Bundesfinanzierungsagentur: Der „fast“ direkte Weg zum billigen Geld

Bundesfinanzierungsagentur: Der „fast“ direkte Weg zum billigen Geld

Die „Österreichische Bundesfinanzierungsagentur“ (ÖBFA) beschäftigt sich überwiegend mit Liquiditäts- und Schuldenportfoliomanagement der Republik, einiger Rechtsträger und der neun Bundesländer.1 Seit Jahren bietet sich auch für Österreichs Städte und Gemeinden die theoretische Möglichkeit, über die ÖBFA zu finanzieren. In der Praxis stehen dieser Vorgangsweise aber einige, zum Teil bürokratische Hürden im Weg.

 

Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) handelt als Treasury im Namen und auf Rechnung der Republik Österreich. Ihre Hauptaufgaben sind Liquiditäts- und Schuldenportfoliomanagement der Republik, einiger Rechtsträger und der neun Länder. Aufgrund dieser Aufgaben ist die ÖBFA in der Lage, zum Teil sehr große Volumina als Finanzierungsbedarf ihrer Auftraggeber zur Ausschreibung zu bringen. Im Zusammenhang mit der ausgezeichneten Bonität dieser Körperschaften ergeben sich dadurch beste Finanzierungskonditionen. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich bei dieser Form der Finanzierungsausschreibung auf den bezugnehmenden Indikator (z. B. 6-Monats-Euribor) Abschläge verhandeln lassen, was vor allem für mittlere und kleine Städte in diesem Umfang nicht möglich wäre. Ein Unterschied, der in Summe nicht unterschätzt werden darf.

Finanzkrise erhöht Druck auf Gemeinden
Vor allem die mittleren und kleinen Städte sehen sich bei Ausschreibungen von Finanzierungen kleinerer Vorhaben oftmals relativ hohen Aufschlägen ausgesetzt. Die derzeitige „Finanzkrise“ hat diese Thematik erheblich verschärft, da mangels gegenseitigen Vertrauens der Mittelfluss zwischen den Banken, wenn überhaupt, nur mehr mit massiven Aufschlägen erfolgt. Diese Art der „teuren Geldbeschaffung“ kann sich in Einzelfällen drastisch auf Finanzierungen der Städte und Gemeinden durchschlagen. Gerade in dieser finanziell turbulenten Zeit wäre daher die direkte Mittelbeschaffung für Städte und Gemeinden im Rahmen von Ausschreibungen großer Volumina über die ÖBFA ein entscheidender Vorteil und könnte zu Einsparungen in der Größenordnung von dutzenden Basispunkten führen. Wer mit den Haushaltsrechnungen vieler Städte und Gemeinden vertraut ist, weiß, dass dies auch ohne die weltweit wütende Finanzkrise Balsam auf die Seele der kommunalen Finanzen wäre.

Länder spielen zentrale Rolle
Die Notwendigkeit für günstigere Finanzierungsmöglichkeiten ist also allemal vorhanden. So bleibt die Frage, warum die ÖBFA nicht von den österreichischen Städten und Gemeinden mit Anfragen überhäuft wird. Ein möglicher und durchaus plausibler Grund könnte darin liegen, dass die bürokratischen Hürden zum „billigen Geld“ nicht unerheblich sind. Da die ÖBFA nicht jeden einzelnen Kleinstantrag gesondert behandeln kann, ist die Beantragung von Mitteln über die ÖBFA für Städte und Gemeinden nur zentral über die Länder möglich. Diese haben die Anträge zu bündeln und gegenüber der ÖBFA für die erforderlichen Summen, auch für die Städte und Gemeinden, die Haftung zu übernehmen. Das bedeutet, dass durch diese Vorgangsweise möglicherweise über gesetzliche Bestimmungen hinaus (z. B. NÖ-STROG mit entsprechenden Wertgrenzen für Genehmigungen von Finanzierungen durch das Land) die Städte in zusätzliche, oft langwierige Genehmigungsverfahren mit den Ländern gedrängt werden könnten und somit ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für beide Seiten entstehen würde. Selbst wenn die erste Hürde der Genehmigung durch das Land genommen ist, folgt sodann ein weiteres Hemmnis für eine effiziente Vorhabensabwicklung. Die Zuteilung der über die ÖBFA ermöglichten Mittel erfolgt zunächst direkt an die Länder, und die Länder leiten die Mittel entsprechend den Einzelanträgen der Städte und Gemeinden weiter. Dabei ist anzunehmen, dass die Länder für diverse Vorhaben der Städte und Gemeinden das „finanzielle Projektcontrolling“ übernehmen und Mittelflüsse an die Städte und Gemeinden durch unterschiedliche Standpunkte verzögert erfolgen könnten. Im schlimmsten Fall könnte das zur Verschiebung oder gar Absage von dringend erforderlichen Projekten führen. Bei erweiterter Auslegung könnte man soweit gehen, dabei von einer Einengung der Gemeindeautonomie zu sprechen. Bedenkt man, dass die Städte und Gemeinden zu den wichtigsten Playern im Investitionsbereich und hier vor allem im Infrastruktursektor gehören, könnte das auch auf die österreichische Wirtschaft negative Auswirkungen haben. Letztlich ist anzumerken, dass durch potenzielle Verzögerungen bei der Mittelweiterleitung an die Städte und Ge-meinden, neben den realwirtschaftlichen Konsequenzen, auch unerwünschte Zinsnachteile für die Kommunen entstehen würden.

Der direkte Weg
Die vorab genannten Faktoren scheinen die Kommunen bisher davon abgehalten zu haben, sich im Wege der Länder über die ÖBFA an Finanzierungsausschreibungen zu beteiligen. Bei allem Verständnis dafür, dass sich die ÖBFA durch das Angebot an die Kommunen nicht einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand aufbürden möchte, sollte es doch möglich sein, das derzeit bestehende Modell zu adaptieren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sollten dahingehen angepasst werden, dass die potenzielle Gefahr einer zusätzlichen, unangemessenen Kontrolle durch die Länder über den gesetzlichen Rahmen hinaus vermieden wird. Vielmehr sollten diese als Wegbereiter und Vermittler für die Städte und Gemeinden dafür Sorge tragen, dass eindeutig vorhandene Einsparungspotenziale durch die Kommunen möglichst einfach auszuschöpfen sind. Wesentlich erscheint dabei, dass vor allem die Mittelzuteilung direkt von der ÖBFA an die Städte und Gemeinden erfolgt. Bei einem entsprechend standardisierten Verfahrensablauf könnte es auch bei vermehrter Inanspruchnahme durch die Kommunen für die ÖBFA kein Problem darstellen, verschiedene Tranchen direkt auf die Bankkonten der Kommunen zu überweisen. Der Handlungsbedarf ist größer als je zuvor. Die Städte und Gemeinden brauchen das „billige Geld“, welches über die ÖBFA leicht zugängig gemacht werden könnte, dringender denn je, und in ¬Anbetracht des erst unlängst durch den Na¬tionalrat beschlossenen rund 100.000.000.000 (einhundert Milliarden!) Euro-Paketes für die Stützung der Finanzmärkte sollte es auch möglich sein, einen gangbaren, unbürokratischen Weg für die Städte und Gemeinden zu finden, die Finanzierungsmöglichkeiten über die ÖBFA in Anspruch zu nehmen. Jenen Städten und Gemeinden, die zum wiederholten Male unter Beweis zu stellen haben, dass sie, speziell in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, verlässliche Partner der heimischen Wirtschaft vor allem im Investitionsbereich sind.

Rechenbeispiel Annahme:
- Darlehensaufnahme: 10.000.000 Euro
- Laufzeit: 20 Jahre
- Halbjährliche Rückzahlung
- Basiszinssatz: 6-Monats-Euribor
(derzeit rd. 4,8%)
- Variante A: Ausschreibungsergebnis über Kommune direkt –
Aufschlag 15 BP
- Variante B: Ausschreibungsergebnis über ÖBFA – Abschlag 25 BP
- Angenommene Zinsdifferenz:
40 BP oder 0,4%
- Kumulierte Zinsdifferenz auf 20 Jahre: 5.868 Millionen Euro zu 5.336 Millionen Euro, daher rund 532.000 Euro

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