Das Regierungsprogramm aus Sicht des Österreichischen Städtebundes

Das Regierungsprogramm aus Sicht des Österreichischen Städtebundes

Bereits Anfang Dezember 2008 wurde nach intensiven Verhandlungen die neue Bundesregierung für die XXIV. Gesetzgebungsperiode angelobt. Das Regierungsprogramm für die nächsten fünf Jahre beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen und Umsetzungsvorhaben, die Österreichs Städte und Gemeinden betreffen und in den kommenden Jahren Veränderungen mit sich bringen werden. Grund genug für den Österreichischen Städtebund, das Regierungsprogramm etwas genauer zu durchleuchten.

 

Das insgesamt 288 Seiten umfassende Programm – dem die Präambel „Gemeinsam für Österreich“ vorangestellt ist, ist in vielen Teilbereichen allgemein gefasst und lässt den politischen Akteuren der neuen Bundesregierung dementsprechenden Handlungsspielraum offen. Eine ge¬naue Beurteilung in manchen Themenfeldern wird daher erst nach Vorliegen konkreter Maßnahmen im Laufe der Legislaturperiode möglich sein.

Medizin zur Bewältigung der Finanzkrise
Angesichts der gegenwärtigen Finanzkrise sind die wichtigsten Punkte im Programm der neuen Regierung die Konjunkturpakete und die geplante Steuerreform. Österreichs Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft liegen mit insgesamt 5,7 Milliarden Euro (darin enthalten sind Konjunkturpaket I und II sowie die geplante Steuerreform) über den europäischen Vorgaben. Der Ausbau dringend notwendiger sozialer Infrastruktur als konjunkturpolitische Maßnahme und ist eine Wachstumsinvestition für die Zukunft. Österreichs Städte sind Bevölkerungsmagneten und Wirtschaftsmotoren des Landes und müssen für die Wirtschaft und für die gut ausgebildeten und qualifizierten Arbeitskräfte attraktiv sein. Zugleich sind die Städte jedoch gefordert, ein ausgeglichenes Sozialmodell zu entwickeln, das sowohl den Anforderungen wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit als auch dem Bedürfnis nach anhaltendem sozialen Fortschritt und Chancengleichheit Rechnung trägt. Diesen Anforderungen werden Österreichs Städte und Gemeinden zwar mittels sinnvoller Investitionsprojekte (Errichtung von Schulen, Straßen, Radwegen, Seniorenheimen u. v. m.) gerecht, können diese aber in der aktuellen Situation mitunter nicht ausreichend finanzieren. Deshalb fordert der Österreichische Städtebund ein kommunales Infrastrukturinvestitionspaket (KIIP), welches in den kommenden zwei Jahren 3 Milliarden Euro betragen soll. Dadurch könnten Österreichs Kommunen auch weiterhin ihre vielfältigen Aufgaben auf höchstem Niveau erfüllen.

Finanzausgleich
Die Städte und Gemeinden inklusive Wien konnten auch 2007 die Vereinbarungen des Österreichischen Stabilitätspakts erreichen und das Maastricht-Ziel einhalten. Und dies, obwohl die Kommunen mit überproportional steigenden Ausgaben sowie zahlreicher Kostenüberwälzungen seitens des Bundes und der Länder konfrontiert sind. Das positive Ergebnis der Kommunen darf nicht aufs Spiel gesetzt werden, daher ist für uns als Interessenvertretung eine grundlegende Reform der Verteilung der finanziellen Mittel zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden dringend notwendig. Die von der Regierung geplante Entflechtung und transparente Gestaltung der Transferströme wird positiv beurteilt und ist auch eines unserer Hauptanliegen. Die Lösung für die Zukunft kann aus unserer Sicht nur in einer aufgabenorientierten Gemeindefinanzierung liegen. Es muss zudem sichergestellt werden, dass bei der Übertragung von Aufgaben die dazu notwendigen Mittel übertragen werden.
In den Verhandlungen zum FAG 2008 wurde in den Beamtenrunden die Abschaffung der Werbeabgabe von Seiten des Bundes thematisiert und von Seiten der Länder und Gemeinden eine vollständige Kompensation gefordert. Die angebotene stufenweise auslaufende Kompensation wurde abgelehnt. Im Jänner/Februar 2008 gab es Gespräche über eine Umwandlung in eine sogenannte „Flugblattsteuer“, die aber von Seiten der WKÖ schlussendlich abgelehnt wurde. Die Forderung findet sich nun im aktuellen Regierungsprogramm im Rahmen von Finanzausgleichsgesprächen wieder.
Eine Abschaffung kann aufgrund der doch beträchtlichen Einnahmen nur mit voller Kompensation erfolgen.

Daseinsvorsorge – Verantwortung für das Gemeinwohl
Die Regierung widmet der Daseinsvorsorge geringe Aufmerksamkeit in ihrem Programm. Sie bekennt sich zwar zur flächendeckenden, kostengünstigen Sicherstellung der Dienstleistungen des allgemeinen Interesses und plädiert für eine Verankerung in der Bundesverfassung als Aufgabe der Gemeinden und Städte, die langjährige Forderung des Städtebundes, die Daseinsvorsorge als Staatszielbestimmung und Aufgabe des Gesamtstaates zu sehen, ist im Programm nicht berücksichtigt. Wir bleiben dabei: Daseinsvorsorge ist mit einer Verantwortung für das Gemeinwohl verbunden und ist die Aufgabe aller Gebietskörperschaften.
In den nächsten Jahren werden die Postmärkte in Europa geöffnet. Österreich hat sich verpflichtet, die letzte Etappe seiner Marktöffnung (Briefdienst) im Jahr 2011 vorzunehmen. Auf Basis einer diesbezüglichen EU-Richtlinie muss im Jahr 2009 ein neues Postmarktgesetz erarbeitet und beschlossen werden. Dieses muss darauf Bedacht nehmen, dass auch nach der vollständigen Liberalisierung des Postmarktes die flächendeckende, qualitativ hochwertige und leistbare Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen, insbesondere auch im ländlichen Raum, sichergestellt wird. Aus Sicht des Österreichischen Städtebundes ist darauf zu achten, dass diese Leistungen der Daseinsvorsorge den BürgerInnen auch in Zukunft in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.

Verwaltungsreform
Die für die Städte und Gemeinden wichtigen Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung sind relativ jung und modern konzipiert und geben den Kommunen einen verhältnismäßig großen Freiraum für ihre Tätigkeit. Trotzdem ist es notwendig, Anpassungen vorzunehmen.
Im Rahmen des Österreich-Konvents wurde vom Österreichischen Städtebund bereits eine Reihe von Vorschlägen eingebracht, die zwei grundsätzliche Ziele verfolgten: Bessere Rahmenbedingungen für eine Effizienzsteigerung der kommunalen Tätigkeit und bessere Absicherung der Finanzierungsbasis der Gemeinden.
Die im Regierungsprogramm vorgesehene Möglichkeit für Kommunen, gesetzesergänzende Verordnungen erlassen zu können und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der öffentlichen Aufsicht an der Vollziehung mitwirken zu lassen, wird ausdrücklich begrüßt. Dieser Vorschlag bedeutet eine Stärkung des Selbstverwaltungsrechts und Ausdehnung des Gestaltungsspielraums der Kommunen.
Die Regierung hat auch die Fehleranfälligkeit bei der Ausübung des Briefwahlrechtes erkannt und will in diesem Bereich Verbesserungen durchführen. Der Österreichische Städtebund hat bereits im Vorfeld der Nationalratswahlen auf Probleme in diesem Bereich hingewiesen.

Kommunen gewährleisten sozialen Zusammenhalt einer Gesellschaft
Der Bereich Sozialpolitik wird im Regierungsprogramm zur gemeinsamen Aufgabe mit den SozialpartnerInnen erklärt, und viele im Regierungsprogramm angekündigte Maßnahmen werden vom Österreichischen Städtebund ausdrücklich begrüßt. Allerdings sind viele Städte und Gemeinden durch die Kostenexplosion im Sozialbereich bei der Mitfinanzierung des sozialen Zusammenhalts bereits an die Grenze ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit angelangt.

Altern in Würde darf kein Schlagwort sein
Die Pflege und Betreuung älterer Menschen gewinnt im gesellschaftlichen und politischen Diskurs zunehmend an Bedeutung und ist deshalb auch ein zentrales Thema im aktuellen Regierungsprogramm. Die Rolle der Städte bei der angestrebten Vernetzung aller Beteiligten im Gesundheits-, Pflege- und Betreuungsbereich sowie eine Abstimmung der Finanzierungsflüsse mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und leistbaren Versorgung bilden in diesem Zusammenhang aktuelle Herausforderungen. Der Österreichische Städtebund ist sich der Anforderungen an die Städte und Gemeinden bewusst und besteht auf eine effiziente und ressourcenschonende Erfüllung dieser bedeutenden Aufgabe. Vor allem der im Regierungsprogramm angekündigte Pflegefonds ist positiv hervorzuheben. Wie und welches Geld in den Fonds hineinkommt – diese Frage bleibt weiterhin offen. Der Österreichische Städtebund hält seine Forderung einer solidarischen Pflegesicherung in diesem Konnex für unabdingbar, und zudem ist eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes gerade für pflegebedürftige Menschen eine wesentliche Frage der Gerechtigkeit und der Würde. Der Staat muss gerade im Sozialbereich seiner Verantwortung nachkommen, und ohne Hilfe des Bundes können Städte und Gemeinden dauerhaft die immens hohen Steigerungsraten nicht mehr bewältigen.

Mindestsicherung endlich einführen
Die Bundesregierung will die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung „vorantreiben“, sprich in dieser Legislaturperiode einführen. Der genaue Zeitpunkt bleibt offen, wohl schon deshalb, weil das Bundesland Kärnten die Einführung derzeit blockiert. In Österreich sind rund 1 Million Menschen, das sind 13% der Bevölkerung, armutsgefährdet.
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung stellt ein Konzept dar, das von Grundeinkommensmodellen klar abzugrenzen ist. Es basiert auf dem Prinzip der Subsidiarität und verteilt keine allgemeinen, erwerbs- und bedarfsunabhängigen Leistungen. Sie stellt eine Notwendigkeit für den Fortbestand des sozialen Sicherungssystems dar und ist zugleich ein Mittel zur Armutsprävention. Der Österreichische Städtebund begrüßt jede Initiative zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und steht der raschen Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung positiv gegenüber.

Kinderbetreuung ist auch sinnvolle Vorbereitung auf die Schule
Die im Regierungsprogramm angekündigten Maßnahmen im Kinderbetreuungsbereich werden aus Sicht des Österreichischen Städtebundes prinzipiell begrüßt. Investitionen in die Kinder in unserem Land sind gleichzeitig wertvolle Investitionen für die Zukunft. Städtebund-interne Schätzungen haben jedoch ergeben, dass allein bei der verpflichtenden gratis Vormittagsbetreuung für 5-Jährige Österreichs Städten und Gemeinden eine laufende Mehrbelastung von knapp 41 Millionen Euro jährlich entstehen. Zusätzlich ist mit Investitionsausgaben zwischen 61 und 92 Millionen Euro zu rechnen. Weitere in diesem Bereich von der Bundesregierung geplante Maßnahmen – Ausbau der Kinderbetreuung vor allem für unter 3-Jährige, Forcierung von Ganztagesbetreuungsplätzen, weniger Schließtage und Verlängerung der täglichen Betreuungszeiten – machen nochmals erhebliche Kosten aus. Durch die diversen „Gratismaßnahmen“ der Bundesländer in Sachen Kinderbetreuung ist es momentan sehr unübersichtlich, wer welche Kosten tragen soll. Österreichs Städte sind nicht nur Bevölkerungsmagneten, sondern auch Arbeitsmagneten. Viele pendeln zum Arbeiten in die Stadt – und bringen ihre Kinder mit, damit diese tagsüber in den Städten betreut werden. Städte nehmen dabei ihre zentralörtlichen Aufgaben wahr. Wenn Bund und Länder über die Finanzierung der gratis Vormittagsbetreuung verhandeln, kann das Ergebnis nur lauten: genügend finanzielle Mittel für die Kommunen. Die geplanten 70 Millionen Euro jährlich werden da nicht ausreichen.

Nachhaltigkeit im Bereich Klimaschutz & Energie
Im Bereich des Klimaschutzes und der Energiepolitik sieht die Bundesregierung zu Recht großen Handlungsbedarf – im Regierungsprogramm finden sich vielfältige Vorhaben, die mehrheitlich aber noch unkonkret bleiben. Österreichs Städte nehmen eine wesentliche Vorbildfunktion beim Einsatz energieeffizienter Technologien und erneuerbarer Energieträger ein und schärfen damit das Bewusstsein für Klimaschutz bei ihren BewohnerInnen. Weiters zeigen Städte klimaschutzrelevante Stärken als Energiekonsument, als Planer und Gesetzgeber, als Energieerzeuger und als Förderer.
In Zukunft ist eine systematische Prüfung der Einsatzmöglichkeiten von Fernwärme, erneuerbaren Energieträgern, Nutzung von Abwärme und Kraftwärmekopplung unabdingbar. Für alle diese Aufgaben benötigen Städte jedoch auch Unterstützung der übergeordneten politischen Ebene – alleine können sie dieser Verantwortung nur schwer nachkommen.
So ist eine Förderung von klimaschutzrelevanten Investitionen auch für Städte bzw. ein Energieeffizienztopf für Städte als eine Art Konjunkturpaket notwendig.
Die Erstellung eines Masterplans „Energieeffizienz“ im Hinblick auf eine thermische Sanierungsoffensive wird ausdrücklich begrüßt.
Weiters sind Mittel für die „sanfte Mobilität“ inkl. Attraktivierung des öffentlichen Nahverkehrs notwendig. Eine Aufwertung des Ökostromgesetzes sowie steuerliche Anreize für klimaschonende Gebäude und Mobilität sind weitere Punkte, die in Zukunft von Bundesseite bzw. Landesebene zu gewährleisten sind.
Festzuhalten bleibt, dass die Bundesregierung bei sämtlichen Vorhaben nicht auf das Know-how der Städte und Gemeinden vergessen darf und diese dementsprechend in die Vorarbeiten und Umsetzung mit einbeziehen muss.

Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Infrastrukturmaßnahmen
Städte und Gemeinden sind Wirtschaftsmotoren, und gerade deshalb sind in Zeiten der Finanzkrise Infrastrukturmaßnahmen eine Überlebensfrage. Die Ziele, die sich die Regierung in diesem und im Bereich des Verkehrs steckt, sind aus Sicht der Ballungszentren positiv zu bewerten. Allerdings fordert der Österreichische Städtebund gerade für den städtischen öffentlichen Verkehr die Verantwortung des Bundes bei der Mitfinanzierung ein und appelliert an die Regierung, bei Verhandlungen zum öffentlichen Verkehr als Partner an den Tisch geholt zu werden. Weiters ist es höchst an der Zeit für ein neues Gesamtverkehrskonzept, welches die Rahmenbedingungen einer klimaschonenden Verkehrspolitik festschreibt.
Will der Bund seine Aufgaben in den Bereichen Klimaschutz und Verkehrsinfrastruktur ernsthaft wahrnehmen, sind langfristige Mittelzusagen (bisher teilweise nur jährliche Zusagen) und regionale ÖV-Lösungen, statt direkte und indirekte Förderungen des motorisierten Individualverkehrs notwendig. Der motorisierte Individualverkehr muss bereits an den Öffentlichen-Verkehrs-Zubringerstellen gestoppt und die PendlerInnen müssen zum Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr bewegt werden. Dazu wären steuerliche Anreize für klimaschonende Mobilität (Pendler, Dienstreisen) zu schaffen. In weiterer Fol¬ge müssen auch die Zubringeräste (z. B. S-Bahn-Systeme, Regionalbahnen) mit dem städtischen öffentlichen Verkehrsnetz verbunden werden.
Die grundsätzliche Bevorrangung umweltfreundlicher Verkehrsmittel (ÖV, Radverkehr, zu Fuß gehen, Fahrgemeinschaften, Carsharing) gegenüber dem motorisierten Individualverkehr soll sich auch in Regeln und Normen niederschlagen.
Der Städtebund fordert daher die Durchführung einer ÖV-freundlichen StVO-Reform. Auch im Rahmen der Lehrpläne soll sich der Bund für eine Umorientierung der klassischen Verkehrserziehung in Richtung einer umfassenden Erziehung zu einem nachhaltigen Mobilitätsverhalten einsetzen.

E-Government
Zum Bereich E-Government und Verwaltungsreform finden sich mehrheitlich Forderungen, deren notwendige und rasche Umsetzung seitens der Städte und Gemeinden nur unterstrichen werden kann. So sind die Harmonisierung bestehender Register und besonders die Schaffung eines elektronischen Personenstandsregisters mit Priorität zu behandeln, damit Verwaltungshandeln rascher und effizienter sowie kostengünstiger durchgeführt werden kann.
Die Bemühungen zur Optimierung von Registeranwendungen sollten in einer Konsolidierung der bestehenden Registerlandschaft münden. Dazu ist es notwendig, die Städte und Gemeinden auch in die Bemühungen einzubinden.
Bei der geplanten Einrichtung eines organisationsübergreifenden Datenverbundes bei den Grundbesitzdaten wäre eine Harmonisierung von Grundbuch und Grundstücksdatenbank sowie eine Verknüpfung der personenbezogenen Daten des Grundbuchs mit dem ZMR sinnvoll.
Der Österreichische Städtebund erkennt die Notwendigkeit der im Regierungsprogramm festgehaltenen Maßnahmen, hinsichtlich der Finanzierung vieler Vorhaben sind aber noch offene Fragen zu beantworten. Anzuführen sind etwa die Finanzierung der Technologie für die Ausstellung des neuen Sicherheitsreisepasses in den zuständigen Behörden sowie die entstehenden Kosten für die Ausstattung des Personalausweises mit bürgerkartentauglichem Chip bei ohnehin bereits im Einsatz befindlichen e-cards, die flächendeckend ausgegeben und bereits kostenlos mit elektronischer Signatur ausgestattet werden können.
In der Gesamtbetrachtung lässt sich aus Sicht des Österreichischen Städtebundes der Schluss ziehen, dass die Regierung in ihrem Programm in Zeiten der Finanzkrise die wichtigsten Handlungsfelder erkannt hat. Die Maßnahmen und Vorhaben, die in den nächsten 5 Jahren umgesetzt werden, dürfen allerdings keinesfalls zu weiteren Mehrausgaben für Städte und Gemeinden führen.

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