Daseinsvorsorge: Auch Bund und Länder gefordert!

Daseinsvorsorge: Auch Bund und Länder gefordert!

Dr. Thomas Weninger Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes

 

Die Diskussion der vergangenen Wochen hat einmal mehr gezeigt, dass das Thema „Daseinsvorsorge“ nicht allein auf den Schultern der Städte und Gemeinden ruhen kann. So kommt die Diskussion um die Schließung von Postämtern nicht aus den Schlagzeilen der Medien. Mittlerweile wird von rund 300 Filialen gesprochen, die geschlossen werden sollen. Im ländlichen Raum ist daran gedacht, mit Postpartnern den Verlust eines Postamtes auszugleichen. In den Ballungsräumen sollen laut Angabe der Post Filialen an verkehrstechnisch günstigen Stellen zusammengelegt und modernisiert werden.
Für Österreichs Städte und Gemeinden ist die Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen ein wichtiger Aspekt der Daseinsvorsorge. Die Postdienstleistung ist also eine Leistung, an deren Erbringung ein öffentliches Interesse besteht. Und nicht nur Österreichs Kommunen, sondern auch die Länder und der Bund müssen ein Interesse an der Erbringung dieser Leistung für die Bevölkerung haben. Ob das mit Postpartnern besser geht als mit Postämtern und ob weniger Filialen an verkehrstechnisch günstigen Lagen diese Leistung besser erbringen können als das bisherige System, kann daher nicht nur eine wirtschaftliche und geschäftsstrategische Entscheidung sein.

Staatszielbestimmung und Aufgabe des Gesamtstaates
Der Österreichische Städtebund hat in seinen „Forderungen an die Bundesregierung“ einmal mehr bekräftigt, dass die Daseinsvorsorge in der Bundesverfassung als Staatszielbestimmung und Aufgabe des Gesamtstaates aufgenommen werden.
Der Österreichische Städtebund unterstreicht seine Forderung nach der gesetzlichen Verankerung einer Universaldienstkommission. Ab 1. Jänner 2011 erfolgt die vollständige Liberalisierung des Postmarktes, d. h. Österreich darf für die Einrichtung und die Erbringung von Postdiensten keine ausschließlichen oder besonderen Rechte mehr gewähren. Um die Erbringung des Universaldienstes in Österreich ab 2011 zu gewährleisten, müssen die Möglichkeiten der EU-Richtlinie vollkommen ausgeschöpft werden. Auch nach der gänzlichen Öffnung des österreichischen Postmarktes ist es möglich, einzelnen Unternehmen Verpflichtungen und Anforderungen aufzuerlegen, um die Bereitstellung des Universaldienstes zu gewährleisten. Diese Verpflichtungen und Anforderungen müssen rechtzeitig feststehen – und zwar unter Berücksichtigung der Interessen der kommunalen Ebene.
Im Übrigen bin ich der Meinung: Europa braucht starke Städte. Österreich braucht starke Städte!

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