Die VerANTWORTung liegt bei mir Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention

Die VerANTWORTung liegt bei mir Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention

Korruption gefährdet den Rechtsstaat, indem sie dessen tragende Prinzipien wie den Grundsatz der Gleichbehandlung zumindest temporär und für bestimmte Personengruppen außer Kraft setzt. Darüber hinaus gefährdet Korruption auch die Attraktivität eines Landes als Wirtschaftsstandort und damit den Wohlstand aller. Ebenso gravierend sind die sozialen Schäden, die durch Korruption verursacht werden: Diese bestehen insbesondere im Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Effizienz, die Zuverlässigkeit und die Integrität des öffentlichen Sektors.

 

Traditionell liegt Österreich in den einschlägigen internationalen Antikorruptionsrankings im Spitzenfeld. Im Korruptionswahrnehmungsindex 2008 von Transparency International, einer auf dem Gebiet der Korruptionsprävention und -bekämpfung international tätigen Nichtregierungsorganisation, nimmt Österreich den hervorragenden 12. Platz ein. Im Vergleich zu den anderen EU-Mitgliedstaaten liegt Österreich sogar auf Platz 6.
Die Erarbeitung und Implementierung eines Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst war jedoch nicht nur geboten, um diese hervorragende Platzierung zu halten und weiter zu verbessern. Auch das Bestehen internationaler Verpflichtungen, die Österreich in der jüngeren Vergangenheit eingegangen ist – genannt seien an dieser Stelle die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) oder das Zivilrechtsübereinkommen über Korruption des Europarats und der damit verbundene Beitritt zur Staatengruppe ge¬gen Korruption (GRECO – Groupe d’Etats contre la corruption) – führten zur Aufnahme eines entsprechenden Arbeitsauftrags in das Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode:
„Die neue österreichische Bundesregierung beabsichtigt im Zuge der Bemühungen um eine Reform der staatlichen Verwaltung Maßnahmen zu ergreifen, die einem Entstehen von Korruption entgegenwirken. In diesem Zusammenhang wird ein Code of conduct ressortübergreifend und in Abstimmung mit den anderen Gebietskörperschaften erarbeitet.“
Mit der Erarbeitung des Verhaltenskodex („Code of conduct“) wurde eine eigene Arbeitsgruppe beauftragt. In dieser Arbeitsgruppe waren Spezialisten aller Bundesministerien, des Rechnungshofs sowie der Bundesländer (über die Verbindungsstelle der Bundesländer), der Landesrechnungshöfe, des Österreichischen Städtebundes, des Österreichischen Gemeindebundes, der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten vertreten. Die Arbeitsgruppe hat sich im September 2007 konstituiert und in vier Plenarsitzungen und über 20 weiteren Sitzungen verschiedener Unterarbeitsgruppen den vorliegenden Entwurf erarbeitet, welcher nunmehr in der redaktionellen Endfassung vorliegt. Die Arbeitsgruppe sieht den Verhaltenskodx dabei primär als ein Instrument der Korruptionsprävention und nicht ihrer direkten Bekämpfung. Er ist kein Kontrollinstrument, sondern dient der Bewusstmachung der Tatsache, dass bereits rechtlich unproblematisches Handeln zum Problem werden kann. Und er soll an Tabus rütteln und dazu animieren, Fragen der Korruption und ihrer Prävention offen anzusprechen, damit wir auf diese Fragen auch die richtigen Antworten finden.

Der Verhaltenskodex
• erläutert auf Grundlage der geltenden Rechtslage (Dienstrecht, Strafrecht, …) klar und leicht verständlich, wo potenzielle Interessenkonflikte und korruptionsgefährdete Situationen liegen,
• gibt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Richtlinien und Anhaltspunkte zur Bewältigung solcher Interessenkonflikte und Situationen,
• macht Führungskräfte und Organisationsverantwortliche auf ihre spezielle Verantwortung im Bereich der Korruptionsprävention aufmerksam,
• spricht alle Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte direkt an und
• ist dabei offen genug formuliert, um für den „Einsatz“ in allen Gebietskörperschaften geeignet zu sein.

Der Verhaltenskodex schafft keine neuen Regelungen und Verhaltensstandards für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Er ist vielmehr im Bereich des „soft-law“ anzusiedeln und erklärt die derzeit bereits geltenden Regelungen in klarer und einfacher Weise. Er ist ein Instrument der Korruptionsprävention und nicht ihrer direkten Bekämpfung beziehungsweise der Repression. Er dient daher in erster Linie der Sensibilisierung und Bewusstseinsschärfung der Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte, der Orientierung und Sicherheit und soll Impulse geben für einen ständigen Diskussionsprozess zu Themen wie Korruption und Interessenkonflikte.
Er dient darüber hinaus der Information der Bürgerinnen und Bürger darüber, welche Standards von öffentlich Bediensteten erwartet werden können und dadurch letzt¬endlich auch der Stärkung des Vertrauens der Allgemeinheit in die Verwaltung.
Der Verhaltenskodex steht auf der Homepage des Bundeskanzleramts unter www.bka.gv.at/DocView.axd zum Download zur Verfügung.

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