeamten in Zivil werden weiter eingesetzt.
Die Schutzzonenverordnung zeigt bereits Wirkung, wie auch Rückmeldungen von Parkbesuchern beweisen. Parks und Grünanlagen sind für die erholungsuchende Bevölkerung geschaffen und die Spielplätze ausschließlich für Kinder und deren Aufsichtspersonen reserviert. Kriminelle Elemente haben hier nichts zu suchen.

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